Warntafeln bei Fahrradträger auf Anhängerkupplung in Italien

sprich bei den doch weit verbreiteten 29" Bike's auf einem kleinen bis mittelgroßen PKW brauch es dann eigentlich schon 2 Tafeln am Heck.

ehrlich gesagt sind mir 2 tafeln bisher noch nie aufgefallen :confused::ka:


Anhang anzeigen 1728275

Bildquelle: Korsika Forum --> https://www.korsika-forum.info/forum/index.php?thread/6553-warntafel-in-italien-achtung-bei-überbreite-vom-fahrradträger/ (sind auch einige gute Beschreibungen zu dem Thema)
Hab ich auch noch nie gesehen auf der Straße.
Im Prinzip bräuchte dann jeder Heckträger mit Fahrrädern 2 Tafeln.
Ich persönlich hab eines. Probleme hatte ich noch nie und auch noch nie von jemandem gehört/gelesen, dass das ein Problem gewesen wäre.
Ich möchte aber natürlich nicht zum Gesetzesbruch aufrufen. ;)
 
Müsste Ich bei mir mal anschauen, bzw. ausmessen, ob die Räder länger sind als das Fahrzeug breit.
 
Hab ich auch noch nie gesehen auf der Straße.
Im Prinzip bräuchte dann jeder Heckträger mit Fahrrädern 2 Tafeln.
Ich persönlich hab eines. Probleme hatte ich noch nie und auch noch nie von jemandem gehört/gelesen, dass das ein Problem gewesen wäre.
Ich möchte aber natürlich nicht zum Gesetzesbruch aufrufen. ;)
Die Regelung ist mir dann tatsächlich auch neu. Bzw. hab ich sie vor dem letzten Urlaub überlesen. Gilt dann Fahrzeugbreite über Außenspiegel oder ohne? 😅

Die Infos hier sind zwar schon etwas älter, aber ggf. trotzdem interessant: https://tx-board.de/threads/2-warntafeln-am-fahrradtraeger-in-italien.59921/
 
Zuletzt bearbeitet:
sprich bei den doch weit verbreiteten 29" Bike's auf einem kleinen bis mittelgroßen PKW brauch es dann eigentlich schon 2 Tafeln am Heck.

ehrlich gesagt sind mir 2 tafeln bisher noch nie aufgefallen :confused::ka:


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Bildquelle: Korsika Forum --> https://www.korsika-forum.info/forum/index.php?thread/6553-warntafel-in-italien-achtung-bei-überbreite-vom-fahrradträger/ (sind auch einige gute Beschreibungen zu dem Thema)

Wusste ich bisher auch noch nicht....wir wurden bisher noch nicht angehalten, war aber bisher im Glauben, dass das eine Schild ausreichend ist.
Interessant ist auch, dass man eigentlich den Lenker quer stellen und das Pedal abschreiben müsste, damit nichts über das Schild hinaus steht.

Außerdem wusste ich nicht, dass es auch in der Schweiz eine "200cm-Beschränkung" gibt. Mein Rad müsste zum Glück knapp drunter sein.
 
Wer mit dem Fahrradträger nach Italien möchte, sollte diese hier beachten (gilt wohl auch für die beliebten Gardasee- und Südtirolregionen) :
auto motor sport - aktuelle Infos für Italien
Achtung: Nach einer neuen Interpretation des italienischen Gesetzgebers, so der ADAC, sind Fahrräder schwer erkennbar. Entsprechend dürfen sie daher am Heckträger nicht breiter als das Auto selbst sein. Das beträfe oft kleinere Pkw, so der Autoclub.
 
Zuletzt bearbeitet:
Spitze....da reicht inzwischen ein Mittelklasse-PKW wie mein 3er BMW nicht mehr aus, um ein Trail-Rad zu transportieren. So kann man natürlich auch die Touristen vergraulen.
Hinzu kommt ja vor allem in IT noch, dass man nie weiß, wie genau es die Polizisten nehmen. Mein Auto ist laut Fahrzeugbrief 1817mm breit, mein Rad 1980mm...das würde sich wahrscheinlich nicht mal ausgehen, wenn ich sowohl von Gabel, Dämpfer als auch Räder die Luft komplett rauslassen würde. Ziemlich blöd :(
 
Ok - also kein Bike Urlaub mehr in Italien planen…

Ernsthaft, was ist das denn bitte für ein Kokolores? Damit kann man ein 29er Fully ja max. noch an einem Wohnmobil hinten transportieren. Selbst „große“ Kombis sind ja nicht breiter als 1900 mm
 
Das muss man erstmal wissen, so ein Scheiß.
Denke aber, da kommt noch eine Änderung, spätestens wenn die Urlauber weg bleiben?
 
Wer mit dem Fahrradträger nach Italien möchte, sollte diese hier beachten (gilt wohl auch für die beliebten Gardasee- und Südtirolregionen) :
auto motor sport - aktuelle Infos für Italien
Achtung: Nach einer neuen Interpretation des italienischen Gesetzgebers, so der ADAC, sind Fahrräder schwer erkennbar. Entsprechend dürfen sie daher am Heckträger nicht breiter als das Auto selbst sein. Das beträfe oft kleinere Pkw, so der Autoclub.
Ok, die Nikolais sind raus
 

Ich hatte die Beiträge dort vor einigen Wochen auch gelesen, aber ich interpretiere den jetzigen Bericht so, dass das "neue Gesetz" wie im Lago-Thema geschrieben als "nicht existent" zu betrachten ist, deshalb das alte Gesetz wieder/weiterhin gültig ist, aber der italienische Gesetzgeber es neu interpretiert, so dass Fahrräder als schwer erkennbar anzusehen sind und somit eben NICHT mehr breiter als das Auto sein dürfen. Also altes Gesetz, neu/strenger interpretiert. Oder liege ich hier falsch (bin kein Jurist oder so was und lasse mich gerne berichtigen)?

Ok, die Nikolais sind raus

Meines Erachtens sind das alle aktuellen Räder mit halbwegs moderner Geo ab Größe L/XL, sofern sie nicht an einem Bus/Transporter/SUV hängen.
 
Manchmal sollte man ja die direkte Quelle auch lesen:

Nach Auskunft der Straßenverkehrspolizei Bozen sind derzeit in Südtirol in solchen Fällen keine Strafen zu erwarten. Beanstandungen sind aber – je nach Interpretation der örtlich zuständigen Verkehrspolizisten – in anderen Regionen Italiens nicht auszuschließen.

https://www.adac.de/news/italien-transport-fahrrad-auto/

Das ist ja auch schon wieder eine relevante Zusatzinfo. Ja, gilt nicht für den Gardasee, aber zur Not rollt man halt mit den Rädern von Tramin oder Kaltern bis an den Lago. ;)
 
Dann gibt es in Zukunft Rüstsätze, um das Bike ohne Vorderrad auf dem Heckträger zu sichern
Oder Nachrüst Leuchten um die Umrisse kenntlich zu machen.
 
Wenn ich die Infos beim ADAC (und auf anderen Seiten) richtig verstehe, wurde das neue Gesetz auf Druck der Kupplungsträger-Hersteller bis auf weiteres nur ausgesetzt. Es wird nun nochmals geprüft. So lange gilt die alte Regelung, die keine Einschränkungen beim seitlichen Überstehen beinhaltet.

Das kann sich aber natürlich dann ganz schnell wieder ändern.

Mein SC Tallboy hat eine Länge von knapp 2 Meter. Unser Auto (ein SUV) ist 1,86m breit ohne Spiegel. Da würde es schon mal nicht mehr gehen. Von Spiegel zu Spiegel sind es 2,15m, da ginge es gerade noch.
Ein Großteil der üblichen PKW packt das sicher nicht. Auch für Italiener dürfte das recht problematisch werden. Sind ja nicht nur Urlauber, die das betrifft.

2 Warntafeln wären dann das kleinste Problem (diese müssen übrigens laut ADAC aus Alu sein und das italienische Prüfzertifikat tragen. Die Warntafeln, die in Spanien gelten, sind in Italien nicht zulässig).

https://www.adac.de/news/italien-transport-fahrrad-auto/
 
Wenn ich die Infos beim ADAC (und auf anderen Seiten) richtig verstehe, wurde das neue Gesetz auf Druck der Kupplungsträger-Hersteller bis auf weiteres nur ausgesetzt. Es wird nun nochmals geprüft. So lange gilt die alte Regelung, die keine Einschränkungen beim seitlichen Überstehen beinhaltet....

Ich verstehe das genau anders herum. Gerade weil man auf die alte Gesetzgebung zurückkehrt, besteht die Problematik. In dieser alten Regelung existiert bereits die Breitenbeschränkung und es wurde angekündigt, diese zukünftig allerdings strenger aus zu legen.

Angeblich wurde wiederum dahingehend nachgebessert, dass diese strengere Handlungsempfehlung zur "alten Regelung" nochmal zurückgenommen wurde (speziell in Südtirol). Dazu habe ich aber bis jetzt noch nichts "offizielles" gefunden.
 
Wenn ich die Infos beim ADAC (und auf anderen Seiten) richtig verstehe, wurde das neue Gesetz auf Druck der Kupplungsträger-Hersteller bis auf weiteres nur ausgesetzt. Es wird nun nochmals geprüft. So lange gilt die alte Regelung, die keine Einschränkungen beim seitlichen Überstehen beinhaltet.

Das kann sich aber natürlich dann ganz schnell wieder ändern.

Mein SC Tallboy hat eine Länge von knapp 2 Meter. Unser Auto (ein SUV) ist 1,86m breit ohne Spiegel. Da würde es schon mal nicht mehr gehen. Von Spiegel zu Spiegel sind es 2,15m, da ginge es gerade noch.
Ein Großteil der üblichen PKW packt das sicher nicht. Auch für Italiener dürfte das recht problematisch werden. Sind ja nicht nur Urlauber, die das betrifft.

2 Warntafeln wären dann das kleinste Problem (diese müssen übrigens laut ADAC aus Alu sein und das italienische Prüfzertifikat tragen. Die Warntafeln, die in Spanien gelten, sind in Italien nicht zulässig).

https://www.adac.de/news/italien-transport-fahrrad-auto/
Ich hab es so verstanden, dass aber das alte Gesetz in diesem Zuge neu interpretiert wurde und Räder jetzt als schwer erkennbar angesehen werden und sie deshalb nicht mehr überstehen dürfen wie früher. Warum sie allerdings schwer erkennbar sein sollten, wenn auch noch 2 Warntafeln dran sind, verstehe ich nicht.
 
Ich hab es so verstanden, dass aber das alte Gesetz in diesem Zuge neu interpretiert wurde und Räder jetzt als schwer erkennbar angesehen werden und sie deshalb nicht mehr überstehen dürfen wie früher. Warum sie allerdings schwer erkennbar sein sollten, wenn auch noch 2 Warntafeln dran sind, verstehe ich nicht.

Hier "denke ich", geht es um die Sichtbarkeit für den Gegenverkehr ...
 
Ist zu befürchten.
Anderenfalls wäre ja 2 Warntafeln die Lösung gewesen.
Evtl. bräuchte es dann so kleine Stableuchten links und rechts am Träger, wie die LKWs seitlich schräg rausstehen haben...
Was von den ital. Ordnungsbehörden akzeptiert wird ist meiner Erfahrung nach "tagesformabhängig"....
 
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