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Frage von Tim Trabant:
Sehr geehrter Herr Kretschmann,
treten Sie in die Tradition von Herrn Mappus, der beim EnBW-Deal sein Urteilsvermögen (wahrscheinlich) in guter Absicht über die rechtlichen Bedenken stellte?
Wollen Sie im Fall der sogenannten 2m Regel des LWaldG ähnliches tun. Bisher sind Sie und Ihre Partei jegliche Antwort auf die Frage schuldig geblieben, welches die juristischen "wichtigen Gründe" sind, die nach den Bestimmungen des BWaldG Voraussetzung für die Einschränkung unserer Rechte aus dem BWaldG und der Verfassung sind. Ich frage Sie, können oder wollen Sie diese Gründe nicht nennen?
Wenn sie nicht können, schränken Sie unsere Rechte unzulässig ein und die Beibehaltung der 2Meter Regel ist dann reine Willkür! Wenn Sie nicht wollen, nehmen Sie billigend in Kauf, das sich nicht nur über 58.000 Petenten, sondern auch mehrere Millionen Radfahrer willkürlich in ihren Rechten eingeschränkt fühlen.
Sie haben einmal gesagt: "Nichts ist für eine Demokratie so schädlich, wie der Eindruck von Willkür!" Meine Frage an Sie: liegt Ihnen an dieser Demokratie und wird Ihre Partei die Frage nach der Rechtmäßigkeit beantworten oder wenn sie dies nicht können sich für die Abschaffung der 2m Regel stark machen?
Mit freundlichen Grüßen
Hessen ist also ein Negativbeispiel, weils auf freundliches Miteinander setzt!?Antwort von Kretschmann:
Sehr geehrter Herr,![]()
Vielen Dank für Ihre Einschätzung zur Zwei-Meter-Regelung.
Das Landeswaldgesetz inklusive der Zwei-Meter-Regel soll die Rechte der Bürgerinnen und Bürger keinesfalls einschränken. Im Gegenteil: Das baden-württembergische Landeswaldgesetz bietet den Waldnutzenden einerseits Rechtssicherheit und andererseits ein Mittel, das Erholungsgebiet Wald flexibel, an örtliche Gegebenheiten angepasst und selbstverantwortlich zu gestalten. Wie auch die Entscheidung des Petitionsausschusses, der die Veränderung des Landeswaldgesetzes abgelehnt hat, zeigt, ist diese Regelung adäquat, um die unterschiedlichen Ansprüche, die die Interessensgruppen an die Nutzung der Wälder stellen, auszugleichen und vor Ort zu verwirklichen.
Das baden-württembergische Landeswaldgesetz ist deshalb rechtssicher, da es mit der ausdrücklichen Formulierung der Zwei-Meter-Regel und der Ausnahmeregelung ein eindeutiges Gesetz darstellt. In den Waldgesetzen anderer Bundesländer wird teilweise nicht auf eine konkrete Wegbreite, sondern auf unbestimmte Rechtsbegriffe verwiesen – so beispielsweise in Hessen. Dort ist das Radfahren nur auf befestigten oder naturfesten Wegen, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden und auf denen "unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist", gestattet. Diese Angaben bringen für Waldnutzende aber nicht mehr, sondern weniger Klarheit.
Darum möchten wir uns als Landesregierung dafür stark machen, die Potentiale und Chancen wahrzunehmen, die das Landeswaldgesetz mit der Zwei-Meter- und der Ausnahmeregelung offeriert. Neben der verstärkten Kommunikation der individuellen Gestaltungsmöglichkeit vor Ort werden auch die Unteren Forstbehörden, die auf kommunaler Ebene über Ausnahmen entscheiden, dazu angehalten, mit den Interessensverbänden und Waldnutzenden vor Ort am Streckennetz zu arbeiten. Das Mountainbike-Handbuch www.baden-wuerttemberg.de dient hierbei als wichtige Informationsquelle für alle Beteiligten.
Mit freundlichen Grüßen,
Winfried Kretschmann
Ic
Aber aus Erfahrung weiß ich, dass sowas schnell in ein Jagd-Bashing übergehen kann und dieser Schritt sollte wohl überlegt sein. Nicht aus Angst vor der Jagdlobby, sondern aus Respekt vor deren (Jagd-)Sport. Ohne viele Jäger zu kennen gehe ich davon aus, dass es wie bei jeder anderen Gruppe eine Minderheit von Ausreißern sind die den Ruf aller verantwortungsvollen Jäger ruinieren.
...und weshalb mal nicht ein wenig Jagd-Bashing? Von seiten der Jägerschaft wird auch auf keine Keule verzichtet, die man anderen in die Beine werfen könnte. Wer selbst nach allen Seiten austeilt, muss auch einstecken können!
Den Vergleich muß man sich merken. Man könnte auch in Sachen Schwarze Schafe weiterdenken und sagen "Nur, weil der Landtag manchmal Unsinn beschließt, schafft man ihn ja auch nicht gleich ab."(.....) Rechtssicherheit wäre wie beim Bootssport dass ein Segelboot Vorfahrt hat vor dem Motorboot aber warum sollte das Motorboot verboten werden?
Dominik schrieb:Zitat von der Homepage: "Auf endlosen Trails lassen sich die Mittelgebirge im Süden perfekt mit dem Mountainbike erkunden."
Soll das irrefürende Werbung werden? In ganz BW gibt es zur Zeit gerade mal 80km legale Trails, alles andere ist durch die 2m Regel verboten.
Bitte nehmt diesen irreführenden Satz von der Homepage.
Urlaubsland Baden-Württemberg schrieb:Guten Tag, in den Kommentaren zum Imagefilm finden Sie die Stellungnahme der TMBW sowie einen Hinweis auf einen Artikel un der Stuttgarter Zeitung, mit einer eindeutigen Positionierung des Geschäftsführers. Seien Sie versichert, dass wir in die Diskussion um die 2 Meter-Regelung eingebunden sind und im Rahmen unserer Möglichkeiten versuchen, hier eine Verbesserung für die Mountainbiker zu erreichen. Unser Imagefilm hat dem Thema 2 Meter-Regelung und der Diskussion darüber neue Aufmerksamkeit geschenkt, welche den laufenden Gesprächen durchaus hilfreich sind. Mit freundlichen Grüße, Thomas Beyrer
Dominik schrieb:Ich suche keine Stellungnahme.
http://www.tourismus-bw.de/Natur/Radsport-in-Baden-Wuerttemberg
Eure Werbung versucht ganz offensichtlich mountainbikende Kunden nach BW zu locken. Die angepriesenen endlosen Trails existieren nicht (80km innerhalb von 8000km sind bei weitem nicht endloß)
Zitat Wikipedia: Die Irreführung muss geschäftliche Relevanz besitzen, also den Durchschnittsverbraucher tatsächlich oder voraussichtlich zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlassen, die er ansonsten nicht getroffen hätte.
Ferner: Eine Angabe ist eine inhaltlich nachprüfbare Behauptung, mithin Aussagen, die dem Beweis zugänglich sind.
Bis zum Nachweiss, dass BadenWürttemberg endloße Trails bietet, erkläre ich die Werbung für irreführend und fordere Sie auf, dies zu unterlassen.
Den Vergleich muß man sich merken.
Klar. "Langsam, der Kinder wegen!" - stehen hier einige Schilder rum. Keine Ahnung, ob die rechtlich bindend sind, aber bitte was ist "langsam"? 30? 20? Schritt? Auf einer eh schon auf 50 begrenzten Landstrasse außerorts, wohlgemerkt.
kein offizielles geschwindigkeitsschild --> mülltonne
bei uns stehen auch diese "bitte 30" schilder rum und die jucken mich herzlich wenig
Mülltonne muß nicht sein, die Schilder sind für die wenigen Idioten auf zwei oder vier Rädern, die nicht so vorausschauend fahren, daß sie, wenn ein Kind auf die Straße läuft, noch bremsen können.
Allen anderen können die Schilder ja egal sein, gut so!
Zu den Vergleichen und der Unmöglichkeit die 2m zu messen:
Wäres es vergleichbar, wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen zwar gegeben, aber nicht messbar wären?
Ohne Radrgeräte könnte nur "deutlich zu schnell" bzw. "deutlich langsamer" geschätzt werden.
Ich denke jeder Rechtsanwalt hätte an so einem Strafzettel seinen Spass.
wer nicht vorrausschauend fährt sieht das schild nicht bzw den juckt das auch nicht.
selbst wenn er die erlaubte geschwindigkeit (zb 50) fährt und es passiert was kann keiner kommen und sagen "da war aber ein Bitte (!) 30 schild"
Es darf geschätzt werden, wie in A bei der Geschwindigkeit, so in BaWü die Wegbreite.
http://www.focus.de/auto/news/tempolimit-in-oesterreich-darf-geschaetzt-werden_aid_793074.html
Also ich persönlich bin ein verdammt schlechter Schätzer (wenn es um Wegbreiten geht).
...was nach "offizieller" Meinung und der des ADAC-Stammtisches sowieso, allein an der Flegelhaftigkeit der Radfahrer und ihrem Rowdietum liegt. Diese "Erklärung" erleichtert den Gesetzgeber und die Motoristen erheblich, Maßnahmen müssen wenig getroffen werden.Klappt wohl nicht immer:
Straßenverkehrsunfälle in Baden-Würtemberg – Fahrradfahrer
Ca. 8 400 Fahrradfahrer verunglückten im Jahr 2012 auf Baden-Württem-
bergs Straßen, davon 46 tödlich. Das heißt, fast jede Woche starb ein Radfahrer
infolge eines Verkehrsunfalls. Ihr Anteil an allen Verunglückten lag bei 18 %. In Re-
lation zu ihrem Anteil von 13 % an allen Unfallbeteiligten, werden Fahrradfahrer
damit überdurchschnittlich häufig verletzt oder getötet.