Zusammenstoß mit illegal aufgemotztem e-mtb

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Registriert
20. Mai 2016
Reaktionspunkte
29
Ort
Bad Oeynhausen
Moin.
Mich beschäftigt seit kurzer Zeit die Frage, wie die Rechtslage bei einem Zusammenstoß mit einem illegal-tuned e-mtb ist.
Also ich fahre zb mit meinem normalen mtb einen trail runter und stoße mit solch einem e-mtb zusammen.
Wie verhält es sich mit der Schuld oder Teilschuld? Und greift die Haftpflichtversicherung des e-mtb tuners?
Hat da jemand Erfahrungen?
 
149DA2E0-1EC0-4239-899E-CFEB0BC63AEF.gif
 

Anhänge

  • 149DA2E0-1EC0-4239-899E-CFEB0BC63AEF.gif
    149DA2E0-1EC0-4239-899E-CFEB0BC63AEF.gif
    875 KB · Aufrufe: 201
Was soll da anders sein?
Hat er eine Versicherung und ist schuld, zahlt seine Versicherung.
Hat er keine Versicherung hast du Pech.

Wenn dann die Versicherung evtl. seinen Versicherungsnehmer wegen der illegalen Einrichtung in Regress nimmt, braucht dich nicht zu interessieren.

Wenn du Schuld bist, zahlst du bzw deine Versicherung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat er keine Versicherung hast du Pech.

Vor allem hat der Verursacher Pech, wenn er keine Versicherung hat. Denn er haftet natürlich trotzdem, und zwar persönlich mit allem, was er hat. Das machen sich die Mofatuner oft gar nicht bewusst, wie tief sie sich in die Pampe reiten können. Wenn sie einen zusammenfahren und der liegt drei Wochen stationär, sind schon etliche Tausend Euro fällig allein dafür.
 
Nein das ist nicht so. Selbst wenn dir hinten mitm auto einer auffährt und man Alkohol im Blut hat, trifft einen eine Teilschuld. So kenne ich das.
Mit dem Tuning sollte es sich doch ähnlich verhalten, da das Tuning das Verhalten des e-mtb verändert. Und zwar so wie nicht festgestellt und zulässig. Ausser vielleicht wenn das e-mtb steht und es zum Unfall kommt.
 
Ich denke das der von oben kommende eine Teilschuld hat, egal was für Fahrräder unterwegs sind.
 
Ok mein Autovergleich hingt.
Passiert ist noch nichts.
Aber wenn mir ein getuntes e-mtb fahrend entgegenkommt und ich fahre den an und hätte eigentlich Schuld, dann ist doch davon auszugehen, dass das e-mtb nicht zugelassen und somit nicht einschätzbar ist. Demzufolge ist die Mitschuld des e-mtb nicht zweifelsfrei auszuschließen.
 
Ist es nicht so wenn man abseits der StVO fährt, besonders auf wahrscheinlich illegalen Trails auf eigenes Risiko unterwegs ist. Da ja eigendlich niemand von euch da sein dürfte.
 
Ich mache das an nix fest.

Ist es beim Auto fahren nicht auch so, dass der von unten kommende Vorfahrt hat?

Nur wenn ein Wanderer von unten Sandalen an hat, statt korrekte Wanderschuhe. Hat er deshalb einen größeren Schuldanteil?

Aber klar, kommt es mal zu einem Unfall, dann sollte man alle Aspekte beleuchten.
 
Ist es beim Auto fahren nicht auch so, dass der von unten kommende Vorfahrt hat?
Und wenn der von oben kommende schon steht und der von unten trotzdem in ihn reinfährt. Hat dann der von oben kommende eine Teilschuld?

Wer Vorrang hat ist nicht gesetzlich geregelt
http://www.autokiste.de/psg/archiv/a.htm?id=3938

Österreich und Deutschland:
Weil in beiden Ländern der Vorrang auf Bergstraßen nicht ausdrücklich geregelt ist, darf weder der bergauf noch der talwärts Fahrende auf sein Vorrecht pochen. In aller Regel muss derjenige warten beziehungsweise zurücksetzen, dem dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Fahrzeuggröße leichter fällt. So muss beispielsweise der weitaus beweglichere Pkw einem schwer rangierbaren Bus oder Lkw ausweichen. Grundsätzlich sollten an winterlichen und oft glatten Steigungen Bergabfahrende den Bergauffahrenden die Vorfahrt lassen.

EDIT: Also sollte das leichte wendige MTB dem schweren schwerfälligen E-MTB immer ausweichen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt sind nur Vermutungen.

Letztes Wochenende war ich wandern. Drei Wanderer abwärts mussten stehen bleiben weil ein motorloser Biker auf seiner Line Ihnen entgegen kam und ganz schön knapp fuhr. Ich meine ziemlich unhöflich. Wenn wirklich was passiert, egal wer gegen wen muss man es halt klären.
 
Ich mache das an nix fest.

Ist es beim Auto fahren nicht auch so, dass der von unten kommende Vorfahrt hat?

Nur wenn ein Wanderer von unten Sandalen an hat, statt korrekte Wanderschuhe. Hat er deshalb einen größeren Schuldanteil?

Aber klar, kommt es mal zu einem Unfall, dann sollte man alle Aspekte beleuchten.


richtig, deshalb fahr ich mit dem Auto immer nur bergauf. dann hab ich Vorfahrt.
 
Ein illegal getuntes e-MTB dürfte nach jeglichem Landesrecht und dem Bundeswaldgesetz nicht die Kriterien eines "Fahrrades" erfüllen und somit per se auf keinem Trail fahrend bewegt werden, da es ein KFZ wird. Hier kann man auch mal schön nachlesen wie es mit Haftungen aussieht, da sieht es halt für einen Tuner ziemlich mies aus, zu Recht mMn.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten