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War am Sonntag kurz auf den Trails unterwegs. Nur soviel: Irgend jemand konnte die Füße nicht stillhalten.... ??
... Ich denke unsere Diskussion bekommt nicht unbedingt jeder mit der auf den Wegen dort unterwegs ist. Wir können auch nicht voraussetzen dass sich jeder Otto-normal-Biker der aktuellen Lage bewußt ist & sich entsprechend umsichtig verhält.
Fakt ist:
Es wird demnächst wohl eher be- & verhindert & es wird zu unseren Ungunsten ausgehen.
Fakt ist auch:
Aufgrund fehlender Lobby, Dimb IG, öffentlich bekannter Namen von Interessenvertreter der 'Erholungssuchenden Klientel' usw. wird sich dem Vorhaben von Stadt, Forst & Biosphärenzweckverband niemand entgegenstellen können/wollen, auch keine Einzelpersonen.
Selbst wenn wir uns hier im Forum alle einig sind 'die Füße still zu halten' bekommt das der 50-100km angereiste Wochenendbiker nicht mit & radelt munter drauf los.
Schilder/Flyer o. sonstwas auszuhängen ist auch kontraproduktiv, da irgendjemand dann zugeben müßte sich schon jahrelang innerhalb der Grauzone vom Forst toleriert bewegt zu haben & auch weiterhin gedenkt das möglichst ungestört zu tun.
Egal wies kommt dieses Jahr - es werden von der Novellierung auch etliche Jogger & Orientierungsläufer, Pilzesucher (die das in gewissem Umfang sogar dürfen!), Hundehalter und einfache Spaziergänger abseits der gekennzeichneten Wege betroffen sein.
Die Reaktionen derer...? ?![]()
Entschuldige, ich bezog mich auf die Änderungen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen und die damit einhergehenden Verbote auf Trails zu fahren. (Wenn ich das richtig verstanden habe) (Beitrag #1817 von Nutzer phoenicks)
Meine Fragen sind diesbezüglich:
- Ab wann soll das ganze gelten.
- Wird das Verbot abseits von wegen zu fahren sicher durchgehen?
- Wie hoch ist die Strafe für das nicht einhalten der Verordnung?
OK danke sehr für die ausführliche Antwort.
In §4 "Verbote und Regelungen in Kernzonen" steht zum Beispiel: "insbesondere ist verboten: 8. außerhalb der Wege Rad zu fahren und zu reiten,"
Laut Duden.de ist die Definition von Weg folgende: "etwas, was wie eine Art Streifen – im Unterschied zur Straße oft nicht befestigt – durch ein Gebiet, Gelände führt und zum Begehen [und Befahren] dient."
Das sollte ja dann eigentlich kein Problem darstellen.
Wer ist eigentlich ein "Ranger"? Ein Förster?
OK danke sehr für die ausführliche Antwort.
In §4 "Verbote und Regelungen in Kernzonen" steht zum Beispiel: "insbesondere ist verboten: 8. außerhalb der Wege Rad zu fahren und zu reiten,"
Laut Duden.de ist die Definition von Weg folgende: "etwas, was wie eine Art Streifen – im Unterschied zur Straße oft nicht befestigt – durch ein Gebiet, Gelände führt und zum Begehen [und Befahren] dient."
Das sollte ja dann eigentlich kein Problem darstellen.
Wer ist eigentlich ein "Ranger"? Ein Förster?
Da ich mich kurz mit dem (neuen) Revierförster unterhalten konnte
sehe ich das Thema "Biosphäre" als völlig irrevelant in diesem Fall an.
Es geht um die sog. Wegsicherungspflicht bzw. Verkehrssicherungspflicht.
Stark vereinfacht ausgedrückt: der Förster ist für die Wegsicherungspflicht zuständig.
Diese muss er auf allen Wegen gewährleisten. Baut jemand anders einen Weg ist trotzdem der Förster
in der Wegsicherungspflicht. Befinden sich auf den "wilden" Wegen noch "atypische Gefahren", in
dem Fall Kicker, Anlieger (!) und Steilabfahrten (nochal !) ist das Risiko dass jemand zu Schaden kommt
eben höher als auf einem Wirtschaftsweg.
Nochmal: dafür ist nicht der Erbauer, sondern der Revierförster in der Haftung.
Der Revierförster ist weder ein Unmensch noch ein Bike(r) Hasser. Er beseitigt eben potentielle
Gefahrenstellen. Ich habe in einem anderen Zusammenhang (und in einem anderen Bundesland)
damit zu tun und kann ihn da (leider) verstehen.
Das ändert für uns Biker leider nichts an der Sache, dass wir "unsere" Wege (erstmal) nicht mehr
benutzen dürfen. Versteht mich nicht falsch, das find ich ganz schön scheisse. Allerdings sehe ich
aktuell keine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung. :-(
Das zu lesen ist ja nichts NEUES - und was atypische Gefahren sind nunja... das ist auch juristische Auslegungssache.
Die HOMeTrails sind zu 90% komplett naturbelassen. Und wenn kein Vollspacken auf die Idee kommt diverse illegale (atypische) "Einbauten" zu tätigen (Kicker und Anlieger aus Holz), dann sehe ich hier kein Problem. Die anderen "Einbauten" wurden ja bereits erfolgreich unbrauchbar gemacht.
Naturanlieger (Abfahrt Orangerie) und naturbelassene Kicker hats schon VOR dem Herrn Förster gegeben. Und wenn ich mich da abmaule, dann geht die Sache mit mir heim, da ich aufgrund einer waldtypischen Gefahr zu Fall / zum Sturz gekommen bin.
Nochmal: Es gibt in diesem Zusammenhang KEINE atypischen Gefahren, da ich mich auf NATURBELASSENEN Wegen befinde!
Zudem halte ich mich an das, was der Bundesgerichtshof geurteilt hat:
--> ... dass Waldeigentümer, egal ob private oder öffentliche, den Wald als Erholungsgebiet für die Bevölkerung nicht abschotten können und dürfen. Jedem Erholungssuchenden ist der Zutritt zum Wald zu gewähren; auch das ist gesetzlich vorgeschrieben. Dann, so die Richter, soll aber auch nicht der Eigentümer für eventuell entstehende Schäden haften müssen. Jeder Besucher übernimmt die Verantwortung für Gefahren, die sich aus dem Zutritt zum Erholungsgebiet Wald ergeben, selbst.
--> ... da der Waldbesucher den Wald auf eigene Gefahr nutzt, ist eine Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren ausgeschlossen.
Aus diesem Grund werde ich -wie oben geschrieben- weiterfahren, wie bisher.
Eine Segmentierung von Trails (Strava und co.) - die neu gebaut sind / im Aufbau befinden - wird es von unserer Seite auch nicht mehr geben- die Zeiten sind vorbei!
D.h. Locals werden wissen wo die Trails sind - das reicht dann auch. Rest ist mir dann relativ egal.