Wirklich? Ein Arbeitnehmer wird gemäß der Tarif- gesetzlichen Vereinbahrungen entlohnt, dass geht mit der Verpflichtung des AN einher korrekte Arbeit innerhalb der vorgesehenen Vorgaben abzuliefern, der AG hat Arbeitnehmerrechte zu beachten, ein gutes Betriebsklima zu ermöglichen, und Anforderungen an den Arbeitsplatz umfänglich und vollständig zu erfüllen. Die betrieblichen Prozesse müßen fähig und beherrscht laufen.
Die Verantwortung für individuelle Bedürfnisse über Vorgenanntem hat er nicht zu tragen. Auch nicht für dessen private persönliche Angelegenheiten. Der AG hat also die Verantwortung für den Arbeitsplatz, nicht für den AN. Der AG ist nicht Papa des AN.
Es sollte ein professionelles Miteinander auf Augenhöhe bestehen
Ja, wirklich!
Ich sehe das so! Zitat:
Nicht jeder ist sebstständig.
Und jeder, der nicht selbstständig ist, ist darauf angewiesen, dass ihm Arbeit angeboten wird. Damit das "Konstrukt" Deutschland* (*oder jedes beliebige andere Land) oder gesellschaft funktioniert, sollte es also genügend weitere Unternehmer geben, die solche Arbeitsplätze anbieten.
Siehst du also auch nur einen Grund, warum man nicht bestrebt sein sollte, dass ein Arbeitsplatz von möglichst langer Dauer ist?
Ganz klar: Für mich habe ich eine soziale Verantwortung gegenüber Leuten oder der Gesellschaft übernommen, wenn ich mich denn einmal dazu entscheide, Leute zu beschäftigen.
Darum ging es doch gar nicht.
Nur ist meine Meinung, wenn einige Besteller und andere Gläubiger Geld verlieren und dafür dauerhaft Arbeitsplätze gesichert sind, dann ist mir das lieber als wenn alle Ihr Geld, Ware bekommen und der Laden abgeschlossen wird.
Sicher gibt es Seiteneffekte, wenn man an Ansehen verliert und dadurch die Firma Kunden verliert ist auch keinem geholfen.
Aber hier wurde es so dargestellt "alles egal, Hauptsache ich bekomme mein Geld bzw. Ware"
Das sehe ich ja auch so. Ich wollte nur genrell auf die Diskussion eingehen, dass es müßig ist, drüber zu stiegfen
Ob nun der Erhalt der Arbeitsplätze "wichtiger" ist oder die Rückerstattung an die Kunden, ist halt auch fallabhängig. Stell dir vor ein Unternehmen hätte 5 Mitarbeiter, aber es gibt zehntausende von Gläubigern mit ingesamt Millionenbeträgen. Dann würden man vielleicht anders urteilen.
Im vorliegenden Fall würde ich aber auch sagen, dass 150 entlassende Mitarbeiter (so zumindets die Worte von Flossmann) nicht unerheblich sind.