Mir sind die Begrifflichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen bekannt. Und ja, es geht hier eigentlich nicht um ein MTB Thema, sondern um ein verkehrspolitisches Thema. Wenn man das Rad als Verkehrsmittel fördern will, dann sollten solche ausgewiesenen Radwege, die nicht benutzungspflichtig sind und auch als Radwanderwege bezeichnet werden, auch gewisse Standards erfüllen. Meist erfüllen diese Wege jedoch entweder den Zweck, den Radfahrer von der Straße zu bekommen (wenn er erst mal da ist, ist es ja egal, wie er durchkommt) oder um touristisch damit zu werben. Es käme auch keine Gemeinde auf die Idee, Hinweisschilder für den motorisierten Verkehr über Feldwege zu führen, Straßensperrungen nicht vor der letzten Kreuzung kenntlich zu machen oder zu akzeptieren, dass grober Dreck monatelang dort liegen bleibt. Und auch wenn kein rechtlicher Anspruch darauf besteht, ist es doch legitim und in meinen Augen auch richtig, auf diese Missstände hinzuweisen.