Unklare Vorfahrtssituation

Bener

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Moin zusammen,

Ich möchte zunächst mal Eine T-Kreuzung zur Diskussion stellen. Ich hab das ganze mal mehr schlecht als recht grafisch dargestellt. Die Pfeile zeigen die Ausrichtung der Beschilderung. Blau soll der Fahrradweg sein, Dunkelgrau sind Verkehrsinseln.

Für interessierte, hierum gehts:
Google maps
Opentopomap


Ich passiere diese Stelle beim Pendeln von rechts nach links, also rechtsseitig. Die Autos legen sämtliche Verhaltensvarianten an den Tag. Von offensivem Vorfahrt gewähren durch stehenbleiben und durchwinken bis komplette Ignoranz und "Durchballern".

Der Radweg wird auch entgegengesetzt befahren (aber nicht von mir, ich fahren wenn möglich immer rechts)...



Ich frage zunächst mal: Wer hat wann Vorfahrt oder muss sie gewähren? Und ist das überhaupt eindeutig? Und wenn nein: Darf das so?

@Teufelstisch Ich glaub, Du hast ne Menge Ahnung. Ich würde mich freuen, von Dir eine Beurteilung der Situation zu bekommen.


Vorfahrt.jpg




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Diesen Beitrag kennste? Dieser blaue Lollie steht da noch? Hinter der Einmündung musst du eh auf die Fahrbahn, weil da kein weiteres Z 240 steht. ;)

Uargh; ich hätte mapillary nicht anklicken sollen. Dort sieht ja einfach alles vollkommen katastrophal aus. Blaubeschilderte "Gemeinsame Geh- und Radwege" und Zebras sind z. B. auch ein absolutes NoGo.

Würde mich wundern, wenn es in der Ecke nicht ständig schwerverletzte Radfahrer gibt? Im Unfallatlas hab ich immerhin schon einmal spontan 3 Unfälle in diesem Bereich gefunden.
 
Ok, angenommen: Radfahrer kommt von Links, Auto von oben. Keiner hat Vorfahrt, oder? :ka:
 
Das machen die Verkehrsplaner gerne Vorfahrtachten-Schilder auf dem Radweg neben der Vorfahrtstraße hinzurotzen. :D Einfach auf der Fahrbahn fahren da kommen solche Fragen nicht auf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay. Kurzfassung. Wer mehr wissen will, liest bitte den oben verlinkten Beitrag (und vielleicht auch noch den hier)- und spamt hier nicht alles mit Vermutungen zu. ?

Du hast dort (eigentlich) Vorrang nach § 9 (3) StVO vor Rechtsabbiegern und Vorfahrt vor dem querenden Verkehr. Das versucht man dir aber beides mit dem kleinen Z 205 zu nehmen. Das dort eigentlich nicht stehen dürfte, weil es sich ja um einen straßenbegleitenden Geh- und Radweg handelt (oder auch nicht). Knackpunkt: der freilaufende Rechtsabbieger gilt (straßenverkehrsrechtlich) als eine eigene Straße. Die hat aber an dem Eck auch kein Verkehrszeichen, die ihr vor dem von rechts - Rechts vor Links nach § 8 (1) - kommenden (vielleicht eigenständigen?) Geh- und Radweg Vorfahrt gewährt. Manch Gericht sieht hier einen Anwendungsfall des § 10 (Einfahrt in den Verkehr von anderem Straßenteil). Hinter dem kleinen Inselchen hast du dann (eigentlich) wieder Vorfahrt vor den aus der Querstraße Kommenden (die das "Stop" / Z 206 beachten müssen).

Ergebnis: Verlange dort von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Polizei und Straßenbaubehörde ins Cc) umgehend eine Verkehrsschau! Denn an der Einmündung stimmt wirklich überhaupt gar nichts; weder nach der StVO, den Verwaltungsvorschriften, noch nach den ERA 2010.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau: der Radfahrer muss hier Vorfahrt gewähren.
Wo finde ich das Verkehrszeichen, das dem Autofahrer hier Vorfahrt gibt?
Eigentlich nix kompliziertes, wenn man in der Fahrschule bissl aufgepasst hat.
Du bist also auch so einer, der ständig nach rechts abbiegt, ohne den Vorrang von Radfahrern zu beachten, die daneben auf einem Radweg unterwegs sind? Den Lappen im Lotto gewonnen? ? ?
 
Abgesehen von der Verkehrsführung (wobei ich die gar nicht so schlecht finde) halte ich die Bechilderung dort für absolut vernünftig - das ist bei Beschilderungen bei mir eher selten der Fall.
 
Wo finde ich das Verkehrszeichen, das dem Autofahrer hier Vorfahrt gibt? ...
Ich seh da das Zeichen 205. Nix anderes als das der Radfahrer Vorfahrt gewähren muss hatte ich geschrieben.
...
Du bist also auch so einer, der ständig nach rechts abbiegt, ohne den Vorrang von Radfahrern zu beachten, die daneben auf einem Radweg unterwegs sind? Den Lappen im Lotto gewonnen? ? ?
Als Autofahrer ist's mir egal, ob der Radfahrer Vorrang hat oder -wie hier- die Vorfahrt gewähren muss.
Bin da eher der defensive Fahrer und achte auf den Verkehr um mich herum. Scheint eine passende Strategie zu sein. Bisher war das (auch für die anderen) erfolgreich!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich seh da Zeichen 206. Nix anderes als Vorfahrt gewähren hatte ich geschrieben.
Ähm - Nein. Du beziehst dich auf die Aussage, dass das "Auto von der Vorfahrtstraße" kommt (also rechts abbiegt) und stimmst dem zu. Das Problem ist aber, dass der Radweg rechts auch zur Vorfahrtstraße gehört. Und da greift erst einmal § 9 (3). Oder zur Not Rechts vor Links. Vorfahrt kriegt der Autofahrer hier jedenfalls an keiner Stelle. Denn das Z 205 am Radweg hat ihn auch nicht zu interessieren.

Die Z 206 stehen für den aus der Querstraße kommenden Verkehr und hatten mit deiner Aussage gar nichts zu tun. Die müssen hier so oder so die Vorfahrt des Radfahrers beachten, auch wenn er den Weg (vmtl. illegal) linksseitig befährt. Das dort aufgestellte, nicht minder rechtswidrige und unsinnige Z 205 hat den Querverkehr auch nicht zu interessieren - der hat sein 206 zu beachten.

Wie dem auch sei - hier wurden (wieder Mal) massivst widersprüchliche Schilder aufgestellt; natürlich ausschließlich zu Lasten des Radverkehrs.

Mein Rat: Auf jeden Fall auf der Fahrbahn fahren.
 
Solche Regelungen an solchen Kreuzungen zu bekämpfen ist wie mit Windmühlen kämpfen. Meist sehen die Verantwortlichen nicht das Problem und argumentieren mit der "Sicherheit" für Radfahrer. Ich ignoriere mittlerweile die ganzen Schilder und verständige mich mit den anderen Verkehrteilnehmern per Blickkontakt. Im Zweifel bleib ich stehen.
 
Du direkt nicht, du nahmst aber Bezug auf ein auf einer Vorfahrtstraße unterwegs seiendes Auto:
Genau: der Radfahrer muss hier Vorfahrt gewähren.

Dies bezog sich auf: Es gilt das Vorfahrtachten-Schild am Radweg. Das Auto kommt von der Vorfahrtstraße.

Biegt das Auto hier (über den freilaufenden Rechtsabbieger) rechts ab, kreuzt es einen zu dieser Vorfahrtstraße (L 3110) gehörenden Geh- und Radweg. Es bekommt hier ausdrücklich keine Vorfahrt, auch wenn der Radfahrer wegen des Z 205 Vorfahrt gewähren soll. Der rechtsabbiegende Autofahrer muss aber (da ihn das Z 205 am Radweg nix angeht) den Vorrang nach § 9 (3) oder zur Not auch Rechts vor Links nach § 8 (1) beachten. Letzten Endes müssten sich also beide verständigen. In der Praxis biegen dort aber wohl 90 % der Autofahrer hemmungslos, ohne zu bremsen oder auf Radfahrer zu achten, ab.

Biegt dort einer von der Vorfahrtstraße links ab, muss er § 9 (3) S. 1 beachten, denn der Radfahrer ist hier auf einem straßenbegleitenden Geh- und Radweg unterwegs. Auf der Insel stehen nämlich auch keine Z 205 für den Radfahrer.

Die, die aus der Querstraße kommen, haben wegen ihrer Z 206 (Stop) an dieser Stelle nie Vorfahrt vor den (aus welcher Richtung auch immer kommenden) Radfahrern. Auch hier müssten sich - wegen der widersprüchlichen Beschilderung - wieder alle darüber verständigen, was die besoffenen Idioten in der Straßenverkehrsbehörde sich hierbei wohl gedacht haben könnten?

Aber ist mir jetzt auch zu blöd.
Ach, das ging aber schnell. ?
 
Meist sehen die Verantwortlichen nicht das Problem und argumentieren mit der "Sicherheit" für Radfahrer.
Dann sind sie absolut inkompetent und gehören ihres Amtes entbunden! Problem ist aber auch, dass viele Radfahrer sich so einen Radwege-Blödsinn wünschen - und die Beschilderung und mangelhafte Ausführung einfach akzeptieren. Bis sie vom Rechtsabbieger zermalmt werden. Und dann heißt es auch noch "Selber Schuld, hattest ja Vorfahrt zu gewähren! ?

Ich habe wegen eines Unfalls zwischen einem 6-jährigen Kind und einem Autofahrer an exakt so einer, minimal anders beschilderten (hier dokumentierten) Einmündung vor einiger Zeit eine Strafanzeige gegen die Leiter der städtischen Straßenverkehrsbehörde wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgrund der Missachtung von Amtspflichten eingereicht. Die Behörde hatte meine u. a. auf ein passendes Urteil gestützten Hinweise, dass das da einfach brandgefährlich, auch weil benutzungspflichtig und widersprüchlich ist, mit "wir sehen hier keinen weiteren Handlungsbedarf" einfach stur ignoriert.

Ein gutes Zeichen ist: Die Staatsanwaltschaft hat die Sache nicht von vornherein abgeschmettert und scheint tatsächlich in diese Richtung zu ermitteln.
 
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