Touren in Homburg

War am Sonntag kurz auf den Trails unterwegs. Nur soviel: Irgend jemand konnte die Füße nicht stillhalten.... ??
 
War am Sonntag kurz auf den Trails unterwegs. Nur soviel: Irgend jemand konnte die Füße nicht stillhalten.... ??

... und hat die Barrikaden entfernt. Dass sich das Ganze weiter aufschaukeln kann, verkennen diese Träumer. Warten wir dann mal die nächste Reaktion der anderen Seite ab. ??
 
Zuletzt bearbeitet:
... Ich denke unsere Diskussion bekommt nicht unbedingt jeder mit der auf den Wegen dort unterwegs ist. Wir können auch nicht voraussetzen dass sich jeder Otto-normal-Biker der aktuellen Lage bewußt ist & sich entsprechend umsichtig verhält.

Fakt ist:
Es wird demnächst wohl eher be- & verhindert & es wird zu unseren Ungunsten ausgehen.
Fakt ist auch:
Aufgrund fehlender Lobby, Dimb IG, öffentlich bekannter Namen von Interessenvertreter der 'Erholungssuchenden Klientel' usw. wird sich dem Vorhaben von Stadt, Forst & Biosphärenzweckverband niemand entgegenstellen können/wollen, auch keine Einzelpersonen.

Selbst wenn wir uns hier im Forum alle einig sind 'die Füße still zu halten' bekommt das der 50-100km angereiste Wochenendbiker nicht mit & radelt munter drauf los.
Schilder/Flyer o. sonstwas auszuhängen ist auch kontraproduktiv, da irgendjemand dann zugeben müßte sich schon jahrelang innerhalb der Grauzone vom Forst toleriert bewegt zu haben & auch weiterhin gedenkt das möglichst ungestört zu tun.
Egal wies kommt dieses Jahr - es werden von der Novellierung auch etliche Jogger & Orientierungsläufer, Pilzesucher (die das in gewissem Umfang sogar dürfen!), Hundehalter und einfache Spaziergänger abseits der gekennzeichneten Wege betroffen sein.
Die Reaktionen derer...? ?‍♂️
 
Zuletzt bearbeitet:
War mit dem Hund....es liegt einiges durch den Sturm quer...der Forst wird beschäftigt sein...oder es liegen lassen...
WER 50-100km angereiste Wochenendbiker sieht, kann sie ja ansprechen....
 
Jo, ich habe das alles mal gerade gelesen und als Mitbetroffener musste ich feststellen, dass am Sonntag schon wieder alles freigeräumt wurde. Jetzt warte ich, wie Nofear schon richtig einräumte, auf die die nächste Reaktion, die mit Sicherheit heftiger ausfallen wird.
 
... Ich denke unsere Diskussion bekommt nicht unbedingt jeder mit der auf den Wegen dort unterwegs ist. Wir können auch nicht voraussetzen dass sich jeder Otto-normal-Biker der aktuellen Lage bewußt ist & sich entsprechend umsichtig verhält.

Fakt ist:
Es wird demnächst wohl eher be- & verhindert & es wird zu unseren Ungunsten ausgehen.
Fakt ist auch:
Aufgrund fehlender Lobby, Dimb IG, öffentlich bekannter Namen von Interessenvertreter der 'Erholungssuchenden Klientel' usw. wird sich dem Vorhaben von Stadt, Forst & Biosphärenzweckverband niemand entgegenstellen können/wollen, auch keine Einzelpersonen.

Selbst wenn wir uns hier im Forum alle einig sind 'die Füße still zu halten' bekommt das der 50-100km angereiste Wochenendbiker nicht mit & radelt munter drauf los.
Schilder/Flyer o. sonstwas auszuhängen ist auch kontraproduktiv, da irgendjemand dann zugeben müßte sich schon jahrelang innerhalb der Grauzone vom Forst toleriert bewegt zu haben & auch weiterhin gedenkt das möglichst ungestört zu tun.
Egal wies kommt dieses Jahr - es werden von der Novellierung auch etliche Jogger & Orientierungsläufer, Pilzesucher (die das in gewissem Umfang sogar dürfen!), Hundehalter und einfache Spaziergänger abseits der gekennzeichneten Wege betroffen sein.
Die Reaktionen derer...? ?‍♂️

Gerade weil nicht jeder hier im Forum aktiv ist, sollte man stark WERBUNG machen und dieses Forum als Informationsquelle bekannt machen und den Leuten auf den Trails weiterempfehlen.
Es sollte halt nicht immer alles via FACEBOOK etc (für solche Diskussionen absolut überbewertet und uninteressant) in einer unüberschaubar großen Öffentlichkeit geteilt und informiert werden. Facebook birgt hier gar mehr Gefahren als klaren Nutzen.

In der Regel bin ich recht kommunikativ und weise "fremde" MTBler auf das Forum und unser dort diskutiertes Problem hin.

Ferner sensibilisiere ich bei MTB-Kursen, aber vor allem wenn ich privat auf Tour bin, dass es mittlerweile an jedem einzelnen MTBler hängt und jedes einzelne Fehlverhalten dem Kollektiv schadet.

Inwiefern das jetzt was bringt, ist nicht abzuschätzen. Trotzdem sollten wir Locals versuchen, so viele MTBler wie möglich anzusprechen.

Gibt es was NEUES von den HOMeTrails?
 
? ... du sprichst in Rätseln... Könntest du dich bitte ein wenig GENAUER artikulieren - was willst du konkret wissen?
 
Entschuldige, ich bezog mich auf die Änderungen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen und die damit einhergehenden Verbote auf Trails zu fahren. (Wenn ich das richtig verstanden habe) (Beitrag #1817 von Nutzer phoenicks)

Meine Fragen sind diesbezüglich:

  • Ab wann soll das ganze gelten.
  • Wird das Verbot abseits von wegen zu fahren sicher durchgehen?
  • Wie hoch ist die Strafe für das nicht einhalten der Verordnung?
 
Ab wann das gilt weiß ich nicht, aber ich vermute, dass die Novellierung vom Biosphärenzweckverband nach Bewilligung (von welchen Instanzen auch immer - Landtag, UNESCO, EU-Förderungsfonds, etc.?) im Amtsblatt & Wochenspiegel veröffentlicht wird.
Schätze mal ohne Gegenwehr sind die die nächsten 3-6 Monate so weit.

Wenn innerhalb des Zeitraums der öffentlichen Auslegung keine begründeten Einwände oder Widersprüche / Widerstand eingelegt/erhoben/geleistet wurden geht das ziemlich sicher in geltendes Recht & Gesetz über.
So zumindest kenn ichs aus beruflicher Erfahrung i.R. eines großen BImSch-Zulassungsverfahrens. Da nachträglich noch irgendwas zu ändern (in welche Richtung auch immer) ist seeehr aufwendig & stark Bürokratielastig.

In dem Vergleichspamphlet 'Alt vs. Neu' wird das Fahren & Reiten abseits von Wegen in Kernzone UND Pflegezone als Ordnungswidrigkeit aufgeführt. Wie hoch da der Ansatz ist weiß ich nicht - kenne aber bspw. eine Person die am 'nördlichen Hang' ;) im Taubental schonmal 80€ an den Ranger losgeworden ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
OK danke sehr für die ausführliche Antwort.

In §4 "Verbote und Regelungen in Kernzonen" steht zum Beispiel: "insbesondere ist verboten: 8. außerhalb der Wege Rad zu fahren und zu reiten,"
Laut Duden.de ist die Definition von Weg folgende: "etwas, was wie eine Art Streifen – im Unterschied zur Straße oft nicht befestigt – durch ein Gebiet, Gelände führt und zum Begehen [und Befahren] dient."

Das sollte ja dann eigentlich kein Problem darstellen.

Wer ist eigentlich ein "Ranger"? Ein Förster?
 
Entschuldige, ich bezog mich auf die Änderungen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen und die damit einhergehenden Verbote auf Trails zu fahren. (Wenn ich das richtig verstanden habe) (Beitrag #1817 von Nutzer phoenicks)

Meine Fragen sind diesbezüglich:

  • Ab wann soll das ganze gelten.
  • Wird das Verbot abseits von wegen zu fahren sicher durchgehen?
  • Wie hoch ist die Strafe für das nicht einhalten der Verordnung?


OK danke sehr für die ausführliche Antwort.

In §4 "Verbote und Regelungen in Kernzonen" steht zum Beispiel: "insbesondere ist verboten: 8. außerhalb der Wege Rad zu fahren und zu reiten,"
Laut Duden.de ist die Definition von Weg folgende: "etwas, was wie eine Art Streifen – im Unterschied zur Straße oft nicht befestigt – durch ein Gebiet, Gelände führt und zum Begehen [und Befahren] dient."

Das sollte ja dann eigentlich kein Problem darstellen.

Wer ist eigentlich ein "Ranger"? Ein Förster?

WER das ist -- > dann schau mal hier:
http://www.naturwacht-saarland.de/das sind die Ranger im SPK : http://www.naturwacht-saarland.de/naturwacht-saarland/organisation/

hier ein Bericht über die Ranger: https://www.biosphaere-bliesgau.eu/index.php/de/externe-meldungen/235-aktuelles-14022011


Diese Diskussion, was ein Waldweg ist und was nicht, ist so alt wie das Fahrradfahren im Wald.

Leider bin ich bzgl Biosphäre mittlerweile der Meinung, dass - auch wenn sich jetzt noch WIDERSTAND zeigt/ organisiert wird - es nichts bringt. Das haben die Aktionen in Kirkel (2014 war das) gezeigt - die Bevölkerung hat Widerstand/ Einwände gezeigt - ABER die Behörden machen das, was für den Erhalt der Biosphäre notwenig ist -
DER ZWECK HEILIGT DA DIE MITTEL - und da ist die Meinung der betroffenen Bevölkerung SCHEI$$ EGAL.

Sorry, aber es ist so :-(
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ich mich kurz mit dem (neuen) Revierförster unterhalten konnte
sehe ich das Thema "Biosphäre" als völlig irrevelant in diesem Fall an.
Es geht um die sog. Wegsicherungspflicht bzw. Verkehrssicherungspflicht.

Stark vereinfacht ausgedrückt: der Förster ist für die Wegsicherungspflicht zuständig.
Diese muss er auf allen Wegen gewährleisten. Baut jemand anders einen Weg ist trotzdem der Förster
in der Wegsicherungspflicht. Befinden sich auf den "wilden" Wegen noch "atypische Gefahren", in
dem Fall Kicker, Anlieger (!) und Steilabfahrten (nochal !) ist das Risiko dass jemand zu Schaden kommt
eben höher als auf einem Wirtschaftsweg.
Nochmal: dafür ist nicht der Erbauer, sondern der Revierförster in der Haftung.

Der Revierförster ist weder ein Unmensch noch ein Bike(r) Hasser. Er beseitigt eben potentielle
Gefahrenstellen. Ich habe in einem anderen Zusammenhang (und in einem anderen Bundesland)
damit zu tun und kann ihn da (leider) verstehen.

Das ändert für uns Biker leider nichts an der Sache, dass wir "unsere" Wege (erstmal) nicht mehr
benutzen dürfen. Versteht mich nicht falsch, das find ich ganz schön scheisse. Allerdings sehe ich
aktuell keine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung. :-(
 
OK danke sehr für die ausführliche Antwort.

In §4 "Verbote und Regelungen in Kernzonen" steht zum Beispiel: "insbesondere ist verboten: 8. außerhalb der Wege Rad zu fahren und zu reiten,"
Laut Duden.de ist die Definition von Weg folgende: "etwas, was wie eine Art Streifen – im Unterschied zur Straße oft nicht befestigt – durch ein Gebiet, Gelände führt und zum Begehen [und Befahren] dient."

Das sollte ja dann eigentlich kein Problem darstellen.

Wer ist eigentlich ein "Ranger"? Ein Förster?

Weiterlesen kannst du die alte Problematik hier: https://www.mtb-news.de/forum/t/biosphaere-bliesgau-die-kernzone-kirkel.685781/post-11800076
 
Da ich mich kurz mit dem (neuen) Revierförster unterhalten konnte
sehe ich das Thema "Biosphäre" als völlig irrevelant in diesem Fall an.
Es geht um die sog. Wegsicherungspflicht bzw. Verkehrssicherungspflicht.

Stark vereinfacht ausgedrückt: der Förster ist für die Wegsicherungspflicht zuständig.
Diese muss er auf allen Wegen gewährleisten. Baut jemand anders einen Weg ist trotzdem der Förster
in der Wegsicherungspflicht. Befinden sich auf den "wilden" Wegen noch "atypische Gefahren", in
dem Fall Kicker, Anlieger (!) und Steilabfahrten (nochal !) ist das Risiko dass jemand zu Schaden kommt
eben höher als auf einem Wirtschaftsweg.
Nochmal: dafür ist nicht der Erbauer, sondern der Revierförster in der Haftung.

Der Revierförster ist weder ein Unmensch noch ein Bike(r) Hasser. Er beseitigt eben potentielle
Gefahrenstellen. Ich habe in einem anderen Zusammenhang (und in einem anderen Bundesland)
damit zu tun und kann ihn da (leider) verstehen.

Das ändert für uns Biker leider nichts an der Sache, dass wir "unsere" Wege (erstmal) nicht mehr
benutzen dürfen. Versteht mich nicht falsch, das find ich ganz schön scheisse. Allerdings sehe ich
aktuell keine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung. :-(

Das zu lesen ist ja nichts NEUES - und was atypische Gefahren sind nunja... das ist auch juristische Auslegungssache.

Die HOMeTrails sind zu 90% komplett naturbelassen. Und wenn kein Vollspacken auf die Idee kommt diverse illegale (atypische) "Einbauten" zu tätigen (Kicker und Anlieger aus Holz), dann sehe ich hier kein Problem. Die anderen "Einbauten" wurden ja bereits erfolgreich unbrauchbar gemacht.

Naturanlieger (Abfahrt Orangerie) und naturbelassene Kicker hats schon VOR dem Herrn Förster gegeben. Und wenn ich mich da abmaule, dann geht die Sache mit mir heim, da ich aufgrund einer waldtypischen Gefahr zu Fall / zum Sturz gekommen bin.
Nochmal: Es gibt in diesem Zusammenhang KEINE atypischen Gefahren, da ich mich auf NATURBELASSENEN Wegen befinde!

Zudem halte ich mich an das, was der Bundesgerichtshof geurteilt hat:

--> ... dass Waldeigentümer, egal ob private oder öffentliche, den Wald als Erholungsgebiet für die Bevölkerung nicht abschotten können und dürfen. Jedem Erholungssuchenden ist der Zutritt zum Wald zu gewähren; auch das ist gesetzlich vorgeschrieben. Dann, so die Richter, soll aber auch nicht der Eigentümer für eventuell entstehende Schäden haften müssen. Jeder Besucher übernimmt die Verantwortung für Gefahren, die sich aus dem Zutritt zum Erholungsgebiet Wald ergeben, selbst.

--> ... da der Waldbesucher den Wald auf eigene Gefahr nutzt, ist eine Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren ausgeschlossen.


Aus diesem Grund werde ich -wie oben geschrieben- weiterfahren, wie bisher.

Eine Segmentierung von Trails (Strava und co.) - die neu gebaut sind / im Aufbau befinden - wird es von unserer Seite auch nicht mehr geben- die Zeiten sind vorbei!
D.h. Locals werden wissen wo die Trails sind - das reicht dann auch. Rest ist mir dann relativ egal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das zu lesen ist ja nichts NEUES - und was atypische Gefahren sind nunja... das ist auch juristische Auslegungssache.

Die HOMeTrails sind zu 90% komplett naturbelassen. Und wenn kein Vollspacken auf die Idee kommt diverse illegale (atypische) "Einbauten" zu tätigen (Kicker und Anlieger aus Holz), dann sehe ich hier kein Problem. Die anderen "Einbauten" wurden ja bereits erfolgreich unbrauchbar gemacht.

Naturanlieger (Abfahrt Orangerie) und naturbelassene Kicker hats schon VOR dem Herrn Förster gegeben. Und wenn ich mich da abmaule, dann geht die Sache mit mir heim, da ich aufgrund einer waldtypischen Gefahr zu Fall / zum Sturz gekommen bin.
Nochmal: Es gibt in diesem Zusammenhang KEINE atypischen Gefahren, da ich mich auf NATURBELASSENEN Wegen befinde!

Zudem halte ich mich an das, was der Bundesgerichtshof geurteilt hat:

--> ... dass Waldeigentümer, egal ob private oder öffentliche, den Wald als Erholungsgebiet für die Bevölkerung nicht abschotten können und dürfen. Jedem Erholungssuchenden ist der Zutritt zum Wald zu gewähren; auch das ist gesetzlich vorgeschrieben. Dann, so die Richter, soll aber auch nicht der Eigentümer für eventuell entstehende Schäden haften müssen. Jeder Besucher übernimmt die Verantwortung für Gefahren, die sich aus dem Zutritt zum Erholungsgebiet Wald ergeben, selbst.

--> ... da der Waldbesucher den Wald auf eigene Gefahr nutzt, ist eine Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren ausgeschlossen.


Aus diesem Grund werde ich -wie oben geschrieben- weiterfahren, wie bisher.

Eine Segmentierung von Trails (Strava und co.) - die neu gebaut sind / im Aufbau befinden - wird es von unserer Seite auch nicht mehr geben- die Zeiten sind vorbei!
D.h. Locals werden wissen wo die Trails sind - das reicht dann auch. Rest ist mir dann relativ egal.


In Ergänzung zum oben Geschriebenen habe ich noch folgenden Passus in einer Broschüre / einem Leitfaden zur Verkehrssicherungspflicht, herausgegeben vom ForstBW (Baden-Württemberg )gefunden - hier wird sich auf das Hobby GEOCACHING bezogen:

Exkurs: Geocaching

Geocaching, eine beliebte und sich rasch ausweitende neue Form des Naturerlebnisses, die eine Art Schnitzeljagd mit Hilfe eines GPS-Gerätes darstellt, zieht für die Waldbesitzenden grundsätzlich keine erhöhte Verkehrssicherungspflicht nach sich. Grund hierfür ist auch, dass die hieran teilnehmenden Personen, die sog. Geocacher, sich im Rahmen des allgemeinen Betretensrecht auf eigene Gefahr im Wald aufhalten. Eine Haftung für waldtypische Gefahren ist damit ausgeschlossen. Es ist außerdem davon auszugehen, dass sich Geocacher auch bei schwer zu erreichenden Verstecken (z.B. Caches auf Bäumen oder in Felswänden) der Gefahr, in die sich u.U. begeben, bewusst sind und das damit verbundene Verletzungsrisiko billigend in Kauf nehmen. ...

Ich wüsste nicht , was beim Biken anders wäre...????
 
Dann steht dann noch dieser interessante Absatz:

In diesem Zusammenhang stehen auch die sog. Single-Trail-Abschnitte (Pfade unter 2 Meter Breite) als spezielle Wegeangebote, [...],
[...] das Betretens- bzw. das Befahrensrecht, ändert aber nichts an der haftungsrechtlichen Lage. Auch der Radfahrer auf dem Single-Trail bewegt sich im Wald auf eigene Gefahr. Single-Trails sind deswegen auch nicht als spezielle Erholungseinrichtungen einzustufen, an denen ggfs. erhöhte Verkehrssicherungspflichten gelten...
 
@<NoFear> ab und an glaub ich das die Jungs vom Forst mal wieder zur nachschulung gehen sollten was das Thema Verkehrssicherungspflicht angeht.
Die Verkehrssicherungspflicht ist für die so ein Totschlagargument.
 
Zurück
Oben Unten