Rad gestohlen! Frage zur Versicherung

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Hallo musste mich mal anmelden, da diese Woche leider mein Rad gestohlen wurde und ich mir nun unsicher bin, wie ich mit der Versicherung umgehen muss.

Bin bei der Arag versichert zu einem Neuwert von 1000€.
Das Rad kostete 999€.
Bei uns im Haus wurden mehrere Keller aufgebrochen darunter auch meiner und mein Fahrrad wurde mir entwendet.

Ich besitze noch den Orginal Kaufbeleg.
Jedoch habe ich mir die Rahmennummer nicht notiert.

Muss das Fahrrad hinter abgeschlossenen Kellertüren nochmal abgeschlossen werden?
Man muss zuerst durch die Eingangstür, dann durch die schwere Kellertür und dann nochmal die jeweiligen Kellerräume aufbrechen.

Meine Frage ist nun, ob ich wegen der fehlenden Rahmennummer und weil das Rad in meinem Keller nicht abgeschlossen war, Probleme mit der Versicherung kriegen könnte.


Vielen Dank im Voraus
Cabell
 
Du musst das Rad in Deinem verschlossenen Keller nicht nochmal zusätzlich abschliessen.

Das Fahrrad ist in diesem Falle normaler versicherter Hausrat. In diesem Falle ist die "Fahrrad-Klausel" nicht so wichtig.

Melde den Schaden und reiche die Rechnung ein. Die Rahmennummer ist nicht zwingend.

Normalerweise müsste die Versicherung den Schaden + 10 % Vorsorge zahlen.

Zumindest ist das bei meiner Versicherung so.

Gruss
Jörg
 
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ich besitze jedoch keine Hausratsversicherung, sondern nur eine Versicherung für das Fahhrad. Ist dies egal?

Werde mir jetzt ab schnellstens eine Hausratsversicherung machen.
 
Wie hast du den dein Rad versichert? Die ist in der Regel Arschteuer und lohnt sich nicht unbedingt. Wie kommt man den heutzutage ohne Hausratversicherung aus?
Hast du den mal mit deiner fahrradversicherung gesprochen?
 
Hab eine Fahrradversicherung und zahle so um die 8 € im Monat.
Hab die Versicherung angerufen und die haben mir halt eine Schadensmeldung zukommen lassen.
 
Also der übliche Werdegang ist Anzeige bei der Polizei erstatten und im Anschluss den Schaden-Service der Versicherung informieren. Die Versicherung wird die Rechnung und Anzeigenbestätigung der Polizei haben wollen.

Da Dein Fahrrad in einem separat gesicherten Privat-Kellerabteil (da reicht auch ein Bretterverschlag) war, sollte das in der Regel kein Problem sein, wenn Du das Rad nicht extra angeschlossen hast. Oftmals ist das ja gar nicht möglich und ein in sich abgeschlossenes Fahrrad (also das nicht an einen ortsfesten Gegenstand angeschlossen ist) kann trotzdem weggetragen werden (ist also eh kein wirksamer Diebstahlschutz). Da müsste schon ein eingemauerter Wand- o. Bodenanker vorhanden sein, an den Du das Rad hättest anschließen können. Aber selbst dann reicht ein verschlossener Verschlag aus. Durch die Sicherungseinrichtung handelt es sich dann um einen sog. "besonders schweren Diebstahl".
 
Das ist ja interessant :)
Gerade heute habe ich mich darüber informiert (per Telefon) direkt bei ARAG.
Es ist sogar so, das das Fahrrad bei der ARAG tag und Nacht versichert ist.
Das Fahrrad muss entweder hinter verschlossener Tür oder an einem festen Gegenstand abgeschlossen sein.

Sie müssen nicht nachweisen wie es abgeschlossen war.
Wenn das Fahrrad draußen an einem festen Gegenstand abgeschlossen ist und der Dieb nimmt das Schloss mit, kein Problem, in dem Fall gibt man sowieso erst einmal eine Anzeige bei der Polizei auf.
Also das Fahrrad darf geklaut werden tag und nacht, wenn Sie bei der Polizei angeben es war abgeschlossen, war es so, und Sie sehen Ihr Geld wieder.

Den Bericht der die Polizei erstellt bekommt die ARAG, und du das Geld, sofern Rechnungen vom Fahrrad + Bauteile die fest am Fahrrad angebaut sind.
Der Helm ist auch versichert, wenn ich das richtig verstanden hab.

Freundliche Grüße
 
Ich mach doch keine Versicherung.
Ist mir nicht Geheuer, zumindest hab ich bei der ARAG keine Bedingungen gefunden und will es auch nicht.
Da fehlt mir persönlich Laufzeit u.a
 
Hallo zusammen

Da ich gerade sehr kurzfristig einen Urlaub plane, überlege ich gerade ob meine Versichrung auch bei einem Diebstahl im Ausland bezahlt.
Ich habe bei der Provinzial die Hausrat mit der Fahrradplus Option erweitert.
Kennt sich da einer aus ?

Viele Grüße
Thomas
 
... "besonders schweren Diebstahl".

Privat- und Strafrecht sind hier wieder zwei Paar Schuhe. U.U. kann es sein, dass der Bretterverschlag nicht ausreicht (je nach Bedingungen der Vers.). Meistens verlangen die, dass wenn ein gemeinsamer Zugang in einen größeren MFH besteht, die Tür undurchsichtig und verschlossen sein muss. Sonst könne man grobe Fahrlässigkeit annehmen und dann ist der Versicherungsschutz dahin.
 
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