(V)erkaufe...

Ich hatte mal vor einiger Zeit einen CT Lenker von ihm gekauft. Machte einen sehr sehr seriösen Eindruck. Nur habe ich 3 Wochen auf das Paket gewartet. Er hat auch nie reagiert und ich hatte es schon abgeschrieben. Dann meldete er sich, dass er sehr viel stress hatte und das Paket nun unterwegs sei. Kam auch alles gut an.

Meine Erfahrung bei solchen Kleinstgeschaften: rechtliche Schritte bringen mehr ärger als nutzen. Meist ist da nix zu holen. Diejenigen wissen , dass da nix zu befürchteten ist.

Ich denk immer noch, dass es für alles einen Grund gibt ohne betrügerische Absichten.

Viel Erfolg.

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Noch ist leider nix passiert, wobei die Formulierung (noch) nach mehr als 3 Monaten sicherlich nicht ganz passt. Und nach dieser Zeitspanne, ohne jeglichen Kontakt, fällt es mir schwer noch zu glauben. Und meinen gekauften Rahmen würde ich jetzt nicht als Kleinstgeschäft bezeichnen....solange sich Jens nicht meldet, um die Sache zu klären - bleiben nur die rechtlichen Schritte, welche ich auch wie henfuh in die Wege geleitet habe.
 
Das ist echt Kagge. Wenn es für dieses Verhalten eine vernünftige Erklärung gibt, dann wäre jetzt glaube ich die letzte Möglichkeit, die Sache zu klären, bevor es teuer und unangenehm wird...Und sofern Absicht dahintersteckt, gehört's einem nicht anders.

500€ sind wirklich kein Kleinkram...
Ich wünsche ich den Geschädigten viel Erfolg.
 
Sorry wollte Eure Käufe nicht abwerten. Dachte es geht ml hier um einen LRS, mal dort um eine Sattelstütze. Also damit war gemeint, dass ich bei 50, 60 Euro nix gemacht hätte. Ich hab irgendwo seine email Adresse falls es hilft. Aber denke, dass ihr sogar einige Schritte weiter seid.

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Also, wenn es Vorsatz ist, wovon ich nach über 3 Monaten ebenfalls ausgehe, bin ich der Meinung dass solche Leute nicht ungestraft davon kommen dürfen. Es wird dem "Betrüger" doch viel zu leicht gemacht. Und dann gehen die meisten ja auch noch davon aus, dass eh keiner was dagegen macht und da haben wir den Salat. Wo kein Kläger, dort kein Richter... Ich habe nun das ganze Mahnverfahren durch und habe die Vollstreckung beantragt. Das bedeutet, wenn Jens nicht dumm ist, wird er bezahlen, da ansonsten irgendwann der Offenbahrungseid fällig wird. Auch wenn das ganze Geld kostet, ich sehe es einfach nicht ein jemanden einfach so davon kommen zu lassen... Und mal ganz im ernst, ich glaube nicht dass Jens so pleite ist, immerhin unterhält er irgendwie 2 Wohnungen. Zum kotzen die ganze Angelegenheit echt!
 
Genau so habe ich es gemeint!

Ich bin in dieser Angelegenheit glücklicherweise ohne Zahlung verblieben, da mir die Bankdaten nie übermittelt wurden. Aber eine solche Verhaltensweise mündet halt so wie von henfuh beschrieben. Er müsste den Geschädigten ja "nur" die bezahlten Artikel aushändigen bzw. zusenden und die meisten würden es damit auf sich beruhen lassen. Von den bislang angefallenen Gerichtskosten mal abgesehen...

Warum ich, obwohl ich nicht betroffen bin, hier trotzdem schreibe?
Weil mich sowas ankotzt.
 
Ich sehe genauso wie henfuh, ich habe eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt sich der Sache anzunehmen, was mittlerweile auch erfolgt ist. Ich bin auch bereit den langen Weg zu gehen, damit was recht ist auch Recht wird. Und wie gesagt, Jens hat die ganze Zeit meinen email Kontakt gehabt, um die Sache aufzuklären....
 
Knuffig, hatte auch erst diesen Fall...

Hoher 4 stelliger Betrag weg. Schuldner ist verstorben, Mutter hat Erbe nicht angetreten, in einer NACHT und NEBEL Aktion wurden Keller und Wohnung geräumt. EX hat nach 2 Tagen neuen Freund und neue Wohnung!? Weis natürlich auch nicht wo die Sachen gebleiben sind...

Hoffe es geht bei euch besser aus!
 
@ henfue: hast du ihm eine Frist zur Erfüllung gegeben ... Hast du dann nach fruchtlosem Fristablauf den Rücktritt erklärt und den Betrag gefordert?

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Ja, genau so mit ganz vielen Fristen und Briefen per Einschreiben...

Nein das Mahnverfahren besteht grundsätzlich darin, dass anhand der Sachlage ein voll wirksamer Vollstreckungstitel von einem Richter ausgestellt wird. Damit kann gegen den (vermeindlichen) Schuldner - auch ohne seine Mitwirkung - voll wirksam vollstreckt werden. (Also gleich kommen die Experten und prangern alles an, was ich vergesse oder nicht weiß! Aber so im groben!) Vorteil ist, dass kein teures Verfahren stattfindet, und man - vorausgesetzt es gibt was zu holen - schnell an sein Geld kommt.

Unverschämtheit! Falls jemand weiße Ourys hat, die er nach Zahlungseingang auch versenden will ... ? :)
 
Nein das Mahnverfahren besteht grundsätzlich darin, dass anhand der Sachlage ein voll wirksamer Vollstreckungstitel von einem Richter ausgestellt wird. Damit kann gegen den (vermeindlichen) Schuldner - auch ohne seine Mitwirkung - voll wirksam vollstreckt werden. (Also gleich kommen die Experten und prangern alles an, was ich vergesse oder nicht weiß! Aber so im groben!) Vorteil ist, dass kein teures Verfahren stattfindet, und man - vorausgesetzt es gibt was zu holen - schnell an sein Geld kommt.

Unverschämtheit! Falls jemand weiße Ourys hat, die er nach Zahlungseingang auch versenden will ... ? :)

Wenn aber der Schuldner Widerspruch einlegt, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung und dann wird ist teuer. Und für den Fall, das man recht bekommt, es aber nichts zu holen gibt, taugt die Sache auch nicht.
Jens hat jedenfalls kein Widerspruch eingelegt und ich habe den zuständigen Gerichtsvollzieher beauftragt, mal sehen was passiert...
 
Wenn aber der Schuldner Widerspruch einlegt, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung und dann wird ist teuer. Und für den Fall, das man recht bekommt, es aber nichts zu holen gibt, taugt die Sache auch nicht.
Jens hat jedenfalls kein Widerspruch eingelegt und ich habe den zuständigen Gerichtsvollzieher beauftragt, mal sehen was passiert...

Ja genau die folgen des Wiederspruchs... habe ich das vergessen? :) Ich hoffe du bekommst deine Investitons zurück! Viel Erfolg und kurzen Beinen den Betrügern!

Gruß
 
Wenn aber der Schuldner Widerspruch einlegt, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung und dann wird ist teuer. Und für den Fall, das man recht bekommt, es aber nichts zu holen gibt, taugt die Sache auch nicht.
Jens hat jedenfalls kein Widerspruch eingelegt und ich habe den zuständigen Gerichtsvollzieher beauftragt, mal sehen was passiert...

Jepp!

So ein Fall hat mich 3800DM gekostet, auf die Frage wer nun die Kosten trägt sagte der Richter:" Sie können einen Titel erwirken, 30 Jahre Gültigkeit, aber in diesem Fall hätte ich keine Aussicht auf Erfolg!" Sozialhilfeempfänger etc...

Also blieben Anwalts und Gerichtskosten bei mir...:daumen:
 
Also den Titel habe ich schon, hat mich bis jetzt knapp 30 Euro gekostet. Allerdings ohne Anwalt. Die Gerichtsvollzieherin ist seit einer Woche wieder dran, im Antrag vorher war ein Fehler von mir, dann bin ich umgezogen und konnte mich nicht kümmern. Aber nun gehts weiter!
 
Hallo.
Nachdem das Thema jetzt knapp 10 Jahre alt ist. Was ist denn aus der Geschichte geworden ? Habt ihr euer Geld wieder bekommen damals ?
Lg
 
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