Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Zu den Jägern: Ich hab vor einiger Zeit mal bei der Regionalgruppe Baden-Württemberg des ÖJV nachgefragt, wie sie zum Thema "Radfahren auf Wegen im Wald" stehen. Sinngemäße Antwort: Solange man sich auf Wegen bewegt, akzeptieren sie es als Teil der Freizeitnutzung.
 
Ich bin mal so frei und zitiere von abgeordnetenwatch.de Frage und Antwort:

Frage von Tim Trabant:
Sehr geehrter Herr Kretschmann,

treten Sie in die Tradition von Herrn Mappus, der beim EnBW-Deal sein Urteilsvermögen (wahrscheinlich) in guter Absicht über die rechtlichen Bedenken stellte?
Wollen Sie im Fall der sogenannten 2m Regel des LWaldG ähnliches tun. Bisher sind Sie und Ihre Partei jegliche Antwort auf die Frage schuldig geblieben, welches die juristischen "wichtigen Gründe" sind, die nach den Bestimmungen des BWaldG Voraussetzung für die Einschränkung unserer Rechte aus dem BWaldG und der Verfassung sind. Ich frage Sie, können oder wollen Sie diese Gründe nicht nennen?
Wenn sie nicht können, schränken Sie unsere Rechte unzulässig ein und die Beibehaltung der 2Meter Regel ist dann reine Willkür! Wenn Sie nicht wollen, nehmen Sie billigend in Kauf, das sich nicht nur über 58.000 Petenten, sondern auch mehrere Millionen Radfahrer willkürlich in ihren Rechten eingeschränkt fühlen.
Sie haben einmal gesagt: "Nichts ist für eine Demokratie so schädlich, wie der Eindruck von Willkür!" Meine Frage an Sie: liegt Ihnen an dieser Demokratie und wird Ihre Partei die Frage nach der Rechtmäßigkeit beantworten oder wenn sie dies nicht können sich für die Abschaffung der 2m Regel stark machen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Kretschmann:
Sehr geehrter Herr
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,

Vielen Dank für Ihre Einschätzung zur Zwei-Meter-Regelung.

Das Landeswaldgesetz inklusive der Zwei-Meter-Regel soll die Rechte der Bürgerinnen und Bürger keinesfalls einschränken. Im Gegenteil: Das baden-württembergische Landeswaldgesetz bietet den Waldnutzenden einerseits Rechtssicherheit und andererseits ein Mittel, das Erholungsgebiet Wald flexibel, an örtliche Gegebenheiten angepasst und selbstverantwortlich zu gestalten. Wie auch die Entscheidung des Petitionsausschusses, der die Veränderung des Landeswaldgesetzes abgelehnt hat, zeigt, ist diese Regelung adäquat, um die unterschiedlichen Ansprüche, die die Interessensgruppen an die Nutzung der Wälder stellen, auszugleichen und vor Ort zu verwirklichen.

Das baden-württembergische Landeswaldgesetz ist deshalb rechtssicher, da es mit der ausdrücklichen Formulierung der Zwei-Meter-Regel und der Ausnahmeregelung ein eindeutiges Gesetz darstellt. In den Waldgesetzen anderer Bundesländer wird teilweise nicht auf eine konkrete Wegbreite, sondern auf unbestimmte Rechtsbegriffe verwiesen – so beispielsweise in Hessen. Dort ist das Radfahren nur auf befestigten oder naturfesten Wegen, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden und auf denen "unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist", gestattet. Diese Angaben bringen für Waldnutzende aber nicht mehr, sondern weniger Klarheit.

Darum möchten wir uns als Landesregierung dafür stark machen, die Potentiale und Chancen wahrzunehmen, die das Landeswaldgesetz mit der Zwei-Meter- und der Ausnahmeregelung offeriert. Neben der verstärkten Kommunikation der individuellen Gestaltungsmöglichkeit vor Ort werden auch die Unteren Forstbehörden, die auf kommunaler Ebene über Ausnahmen entscheiden, dazu angehalten, mit den Interessensverbänden und Waldnutzenden vor Ort am Streckennetz zu arbeiten. Das Mountainbike-Handbuch www.baden-wuerttemberg.de dient hierbei als wichtige Informationsquelle für alle Beteiligten.

Mit freundlichen Grüßen,

Winfried Kretschmann
Hessen ist also ein Negativbeispiel, weils auf freundliches Miteinander setzt!?
Das ist so…..aargh! So spießbürgerliches Klein-Klein, das ist Kehrwoche, das ist Mittagsruhe von 12 bis 15 Uhr, das ist…ich weiß nicht. Schrecklich kleingeistig.
Kretschmanns Antwort könnte auch von meinem Chef sein: "Das machen wir schon immer so, also bleibt das auch." Zeiten ändern sich, mein Chef nicht.
 
...es bleibt die Frage offen, wie hier Rechtssicherheit bestehen soll, wenn keiner sagen kann wie man die Breite eines Waldweges zu messen hat? Nichts ist sicher, wenn man sich auf einer unsicheren Basis bewegt, außer die Juristen sehen das grundsätzlich anders. Wie jemand, der selbst so oft im Wald unterwegs ist, vorgaukeln kann, eine Wegbreite sei ein bestimmter Rechtsbegriff, ist mir vollkommen schleierhaft!
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechtssicherheit??? Für wenn eigentlich ist das so wichtig. Mann kann doch keine Sicherheit vorgaukeln wenn man einzelne Nutzergruppen komplett ausperrt... Rechtssicherheit wäre wie beim Bootssport das ein Segelboot vorfahrt hat vor dem Motorboot aber warum sollte das Motorboot verboten werden?
Die Antwort von Kretsche liefert leider wieder keine Begründung...Schade das alle Politiker immer nur lavieren anstatt klar Stellung zu beziehen.
 
Ich hab' beim Lesen von Kretschmanns Antworten fast einen Schreikrampf bekommen: Und wieder das Märchen von den tödlichen Unfällen auf Waldwegen! :mad:

Langsam glaube ich, die tun überhaupt nicht so als wären sie doof ... :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ic
Aber aus Erfahrung weiß ich, dass sowas schnell in ein Jagd-Bashing übergehen kann und dieser Schritt sollte wohl überlegt sein. Nicht aus Angst vor der Jagdlobby, sondern aus Respekt vor deren (Jagd-)Sport. Ohne viele Jäger zu kennen gehe ich davon aus, dass es wie bei jeder anderen Gruppe eine Minderheit von Ausreißern sind die den Ruf aller verantwortungsvollen Jäger ruinieren.

Je nach Einzelfall (nicht jede Wild-Art ist gleich empfindlich oder unempfindlich) können Wildruhezonen Sinn machen. Man muß das ja nicht gleich in die rechtlich vorgesehene Bürokratie ausarten lassen, vieles ginge wohl auch auf Vereinbarungsbasis.

Was Jäger angeht, haben sie auch eine gesetzliche Hege- und damit je nach Polulationsentwicklung auch Abschusspflicht. Das haben wir von der DIMB auch in Erörterungen (so auch im Landtag bei der Anhörung) immer wieder angesprochen und werden es auch künftig tun, nicht daß jemand glauben mag, wir hätten von Wildökologie keine Ahnung.

Die organisierte Jägerschaft ist jedoch bisher in ihrer Öffentlichkeitsarbeit aus meiner Sicht völlig unzureichend auf die Thematik "Hege" eingegangen, vielleicht, um so manche falsche Wald-Idylle im Volke nicht anzukratzen. So ist man in der Jägerschaft dann aber auch selbst mit dran schuld, wenn in der Öffentlichkeit das Jagen eher als angestaubtes DackelWaldi- und Halali-Hobby denn, wenn ordentlich betrieben, als etwas durchaus Allgemeinnütziges angesehen wird.
 
...und weshalb mal nicht ein wenig Jagd-Bashing? Von seiten der Jägerschaft wird auch auf keine Keule verzichtet, die man anderen in die Beine werfen könnte. Wer selbst nach allen Seiten austeilt, muss auch einstecken können!
 
...und weshalb mal nicht ein wenig Jagd-Bashing? Von seiten der Jägerschaft wird auch auf keine Keule verzichtet, die man anderen in die Beine werfen könnte. Wer selbst nach allen Seiten austeilt, muss auch einstecken können!

Zum einen haben wir so etwas nicht nötig (wenn einige andere Schwarze Schafe sich flegelhaft aufführen, müssen wir das nicht nachmachen, aus dem Alter sind wir ´raus) und zum anderen bringt das nichts. Denn diejenigen, auf die solche Keilereien im Volke politisch wirken sollen, verfügen nicht über die Kenntisse, gerade die in Sachen Jagd zahlreich vermischten Gerüchte und Fakten auseinanderzuhalten, so daß die Sache für uns eher wie das "Hornberger Schießen" ausginge und sich andere die Hände reiben, wie wir unsere Zeit vergeuden.

Wir sollen uns eher überlegen, wie wir dafür Zeit aufwenden, logistisch die Unmöglichkeiten, die (nicht nur) uns auf Anfragen bei www.abgeordnetenwatch.de beschert werden, effektiv publik zu machen. Das wäre dann kein MdL-Bashing auf der Grundlage schwer überprüfbarer Umstände, sondern hier ginge es nach der Devise "gesagt ist gesagt" um unstrittig erfolgte Aussagen bis hin zu höchster Stelle (z.B. Kretschi).
 
(.....) Rechtssicherheit wäre wie beim Bootssport dass ein Segelboot Vorfahrt hat vor dem Motorboot aber warum sollte das Motorboot verboten werden?
Den Vergleich muß man sich merken. Man könnte auch in Sachen Schwarze Schafe weiterdenken und sagen "Nur, weil der Landtag manchmal Unsinn beschließt, schafft man ihn ja auch nicht gleich ab."
 
Dominik schrieb:
Zitat von der Homepage: "Auf endlosen Trails lassen sich die Mittelgebirge im Süden perfekt mit dem Mountainbike erkunden."
Soll das irrefürende Werbung werden? In ganz BW gibt es zur Zeit gerade mal 80km legale Trails, alles andere ist durch die 2m Regel verboten.
Bitte nehmt diesen irreführenden Satz von der Homepage.

Urlaubsland Baden-Württemberg schrieb:
Guten Tag, in den Kommentaren zum Imagefilm finden Sie die Stellungnahme der TMBW sowie einen Hinweis auf einen Artikel un der Stuttgarter Zeitung, mit einer eindeutigen Positionierung des Geschäftsführers. Seien Sie versichert, dass wir in die Diskussion um die 2 Meter-Regelung eingebunden sind und im Rahmen unserer Möglichkeiten versuchen, hier eine Verbesserung für die Mountainbiker zu erreichen. Unser Imagefilm hat dem Thema 2 Meter-Regelung und der Diskussion darüber neue Aufmerksamkeit geschenkt, welche den laufenden Gesprächen durchaus hilfreich sind. Mit freundlichen Grüße, Thomas Beyrer

Dominik schrieb:
Ich suche keine Stellungnahme.

http://www.tourismus-bw.de/Natur/Radsport-in-Baden-Wuerttemberg

Eure Werbung versucht ganz offensichtlich mountainbikende Kunden nach BW zu locken. Die angepriesenen endlosen Trails existieren nicht (80km innerhalb von 8000km sind bei weitem nicht endloß)

Zitat Wikipedia: Die Irreführung muss geschäftliche Relevanz besitzen, also den Durchschnittsverbraucher tatsächlich oder voraussichtlich zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlassen, die er ansonsten nicht getroffen hätte.

Ferner: Eine Angabe ist eine inhaltlich nachprüfbare Behauptung, mithin Aussagen, die dem Beweis zugänglich sind.

Bis zum Nachweiss, dass BadenWürttemberg endloße Trails bietet, erkläre ich die Werbung für irreführend und fordere Sie auf, dies zu unterlassen.
 
Den Vergleich muß man sich merken.

Zu den Vergleichen und der Unmöglichkeit die 2m zu messen:
Wäres es vergleichbar, wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen zwar gegeben, aber nicht messbar wären?
Ohne Radrgeräte könnte nur "deutlich zu schnell" bzw. "deutlich langsamer" geschätzt werden.
Ich denke jeder Rechtsanwalt hätte an so einem Strafzettel seinen Spass.
 
Klar. "Langsam, der Kinder wegen!" - stehen hier einige Schilder rum. Keine Ahnung, ob die rechtlich bindend sind, aber bitte was ist "langsam"? 30? 20? Schritt? Auf einer eh schon auf 50 begrenzten Landstrasse außerorts, wohlgemerkt.
 
Klar. "Langsam, der Kinder wegen!" - stehen hier einige Schilder rum. Keine Ahnung, ob die rechtlich bindend sind, aber bitte was ist "langsam"? 30? 20? Schritt? Auf einer eh schon auf 50 begrenzten Landstrasse außerorts, wohlgemerkt.

kein offizielles geschwindigkeitsschild --> mülltonne
bei uns stehen auch diese "bitte 30" schilder rum und die jucken mich herzlich wenig
 
kein offizielles geschwindigkeitsschild --> mülltonne
bei uns stehen auch diese "bitte 30" schilder rum und die jucken mich herzlich wenig

Mülltonne muß nicht sein, die Schilder sind für die wenigen Idioten auf zwei oder vier Rädern, die nicht so vorausschauend fahren, daß sie, wenn ein Kind auf die Straße läuft, noch bremsen können.

Allen anderen können die Schilder ja egal sein, gut so!
 
Mülltonne muß nicht sein, die Schilder sind für die wenigen Idioten auf zwei oder vier Rädern, die nicht so vorausschauend fahren, daß sie, wenn ein Kind auf die Straße läuft, noch bremsen können.

Allen anderen können die Schilder ja egal sein, gut so!

wer nicht vorrausschauend fährt sieht das schild nicht bzw den juckt das auch nicht.
selbst wenn er die erlaubte geschwindigkeit (zb 50) fährt und es passiert was kann keiner kommen und sagen "da war aber ein Bitte (!) 30 schild"
 
Zu den Vergleichen und der Unmöglichkeit die 2m zu messen:
Wäres es vergleichbar, wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen zwar gegeben, aber nicht messbar wären?
Ohne Radrgeräte könnte nur "deutlich zu schnell" bzw. "deutlich langsamer" geschätzt werden.
Ich denke jeder Rechtsanwalt hätte an so einem Strafzettel seinen Spass.

Es darf geschätzt werden, wie in A bei der Geschwindigkeit, so in BaWü die Wegbreite.
http://www.focus.de/auto/news/tempolimit-in-oesterreich-darf-geschaetzt-werden_aid_793074.html

Also ich persönlich bin ein verdammt schlechter Schätzer (wenn es um Wegbreiten geht).
 
wer nicht vorrausschauend fährt sieht das schild nicht bzw den juckt das auch nicht.
selbst wenn er die erlaubte geschwindigkeit (zb 50) fährt und es passiert was kann keiner kommen und sagen "da war aber ein Bitte (!) 30 schild"
Es darf geschätzt werden, wie in A bei der Geschwindigkeit, so in BaWü die Wegbreite.
http://www.focus.de/auto/news/tempolimit-in-oesterreich-darf-geschaetzt-werden_aid_793074.html

Also ich persönlich bin ein verdammt schlechter Schätzer (wenn es um Wegbreiten geht).

Ist alles egal, im Zweifelsfall gilt im Strassenverkehr immer §1 StVO. Ein Recht darauf, ein erlaubtes Limit auszunutzen, gibt es, gemessen an §1 StVO, nicht.
 
Vor allem gilt der § 3, von dem keine Sau was wissen will. :
§ 3
Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen


innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h, ...usw

Geschwindigkeitsbeschränkungen sind entgegen landläufiger Meinung eben keine Mindestanrechtswerte.
 
Klappt wohl nicht immer:
Straßenverkehrsunfälle in Baden-Würtemberg – Fahrradfahrer
Ca. 8 400 Fahrradfahrer verunglückten im Jahr 2012 auf Baden-Württem-
bergs Straßen, davon 46 tödlich. Das heißt, fast jede Woche starb ein Radfahrer
infolge eines Verkehrsunfalls. Ihr Anteil an allen Verunglückten lag bei 18 %. In Re-
lation zu ihrem Anteil von 13 % an allen Unfallbeteiligten, werden Fahrradfahrer
damit überdurchschnittlich häufig verletzt oder getötet.
 
Klappt wohl nicht immer:
Straßenverkehrsunfälle in Baden-Würtemberg – Fahrradfahrer
Ca. 8 400 Fahrradfahrer verunglückten im Jahr 2012 auf Baden-Württem-
bergs Straßen, davon 46 tödlich. Das heißt, fast jede Woche starb ein Radfahrer
infolge eines Verkehrsunfalls. Ihr Anteil an allen Verunglückten lag bei 18 %. In Re-
lation zu ihrem Anteil von 13 % an allen Unfallbeteiligten, werden Fahrradfahrer
damit überdurchschnittlich häufig verletzt oder getötet.
...was nach "offizieller" Meinung und der des ADAC-Stammtisches sowieso, allein an der Flegelhaftigkeit der Radfahrer und ihrem Rowdietum liegt. Diese "Erklärung" erleichtert den Gesetzgeber und die Motoristen erheblich, Maßnahmen müssen wenig getroffen werden.

Und weil sie auf den Strassen so rücksichtslos sind, können Radfahrer im Wald eigentlich nur noch schlimmer sein...

So oder so ungefähr sind "wir" zu unserem ach so tollen Bild in der Öffentlichkeit gekommen!
 
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