Wollt Ihr auf der Straße sicherer unterwegs sein? JA oder NEIN??

Wollt Ihr auf der Straße sicherer unterwegs sein? JA oder NEIN??

  • Ja

    Stimmen: 173 63,1%
  • Nein

    Stimmen: 101 36,9%

  • Umfrageteilnehmer
    274
Die RWBP gefährdet mich als Radfahrer, weil ich entweder untaugliche Anlagen benutzen muss oder von Autofahrern im Erziehungsauftrag gefährdet werde. Also wech damit.
 
brmpfl, Du argumentierst mit anekdotischer Evidenz (1A Radweg) bzw. einer hypothetischen Welt (alle Radwege sind sicher). Nun, WENN wir in dieser hypothetischen Welt lebten, und dennoch einige uneinsichtige Radler kreuz und quer über die Straßen führen und die Autofahrer behinderten, könnten wir über eine Wiedereinführung der RWBP reden.

Einspruch:
Alle Radwege sind sicher? ...

Habe ich nicht behauptet. Habe ich nicht einmal als Hypothese formuliert.
Ich bin aber davon überzeugt, dass es einen Weg gibt, sie sicherer zu machen. Sicherer im Vergleich zu heute und sicherer als die alternative Benutzung der Fahrbahn.

Dabei gilt es einen Spagat zu machen: Auf der einen Seite wollen die Wünsche und Forderungen der Radsportler (ich unterteile jetzt bewusst nicht), auf der anderen Seite Oma Schaluppke, die mit ihrem Enkel unterwegs zum Aldi ist.
(Z.Zt. werden Oma Schaluppke und ihr Enkel in der ganzen Diskussion als Argument nur vorgeschoben.)
Niemand wird mir ernsthaft weis machen wollen, dass die beiden im Berufsverkehr auf einer viel befahrenen Strasse sicherer sind, als auf einem gut geplanten, gut ausgebauten und gut gepflegten Radweg.

Jetzt kommt das beliebte Gegenargument:
Niemand zwingt sie, auf der Strasse zu fahren, sie können ja den Radweg benutzen!
Welchen Radweg?
Der, der aus Kostengründen mit Aufhebung der RWBP platt gemacht wurde, da ja Radfahrer jetzt allzeit sicher auf der Strasse unterwegs sind?

Öffentliche Petitionen zur Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht schrieb:
Die Aufhebung der Benutzungspflicht würde die genannten Probleme beheben.
Ein Allheilmittel habe ich selbstverständlich auch nicht, aber davon auszugehen, dass die o.g. Aussage wirklich für alle Radfahrgruppen zutrifft, ist m.E. ein wenig blauäugig.
 
Einspruch:
Alle Radwege sind sicher? ...

Habe ich nicht behauptet. Habe ich nicht einmal als Hypothese formuliert.
Sichere Radwege sind aber auch für Dich Bedingung, um eine (ja generelle!) RWBP zu akzeptieren ("bei Abschaffung der Widersprüche, Unklarheiten, gesetzl. und baulichen Mängeln"). Und dieser Zustand ist (in dieser Allgemeinheit, sprich: alle) heute noch reine Theorie. Mit welchem Aufwand er zu erreichen ist, darüber will ich gar nicht streiten, aber allein die Anforderungen an Sicherheitsabstände zu erfüllen wird vielerorts unmöglich sein.

(Z.Zt. werden Oma Schaluppke und ihr Enkel in der ganzen Diskussion als Argument nur vorgeschoben.)
nein, in diesem Thread zumindest nicht.

Niemand wird mir ernsthaft weis machen wollen, dass die beiden im Berufsverkehr auf einer viel befahrenen Strasse sicherer sind, als auf einem gut geplanten, gut ausgebauten und gut gepflegten Radweg.
Nochmal: Hier gehts um die Umwandlung einer Pflicht in ein Recht. Bzgl Wegepflege wird sich für Städte und Gemeinden nichts ändern.
 
Und nochemal:
bei den Mofas hats der Gesetzgeber ja auch kapiert: Mit 25 km/h generell runter, außerorts meistens drauf. Von den gefährlichen Radwegen innerorts hat keiner was, haben allein in Freiburg in den letzten beiden Jahren drei Radfahrern das Leben gekostet. Von der Strasse abgesetzte Radwege sind innerorts systematisch falsch, weil sie eine falsche Sicherheit vorgaukeln.
Warum sollten Radfahrer kein Recht haben die Fahrbahn zu benutzen?
Argumente bitte!
Und: Wem nutzt den die RWBPflicht?
7501!
 
Sichere Radwege sind aber auch für Dich Bedingung, um eine (ja generelle!) RWBP zu akzeptieren ("bei Abschaffung der Widersprüche, Unklarheiten, gesetzl. und baulichen Mängeln").
Und dieser Zustand ist (in dieser Allgemeinheit, sprich: alle) heute noch reine Theorie. Mit welchem Aufwand er zu erreichen ist, darüber will ich gar nicht streiten, aber allein die Anforderungen an Sicherheitsabstände zu erfüllen wird vielerorts unmöglich sein.
Ja.

nein, in diesem Thread zumindest nicht.
Ich formuliere es mal so: Von den meisten eher nicht.

Nochmal: Hier gehts um die Umwandlung einer Pflicht in ein Recht. Bzgl Wegepflege wird sich für Städte und Gemeinden nichts ändern.
Die Petition lässt aus, was mit den bisherigen Radwegen geschehen soll.
Die Kommunalpolitiker mit notorischen Geldproblemen (quasi alle) sind auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten.
Wo heute gespart wird, ist schon fast unerträglich.
Da wird dann auch die Frage aufs Trapez kommen, wozu Radwege gebaut/unterhalten werden sollen, wenn die Radfahrer doch auch auf der Strasse fahren können und, folgt man dem Schlusssatz der Petition, dort sicher sind.
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: Weg mit Radweg. (Auf der Suche nach Lösungsmöglichkeiten gegen meine notorischen Geldprobleme, spiele ich mit dem Gedanken, an dieser Stelle schon mal Wetten anzunehmen :D )
 
Und nochemal:
bei den Mofas hats der Gesetzgeber ja auch kapiert: Mit 25 km/h generell runter, außerorts meistens drauf.
Was war die Motivation für unseren Gesetzgeber? Erhöhung der Sicherheit für Mofa-Fahrer?

Von den gefährlichen Radwegen innerorts hat keiner was...
Zustimmung!

Von der Strasse abgesetzte Radwege sind innerorts systematisch falsch, weil sie eine falsche Sicherheit vorgaukeln.
Da komme ich nicht mit.
Bitte als Beleg jetzt keine Bilder von irgendwelchen abartigen Wegen, die als benutzungspflichtiger Radweg gekennzeichnet sind.

Warum sollten Radfahrer kein Recht haben die Fahrbahn zu benutzen?
Argumente bitte!
Warum sollten Radfahrer kein Recht haben die Autobahn zu benutzen?
(fiese Polemik, ich weiss)

Und: Wem nutzt den die RWBPflicht?
Sie sollte, richtig angewendet, den Radfahrern nutzen.
 
Sie sind systematisch falsch, weil sie den Radfahrer aus dem sichtbaren Fahrbahnraum ins Nirvana verbannen, aus dem er an jeder Einmündung wieder auftauchen muß.
Innerorts: Viele Einmündungen, geringe Geschwindigkeitsdifferenz: Radweg gefährlicher als Fahrbahn
Außerorts: Wenige, dafür idR gut einsehbare Einmündungen, abartige Geschwindigkeitsdifferenz: Radweg oft sicherer als Fahrbahn
Der mögliche Sicherheitsgewinn dort ist aber durch den Radweg bedingt, nicht durch die Pflicht ihn zu benutzen.
Dann war da noch was mit dem Verursacherprinzip: Wer bringt eigentlich die Gefahr in den Straßenverkehr? Dann macht das mit den Autobahnen auch wieder Sinn: Wenn dort nur Autos und die Autos nur dort fahren dürfen.
Her mit der Autobahnbenutzungspflicht für KfZ!:lol:
 
Begleitfahrzeug schrieb:
Von der Strasse abgesetzte Radwege sind innerorts systematisch falsch, weil sie eine falsche Sicherheit vorgaukeln.
Sie sind systematisch falsch, weil sie den Radfahrer aus dem sichtbaren Fahrbahnraum ins Nirvana verbannen, aus dem er an jeder Einmündung wieder auftauchen muß.
Du meinst Radwege, die nicht direkt an die Fahrbahn grenzen, sondern z.B. durch Parkstreifen, ... von der Fahrbahn abgesetzt sind?
Die halte ich auch für falsch.
 
Ohne Definition - Zauberwort Legaldefinition- ist die ganze Regelung für den Eimer.
MTBs unter 11 kg sind demzufolge ebenfalls von den Vorschriften nach § 67.1 und .4 befreit, weil die STVZO nicht zwischen Rennrädern und MTBs differenzieren kann, weil sie eben keine Merkmale für Radtypen kennt.
Dumm gelaufen.
Die ganze Diskussion ist aber mehr als müßig.
Eine Novellierung sollte im Zuge der Deregulierung den geänderten technischen Bedingungen Rechnung tragen und die Verwendung von Akkuleuchtren unabhängig von Typisierungen und Gewichten zulassen.
Ergo: Mindesthelligkeit, Blendfreiheit und Farbe vorschreiben und die Bußgelder fürs Dunkelfahren drastisch erhöhen. Schwuppdiwupp werden sich die Leute drum kümmern nachts mit Beleuchtung zu fahren.

im gegensatz zu dir, habe ich mir die mühe gemacht und heute fast drei stunden verwaltungsvorschriften gewälzt, kommentierungen durchgesehen, einen verkehrsrechtdozenten angerufen und mit zwei kollegen gesprochen.
kurz: deine aussage ist käse. (war mir schon gestern klar, wollte es aber absichern)
solltest du keinen beleg für deine aussage haben, kannst du dir eine antwort sparen. eventuell gibt es ja in deinem bundesland eine anderslautetende verwaltungsvorschrift, da diese ja zum teil ländersache sind.

kh-cap
 
Great Man!
Wie lautet also nun die Definition für Rennrad?
Und wie unterscheiden die sich nachts von anderen Rädern?
Und warum sollte es unter den heutigen technischen Bedingungen unterschiedliche Beleuchtungsvorschriften für eine Fahrzeugart geben?
Bitte Antworten, keine Belehrungen denn die sind mir: Wurst.
 
@kh-cap dito
@Begleitfahrzeug ist halt so


Mal was lustiges aus dem Heise Fred
http://www.heise.de/extras/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12452487&forum_id=108917

"Zeigen wir dem staunenden Auslaender einen neuen Beweis fuer ein
aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den
Autobahnen, sondern auf allen Strassen durch den Radfahrer freie,
sichere Bahn findet."
(Das Reichsverkehrsministerium zur Einführung der allgemeinen
Radwegebenutzungspflicht 1934) :lol:
 
Mal was lustiges aus dem Heise Fred
http://www.heise.de/extras/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12452487&forum_id=108917

"Zeigen wir dem staunenden Auslaender einen neuen Beweis fuer ein
aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den
Autobahnen, sondern auf allen Strassen durch den Radfahrer freie,
sichere Bahn findet."
(Das Reichsverkehrsministerium zur Einführung der allgemeinen
Radwegebenutzungspflicht 1934) :lol:
Noch mehr "lustiges" hierzu liefern

FDF 136 - 09.03.1991
BURKHARD HORN:
VOM NIEDERGANG EINES MASSENVERKEHRSMITTELS - ZUR GESCHICHTE DER STÄDTISCHEN RADVERKEHRSPLANUNG
Ausgrenzung des Fahrradverkehrs mit NS-Verkehrsplanung eingeleitet

und

FDF 218 - 28.05.1994
VOLKER BRIESE:
GESCHICHTE DER RADFAHRWEGE
Radfahrwege für die Entwicklung des Kraftverkehrs

oder dieser link auf mtb-news
 
@Begleitfahrzeug+carmin:
Wurdet Ihr, auf der Strasse fahrend, noch nie "erzieherisch behandelt", wenn neben der Strasse ein Gehweg verläuft, der für Radfahrer durch Schild (Zusatzzeichen 1022-10 Radfahrer frei) die Mitbenutzung freigegeben, jedoch nicht vorgeschrieben ist?

Viel eher ist ein StVO Zeichen 240 der Fall, wenn ein Radweg ignoriert wird. Und was ist dann der Fall? Meistens Ignoranz der Radfahrer, denn man müsste ja die Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten und Rücksicht nehmen. Und zumindest innerorts sind solche Radwege sehr gut in Schuß gehalten. Das Problem bei einer Aufhebung der RWBP wäre wohl das Ende der Radwege. Denn ohne Benutzer gibt es keine Rechtfertigung für die Aufwendungen zur Erhaltung der Radwege. Ist hier wirklich die vorherschende Meinung das Radwege überflüssig sind und nur ein Mittel zur Gängelung der Radfahrer? Das Argument "Autofahrer wollen freie Fahrt für freie Bürger" ist sehr schwach, wenn man sich die "ganz normalen" Fahrradfahrer Verstöße anschaut. Fahren in Fußgängerzonen (wo ist da die Forderung nach Gleichbehandlung mit anderen KFZ?), fahren mit einem Fahrzeug ohne der StVZO zu genügen und bei Rot über die Ampel (oder die Fußgängerampel mitbenutzen um danach wieder auf die Straße zu wechseln). Oft gibt's dann mal 10,- € Strafe (falls man erwischt wird), aber wenn Radfahrer wirklich als vollwertige Verkehrsteilnehmer (also KFZ gleichgestellt, nicht den schutzbedürftigen Fußgängern) gesehen werden wollen, wird sich in dieser Hinsicht einiges ändern... Darüber sollte man sich im Klaren sein.

Grüßle Mark
 
Mark, Du tust gerade so, als seien Radfahrer per se asoziale, rücksichtslose, ignorante Gesellen, die in völligem Egoismus die Interessen der Autofahrer vergäßen und notorisch jede nur denkbare StVO-Regel verletzten.

Siehst Du das ernsthaft als Diskussionsgrundlage?

Ein gewisser Anteil an Delinquenz (liegt der wirklich höher als unter Autofahrern?) kann nicht dafür herhalten, eine ganze Nutzergruppe ins Abseits zu drängen. Dass Radler sich erlauben können, Abkürzungen zu nehmen und vielerorts zu parken, oder dass viele Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radler freigegeben sind, sind nunmal Dinge, die der Natur des Fahrrades als minimal belastendes Verkehrsmittel angemessen sind.

Darüber hinaus meine ich, ähnlich rob, dass es im Interesse aller liegen sollte, die durch den Kfz-Verkehr hervorgerufenen Probleme (Raumbedarf, schlechter Durchsatz, Lärm, erhebliche Belastung für Gesundheit, Natur und Bausubstanz) zu lindern. Die Attraktivität des Fahrrads zu steigern finde ich hier eine sehr effektive Lösung.

Von einer Gleichstellung mit Kfz ist nirgends die Rede, und auch nicht von einer Gleichstellung mit Fußgängern. Wieso denkst Du so digital?
 
Ein gewisser Anteil an Delinquenz (liegt der wirklich höher als unter Autofahrern?) kann nicht dafür herhalten, eine ganze Nutzergruppe ins Abseits zu drängen.
Aber sicher doch! Dieses "Argument" taucht ständig auf. Radfahrer geben den perfekten Sündenbock ab, um vom eigenen Fehllverhalten abzulenken. Radfahrer im Straßenverkehr sind bei uns die Deppen der Nation und das kann nur zum Teil daran liegen, dass sich manche auch so verhalten.

Der Anteil an Verkehrsverstößen ist bezogen auf die Zeit unter *allen* Verkehrsteilnehmern sehr gleich verteilt, nachzulesen in den Jahresberichten des Statistischen Bundesamtes. Die von Radfahrern begangenen Regelverstöße bringen nur bedingt eine erhöhte Gefährdung mit sich. Bei KFZ ist das genau umgekehrt! Mit dem Unterschied, dass Verkehrsverstöße der Autofahrer bei uns gesellschaftlich toleriert sind (Geschwindigkeit!, Abstand, Überholen, Kavaliersdelikt Alkohol, Rote Ampeln, Abbiege/Blinkverhalten, Rücksichtname, Anhalteweg, usw.).



Von einer Gleichstellung mit Kfz ist nirgends die Rede, und auch nicht von einer Gleichstellung mit Fußgängern.
:confused:

Für den Straßenverkehr gilt: Fahrräder sind Fahrzeuge und Radfahrer sind Fahrzeugführer! In der Konsequenz bedeutet das gleiche Rechte und Pflichten für alle und nicht die Schaffung von komplizierteren Sonderregelungen sowie die Ausgrenzung einer Gruppe in gefährliche Ghettos.
 
Von einer Gleichstellung mit Kfz ist nirgends die Rede, und auch nicht von einer Gleichstellung mit Fußgängern. Wieso denkst Du so digital?

Nein, denke ich nicht. Nur sehe ich hier in dieser "Wollt Ihr sicherer unterwegs sein?" nur die Abschaffung der RWBP und wie schlimm doch die Radfahrer doch dran sind. Vorschläge wie sich einfach mal an die StVO oder StVZO zu halten werden einfach als "Autofahrerdenken" abgetan oder, wie z.B. mein Hinweiß auf Reflektoren und immer ein funktionierendes Licht dabei haben wird abgetan mit "gerade mal 3% der Unfälle passieren wg. mangelnder Beleuchtung". Ehrlich gesagt halte ich das hier so sowieso für keine (sinnvolle) Diskussion da immer auf schwarzen Schafen rumgehackt wird und von beiden Seiten NICHTS getan wird daran etwas zu ändern. Solang Viele die Radwege nicht benutzen (v.a. wenn sie parallel verläuft und andere Radfahrer sie nutzen), bei Rot über Ampeln fahren und dann Autofahrer, wenn sie denn mal in der Fußgängerzone laufen, erschrecken/fast über den Haufen fahren, ist doch nicht ernsthaft mit einer Verbesserung des Klimas zwischen den Parteien zu rechnen, oder? Vielleicht hab ich persönlich einfach nur ein Problem mit der "Sollen doch die anderen auf mich aufpassen" Einstellung... V.a. wenn man selbst nicht alles tut um Risiken (Helm, Licht) und Spannungen abzubauen. Ich hatte noch keinerlei Probleme mit Wanderen, was evtl. auch daran liegt das ich nur Wege benutze (manchmal auch schmäler als 2m) und rechtzeitig klingele und abbremse. Oder auch mal in der Fußgängerzone absteigen. Wenn man selbst nichts dazu tut ein positives Bild in der Öffentlichkeit abzugeben, muß man sich nicht wundern, wenn auch keiner Rücksicht nimmt. Wie schon im Verlauf des Threads jemand geschrieben hat, die Gesetze, wie sie jetzt sind reichen aus, man sollte sich nur daran halten (Fahrrad & PKW). Und wenn man Radfahrer dann eben mit Mofas gleichstellt (ist der Wortlaut nicht zu digital für dich? ;)), käme auch noch die Frage nach der Helmpflicht und das nichtmal unberechtigt, da, zumindest bergab, fast alle Radfahrer Mofa-Geschwindigkeit erreichen und Stürze auch ohne Motor nicht unbedingt glimpflicher verlaufen. Die die Radfahrer betreffenden Gesetze mögen etwas altmodisch klingen, doch eine Revision bzw. Update hätte wohl auch negative Auswirkungen für einige Leute hier (Helmpflicht, härtere StVZO-Kontrollen, Verbot von Slicks wie bei allen anderen Fahrzeugen, ...). Denn solche Änderungen sollten dann meiner Meinung nach auch gleich neu geregelt werden, da wohl auf eine einsichtige Haltung dem Thread nach nicht gehofft werden kann.

Grüßle Mark
 
Das Prinzip Radweg als solches ist krank:



Eigentlich ist damit bereits alles gesagt.

Zudem konzentriert sich die Wahrnehmung der Verkehrsteilnehmer auf die Geschehnisse auf der Fahrbahn, Radwege sind Verkehrswege zweiter Klasse und werden von niemandem ernst genommen, Radwege und Sch(m)utzstreifen fördern Minderwertigkeitskomplexe und erziehen Radfahrer zu gefährlichem Verhalten wie zu geringe Sicherheitsabstände, linksseitige Benutzung, Gehwegradeln, Fahren ohne Beleuchtung ("ist ja blos ein Radweg") usw., Radwege sind langsam und unbequem und dienen nicht der Förderung des Radverkehrs, auch wenn die "gefühlte Sicherheit" auf Radwegen hier gerne als Argument vorgeschoben wird (vgl. z.B. BASt-Info 28/98 "Attraktivität von Radverkehrsanlagen").

Der Fallencharakter von Radwegen kommt insbesondere auf den "guten", normgerechten Radwegen zum tragen:



Bitte versucht hier endlich einmal das grundsätzliche Problem des Separationsprinzips (egal in welcher Ausprägung) zu verstehen!

Langsam aber sicher setzten sich diese Erkenntnisse sogar bis in die Polizeipräsidien durch.

Für die hier so vielgelobten Radwege außerorts schaut es auch nicht besser aus (ca. 2-3faches Unfallrisiko im Vergleich zum Mischverkehr auf der Fahrbahn), hier kommt der Unfallschwerpunkt Fahrbahnwechsel noch hinzu.
 
Ist das nicht das Prinzip, das Radfahrer an Ampeln im Mischverkehr anwenden? Bei roter Ampel so schnell wie möglich rechts vorbei und bei Grün wird nicht eingefädelt sondern weiter gefahren, obwohl die Autos schon blinken? Deine Lösung sollte das Rechtsüberholen für Radfahrer dann wohl sicherheitshalber auch komplett streichen. ;)

Grüßle Mark
 
Falls Du diesen tatsächlich streitbaren § hier meinst:
StVO § 5 (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Ich persönlich halte mich unabhängig vom Fahrzeugtyp an StVO § 5 (1) Es ist links zu überholen.


Aber danke für den Hinweis! Hatte ich in meiner Aufzählung der Förderung gefährlichen Verhaltens durch Radwege und Sch(m)utzstreifen doch tatsächlich vergessen.
 
@kh-cap dito
@Begleitfahrzeug ist halt so


sagte ja bereits: beratungsresistent.
immer das gleiche, da wird ein nicht vorhandenes halbwissen unter die leute geworfen was nicht belegt werden kann. antworten werden gegeben, diese aber ignoriert. wenn dann gar nichts mehr geht, wird versucht von der aussagen- auf die frageschiene zu wechseln; rhetorik für anfänger (vermutlich mal einen kurs für angehende manager besucht und nichts verstanden :p )

@begleitfahrzeug:
a) wurde geliefert
b) keinen
c) weil es im gesetz so steht

sinn oder unsinn des § 67 stvzo sei dahingestellt. du hast falsche behauptungen aufgestellt (natürlich durch nichts belegt) und dadurch anderen (z.b. isar-rider) den eindruck vermittelt das sie bei mißachtung im recht seien. das habe ich richtig gestellt.

kh-cap
 
Gut, nachdem die Definition Rennrad eine Geheimsache der Länderpolizeien zu sein scheint, gehen wir mal auf die konstruktive Schiene: Wie müßten sinnvolle Beleuchtungsvorschriften aussehen?
RWBP:
Die Frage, warum Radfahrer die Fahrbahn nicht benutzen sollten ist weiterhin unbeantwortet, da nutzt es nix den Radfahrern mangelnde Vorschriftentreue vorzuwerfen. Im Schnitt 66 % der Auto vs. Rad Unfälle werden von Autofahrern verschuldet, in Freiburg, eine Stadt mit regelmäßiger Hetze gegen Pedalrowdies sind es 74 %.

Wenn Radfahren auf der Fahrbahn gefährlich sein sollte, liegt das ja an den Gefährdenden. Die Konsequenz wäre innerorts flächendeckendes Tempo 30.

Betreff Gleichstellung Mofa/Radfahrer: Die Helmpflicht für schnellfahrende Radfahrer kommt über das Versagen von Versicherungsleistungen durch die Hintertür. Eine allgemeine Helmpflicht braucht es dafür noch weniger als die RWBP.
Das Prinzip Schutzstreifen funktioniert innerorts auch immer dann nicht, wenn am Fahrbahnrand Autos stehen. Dann muß ich da fahren, wo der Schutzstreifen idR aufhört. Das macht der Autofahrer auch, weil mein Weg ja an der Linie aufhört. Also wird ohne ausreichenden Abstand überholt und meine Sicherheit ist mit Schutzstreifen schlechter als ohne.

Das die RWBP teutsche Wurzeln hat ist bekannt, spannend finde ich, dass die Niederländer mit dem shared space Konzept genau dies, die Rechthaberei im Straßenverkehr, aufbrechen. Und dafür muß nicht nur die RWBP wech.
 
Mark, nochmal: Du unterstellst mir/uns ständig Dinge, die sowas von falsch sind (Fahren ohne Helm/Licht, Rotfahren, Fußgänger erschrecken etc pp). Auf dieser Basis diskutiere ich nicht! Was sagtest Du eben vom "Rumhacken auf schwazen Schafen"?

Hier gehts darum, dass Leute, die sich an die derzeitige StVO halten (RWBP), sich mehr gefährden, als wenn sie gegen das Recht verstoßen.

:confused:

Für den Straßenverkehr gilt: Fahrräder sind Fahrzeuge und Radfahrer sind Fahrzeugführer! In der Konsequenz bedeutet das gleiche Rechte und Pflichten für alle und nicht die Schaffung von komplizierteren Sonderregelungen sowie die Ausgrenzung einer Gruppe in gefährliche Ghettos.
Damit meine ich: Ich werde nach wie vor mein Fahrrad abstellen, wo ich mag (sofern es niemanden stört) und nicht damit ins Parkhaus fahren; ich werde nach wie vor Einbahnstraßen in Gegenrichtung benutzen (wenn sie freigegeben sind) und es okay finden, wenn Autos das nicht dürfen (weil einfach zwei nicht aneinander vorbei passen); ich werde nach wie vor mein Rad mit in die Wohnung nehmen und es okay finden, dass man das mit Autos nicht darf :D Etwas von der Natur Verschiedenes muss man nicht zwangsweise egalisieren. Gleiche Rechte und Pflichte sind eher relativ zu sehen: Wenn ich so schnell und sicher unterwegs sein will wie ein Auto und daher auf der Straße fahre, dann habe ich mich an dieselben Vorschriften (Beleuchtung, Ampeln etc) zu halten wie jeder Autofahrer auch.
 
Ehrlich gesagt halte ich das hier so sowieso für keine (sinnvolle) Diskussion da immer auf schwarzen Schafen rumgehackt wird und von beiden Seiten NICHTS getan wird daran etwas zu ändern.
Doch, mit der Abschaffung der RWBP gibts Rechtssicherheit für das Fahren auf der Fahrbahn. Und die Petition zielt darauf, eine Radfahrer gefährdende Vorschrift aufzuheben. Das ist doch schon mal was.

Die von dir angemahnte Einsichtsfähigkeit sollte man eben nicht für gefährdende oder benachteiligende Vorschriften fordern, sondern für gegenseitige Rücksichtnahme.
Bei der die Radfahrer aus reinem Selbsterhaltungstrieb ohnehin gewaltig in Vorleistung gehen.
Ganz oben auf meinem Wunschzettel an die Autofahrer steht z. B. die - in der STVO verankerte - der Situation angepasste Geschwindigkeit.
 
Die Frage, warum Radfahrer die Fahrbahn nicht benutzen sollten ist weiterhin unbeantwortet,
Nein.

Wenn Radfahren auf der Fahrbahn gefährlich sein sollte, liegt das ja an den Gefährdenden. Die Konsequenz wäre innerorts flächendeckendes Tempo 30.
:daumen:

Das Prinzip Schutzstreifen funktioniert innerorts auch immer dann nicht, wenn am Fahrbahnrand Autos stehen. Dann muß ich da fahren, wo der Schutzstreifen idR aufhört. Das macht der Autofahrer auch, weil mein Weg ja an der Linie aufhört. Also wird ohne ausreichenden Abstand überholt und meine Sicherheit ist mit Schutzstreifen schlechter als ohne.
Eine Frage der Umsetzung.

Das die RWBP teutsche Wurzeln hat ist bekannt...
Das jetzt auch noch die teutschen Wurrrrrzeln als Argument rausgekramt werden, ist meiner bescheidenen Ansicht nach schwach.

... spannend finde ich, dass die Niederländer mit dem shared space Konzept genau dies, die Rechthaberei im Straßenverkehr, aufbrechen.
Finde ich auch spannend. War einer meiner Vorschläge...

Und dafür muß nicht nur die RWBP wech.
Den Zusammenhang sehe ich nicht, im Gegenteil:
Folgt man dem "shared space" Konzept, gibt es keine Radwege mehr.
Demzufolge erübrigt sich eine Benutzungspflicht.
Nur ist hier die Reihenfolge eine andere: Erst das "shared space" Konzept umsetzen, dann weg mit der RWBP.

Hat schon jemand dargelegt, was mit den Radwegen geschehen soll, wenn die RWBP abgeschafft ist?
 
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