Sorge bei den Deisterfreunden: Bald keine legalen Trails mehr am Deister?

Sorge bei den Deisterfreunden: Bald keine legalen Trails mehr am Deister?

Bald keine legalen Trails mehr am Deister? Diese Frage stellt sich, seit in der neuesten Ausgabe von Hallo Niedersachsen (NDR) berichtet wurde, dass die Genehmigung der Trails 2025 ausläuft. In einem eigenen Statement-Video gehen die Deisterfreunde auf das Video des NDR ein.

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Sorge bei den Deisterfreunden: Bald keine legalen Trails mehr am Deister?

Was sagt ihr zur Situation rund um den Deister?
 
In meinen Augen ist es völlig drüber, dass ein Waldeigentümer aus (erlaubten, geduldeten oder illegalen) Einbauten Dritter eine Haftung treffen soll, weil jemand auf/mit diesen Einbauten seine Gesundheit riskiert.
Ja. Hast Du dafür ein Beispiel, wo das passiert ist?
Am besten mit Aktenzeichen. Die Kollegen von der DIMB wären dankbar.
TÜV-abgenommene Rampe
Ja, das mit dem TÜV hat es wohl tatsächlich schon gegeben. Wäre mir aber neu, dass die überhaupt entsprechende Kompetenz haben und ist genau so ein Auswuchs dieses Sicherheitsdenkens.
Es bleibt ein Restrisiko, dass es zur Haftung als Verkehrssicherungspflichtiger kommt.
Ja, Dafür gibt es ja auch entsprechende Versicherungen, deren Prämien das Risiko sehr gut abbilden (es geht gegen Null).
Und die von Dir erwähnten Versuche von Krankenversicherungen der Haftbarmachung bestätigen genau dieses Restrisiko. Wenn diese Vorgehensweise von Anfang an aussichtslos wäre, dann würden die Krankenversicherungen diesen Weg gar nicht erst versuchen.
Deswegen haben die ja auch damit aufgehört.
 
Lass den Förster etc. mal in seinem Rechtsamt fragen oder den Waldeigentümer bei seinem Anwalt. Da kommt immer bei raus: Es bleibt ein Restrisiko, dass es zur Haftung als Verkehrssicherungspflichtiger kommt.
Oder man macht Vorgaben beim Trailbau und dann gelten für die Trails dieselben Regeln wie für Wanderwege inkl waldtypische Gefahren, etc, dh die Trails sind über die städtische Versicherung gedeckt.
 
Erstens muss ein Dienstausweis nur auf Verlangen vorgezeigt werden und zweitens kann das auch im Nachhinein erfolgen, wenn andernfalls der Erfolg der Maßnahme gefährdet werden würde (weil z.B. erste Betroffene flüchten). Auf Letzteres werden sich die beteiligten Amtspersonen im Zweifel erfolgreich berufen.

Darüber hinaus würde selbst ein etwaiger Verstoß gegen die Pflicht sich auszuweisen, die Maßnahme nicht rechtswidrig machen.

Als Betroffener kommt man in einer solchen Situation (d.h. das Gegenüber ist zur Identitätsfeststellung berechtigt) in keine Notwehrlage, die einen zur Gewalt/Verteidigung berechtigen würde.
Wenn ich mir so überlege, ich sitze nach einem geilen Biketag mit Kumpels im Eiskaffee in Barsinghausen und da kommt jemand und verlangt, dass ich Ihm mein Ausweis zeige, wäre ick och nicht erfreut, zumal ick niemals beim Biken einen Ausweis beihabe. Dazu bin ich auch nicht verpflichtet. Ganz Objektiv betrachtet, würde ich denken, warum sollte ein Forstbeamter, wenn er sich ausgewiesen hat, außerhalb des Waldes berechtigt sein, meinen Ausweis, den ich nicht beihabe, zu verlangen. In dem Fall hätte er sowieso die Polizei holen müssen.
Etwas anderes ist es natürlich, wenn der Forstbeamte die Personen auf frischer Tat erwischt und die Personen in das Eiskaffee verfolgt hätte.

So langsam mache ich mir Sorgen, dass mein nächster Besuch am Deister anders sein wird als die letzten Jahre.

Ich hoffe, die Deisterfreunde halten durch und es gibt eine friedliche und gemeinsame Lösung.
Wir haben in Berlin leider schon anderes erlebt, hier hat sich nach 20 Jahren ein DH-Verein aufgelöst, weil der damals noch falsch gewählte Senat (später nach der berühmten Wiederholungswahl waren die Grünen raus aus der Regierung) die Verträge zur DH-Strecke mit dem Verein neu verhandeln wollte, weil wohl der Versicherungsschutz nicht ausreiche. Das konnte der Verein nicht stemmen und musste sich auflösen. Ende des Lieds war, dass die Bäume gefällt wurden, um die Strecke unfahrbar zu machen. Also Natur zerstören, damit MTBer dort nicht mehr fahren können.:aufreg: Früher war das die sog. Todesbahn, eine alte Rodelstrecke, auf der ich noch als Kind mit dem Schlitten runter bin.
 
Wenn ich mir so überlege, ich sitze nach einem geilen Biketag mit Kumpels im Eiskaffee in Barsinghausen und da kommt jemand und verlangt, dass ich Ihm mein Ausweis zeige, wäre ick och nicht erfreut, zumal ick niemals beim Biken einen Ausweis beihabe. Dazu bin ich auch nicht verpflichtet. Ganz Objektiv betrachtet, würde ich denken, warum sollte ein Forstbeamter, wenn er sich ausgewiesen hat, außerhalb des Waldes berechtigt sein, meinen Ausweis, den ich nicht beihabe, zu verlangen. In dem Fall hätte er sowieso die Polizei holen müssen.
Etwas anderes ist es natürlich, wenn der Forstbeamte die Personen auf frischer Tat erwischt und die Personen in das Eiskaffee verfolgt hätte.

So langsam mache ich mir Sorgen, dass mein nächster Besuch am Deister anders sein wird als die letzten Jahre.

Ich hoffe, die Deisterfreunde halten durch und es gibt eine friedliche und gemeinsame Lösung.
Wir haben in Berlin leider schon anderes erlebt, hier hat sich nach 20 Jahren ein DH-Verein aufgelöst, weil der damals noch falsch gewählte Senat (später nach der berühmten Wiederholungswahl waren die Grünen raus aus der Regierung) die Verträge zur DH-Strecke mit dem Verein neu verhandeln wollte, weil wohl der Versicherungsschutz nicht ausreiche. Das konnte der Verein nicht stemmen und musste sich auflösen. Ende des Lieds war, dass die Bäume gefällt wurden, um die Strecke unfahrbar zu machen. Also Natur zerstören, damit MTBer dort nicht mehr fahren können.:aufreg: Früher war das die sog. Todesbahn, eine alte Rodelstrecke, auf der ich noch als Kind mit dem Schlitten runter bin.
Weder hatte der Senat da seine Finger im Endspiel, noch wurden da extra Bäume gefällt. Es wurden Zäune gesetzt, um die Strecke unfahrbar zu machen. Das war eine Angelegenheit des zuständigen Forstamtes und eines Vereins, der eh schon nicht mehr gut aufgestellt war. Aber ja, es soll wohl an irgendwelchen dämlichen neu ersonnenen Haftungsbedenken gelegen haben, daß schlussendlich der Stecker gezogen wurde …
 
Ja. Hast Du dafür ein Beispiel, wo das passiert ist?
Am besten mit Aktenzeichen. Die Kollegen von der DIMB wären dankbar.

Ich weiß nicht, was das bringen soll? Bei Gelegenheit kann ich hierzu mal die Recherchemaschine anschmeißen. Das betrifft leider die "Todeszone" der Rechtsprechung. Wenn hier überhaupt Urteile ergehen, dann dürften die regelmäßig in der ersten Instanz entschieden werden oder es kommt zum Vergleich. So oder so, zu solchen Sachen dürfte kaum mal ein Urteil veröffentlicht werden.

Wirklich geholfen wäre damit sowieso nichts, denn dass es ein Haftungsrisiko des Eigentümers gibt, das größer als Null ist, dürfte juristisch feststehen.

Einen Amtsvertreter/Rechtsbeistand/Fachmann überzeugst Du damit nicht - und das dürfte das Ziel bzw. die Messlatte sein. Das fehlen von einschlägiger Rechtsprechung beweist leider nicht, dass kein Haftungsrisiko bestünde.

Ja, Dafür gibt es ja auch entsprechende Versicherungen, deren Prämien das Risiko sehr gut abbilden (es geht gegen Null).

Das ist natürlich richtig, aber so denkt kein Amtswalter/Eigentümer - und das kann ich sogar irgendwie verstehen.

Erstens riskiert man zusätzliche Arbeit (Schadens- bzw. Versicherungsabwicklung), zweitens werden unangenehme Fragen gestellt, wenn's hart auf hart kommt, drittens könnte es auch sein, dass die Versicherung Stress macht oder teurer wird (bei Versicherungen, die die öffentliche Hand versichern, oder so kommunalen Schadensausgleichsystemen kenne ich mich nicht hinreichend aus) und last but not least riskiert man auch noch, dass irgendein übermotivierter Staatsanwalt (Kann bei entsprechendem Medienaufschrei selbst in Deutschland vorkommen) die "Keule" fahrlässige Körperverletzung schwingt.
Zuletzt wird Dir jeder sagen, man muss auch mal überwachen, was da so im Wald getrieben wird, auch wenn man die Verantwortung vermeintlich anderen überlassen hat - macht man hier gar nichts, erhöht sich wieder das Haftungsrisiko.

Und klar, alles relativ unwahrscheinlich, aber leider nicht ausgeschlossen und zusätzliche "Kopfschmerzen" - ich kann verstehen, dass da keiner so richtig Bock drauf hat.

Funktionieren tut das - auf Basis der aktuellen Rechtslage - nur, wenn da ein Verein (mit Haftpflichtversicherung) oder ähnliches auf vertraglich solider Basis die Verantwortung übernimmt. Und selbst dann müssen die Verantwortlichen auf der Seite der Verkehrssicherungspflichtigen da Bock drauf haben. Die aktuelle Entwicklung im Deister zeigt leider, dass selbst dann noch von irgendwo eine Naturschutzbehörde wie Zieten aus dem Busch kommen kann und alles zu Nichte macht. Einfach nur furchtbar.

Deswegen haben die ja auch damit aufgehört.

Wer sind denn "die" und worauf bezieht sich das? Das wird sich doch nur auf Einzelfälle beziehen oder auf die Situation in bestimmten Regionen - und selbst das unterliegt dem Wandel der Zeit. Es gibt so viele verschiedene Krankenversicherer und jeder Unfall bzw. die Unfallbeschreibung des Versicherungsnehmers setzt eine Prüfung auf etwaige Regressansprüche in Gang.
Das Risiko ist leider nicht Null.
 
Ganz Objektiv betrachtet, würde ich denken, warum sollte ein Forstbeamter, wenn er sich ausgewiesen hat, außerhalb des Waldes berechtigt sein, meinen Ausweis, den ich nicht beihabe, zu verlangen. In dem Fall hätte er sowieso die Polizei holen müssen.
Etwas anderes ist es natürlich, wenn der Forstbeamte die Personen auf frischer Tat erwischt und die Personen in das Eiskaffee verfolgt hätte.

Yo, das kannst Du gerne so denken, dadurch wird es aber leider nicht richtig.

Die (repressive) Identitätsfeststellung, d.h. die Personalienfeststellung zum Zwecke der Strafverfolgung (Ahndung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten), ist eine Maßnahme, die einen Anfangsverdacht voraussetzt. Man muss hierfür nicht auf frischer Tat betroffen sein. Das ist so weitgehend, dass ein Ordnungshüter so einen Anfangsverdacht eigentlich immer dargelegt kriegt ("Wir waren uns sicher, dass wir genau diese Mountainbiker zuvor im Wald gesehen haben." - reicht), es sei denn, er ist völlig deppert.

Und Nein, dafür muss ein Forsthüter auch nicht die Polizei rufen, wobei viele Verwaltungsvollzugsbeamte das in einer solchen Situation wohl trotzdem machen würden.

Darf ich fragen, worauf sich Dein "ganz objektiv betrachtet" gründet? Gibt es hier tatsächlich eine objektive Grundlage (wie z.B. die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen etc. pp.) oder ist das einfach nur eine Umschreibung für Dein "Bauchgefühl" oder ähnliches?
 
Sind denn all die Trailparks, all die Dirtlines, all die "Spielplätze" da draußen allesamt so unfassbar stark zu unterscheiden zu Trails im Wald? Es gibt doch massig Beispiele von 24h zugänglichen, legalen Möglichkeiten, die nicht unter permanenter Aufsicht stehen mit einem MTB so richtig fies im Krankenhaus zu landen..
Es scheint also zu gehen, dass man sowas erlaubt und versichert kriegt.
 
Ich finde, @IRONworkX trifft den Nagel ganz gut auf den rostigen Kopf. Aber mal total naiv gefragt: Hat nicht jeder Wald-/Grundeigentümer eine Haftpfilchtversicherung, die eh das gröbste abdeckt? Also wenn ich nen Waldstück hätte, dann würde ich mir eine Haftpflicht wünschen, die mich von Risiken, die durch Benutzung von Wegen auf meinem Grund entstehen, freistellt. Keine Ahnung, ob es sowas gibt oder was da gängige Praxis ist.
Was Risiken durch laienhafte Ausbauten angeht, bin ich auch sehr zwiegespalten. Ein kleiner Sprunghügel hier. eine Überhöhung da… Macht spass und kann doch keiner was dagegen haben. Aber schon der Kurvenausgang, der etwas unglücklich direkt auf den Baum zuführt - die Locals wissen natürlich um den tückisch da herausragenden Aststumpf in Augenhöhe - da bekommt man schon etwas zittrige Knie, wenn man Verantwortlicher (Eigentümer oder Verwalter) ist. Und wer hat sie noch nicht gesehen, die teils abenteuerlichen Sprungschanzen - lass da das Holz mal nen Winter modrig werden. Wenn dann was passiert, ist das Geschrei gross. Vielleicht wäre es hilfreich (oder gibts das schon?) wenn man mal Bagatellbauten (Wegspur, Überhöhung, Sprung über Baumstamm/Stumpf) von sicherungs-/genehmigungspflichtigen Bauwerken abgrenzt. Wenn es das schon gibt, dann müsste man nur noch klarstellen, wo die Grenzen verlaufen und sich beiderseits damit abfinden. Wir müssen uns vielleicht auch msl klarwerden, dass die immer extremer werdenden „Fähigkeiten“ der Räder immer extremere Strecken „erfordern“, deren Risiken vielleicht nicht mehr von allen beherrscht werden können. Für diese Fraktion geht es dann wirklich irgendwann nur noch im abgesperrten bikepark. Im Zoo, quasi. Eine Vorstellung, die mir zutiefst zuwider ist. Ich für meinen Teil möchte mich in der Natur, in der Nähe meines Wohnortes auf halbwegs/hauptsächlich natürlichen Wegen bewegen können.
 
Ich für meinen Teil möchte mich in der Natur, in der Nähe meines Wohnortes auf halbwegs/hauptsächlich natürlichen Wegen bewegen können.
Ist und bleibt immer möglich. Ungefedertes Stahlrad, hab mittlerweile 3 sehr Verschiedene dieser Gattung, und schon werden die einfachsten Trails wieder bisschen anspruchsvoll und es schult die Fahrtechnik. Da fällt mir auf, ich hab nur noch 2! Räder mit Federgabel 🤔
Da muss ich was machen!
 
Sind denn all die Trailparks, all die Dirtlines, all die "Spielplätze" da draußen allesamt so unfassbar stark zu unterscheiden zu Trails im Wald?

Es ist doch gar nicht die Frage, ob und wie stark die Unterschiede der von Dir angeführten Örtlichkeiten zu unterscheiden sind. Es muss kein unfassbar großer Unterschied bestehen, wenn ein klitzekleines Detail ausreicht, um ein Projekt zum Scheitern zu bringen.

Ein großer und sehr relevanter Unterschied zwischen den von Dir angeführten Örtlichkeiten zu "den Trails im Wald" ist der, dass es bei Letzteren keinen greifbaren Verantwortlichen gibt außer dem Verkehrssicherungspflichtigen (Forst, Eigentümer, etc.). Das wird besonders dann relevant, wenn dort von Hand objektiv gefährliche Elemente eingebaut werden.

Genau dieses Risiko kann auf der anderen Seite allerdings auch ein Umdenken bewirken. Es ist nämlich diesbezüglich wesentlich entspannter, wenn das geordnet durch einen Verantwortlichen geschieht wie z.B. in Deister auf den derzeitigen Vereinstrails.

Es ist nicht unmöglich, aber es ist auch nicht alles ganz einfach, sondern Bürokratie, Aufwand etc. (auf allen Seiten). Deswegen muss auf allen Seiten ein Wille da sein, daran fehlt es leider häufig (wobei die Motivationslage sehr vielfältig sein dürfte; klar geht es hier mitten auch um Besitzstandswahrung von Jägern etc.).

Wichtig erscheint mir dabei, dass man die Bedenken des Gegenübers zunächst einmal ernst nimmt - auch wenn man diese selbst nicht 100% teilt. Mit Behauptungen, dass alles ganz einfach und alles kein Problem sei, wird man typischerweise wenig bis gar nichts erreichen.

Es gibt doch massig Beispiele von 24h zugänglichen, legalen Möglichkeiten, die nicht unter permanenter Aufsicht stehen mit einem MTB so richtig fies im Krankenhaus zu landen..
Es scheint also zu gehen, dass man sowas erlaubt und versichert kriegt.

Ja klar. Wenn ein Wille da ist, dann sind legale MTB-Trails grundsätzlich auch in Deutschland legal möglich. Es hat doch auch niemand behauptet, dass das nicht gehen würde.
 
Es ist doch gar nicht die Frage, ob und wie stark die Unterschiede der von Dir angeführten Örtlichkeiten zu unterscheiden sind. Es muss kein unfassbar großer Unterschied bestehen, wenn ein klitzekleines Detail ausreicht, um ein Projekt zum Scheitern zu bringen.

Ein großer und sehr relevanter Unterschied zwischen den von Dir angeführten Örtlichkeiten zu "den Trails im Wald" ist der, dass es bei Letzteren keinen greifbaren Verantwortlichen gibt außer dem Verkehrssicherungspflichtigen (Forst, Eigentümer, etc.). Das wird besonders dann relevant, wenn dort von Hand objektiv gefährliche Elemente eingebaut werden.

Genau dieses Risiko kann auf der anderen Seite allerdings auch ein Umdenken bewirken. Es ist nämlich diesbezüglich wesentlich entspannter, wenn das geordnet durch einen Verantwortlichen geschieht wie z.B. in Deister auf den derzeitigen Vereinstrails.

Es ist nicht unmöglich, aber es ist auch nicht alles ganz einfach, sondern Bürokratie, Aufwand etc. (auf allen Seiten). Deswegen muss auf allen Seiten ein Wille da sein, daran fehlt es leider häufig (wobei die Motivationslage sehr vielfältig sein dürfte; klar geht es hier mitten auch um Besitzstandswahrung von Jägern etc.).

Wichtig erscheint mir dabei, dass man die Bedenken des Gegenübers zunächst einmal ernst nimmt - auch wenn man diese selbst nicht 100% teilt. Mit Behauptungen, dass alles ganz einfach und alles kein Problem sei, wird man typischerweise wenig bis gar nichts erreichen.



Ja klar. Wenn ein Wille da ist, dann sind legale MTB-Trails grundsätzlich auch in Deutschland legal möglich. Es hat doch auch niemand behauptet, dass das nicht gehen würde.
ich bezog mich allein auf die versicherungsdiskussion
 
Also wenn ich nen Waldstück hätte, dann würde ich mir eine Haftpflicht wünschen, die mich von Risiken, die durch Benutzung von Wegen auf meinem Grund entstehen, freistellt.
Darum geht es den Grundbesitzern aber eigentlich gar nicht. Wenn man mit diesen mal länger redet, kommt man fast immer auf den eigentlichen Grund warum diese niemanden auf ihrem Besitz haben wollen: sie wollen nicht verklagt werden.
Dagegen hilft halt nichts anderes wie alles zu sperren, zuzulegen und zu zerstören. Gerne auch Jahrzehnte alte Wege, die halt über ihren Grund führen.
 
Ja. Hast Du dafür ein Beispiel, wo das passiert ist?
Am besten mit Aktenzeichen. Die Kollegen von der DIMB wären dankbar.

Am besten direkt an Heiko Mittelstädt, der ist aktuell sehr gut ins Thema eingearbeitet 😉

Vorige Woche hat er gemeinsam mit zwei Juristen ein sehr interessantes Webinar zu Verkehrssicherungspflicht und Haftungsfragen gehalten, in dem auch die Erfahrungswerte aus dem gesprochenen Recht der letzten Jahrzehnte behandelt wurden. Eine der Kernaussagen: Es besteht entlang der Trails keine Sicherungspflicht für waldtypische Gefahren und damit keine Notwendigkeit einer regelmäßigen Baumbeschau - solange nicht durch Einbauten Attraktionen geschaffen werden.

Das Handout der Veranstaltung als schriftliche Grundlage ist noch in Bearbeitung und soll Anfang nächsten Jahres verteilt werden. Wer fachlich interessiert ist und bei Planung/Genehmigung mitarbeitet, kann ja per mail bei ihm anfragen, ob man in den Verteiler mit aufgenommen werden kann - lohnt sich 👍

Kontaktdaten siehe DIMB Homepage
 
Darum geht es den Grundbesitzern aber eigentlich gar nicht. Wenn man mit diesen mal länger redet, kommt man fast immer auf den eigentlichen Grund warum diese niemanden auf ihrem Besitz haben wollen: sie wollen nicht verklagt werden.

Das finde ich sogar nachvollziehbar und verständlich. Das ist ein reines Kopfschmerzthema aus Sicht des Eigentümers. Es kommen dann noch etwaige Diskussionen mit der Haftpflichtversicherung hinzu (erst Recht, wenn die bereits einmal antreten mussten) und das ganze kann (theoretisch) auch noch eine strafrechtliche Relevanz besitzen. Es kann auch sein, dass die einschlägigen Haftpflichtversicherungen Selbstbeteiligungen aufweisen - das weiß ich nicht.

Dagegen hilft halt nichts anderes wie alles zu sperren, zuzulegen und zu zerstören. Gerne auch Jahrzehnte alte Wege, die halt über ihren Grund führen.

Das ist in meinen Augen nicht so! Die Kooperation mit einem soliden Partner, der die Verkehrssicherungspflicht übernimmt - wie etwa bei den Deisterfreunden e.V. - ist eine Alternative, die mindestens genauso gut funktioniert. Ich würde behaupten, sogar besser!
 
Ist und bleibt immer möglich. Ungefedertes Stahlrad, hab mittlerweile 3 sehr Verschiedene dieser Gattung, und schon werden die einfachsten Trails wieder bisschen anspruchsvoll und es schult die Fahrtechnik. Da fällt mir auf, ich hab nur noch 2! Räder mit Federgabel 🤔
Da muss ich was machen!

Hier in der Gegend kann man doch nicht klagen - wenn der Dünsberg nicht mehr fordert, gibt´s noch Wernersberg, Wilder Stein, Blätterwand. Da fahr ich nur mit Fully runter. Aber ich bin auch nicht auf deinem Level 😉
 
Das ist in meinen Augen nicht so! Die Kooperation mit einem soliden Partner, der die Verkehrssicherungspflicht übernimmt - wie etwa bei den Deisterfreunden e.V. - ist eine Alternative, die mindestens genauso gut funktioniert. Ich würde behaupten, sogar besser!
Wieso besser? Wald sperren (soweit möglich), niemanden reinlassen, keine Probleme mit Wanderer, Fußgänger, Läufern, Radfahrern, Verletzungsrisiko, Haftpflicht etc.

So übernimmt es zwar ein Verein aber es kann doch immer wieder etwas sein. Und trotzdem muss man vorher mit dem Verein kommunizieren, einen Vertrag aushandeln und immer wieder mit ihm in Kontakt treten oder wird selbst vom Verein gefragt.

Und all das kann sich ein Grundstückseigentümer ersparen.
 
Wieso besser? Wald sperren (soweit möglich), niemanden reinlassen, keine Probleme mit Wanderer, Fußgänger, Läufern, Radfahrern, Verletzungsrisiko, Haftpflicht etc.

So übernimmt es zwar ein Verein aber es kann doch immer wieder etwas sein. Und trotzdem muss man vorher mit dem Verein kommunizieren, einen Vertrag aushandeln und immer wieder mit ihm in Kontakt treten oder wird selbst vom Verein gefragt.

Und all das kann sich ein Grundstückseigentümer ersparen.
Eigentum verpflichtet.. im Gegensatz zu Bauland, darf ein Waldbesitzer sein Eigentum nicht einfach einzäunen. Im Regelfall muss der Zugang möglich sein (Ausnahmen bestätigen die Regel).
 
Es gibt da durchaus auch andere Seiten zu..

IMG_0096.jpeg
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist in meinen Augen nicht so! Die Kooperation mit einem soliden Partner, der die Verkehrssicherungspflicht übernimmt - wie etwa bei den Deisterfreunden e.V. - ist eine Alternative, die mindestens genauso gut funktioniert. Ich würde behaupten, sogar besser!
Ich habe die Sichtweise der Grundbesitzer beschrieben.
Und wenn ein Grundbesitzer nicht verklagt werden will, hilft halt am besten dafür zu sorgen, dass möglichst wenige Besucher diesen Grund betreten.
 
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