Zu Silents Behauptungen:
1. Satzungsänderungen:
Wie oft willst Du eigentlich noch auf den 2 nicht eingetragenen Satzungsänderungen rumreiten? Ist doch alles mitsamt Folgen erklärt und von mir als ehemaligem Geschäftstellenfuzzi als Fehler eingeräumt worden. Der der ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein...
Die Satzung aus 2004 besitzt Gültigkeit. Und darin sind die von Zastafari erwähnten §§, die sich mit dem Ausschluss von Mitgliedern befassen, bereits zu finden.
Wäre also - zumindest theoretisch - anwendbar.
Aber ich glaube, das wäre zuviel Ehre für Juchhu & Kettenhunde...
2. Name der DIMB und Logo:
Der Name der DIMB ist in Lang- und Kurzfassung im Vereinsregister für die DIMB und sonst niemanden eingetragen. Gem. § 12 BGB kann die DIMB jeden belangen, der den Namen oder damit verbundene Symbole wie das Logo oder Namensfragmente oder Ähnlichkeiten ohne Zustimmung der DIMB verwendet. Wie gesagt, kann belangen, muss aber nícht.
An dem Logo der DIMB könnte maximal das Grafikbüro Rechte herleiten. Aber sogar das scheidet hier aus.
Auf der Eingangsseite von MTBvDingenskirchen erstmal einen DIMB-Bezug herzustellen ist unterste Schublade. Gründet doch einfach Euren Verband und gut ist - oder habt Ihr es nötig, Euch auf die Art zu profilieren? Überzeugt doch lieber mit Taten, die den großen Worten und Versprechungen folgen.
Und eins lasst Euch gesagt sein:
die DIMB wird ihren Weg gehen und sich schneller von dem ganzen Mist, den Ihr hier losgetreten habt, erholen, als Ihr glaubt. Denn hier ist der Sachverstand und das Wissensmaterial vereint, um das uns schon größere Vereinigungen als die Eure

D) beneidet haben. Und nur dadurch war es möglich, so einiges für die Biker in Deutschland zu bewegen (z.B. Verhinderung 3,5m-Regel in RLP und BaWü). Und nur die Ergebnisse zählen am Ende...