Ok wenn du wissen möchtest ob du "über den Tisch gezogen" wurdest:
- Nein wurdest du nicht
Ob du zu viel bezahlt hast?
Kann man nicht
100% beantworten da ja anscheinend gehandelt wurde.
Da aber ja anscheinend Rahmen, Dämpfer, Laufräder und Gabel i.O. zu sein scheinen und der Rest eher Kleinigkeiten sind,....
Auf die Fragen zu konzentrieren ist eine Sache aber man muss solche Behauptungen auch hinterfragen da es sonst sehr leicht in Richtung falscher Anschuldigungen etc gehen kann. Das bringt dann definitiv niemanden etwas.
@ garbel - ist leider nicht ganz so einfach. Da gibts noch die Angesprochenen Möglichkeiten Richtung
"Preisnachlass" (Neurad hat Kratzer),
"Mängelbeseitigung" ("Meine Kette springt bei meinem Neurad dauernd vom Ritzel ..." ),
"Ersatzleistung" (Gabel ist beim Neurad defekt und wird durch gleichwertiges Modell ersetzt) etc.
Auf Juristendeutsch: "Der übereignete Gegenstand muss dem beschriebenen Zustand entsprechen" dabei kommt aber dann eben noch sowas wie "Hintergrundwissen des Autors" etc zum Tragen.
Es ist aber möglich, dass beim Verkauf von Privat die Sachmangelhaftung ausgeschlossen wird ! Das muss VOR Abschluss des Kaufvertrags geschehen. Der Kaufvertrag kann auch durch sog. kumulatives Verhalten entstehen!
- Das ist keine Rechtsberatung !