legal biken - auch in Österreich (war: Der Wahnsinn in Niederösterreich)

Ist ja echt traurig in Österreich. Ich bin im Sommerurlaub in Sankt Jakob im Defereggental, ist das da auch so streng oder kann man da ohne Stress zu bekommen fahren?

Letzten Sommer bin ich für 3 Tage im Defereggental gewesen alle Leute waren sehr Freundlich ich hatte keine Probleme.
 
1) die vier biker sind persönlich für das erste einmal raus aus dem gerichtssaal.
2) es ist bei herrn gürtler angekommen, dass sich die biker nicht mehr alles gefallen lassen
sicher ein erfolgserlebnins - und ein beweis dafür, dass durch das auftreten einer österreichweiten bikerlobby dinge in bewegung kommen können:
macht mit bei upmove the mountain sports community, damit legal biken auch in österreich realität wird
 
Sehr gut ein gutes zeichen :)

Dr. Gürtler hat nicht nur mit diesem Fall öffentliches Interesse erweckt, sondern steht auch im „Massaker im Wildsaugehege“ mit dem Rest der niederösterreichischen Jagdprominenz unter Beschuss.

http://vgt.at/presse/news/2014/news20140522es.php

Dazu passt ein weiteres Zitat von Dr. Gürtler: „Mir geht es nicht um die Kosten sondern um den Schutz des Wildes“
 
Also man braucht nicht glauben das es in Bayern besser ist, eher schlimmer!
Weil in Österreich wird man wenigstens von den Wandern in Ruhe gelassen, in Bayern kann man sich von denen noch das gemotze anhören das alles verboten sei. In Ogau oder Nähe Kochelsee hängen überall Verbotsschilder. Wers nicht glaubt soll sich mal mit dem Wirt am Jochberg anlegen.

Auch finde ich es traurig das man vermehrt auf Bikeparks gedrängt wird, wo man nicht mal den Berg mit eigener Muskelkraft hochfahren kann.
 
Ich dachte in der bayrischen Landesverfassung gibt es ausdrücklich keinen Unterschied zwischen Wanderern und Mountainbikern wenn es um das Betreuungsrecht des Waldes geht?
:confused:
 
Verfassung? In den Köpfen so einiger ist noch Monarchie, da braucht denen keiner mit so neumodischem Zeug kommen.

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Ich dachte in der bayrischen Landesverfassung gibt es ausdrücklich keinen Unterschied zwischen Wanderern und Mountainbikern wenn es um das Betreuungsrecht des Waldes geht?
Das ist im Prinzip schon richtig. Im Bayerischen Naturschutzgesetz ist der freie Zugang zum Wald geregelt und klar dargelegt, dass Radfahren auf geeigneten Wegen erlaubt ist, Fussgängern aber der Vorrang gebührt. Und genau diese Regelung bzw. die damit verbundene Auslegung, was "geeignet" ist und was nicht, ist das Problem. Ich bin in letzter Zeit 2 * von Forstbeamten aufgehalten worden, als ich einen Trail befahren wollte und aufgefordert worden, umzukehren. Auf meine Frage, warum ich hier nicht fahren darf, wurde mir erklärt, dass das ein Wanderweg sei und der zu schmal zum Radfahren sei und bei Begegnung mit Fussgängern Probleme auftreten würden. Meine Vorhaltung, dass lt. Naturschutzgesetz das Radfahren auf "geeigneten" Wegen erlaubt sei, wurde mir erklärt, dass das eben kein "geeigneter" Weg sei. Wenn der Forstler das so aulegt und der Biker so, ist genau der Konflikt vorprogrammiert. Auf meine Frage, wie ich denn erkennen soll, welchen Weg ich befahren darf und welchen nicht, erhielt ich allerdings keine vernünftige Antwort. Fazit: Auf Trails im Wald bewegt man sich auch in Bayern in einer rechtlichen Grauzone.
 
Zumindest können sie euch da aber dann nicht anzeigen bzw verklagen. Das ist ja schon um Welten besser, aber auch noch nicht ideal.
 
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ermittelt derzeit gegen zwei Jäger, die geschützte Greifvögel gewildert haben sollen. Die beiden Verdächtigen aus dem Bezirk Oberpullendorf sollen auch Eulen geschossen haben.

Bei der Hausdurchsuchung haben die Ermittler 24 Greifvögel sowie elf Greifvogel-Präparate im Tiefkühlschrank sichergestellt. Außerdem wurden zwei verbotene Waffen und fünf nicht registrierte Waffen entdeckt. "Die Vögel werden jetzt untersucht, um festzustellen, ob sie abgeschossen wurden", erklärte Magdalena Wehofer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt am Montag. Außerdem würden noch Zeugen einvernommen.



Gegen die beiden Jäger war Ende April Anzeige erstattet worden. Die Strafe für Tierquälerei und illegalen Waffenbesitz kann bis zu einem bzw. drei Jahren Haft betragen.
 
Tiroler Tageszeitung schrieb:
[...] Downhillen boomt, die Sportart ist ziemlich neu. [...]
:lol:

Damit hat doch eigentlich alles angefangen, wie bspw. in dieser Kurzreportage von Ende der 70er des letzten Jahrtausends zu sehen ist. ;)

Was mir an dem Artikel auch wieder mal aufgefallen ist:
Tiroler Tageszeitung schrieb:
Nicht querfeldein, sondern auf bestimmten Routen sollen sich Biker [...] vom Berg stürzen.

Niemand verlangt ernsthaft querfeldein (d.h. "durch's Unterholz") fahren zu dürfen. Wie lange gibt es jetzt schon, u.a., die Trail-Rules der DIMB oder den Ehrenkodex der Vertrider? Das sollte zwischenzeitlich doch auch bei der Presse angekommen sein...
 
HOHENWARTH
„Uhus brutal erschlagen“

Ein Uhu-Horst wurde zerstört, die Vögel erschlagen. Walter Naderer vermutet, dass der Täter ein Jäger ist. „Das hoffe ich nicht“, sagt Bezirksjägermeister Wittmann.
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Eine Uhufamilie, das Brutpaar samt seiner beiden Jungtiere, wurde in Hohenwarth ausgerottet. „Wir haben einen brutal erschlagenen Uhu und mittlerweile auch die Reste eines zweiten erschlagenen Tieres gefunden“, berichtet Landtagsabgeordneter Walter Naderer. Von den beiden anderen Greifvögeln fehle bisher jede Spur.
„Jäger sind sehr häufig vorsätzliche Rechtsbrecher“

Die Jungtiere waren etwa acht Wochen alt, weiß ein ortskundiger Naturschützer, der den Vorfall auch zur Anzeige brachte. „Damit setzt sich eine traurige Serie von brutalen Übergriffen mit der Tötung von Junguhus im Bezirk fort“, erinnert sich Naderer an zwei weitere Vorfälle in den letzten Jahren.

Für den Limberger ist klar, in welchen Kreisen nach den Tätern gesucht werden muss: „Irgendwann sollte die Bevölkerung erkennen, dass unsere Jäger sehr häufig vorsätzliche Rechtsbrecher sind“, lässt Naderer kein gutes Haar an den Waidmännern.

Er ist sicher, dass ein Jäger die Greifvögel illegal aus dem Weg geschafft hat. Und er sei die Argumentation leid, dass Greifvögel überhand nehmen und Uhus eine Gefahr für Fasane darstellen würden: „Hier gehört endlich wirksam gesetzlich angesetzt, weil im Moment alles Kavaliersdelikte von Schießbrüdern sind, die sich ob der gut vernetzten Verbindungen in der Politik zurücklehnen und auf engagierte Natur- und Artenschützer aggressiv losgehen können.“
„Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe“

Bezirksjägermeister Karl Wittmann hält Änderungen der bestehenden Gesetze nicht für erforderlich: „Es gibt ein gesetzliches Reglement, das auch zum Einsatz kommt, wenn etwas vorgefallen ist. Ich kann nicht einfach strengere Strafen verhängen, wenn einmal etwas passiert.“

Wittmann hofft, dass keiner seiner Waidmänner für die Uhu-Morde verantwortlich ist. „Die Hand kann ich natürlich für keinen ins Feuer legen, leider gibt es immer wieder schwarze Schafe.“ Greifvögel wie der Uhu sind geschont und dürfen daher nicht gejagt werden. Sollte tatsächlich ein Jäger die Uhus in Hohenwarth erschlagen haben, „gibt es eine Strafe von der Behörde und vom Landesjagdverband“, weiß Wittmann um die Konsequenzen.

Dass Fasane von Uhus erbeutet werden, liege in der Natur der Sache. Eine großflächige Bedrohung durch die Greifvögel sieht der Bezirksjägermeister allerdings keine.
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Satanskatze
16.06.2014 13:25
immer das gleiche

mit unseren schießwütigen untermenschen - entweder sie ballern auf katzen und Hunde oder sie schlachten einfach greifvögel ab um das wild dann selber abknallen zu können
ich wünsche allen Jägern das gleiche Schicksal wie ihren opfern
 
Leogang: Mountainbiker immer wichtiger
In Saalfelden-Leogang (Pinzgau) setzt man seit 13 Jahren auf Mountainbike-Touristen. Der Markt hat sich bestens entwickelt. Mittwoch wurde das neue Programm präsentiert. Die Bergradler werden für die Leoganger Bergbahnen immer wichtiger.

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ORF

Downhill auf dem Asitz

Jahr für Jahr kann man in der Region Mitterpinzgau immer noch mehr Radsportler begrüßen. Auch die Zahl der speziellen Veranstalungen für dieses Publikum steigt von Jahr zu Jahr. 46.000 Fahren verzeichneten die Leoganger Bergbahnen im Sommer 2001.

Der Anteil der Mountainbiker lag damals bei rund 30 Prozent. Für heuer erhoffen sich die Verantwortlichen im Sommer erstmals mehr als 300.000 Fahrten. Der Anteil der Mountainbiker ist mittlerweile auf mehr als 60 Prozent gestiegen.

Zweites Standbein im Mitterpinzgau
Neben der Wintersaison wird damit der Sommer immer wichtiger, sagt Cornel Grundner, Geschäftsführer der Leoganger Bergbahnen: „Mittlerweile sind wir bei 15 Prozent Anteil vom Gesamtumsatz des Unternehmens. Es ist ein zweites Standbein für die Region Saalfelden-Leogang.“

Erstmals werden in der Region heuer mehr als 20 Events ausgetragen, dazu auch neue Veranstaltungen. Leogang ist auch Startort für das Mountainbike-Etappenrennen „Bike for Peaks“. Dazu kommt ein spezielles Bike-Festival im September.

Internationale Position erobert
Mittlerweile kommen viele Veranstalter von sich aus auf die Region zu, sagt Stefan Pühringer, Geschäftsführer der Saalfelden-Leogang-Tourismusgesellschaft: „Wir stecken viel Herzblut und Geld in das Bike-Thema. Wir möchten uns international fix etablieren.“

Mitte Juni wird auch wieder der Downhill-Weltcup auf dem Asitz in Leogang gastieren.
 
RUND UM DIE JAGD

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DR. RUDOLF GÜRTLER – STREITBARER DOYEN ODER HÜTER DES GRALS DER JAGD UND FISCHEREI?

Autor: ShopAdmin/Mittwoch, 16. April 2014/Themen: Rund um die Jagd,Persönlichkeiten und Jagd
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4.1

Weit über sein Jagdgebiet im Bezirk Lilienfeld hinaus ist Herr Mag. Dr. Gürtler (emeritierter Rechtsanwalt in 1010 Wien und emeritierter gerichtlich beeideter Sachverständiger für Jagd- und Fischereiwesen) ein Inbegriff in der und für die Jagd bzw. die Fischerei. Gleichzeitig aber auch als jemand, der – als Anwalt des Wildes - das Recht, insbesondere für Lebensraum, Wild und Jagd, durchzusetzen bestrebt ist und es auch vermag! Aktuell kann man in den lokalen Schlagzeilen der „Lilienfelder Medienlandschaft“ die Vorgänge rund um das Thema „Mountainbike versus Jagd“ lesen und verfolgen.
Was liegt näher, als einen Blick hinter die Kulissen zu werfen und Herrn Dr. Gürtler zu einem Interview zu bitten?
Normalerweise werden die Fragen vorbereitet und Punkt für Punkt abgearbeitet, aber in diesem Fall erzählte jemand aus seinem Leben, von seinem Zugang zur Jagd, wie er die Zukunft des Waidwerks sieht, wie wichtig es ist auch manchmal „Flagge zu zeigen“ und was es heißt, die Jagd als Lebensphilosophie zu haben und zu praktizieren. Aber lesen Sie selbst!
Nach einem herzlichen Empfang durch den Hausherrn und dessen Jagdhund ging es in die gemütliche Jagdstube des Hauses:
Die Jagd wurde ihm quasi in die Wiege gelegt: sein Großvater jagte bereits im Gebiet Steinalpl, Frein bei Mürzsteg (ab 1948), sein Vater an den Südhängen der „Kräuterin“ (im Gebiet der Wildalpen). Eigentlich wollte er Zoologie studieren, allerdings plädierte seine Familie für die „Juristerei“. So verband er, nachdem die Anwaltsprüfung abgelegt war, die Passion mit dem Beruf und wurde Gerichtssachverständiger für Jagd und Fischerei.
Das Standardwerk „NÖ Jagdrecht“ gestaltet und kommentiert er seit der 2. Auflage (aktuell ist die 7. Auflage erhältlich). Jagdlich war u.a. der Herzog Albrecht von Bayern sein Vorbild, dessen Andenken sich Herr Dr. Gürtler noch heute sehr verbunden fühlt.
Seit dem Jahr 1972 bejagt er die Gründe des Stifts Lilienfeld rund um den Muckenkogel und die Klosteralm. Da, wo jetzt sein Jagdhaus steht, war damals bis zur Unrechttraisen Besitz der Fürsten von und zu Liechtenstein. Was lag also näher, als einen Grundtausch zu entrieren, der auch am Ende des Tages für das Stift Lilienfeld eine sinnvolle Ergänzung ergab. Das Stift hatte damals noch Gründe am Südhang des Högers. Der Fürst von und zu Liechtenstein verkaufte nun die Gründe an einen gewissen Herrn K, seines Zeichens Architekt. Dieses Erbe ging nun im Zuge der Erbfolge an seinen Sohn. So wurden im Jahre 2002 schlussendlich ca. 500ha getauscht. Gründe am Südhang des Högers und ein Fischereirecht gingen in das Eigentum des Herrn K. über.
2002 war auch für Herrn Dr. Gürtler ein Schicksalsjahr, da er sich bei einem Schiunfall seine linke Schulter lädierte, so dass das Schrotschießen weder Spaß machte, noch zufriedenstellende Ergebnisse lieferte. Lachend bezeichnet sich daher Herr Dr. Gürtler als „halben Jäger“, wobei sich aber in der Zwischenzeit ein gewisser Genesungsprozess einstellte.
Versuche „Auerwild“ wieder anzusiedeln (nach der Methode von Prof. König) scheiterten an der Nässe, Kälte, der fast Monokultur des Waldes und dem Störfaktor Parafliegen mit Adlereffekt für Waldhühner.
Eigentlich, so Herr Dr. Gürtler weiter, müssten Jagd und Natur- sowie Tierschutz ja zusammenarbeiten und nicht getrennte Wege beschreiten. Der „Tierlugner Aufhauser“, der in Aiderbichl mit begnadetem Geschäftsmodell wenige Haustiere füttert, ist ein ungerechtes Signal. Wir Jäger müssen selbst, durchaus mit nachhaltiger Nutzung für ausgeglichene Altersstrukturen und gleichzeitig für eine artgerechte Fütterung sorgen. Wird die Biomasse Hirsch nicht gefüttert, so bedient sich dieser am Wald, so einfach funktioniert das.
Ein Verdienst unter vielen von Herrn Dr. Gürtler ist seine Mitwirkung im „CIC“ (Conseil International de la Chasse / International Council for Game and Wildlife Conservation; „www.cic-wildlife.org“) mit Sitz in Wien und operativem Büro in Budapest. Nach der Ära von Dr. Heinrich III Prinz Reuß wurde er österreichischer Delegationsleiter und organisierte die Generalversammlung 1995 in Wien. Die Anpassung der Trophäenbewertungskriterien nach „CIC“ an die Waidgerechtigkeit wäre ohne Engagement gegen Hirschzuchten a la Burlei sicher nicht möglich gewesen.
Für die Tätigkeit im Internationalen Jagdwesen wurde Dr. Gürtler bei der CIC Generalversammlung 2013 von der Ungarischen Regierung mit dem Offizierskreuz des Ungarischen Verdienstordens ausgezeichnet, da der Prophet im Ausland oft mehr geschätzt wird.
Die Ausübung der Funktionen als vormaliger Vorsitzender des NÖ Landesfischereiverbandes, Past-Vizepräsident des Vereins „Grünes Kreuz“, Initiator der Jägermesse im Dom zu St. Stephan und Past-Vizepräsident des Österreichischen Jagdgebrauchshunde Verbandes runden die Tätigen und Ambitionen von Herrn Dr. Gürtler ab.
Eine spürbare Regung war beim Interviewpartner beim Thema „Mountainbike“ zu bemerken:
Aber der Reihe nach:
Bereits im Jahre 1999 strengte Herr Dr. Gürtler ein Verfahren gegen einen Mountainbiker an, der beim Bergabfahren mit einer Kuh kollidierte und anschließend im Spital behandelt werden musste.
Gegen das Urteil der 1. Instanz legte der Beklagte Berufung ein. Der OGH entschied und gab dem Kläger Recht. Im Urteil gab es richtungsweisende Begründungen und Argumentationen (Grundsatzurteil vom 21. Juni 2000, GZ 1 Ob 159/00i):
1. Ob ein Weg für das Befahren mit dem Mountainbike freigegeben wird, hat a) der Grundeigentümer und b) der Jagdpächter gefragt zu werden,
2. auch der Pächter ist aktiv klagslegitimiert (d.h. auch dieser kann eine Klage einbringen),
3. Mountainbiken hat eine immanente störende Wirkung (dem Verhalten nach die Eignung innewohnt, das Wild zu stören und damit den Jagdbetreib zu stören) für Wildtiere und
4. Der Jagdpächter musste keine konkrete Beunruhigung, etwa eines speziellen Wildtieres, beweisen.
Zusammenfassung aus dem höchstgerichtlichen Urteil, wonach
„ein Jagdausübungsberechtigter gegen Störungen innerhalb seiner rechtlichen Befugnisse nicht nur auf die Erstattung von Verwaltungsanzeigen verwiesen wird, sondern auch Unterlassungsklagen einbringen kann (RIS-Justiz RS0118323; SZ 2003/143). Auch zum NÖ Jagdgesetz wurde festgehalten, dass die Berechtigung zur Abwehr störender Einflüsse auf das Jagdrevier auch dann gegeben ist, wenn eine konkrete Beunruhigung nicht nachgewiesen wurde, aber dem Verhalten nach die Eignung innewohnt, das Wild zu stören und damit den Jagdbetrieb zu beeinträchtigen (RIS-Justiz RS0113799).
In diesem Zusammenhang wurden etwa sowohl Nachtsafaris (7 Ob 251/03t = SZ 2003/143) aber u.U. auch Mountainbikefahren als solche Verrichtungen angesehen (1 Ob 159/00i; ähnlich zum Modellflugbetrieb 5 Ob 204/01p).
An diesen Grundsätzen kann es auch nichts ändern, wenn der Grundeigentümer in diesem Fall der Präsident eines Paintball-Vereins ist. Dies schon deshalb, weil der Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat, dass der Gesetzgeber auch verfassungsrechtlich einwandfrei Eigentumsbeschränkungen verfügen kann, wenn dies nicht den Wesensgehalt des Grundrechts berührt und im öffentlichen Interesse liegt (RIS-Justiz RS0038544 mzwN). Davon kann aber schon im Hinblick auf das Bedürfnis nach einer geordneten Ausübung der Jagd ausgegangen werden (vgl. VfSlg 91221; EGMR Bsw 9300/07).
Soweit der beklagte Verein sich auf eine „ortsübliche Benutzung“ iSd § 364 Abs 2 ABGB bezieht (vgl auch RIS-Justiz RS0010587 – zur Beeinträchtigung der ortsüblichen Nutzung), wurde der dahingehende Einwand nicht konkretisiert. Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, inwieweit das Verhalten des Vereines als „ortsüblich“ zu qualifizieren wäre.
Im aktuellen „Mountainbike Fall“ brachte Dr. Gürtler eine Unterlassungsklage gegen vier Radfahrer ein bzw. fordert nachstehendes Urteil:
1. Die beklagten Parteien sind bei sonstiger Exekution schuldig, das Befahren des von der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld festgestellten Jagdgebietes Lilienfeld 7, insbesondere über alle von der Landesstraße B 20 bzw. vom öffentlichen Gut direkt in das Jagdgebiet Lilienfeld 7 führenden Forststraßen, im Besonderen aber auch die Forststraßen, welche über die Höhenstraße von der Grundgrenze beim „Grünen Tor“ beginnen, mit Fahrrädern zu unterlassen.
2. Die beklagten Parteien sind weiters zu ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die Kosten dieses Verfahrens binnen 14 Tagen ab Rechtswirksamkeit dieses Urteiles bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Nun ist dieses Thema „Mountainbiken“ sicherlich geeignet eine gewisse Polarisation zu begründen, die Rechtsprechung ist zwar eine eindeutige, aber die Begleitumstände dieser „Causa“ sind trotzdem vollkommen unakzeptabel:
Ich möchte daher betroffen festhalten, dass es sich nun ein „Ehrenmann“ gefallen lassen muss, dass Drohungen gegen Leib und Leben kommuniziert, Schmähschriften verfasst und Verbalinjurien geäußert werden. Dies ist sowohl aus juristischer, als auch aus humanistischer Sicht heraus kategorisch abzulehnen und als zutiefst verwerflich einzustufen – egal wie man zum Thema steht! Wo sind denn da die Stimmen der Loyalität, wo die Grenzen, die Ethik und Moral?

Nicht aus Selbstzweck, nicht aus Zwang, sondern aus der christlichen Überzeugung des Teilens heraus wurden in der Vergangenheit unzählige Einladungen ausgesprochen, die allesamt freudig angenommen wurden. Viele Jungjäger durften ihren ersten Gams (Herr Dr. Gürtler spendet diese Abschüsse jedes Jahr für die Jungjägerinnen und Jungjäger des betreffenden Jahres) im Revier Lilienfeld 7 erlegen. Unterstützung und Tipps aus dem Fundus eines fermen Jägers und erfahrenen Juristen wurde ebenfalls vielerorts kostenlos gegeben und dankend jahrzehntelang angenommen! Und nun?

Eine Damen aus der „Shimanoquadriga“ nahm sich sogar im Rahmen einer Almmesse Anleihe bei Eugene Delacroix und seinem Bild „Die Freiheit führt das Volk (La Liberte´guidant le peuple, gemalt 1830; hängt jetzt im Louvre), allerdings glaube ich kaum, dass sich die Nämliche für die Freiheit des Muckenkogels einsetzte, sondern eher, dass der Umstand der „Provokation“ als erfüllt erschien.

Zurück zum Gespräch:

Je länger die Unterhaltung im Forsthaus dauerte, desto umfassender und facettenreicher zeichnet sich ein Gesamtbild ab.
Die verschiedenen Themen und Ansätze, wie z.B.:
· Die Beauftragung der Studie „Wildökologischen und jagdliche Stellungnahme zu den multiplen Ursachen von Wildschäden im Jagdgebiet Lilienfeld 7 des Stiftes Lilienfeld.“ Hier wurden die Ursachen die verschiedenen „Störfaktoren“ analysiert, auch welchen Einfluss die Jagd, wie sie dort ausgeübt wird, hat. Welche Möglichkeiten es zu Vermeidung gibt, welche Rolle die Öffentlichkeitsarbeit hat etc.
· „Neue Schusszeiten für das Rot- und Rehwild“: Wobei hier ein ganz klares „Nein“ – im Sinne des Wilds- ausgesprochen und von Herrn Dr. Gürtler argumentiert wurde.
· „Die neue Kronenhirschregelung im Bezirk“: welche Auswirkungen dies auf den Altbestand haben wird, wie das früher war (§ 86 Abs 1 NÖ Jagdgesetz 1974 in den Paragraphen §§ 26 und 26a NÖ Jagdverordnung 1974 etc. und
· „Bleifreie Munition“ und „Gefährdungspotential für die Jäger“
legen Zeugnis für die Jagd im originären Sinne ab.

Ein wesentlicher Punkt und Umstand, der beiläufig übersehen wird, so Herr Dr. Gürtler weiter, ist derjenige, dass vollkommen – verschuldensunabhängig – also selbst bei Erfüllung des von der Behörde unter Verwaltungsstrafsanktion vorgeschriebenen Abschusses, ein eventueller Wildschaden vom Pächter zu bezahlen ist.

Im Bundesland Mecklenburg – Vorpommern trägt man dahingehend bereits Rechnung, dass eine „Wildschadensausgleichskasse“ eingerichtet wurde („www.wsak-msp.de“). Die Kasse hat die Aufgabe, Wildschäden zu verhindern und von Rot-, Dam- und Schwarzwild verursache Wildschäden auszugleichen, es besteht eine Verpflichtung zur Beitragsleistung (Sach-, Grund-, Schadens- und Grenzbeitrag).

Für die Zukunft wünscht sich Herr Dr. Gürtler, dass dem Wild ein gewisser Prozentsatz einfach für die „Waldnutzung“ – bis zu dem eben kein Schaden vorliegt - verfügbar gemacht werden sollte, dies sowohl aus der Sicht der Jagd, als auch aus der Perspektive der Haftung heraus.

Gegen Ende des Gesprächs, wie es unter Jägern so ist bzw. verbindet ja bekanntlich die Jagd, wurden natürlich Jagderlebnisse, gemeinsame Jagdbekannte und Schnurren (z.B.: der Joschi, alias „Yeti vom Muckenkogel“) zum Besten gegeben.

Die Zeit verging wie im Fluge, während dieser Stunden fing es an zu regnen, aber die Stube strahlte nach wie vor ihre Behaglichkeit aus, die einlud weiter zu verweilen. Allerdings, der Blick auf die Uhr mahnte zur Heimkehr und so verabschiedete ich mich vom Hausherrn.

Fazit:
Streitbarer Doyen – ja und Hüter des Grals der Jagd und Fischerei –ja!

Waidmannsheil,
Ihr
Gerhard Amler

Was für ein Lachnummer der Kasper.
 
Ich bin gerade in Wien zugezogen und fahren bisher in Wien und Umgebung bzw. auch nördlich und südlich die Donau rauf / runter. Kann mal jemand kurz zusammenfassen was ich darf und was nicht?
 
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