Biken am Rathsberg verboten??

¯\_(ツ)_/¯, werd mir nicht den Mund verbieten lassen, damit ihr den Leuten, die an jeglicher Einigung nicht interessiert sind, zeigen könnt wie handzahm mountainbiker doch eigentlich sind.
 
Waldeigentuemer schrieb:
Soweit ich mitbekommen habe plant die Stadt ER zusammen mit der IG MTB zeitnah Ausgleich für die verlorenen Trails im Bubenreuther/Rathsberger/Atzelsberger Gebiet (ich betone hier nochmals, dass es sich ausschließlich um PRIVATWALD-Grundstücke handelt) anzubieten. Ich hoffe, Sie haben damit Erfolg!
Äh, ja, klar. Die Stadt ER legt irgendwo Trails ähnlich der willkürlich durch die Eigentümer und das LRA gesperrten Trails an, die dann plötzlich konfliktfrei befahrbar sind. Und im Himmel ist heute Jahrmarkt...
 
¯\_(ツ)_/¯, werd mir nicht den Mund verbieten lassen, damit ihr den Leuten, die an jeglicher Einigung nicht interessiert sind, zeigen könnt wie handzahm mountainbiker doch eigentlich sind.

Produktiver bist du mit deiner AFAB-Mentalität aber auch nicht. Deine Kommentare hier und beim Treffen ("dann fahr ich halt nachts") machen die Sache nicht wirklich besser. Wäre ich Waldeigentümer da oben am Rathsberg hätte ich genau wegen dir keinen Bock mich auf überhaupt irgendeine Unterhaltung einzulassen.
 
Ich glaube wir sollten generell einfach ehrlich sein.
Und Fakt ist doch, dass die Eigentümer bis jetzt nicht ein Quentchen an Entgegenkommen gezeigt haben und wieso sollten sie auch. Die sind am längeren Hebel und das wird auch so bleiben. Die Stadt wird und kann genausowenig einfach in ihrem Gebiet Strecken ausweisen, da einfach zu wenig Platz für die Nachfrage ist und das dann "höhere" Konfliktpotential (Stichwort: kreuzende Wege).

Und da ich kein Bock auf Ausweiskontrollen habe, fahre ich eben nachts, oder in Tennenlohe, bis wir von dort auch vertrieben werden.

Dass hat nichts mit einer AFAB (was auch immer das heißen mag)-Mentalität zu tun, sondern mit Realismus.
 
oder in Tennenlohe, bis wir von dort auch vertrieben werden.

Schon geschehen, oder hast du die letzten drei Seiten nicht gelesen?

In Tennenlohe nehme ich an, sie wollen nur nicht, dass noch mehr Leute sehen, wie die Harvester gewütet haben. Neulich habe ich mich mit ein paar Wanderern unterhalten (die übrigens nett, freundlich und von Mountainbikes begeistert waren) - der Harvestereinsatz hat sie noch weitaus mehr gestört als mich. Von daher macht es schon Sinn, einfach den Zutritt zum Wald in Tennenlohe komplett zu verbieten.
 
Ja, scheisse dann fahr ich halt nur noch nachts idgaf.

Und nachts macht es die ganze Sache besser? :confused:
Es ist doch nur eine Frage der Zeit, bis da dann auch kontrolliert wird und man ärger bekommt.
Ich persönlich würde da schon einiges vermissen, wenn ich nur nachts fahren würde. Mir zumindest tut Sonne, schönes Wetter und Wärme schon ganz gut. Aber so wirklich ernst kann ich deine Aussagen eh nicht nehmen.
 
Ich darf mich bei all denjenigen bedanken, die sachlich und fair auf meine Beiträge antworten.

Bitte beachten Sie künftig die auf Seite 16 genannten Regelungen, damit Konflikte vermieden werden.

Soweit ich mitbekommen habe plant die Stadt ER zusammen mit der IG MTB zeitnah Ausgleich für die verlorenen Trails im Bubenreuther/Rathsberger/Atzelsberger Gebiet (ich betone hier nochmals, dass es sich ausschließlich um PRIVATWALD-Grundstücke handelt) anzubieten. Ich hoffe, Sie haben damit Erfolg!

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Privatwaldeigentümer ein Radfahren AUSSERHALB der BEFESTIGTEN und GESCHOTTERTEN Wege NICHT GESTATTEN.

@Waldeigentümer
An einer objektiven Diskussion sind Sie augenscheinlich ja nicht interessiert, daher kann ich persönlich Ihren "Auftritt" hier auch nicht als positiv bewerten.
 
hatte eigentlich auch nett um eine Antwort gebeten. Scheint den netten Herrn wohl nicht zu interessieren; oder aber - was ich eher glaube - es finden sich KEINE NACHVOLLZIEHBAREN ARGUMENTE!
Traurig aber wahr!
 
Gebt doch bitte Waldbesitzer ein bischen Zeit, Augumente zu schreiben, bevor Ihr euch hier in Rage redet. Wie Yankee Doodle weiter oben schon schreibt, wartet man noch auf eine Stellungnahme mit nachvollziehbaren Argumenten.
Wer hier über die Situation frustriert ist (und glaubt mir, ich bin seit über 25 Jahren in den Wäldern um Erlangen ohne Probleme mit dem MTB unterwegs - mich frustriert diese Diskussion hier gewaltig!!!) setzt sicher besser auf Rad und fährt sich den Frust aus dem Leib.
Ich werde mich jetzt jedenfalls aufs Rad schwingen und natürlich peinlich genau darauf achten, keine Ordnungswiedrigkeiten zu begehen :daumen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mir gerade nicht so einleuchtet:

"Es wurden an verschiedenen Stellen im Wald amtliche und private Schilder (diese sind jedoch auch bindend!) angebracht, um auf die rechtliche Situation hinzuweisen."

Wie kann ein Privatmann ein Schild aufstellen, mit der Intention, einen "Weg" für gewisse Verkehrsteilnehmer zu sperren? Das ist doch Aufgabe der öffentlichen Verwaltung?
In diesem Fall handelt es sich um eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung i.S.d. §35 S.2 VwVfG, welche nur von einer Behörde erlassen werden darf.

Ich bitte um Erläuterung und verweise auf die Legaldefinition eines Verwaltungsaktes i.S.d. §35 VwVfG.
 
hier ist das prozedere einer sperrung etwas erläutert (links von der DIMB) http://www.dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Waldlust_012012_Seite_6.pdf http://www.dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Waldlust_012012_Seite_7.pdf

ein waldbesitzer darf also nicht "einfach so" etwas sperren. ob man darauf vertrauen kann bei jedem in der landschaft herumstehenden privat angebrachten schild, sei dahingestellt. tatsache ist aber, dass im rathsberg-fall die genehmigung des LRA offensichtlich vorliegt, da wie berichtet wurde offizielle kontrollen stattfanden.

ich denke auch nicht, dass waldeigentuemer hier großartige diskussionen führen wird (lasse mich aber gerne vom gegenteil überraschen): er hat seine hausaufgaben gemacht, und die auf der öffentlichen sitzung präsentierten feuchten träume des forstamts (fürs protokoll: die durch partikularinteressen eingefärbte interpretation des bayr. waldgesetzes durch dr. sowieso vom bayerischen landesforst) werden weiterkolportiert.

daraus folgt für mich: wir haben neue brieffreunde, aber die sitzen im LRA! Aus meiner Erfahrung mit anderen Ämtern (straßenbauamt etc) denke ich sogar, dass die brieffreunde antworten (allerdings nur 1x in einer sache).
 
Nachdem wir alle unseren Unmut geäußert haben müssen wir loslegen um zu Verhindern, dass die Verantworltlichen und Ihre Lobby-Verbände sich ungehindert selbst beglückwünschen.
Zum Einen stellt sich mir die Frage inwieweit man diese doch auf recht wackligen Beinen stehende Verordnung rechtlich angreifen kann, d.h. welche Rechtsmittel Erfolg versprechen könnten und welche Grundlagen der Verordnung auf töneren Füßen stehen. Nur wenn man auch ein paar Pfeile im Köcher hat kann man verhandeln, mit einseitigen guten Willen geht in unserer gelebten Welt doch äußerst wenig.
Das nächste was man tun kann ist den Politikern Ihre größte Angst zu bescheren, d.h. Ihre Wiederwahl zu gefährden (was gerade aber ein blöder Zeitpunkt ist, das gebe ich zu). Das heißt, man muss die öffentliche Meinung gegen Sie aufbringen (siehe Stromtrasse) und das geht nur mit dem Öffentlichmachen des aktuellen Status-quo - Presse, "Critical Mass" Aktion, ..., denn es trifft nicht nur uns MTBler, ich erinnere nur dran, es ist bald Ostern und die Eier für die Kinder werden nicht am Hauptweg versteckt, von Jogger, Pilzsucher, Heidelbeepflücker, etc, ganz zu schweigen, ich denke der Mehrzahl an Besuchern des Waldgebietes ist sich trotz Verbotsschilder nicht bewusst eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, die mit bis zu 1.000 Euro belegt werden kann.
Alle Aktionen müssen im Rahmen des Gesetzlichen sein, dann gibt es keine Handhabung gegen die Aktionen, noch leben wir nicht in einer Bananenrepublik, maximal in einer Lobbyisten-Republik und der deutsche Michel hält schon still, aber die Grundrechte im Grundgesetz sind unantastbar...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin gebürtiger Erlanger und fahre seit mehr als 10 Jahren in und um Erlangen... Von den Problem um Rathsberg wusste ich nichts - bis gestern. Da hat meine Frau und mich ein fesch Kostümierter auf dem Wanderweg parallel zur Straße von Rathsberg nach Atzelsberg gestoppt. Ich dachte in meiner Naivität, der will mir da wirklich was vom Naturschutzgebiet erzählen und am Ende eine Spende haben :). Nö, meine Frau und ich haben eine amtliche Verwarnung kassiert. Da fällt man doch vom Glauben ab, denn die Begründung war, dass das kein befestigter Weg sei (wir waren auf einem ausgeschilderten Wanderweg!!). Ein Verbotsschild soll irgendwo hängen, aber sehr hoch, weil das sonst regelmäßig besprüht wird (habe nachgesehen, hängt tatsächlich auf ca. 4m). Direkt dazu haben die einem Familienvater (zu Fuß) mit seinen zwei kleinen Jungs auf Kinderrädern (welche von Gesetzeswegen her, nicht als Fahrräder anerkannt werden) abgemahnt.

Jetzt habe ich hier den ganzen Sachverhalt mal nachgelesen und mir drängt sich der Verdacht auf, dass den Waldeigentümern ihre Situation etwas zu Kopfe gestiegen ist: Gerade in der von mir erlebten Situation hat das NICHTS mehr den ursprünglichen Gründen für die Proteste der Waldbesitzer zu tun. Weder habe ich Schanzen gebaut, noch habe ich die Natur zerstört und noch - das wohl wichtigste - haben wir jemanden gefährdet. Wie üblich sind wir in Schrittgeschwindigkeit auf die Fußgänger zugefahren!

Mit einem Generalverbot wie auf Seite 16 genannt, ist KEINEM geholfen - es drückt einfach zu viel Willkür aus und stempelt anständige Radler wie meine Frau und mich als Verbrecher ab. Diese wird durch Vorfälle wie gestern erlebt zusätzlich unterstrichen.
Ich kann nur hoffen, dass die Parteien sich doch noch etwas aufeinander zubewegen - gegen das Fahren auf den vorhandenen Wegen (ohne bauliche Veränderungen) darf doch nichts einzuwenden sein. Wem das nicht passt, steht der Verkauf seines Grundstücks frei - denn meine lieben Waldeigentümer:

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Artikel 14 GG

http://dejure.org/gesetze/GG/14.html
 
... Das heißt, man muss die öffentliche Meinung gegen Sie aufbringen (siehe Stromtrasse) und das geht nur mit dem Öffentlichmachen des aktuellen Status-quo - Presse, "Critical Mass" Aktion, ..., denn es trifft nicht nur uns MTBler, ich erinnere nur dran, es ist bald Ostern und die Eier für die Kinder werden nicht am Hauptweg versteckt, von Jogger, Pilzsucher, Heidelbeepflücker, etc, ganz zu schweigen, ich denke der Mehrzahl an Besuchern des Waldgebietes ist sich trotz Verbotsschilder nicht bewusst eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, die mit bis zu 1.000 Euro belegt werden kann...
Bisher hat die EN nichtmal auf meine E-mail reagiert. Ich werde aber nochmal nachhaken.


An alle abgemahnten/verwarnten. Bekundet euren Unmut in jedem Fall dem Landratsamt!
 
Wie schauts denn bei euch Karfreitag aus? Hätte Lust auf eine Bikebergsteigen-Tour. Start am Kreuz, Fahrradtragen bis Atzelsberg, kurz in den Biergarten und dann heimfahren :)
 
Noch ein paar Gedanken/Anregungen von mir an die Leute, die mit Stadt und Land im Dialog stehen:

Tennenloher Forst:
1) Unter den "nicht-freigegeben Wegen" scheinen ja auch Wanderwege zu sein. Ich bin noch nicht lang genug in der Gegend unterwegs, um alle Wege zu kennen, aber zumindest am Nordwest-Rand des Pferdegeheges verläuft ein Wanderweg, (gekennzeichnet durch Schildchen mit abgebildeter Heuschrecke) der nicht "grün" ist. Entweder gibt es jetzt neue Gutachten o.ä., die diese Wege plötzlich als nicht mehr sicher ansehen oder es gab damals etwas, als die Wege ausgeschildert wurden, was die Unbedenklichkeit bescheinigt hat. Vielleicht lässt sich in der Richtung argumentieren.
2) Weitere Betroffene mit ins Boot holen: Reitvereine und Pfadfinder sollten gut organisiert sein und auch an einer Klärung interessiert sein.
3) Die Entscheidungen des Landratsamts betreffen zu einem bedeutenden Teil die Stadt-Bevölkerung Erlangens. Ich weiß, es ist Wunschdenken, aber die Stadt sollte im Interesse ihrer Bewohner ebenfalls in einen Dialog mit dem LRA gehen und über die entstandene Beeinträchtigung der Lebensqualität reden.

Rathsberg:
Da oben kenn ich mich noch weniger aus, deswegen kann ich da nicht so mitreden, aber:

1) "Im gesamten Naturschutzgebiet (NSG) „Wildnis am Rathsberg“ ist das Fahrradfahren verboten!"
"Auf geschotterten Wegeteilen, die im NSG liegen, darf gem. Auskunft der Naturschutzbehörde des Landratsamtes ERH aufgrund der gültigen Verordnung nicht gefahren werden."

-Bitte? Für solche pauschalen und weitreichenden Verbote muss aber schon was handfestes vorliegen. Und nur Fahrradfahren ist verboten? Was ist so schlimm daran, auf einem Schotterweg zu fahren???

2) Private Sperrungen und Beschilderungen scheinen mir laut BNatSchG nur zulässig, wenn sie auf einen gestzlichen Grund hinweisen und die Einschränkungen durch Art.33 berücksichtigen. Demnach sind sie wohl auch nur kurzzeitig für einen bestimmten Zweck zulässig.

3) Was die ganze Diskussion auf ein anderes Level heben würde und wahrscheinlich viele wieder etwas besänftigen würde: Eine verständliche und nachvollziehbare Begründung warum denn überhaupt Verbote ausgesprochen werden. Wenn hier einzelne Personen irgendeinem Gesetz zuwider handel, dann können die doch auch belangt werden. Dafür haben wir doch Gestze. Es werden doch auch keine Straßen für die Allgemeinheit gesperrt, weil sich jemand nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat!?

Allgemein:
Zitat von der LRA-Webseite: "Mountainbike-Fans sind im Landkreis Erlangen-Höchstadt herzlich willkommen."
siehe http://www.freizeit-erh.de/radfahren/mountainbiken.html
Sogar mit Verweis auf die Routen von Bikemap.net!
Auf der einen Seite will man den Landkreis explizit für Mountainbiker interessant machen, auf der anderen Seite versucht man krampfhaft überall Einschränkungen zu schaffen ohne (oder nur wenig nachvollziebare) Gründe hierfür zu liefern.
Das LRA sollte seine Beweggründe dafür darlegen!
 
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Hier mal ein Beispiel wie es auch laufen kann
 

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Ich hasse ja Waldautobahnen und da muss ich auch nicht fahren aber irgendwie hat der normale Steuerzahler im Wald keine Rechte wenn ich mir das BNatSchG so als Nichtjurist ansehe.
Gemäß §59 Absatz (1) sieht ja zunächts noch alles ganz prima aus:
"(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz)."
ABER, im Wald gilt das alles nicht, hier kann das Betretungsrecht aus zahlreichen Gründen eingeschränkt werden:
"(2) Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht. Es kann insbesondere andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen sowie das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken"
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/59.html

und ich denke es gibt eine Menge schutzwürdiger Interessen, ein Schelm wer Böses dabei denkt und Haftungsfragen können es am Rathsberg eher nicht sein, siehe §60 BNatSchG:
"Das Betreten der freien Landschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten begründet. ..."
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/60.html
 
Von den Problem um Rathsberg wusste ich nichts - bis gestern. Da hat meine Frau und mich ein fesch Kostümierter auf dem Wanderweg parallel zur Straße von Rathsberg nach Atzelsberg gestoppt.
Könntest Du genauer beschreiben, wo das war? Also erstens ist es ja gut, die Standorte der Kontrolleure zu kennen ;-) und zweitens gibt es am Rathsberg ja 2 Fälle: einmal das NSG (da hängt inzwischen ein "schöneres" verbotsschild aus blech) und zum anderen private Sperrungen außerhalb des NSGs.

Den Brieffreund für den Rathsberg/Reichswald erreicht man unter johannes.marabini(at)erlangen-hoechstadt.de
 
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