Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Hat sich hier alles geklärt?
Letzte Aktivität von jensemann78: 19.04.2013 21:26

Ja, genau so mit ganz vielen Fristen und Briefen per Einschreiben...

Nein das Mahnverfahren besteht grundsätzlich darin, dass anhand der Sachlage ein voll wirksamer Vollstreckungstitel von einem Richter ausgestellt wird. Damit kann gegen den (vermeindlichen) Schuldner - auch ohne seine Mitwirkung - voll wirksam vollstreckt werden. (Also gleich kommen die Experten und prangern alles an, was ich vergesse oder nicht weiß! Aber so im groben!) Vorteil ist, dass kein teures Verfahren stattfindet, und man - vorausgesetzt es gibt was zu holen - schnell an sein Geld kommt.
Unverschämtheit! Falls jemand weiße Ourys hat, die er nach Zahlungseingang auch versenden will ... ?![]()
Wenn aber der Schuldner Widerspruch einlegt, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung und dann wird ist teuer. Und für den Fall, das man recht bekommt, es aber nichts zu holen gibt, taugt die Sache auch nicht.
Jens hat jedenfalls kein Widerspruch eingelegt und ich habe den zuständigen Gerichtsvollzieher beauftragt, mal sehen was passiert...
Ich hoffe du bekommst deine Investitons zurück! Viel Erfolg und kurzen Beinen den Betrügern! Wenn aber der Schuldner Widerspruch einlegt, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung und dann wird ist teuer. Und für den Fall, das man recht bekommt, es aber nichts zu holen gibt, taugt die Sache auch nicht.
Jens hat jedenfalls kein Widerspruch eingelegt und ich habe den zuständigen Gerichtsvollzieher beauftragt, mal sehen was passiert...