Warntafeln bei Fahrradträger auf Anhängerkupplung in Italien

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Re: Warntafeln bei Fahrradträger auf Anhängerkupplung in Italien
Hmmm, da haben wir die tolle EU, die für uns Bananenkrümmungen, Anschlußleistungen von Staubsaugern und vieles anderes, was exzessiv wichtig ist, reguliert - und hier bin ich Freiwild der lokalen Behörden, respektive muß mich für einen Trip über eine Landesgrenze hinweg erst einmal zwei Stunden juristisch beraten lassen? Sorry, so habe ich mir das mit der Freizügigkeit nicht vorgestellt...
 
Oh zusammen, ich habe mal unsere Damen von der GardaBike Residenz in Torbole am Gardasee angefragt bezüglich auch der Planung für die kommende Saison. Zusätzlich habe ich nach der Gesetzesänderung gefragt und was die davon aktuell mitbekommen haben. Hier dazu die Antwort:

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Ja, ich bestätige dass sich das Gesetz in Italien seit Januar 2024 geändert hat..

Fahrradträger für Autos: Die Länge darf 1,20 m nicht überschreiten, einschließlich der transportierten Fahrräder. Die Breite darf die des Fahrzeugs einschließlich der Fahrräder nicht überschreiten.

Was die Kontrollen betrifft, so stelle ich mir vor, dass es möglich ist, dass die Verkehrspolizei die Sache überwacht.

Im Moment wissen wir leider nichts mehr, auch weil wir gerade erst mit der Saison 2024 begonnen haben und keine Erfahrungen von anderen Kunden haben.

Ganz liebe Grüße von Torbole

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Viele Grüße aus dem Sauerland,
Martin
 
Wir fahren Samstag nach Finale mit 2 Bikes auf dem Heckträger inkl. der 2 Warntafeln. Gehe davon aus, dass es niemanden interessiert, aber ich werde berichten.
 
Wenn die Ladung die ganze Fahrzeugbreite abdeckt (bspw. Fahrräder), müssen es 2 Tafeln sein.
Die Tafel muss auch dran sein, wenn keine Räder drauf sind.
Im Gegensatz zu:

Das Gesetz wurde per Verordnung des Consiglio dello Stato am 19. Januar 2024 suspendiert.

Bleibt alles beim Alten, also ruhig Blut.

Und: bei Heckträgern mit Wiederholungskennzeichen ist keine Warntafel nötig.

Im Übrigen hätte das hier diskutierte Gesetz aus 09/10-2023 nur für Fzge mit I-Zulassung Gültigkeit gehabt. Fzge mit zB A oder D-Zulassung unterliegen der jeweiligen A oder D-Gesetzgebung und dürfen im Rahmen der EU-Zirkulationsfreiheit dann auch im Ausland bewegt werden. Die italienische Seele war natürlich erregt, keine Frage.
Grund zur Panik nördlich der Alpen bestand jedoch nie.
Und was machen wir nun daraus?
 
Im Gegensatz zu:


Und was machen wir nun daraus?
Hier weiterlesen:

Fahrradtransport in Italien: Neue Regeln für die Warntafel am Auto​

Die meisten von euch wissen bereits: in Italien ist es Pflicht, eine rot-weiße Warntafel am Auto anzubringen, wenn eine Ladung über das Heck hinausragt – oder ein Heckträger verwendet wird. Seit einer Gesetzesänderung 2023 waren Heckträger mit eigenem Wiederholungskennzeichen sowie eigener Beleuchtung von dieser Pflicht zur Anbringung einer Warntafel befreit.

Genau diese Regelung ist nun wieder ausgesetzt – es gilt die alte Regelung. Nach dieser darf selbst der Transport von Fahrrädern auf einem beleuchteten und gekennzeichneten Heckträger ab sofort nur mit Warntafel durchgeführt werden.

https://www.mtb-news.de/news/bussgeld-italien-fahrrad-transport/
 
Frage ist ja, von wann die Aussetzung genau ist. Die von mir oben zitierte Verordnung ist von jan 2024.
Das neue Gesetz = keine Warntafel, stammt vom Sommer 2023 und wurde im Januar 2024 ausgesetzt. Damit gilt das alte Gesetz mit Pflicht zur Warntafel wieder. Neue Beratung im Sommer.
Eigentlich klar.

Davon unberührt bleibt die Einstufung von Fahrrädern als "schwer erkennbare Ladung" = nicht breiter als Karosserie.
 
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