Hat er keine Versicherung hast du Pech.
Wenn du Schuld bist, zahlst du bzw deine Versicherung.
Hast du den Link gelesen?Nein das ist nicht so
Hast du den Link gelesen?
Woran machst du das fest?Ich denke das der von oben kommende eine Teilschuld hat
In unserem Rechtssystem ist eine Schuld zweifelsfrei zu beweisen und nicht umgekehrt. (Im Prinzip...Demzufolge ist die Mitschuld des e-mtb nicht zweifelsfrei auszuschließen.
Und wenn der von oben kommende schon steht und der von unten trotzdem in ihn reinfährt. Hat dann der von oben kommende eine Teilschuld?Ist es beim Auto fahren nicht auch so, dass der von unten kommende Vorfahrt hat?
Österreich und Deutschland:
Weil in beiden Ländern der Vorrang auf Bergstraßen nicht ausdrücklich geregelt ist, darf weder der bergauf noch der talwärts Fahrende auf sein Vorrecht pochen. In aller Regel muss derjenige warten beziehungsweise zurücksetzen, dem dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Fahrzeuggröße leichter fällt. So muss beispielsweise der weitaus beweglichere Pkw einem schwer rangierbaren Bus oder Lkw ausweichen. Grundsätzlich sollten an winterlichen und oft glatten Steigungen Bergabfahrende den Bergauffahrenden die Vorfahrt lassen.
Ich mache das an nix fest.
Ist es beim Auto fahren nicht auch so, dass der von unten kommende Vorfahrt hat?
Nur wenn ein Wanderer von unten Sandalen an hat, statt korrekte Wanderschuhe. Hat er deshalb einen größeren Schuldanteil?
Aber klar, kommt es mal zu einem Unfall, dann sollte man alle Aspekte beleuchten.