Begleitfahrzeug
Bergradwanderer
Die RWBP gefährdet mich als Radfahrer, weil ich entweder untaugliche Anlagen benutzen muss oder von Autofahrern im Erziehungsauftrag gefährdet werde. Also wech damit.
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brmpfl, Du argumentierst mit anekdotischer Evidenz (1A Radweg) bzw. einer hypothetischen Welt (alle Radwege sind sicher). Nun, WENN wir in dieser hypothetischen Welt lebten, und dennoch einige uneinsichtige Radler kreuz und quer über die Straßen führen und die Autofahrer behinderten, könnten wir über eine Wiedereinführung der RWBP reden.
Ein Allheilmittel habe ich selbstverständlich auch nicht, aber davon auszugehen, dass die o.g. Aussage wirklich für alle Radfahrgruppen zutrifft, ist m.E. ein wenig blauäugig.Öffentliche Petitionen zur Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht schrieb:Die Aufhebung der Benutzungspflicht würde die genannten Probleme beheben.
Die RWBP gefährdet mich als Radfahrer, weil ich entweder untaugliche Anlagen benutzen muss oder von Autofahrern im Erziehungsauftrag gefährdet werde. Also wech damit.
Sichere Radwege sind aber auch für Dich Bedingung, um eine (ja generelle!) RWBP zu akzeptieren ("bei Abschaffung der Widersprüche, Unklarheiten, gesetzl. und baulichen Mängeln"). Und dieser Zustand ist (in dieser Allgemeinheit, sprich: alle) heute noch reine Theorie. Mit welchem Aufwand er zu erreichen ist, darüber will ich gar nicht streiten, aber allein die Anforderungen an Sicherheitsabstände zu erfüllen wird vielerorts unmöglich sein.Einspruch:
Alle Radwege sind sicher? ...
Habe ich nicht behauptet. Habe ich nicht einmal als Hypothese formuliert.
nein, in diesem Thread zumindest nicht.(Z.Zt. werden Oma Schaluppke und ihr Enkel in der ganzen Diskussion als Argument nur vorgeschoben.)
Nochmal: Hier gehts um die Umwandlung einer Pflicht in ein Recht. Bzgl Wegepflege wird sich für Städte und Gemeinden nichts ändern.Niemand wird mir ernsthaft weis machen wollen, dass die beiden im Berufsverkehr auf einer viel befahrenen Strasse sicherer sind, als auf einem gut geplanten, gut ausgebauten und gut gepflegten Radweg.
Ja.Sichere Radwege sind aber auch für Dich Bedingung, um eine (ja generelle!) RWBP zu akzeptieren ("bei Abschaffung der Widersprüche, Unklarheiten, gesetzl. und baulichen Mängeln").
Und dieser Zustand ist (in dieser Allgemeinheit, sprich: alle) heute noch reine Theorie. Mit welchem Aufwand er zu erreichen ist, darüber will ich gar nicht streiten, aber allein die Anforderungen an Sicherheitsabstände zu erfüllen wird vielerorts unmöglich sein.
Ich formuliere es mal so: Von den meisten eher nicht.nein, in diesem Thread zumindest nicht.
Die Petition lässt aus, was mit den bisherigen Radwegen geschehen soll.Nochmal: Hier gehts um die Umwandlung einer Pflicht in ein Recht. Bzgl Wegepflege wird sich für Städte und Gemeinden nichts ändern.
Was war die Motivation für unseren Gesetzgeber? Erhöhung der Sicherheit für Mofa-Fahrer?Und nochemal:
bei den Mofas hats der Gesetzgeber ja auch kapiert: Mit 25 km/h generell runter, außerorts meistens drauf.
Zustimmung!Von den gefährlichen Radwegen innerorts hat keiner was...
Da komme ich nicht mit.Von der Strasse abgesetzte Radwege sind innerorts systematisch falsch, weil sie eine falsche Sicherheit vorgaukeln.
Warum sollten Radfahrer kein Recht haben die Autobahn zu benutzen?Warum sollten Radfahrer kein Recht haben die Fahrbahn zu benutzen?
Argumente bitte!
Sie sollte, richtig angewendet, den Radfahrern nutzen.Und: Wem nutzt den die RWBPflicht?
Begleitfahrzeug schrieb:Von der Strasse abgesetzte Radwege sind innerorts systematisch falsch, weil sie eine falsche Sicherheit vorgaukeln.
Du meinst Radwege, die nicht direkt an die Fahrbahn grenzen, sondern z.B. durch Parkstreifen, ... von der Fahrbahn abgesetzt sind?Sie sind systematisch falsch, weil sie den Radfahrer aus dem sichtbaren Fahrbahnraum ins Nirvana verbannen, aus dem er an jeder Einmündung wieder auftauchen muß.
Ohne Definition - Zauberwort Legaldefinition- ist die ganze Regelung für den Eimer.
MTBs unter 11 kg sind demzufolge ebenfalls von den Vorschriften nach § 67.1 und .4 befreit, weil die STVZO nicht zwischen Rennrädern und MTBs differenzieren kann, weil sie eben keine Merkmale für Radtypen kennt.
Dumm gelaufen.
Die ganze Diskussion ist aber mehr als müßig.
Eine Novellierung sollte im Zuge der Deregulierung den geänderten technischen Bedingungen Rechnung tragen und die Verwendung von Akkuleuchtren unabhängig von Typisierungen und Gewichten zulassen.
Ergo: Mindesthelligkeit, Blendfreiheit und Farbe vorschreiben und die Bußgelder fürs Dunkelfahren drastisch erhöhen. Schwuppdiwupp werden sich die Leute drum kümmern nachts mit Beleuchtung zu fahren.
Noch mehr "lustiges" hierzu liefernMal was lustiges aus dem Heise Fred
http://www.heise.de/extras/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12452487&forum_id=108917
"Zeigen wir dem staunenden Auslaender einen neuen Beweis fuer ein
aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den
Autobahnen, sondern auf allen Strassen durch den Radfahrer freie,
sichere Bahn findet."
(Das Reichsverkehrsministerium zur Einführung der allgemeinen
Radwegebenutzungspflicht 1934)![]()
@Begleitfahrzeug+carmin:
Wurdet Ihr, auf der Strasse fahrend, noch nie "erzieherisch behandelt", wenn neben der Strasse ein Gehweg verläuft, der für Radfahrer durch Schild (Zusatzzeichen 1022-10 Radfahrer frei) die Mitbenutzung freigegeben, jedoch nicht vorgeschrieben ist?
Aber sicher doch! Dieses "Argument" taucht ständig auf. Radfahrer geben den perfekten Sündenbock ab, um vom eigenen Fehllverhalten abzulenken. Radfahrer im Straßenverkehr sind bei uns die Deppen der Nation und das kann nur zum Teil daran liegen, dass sich manche auch so verhalten.Ein gewisser Anteil an Delinquenz (liegt der wirklich höher als unter Autofahrern?) kann nicht dafür herhalten, eine ganze Nutzergruppe ins Abseits zu drängen.
Von einer Gleichstellung mit Kfz ist nirgends die Rede, und auch nicht von einer Gleichstellung mit Fußgängern.
Von einer Gleichstellung mit Kfz ist nirgends die Rede, und auch nicht von einer Gleichstellung mit Fußgängern. Wieso denkst Du so digital?
@kh-cap dito
@Begleitfahrzeug ist halt so
sagte ja bereits: beratungsresistent.
immer das gleiche, da wird ein nicht vorhandenes halbwissen unter die leute geworfen was nicht belegt werden kann. antworten werden gegeben, diese aber ignoriert. wenn dann gar nichts mehr geht, wird versucht von der aussagen- auf die frageschiene zu wechseln; rhetorik für anfänger (vermutlich mal einen kurs für angehende manager besucht und nichts verstanden)
@begleitfahrzeug:
a) wurde geliefert
b) keinen
c) weil es im gesetz so steht
sinn oder unsinn des § 67 stvzo sei dahingestellt. du hast falsche behauptungen aufgestellt (natürlich durch nichts belegt) und dadurch anderen (z.b. isar-rider) den eindruck vermittelt das sie bei mißachtung im recht seien. das habe ich richtig gestellt.
kh-cap
Damit meine ich: Ich werde nach wie vor mein Fahrrad abstellen, wo ich mag (sofern es niemanden stört) und nicht damit ins Parkhaus fahren; ich werde nach wie vor Einbahnstraßen in Gegenrichtung benutzen (wenn sie freigegeben sind) und es okay finden, wenn Autos das nicht dürfen (weil einfach zwei nicht aneinander vorbei passen); ich werde nach wie vor mein Rad mit in die Wohnung nehmen und es okay finden, dass man das mit Autos nicht darf
Für den Straßenverkehr gilt: Fahrräder sind Fahrzeuge und Radfahrer sind Fahrzeugführer! In der Konsequenz bedeutet das gleiche Rechte und Pflichten für alle und nicht die Schaffung von komplizierteren Sonderregelungen sowie die Ausgrenzung einer Gruppe in gefährliche Ghettos.
Doch, mit der Abschaffung der RWBP gibts Rechtssicherheit für das Fahren auf der Fahrbahn. Und die Petition zielt darauf, eine Radfahrer gefährdende Vorschrift aufzuheben. Das ist doch schon mal was.Ehrlich gesagt halte ich das hier so sowieso für keine (sinnvolle) Diskussion da immer auf schwarzen Schafen rumgehackt wird und von beiden Seiten NICHTS getan wird daran etwas zu ändern.
Nein.Die Frage, warum Radfahrer die Fahrbahn nicht benutzen sollten ist weiterhin unbeantwortet,
Wenn Radfahren auf der Fahrbahn gefährlich sein sollte, liegt das ja an den Gefährdenden. Die Konsequenz wäre innerorts flächendeckendes Tempo 30.
Eine Frage der Umsetzung.Das Prinzip Schutzstreifen funktioniert innerorts auch immer dann nicht, wenn am Fahrbahnrand Autos stehen. Dann muß ich da fahren, wo der Schutzstreifen idR aufhört. Das macht der Autofahrer auch, weil mein Weg ja an der Linie aufhört. Also wird ohne ausreichenden Abstand überholt und meine Sicherheit ist mit Schutzstreifen schlechter als ohne.
Das jetzt auch noch die teutschen Wurrrrrzeln als Argument rausgekramt werden, ist meiner bescheidenen Ansicht nach schwach.Das die RWBP teutsche Wurzeln hat ist bekannt...
Finde ich auch spannend. War einer meiner Vorschläge...... spannend finde ich, dass die Niederländer mit dem shared space Konzept genau dies, die Rechthaberei im Straßenverkehr, aufbrechen.
Den Zusammenhang sehe ich nicht, im Gegenteil:Und dafür muß nicht nur die RWBP wech.