MTB-Verkäufe sinken: Warum verkümmert das Mountainbike?

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Der ZIV ist hier deutlich. Nicht umsonst sind E-Bike-Parts explizit zertifiziert. Tangiert aber vermutlich keinen motorlosen.
Sind doch inzwischen so gut wie alle MTB-Teile "E-Bike zertifiziert"...
Macht daher keinen Unterschied ob die Teile für E-MTB oder MTB sind. Sind die selben.
Außerdem interessiert die Zertifizierung nur Händler, die was an deinem Bike umbauen. Da gehts nämlich um die CE Kennzeichnung die sonst verloren geht. Und ohne CE dürfen E-Bikes in Deutschland nicht gewerblich verkauft werden.

Wenn du selbst an deinem E-Bike rumschraubst ist es egal ob der Reifen, Lenker, Bremse, etc. eine E-Bike Zulassung hat oder nicht. Aber find erstmal Teile ohne E-Bike Zulassung.
 
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Wie gesagt, all eure „Argumente“ erklären null, warum das Amish-MTB immer weniger verkauft wird.
Soweit sind wir noch nicht, kommt noch, wenn wir dann mal geklärt haben was unter Mountainbiken zu verstehen ist und welche Personengruppen das betreiben....so ab Seite 2.750 kannst wieder reinschauen 😉
 
0% wenn man damit nur zum Bäcker und zum Rewe fährt.
Rewe gibt´s hier so gut wie gar nicht, Reben übrigens schon. Im benachbarten Appenzell liegen die Bäckereien gerne mal ein paar Hundert Hm über dem Rheintal, von wo aus wir anfahren. In der kleinen Bäckerei Kast (nicht zu verwechseln mit Knast, da wo viele von uns regelmässig sind) gibt´s ausserordentlich feines Brot, dann geht´s auf den Trails weiter ;).
Also kann man das nicht verallgemeinern 😜

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0% wenn man damit nur zum Bäcker und zum Rewe fährt. Es spielt keine rolle ob man mit einem 600€ MTB oder einem 15000€ MTB nur zum Bäcker fährt. Beides hat nichts mit Mountainbiken zu tun.

Mountainbiken ist eine Tätigkeit ein Sport, eine Aktivität. Mountainbiker sind Personen die diese Tätigkeit ausüben. Das man dass in der Regel mit einem für die Tätigkeit ausgelegten Fahrrad macht ändert daran nichts.
Man muss das Mountainbike schon auch zum Mountainbiken nutzen um als Mountainbiker zu gelten.
Wobei ich einem Fahrer, der bei Wind und Wetter sein billig-MTB für seine alltäglichen Besorgungen benutzt, eher die sportliche Auszeichnung "Mountainbiker" gönnen würde, als dem Schickimicki-Schönwetter-Trail-Fahrer.
 
Ok, die läuft mit Akku der über einen Rotor geladen wird, oder? Das wäre noch mal ne Erfindung für den MTB-Antrieb der Zukunft
so ähnlich. Aber ich WILL selbst treten. An Erfindung wünsch ich mir lieber endlich schlauchlose, pannensichere Reifen ohne Milchgekleckere🙄
 
@hellmachine

Außer Händlern/Werkstätten kenne ich niemanden, den irgendwelche Zertifizierung interessieren. Abgesehen davon, dass wie von einem anderen Nutzer erwähnt, das sowieso mittlerweile fast überall drauf steht. Und dafür muss ich jetzt in ein Zweitforum wechseln oder wie? Weil ich die gleichen Kryptotals und die gleiche XT Schaltung und den gleichen OneUp Lenker und die gleichen MT5 Bremsen fahre wie jeder Andere auch? Muss man da auf Zwang ne Zweiklassengesellschaft herbeibeschwören?

Und ja genau, selbstverständlich, jeder E-Biker fährt immer Strich 25km/h, überall natürlich. Bergauf, bergab, immer. Das ist ein riesengroßes Problem in der echten Welt. Kommt auch niemals vor, dass "normale" MTBer so schnell fahren würden. Oder an Wanderern im Wald vorbei kloppen, schön durch die Pfützen. Dieses Schubladendenken nimmt auch kein Ende.

Wenn ich hier im Eco Mode die Landstraßen auf dem Weg zum Wald der Wahl bewältige, habe ich größtenteils dort noch nichtmal 25km/h auf dem Tacho sofern es nicht bergab läuft, aber klar, im Wald über Stock und Stein wird dann zwangsläufig auf Turbo geschalten und die Wandersleut geärgert. Anders geht's mit dem E gar nicht.
 
Bei höheren Summen im Schadensfall dürften auch Versicherungen Interesse zeigen.
Warum? Ein 25km/h E-Bike (Pedelec) hat ja keine Betriebserlaubnis die verloren gehen könnte.
Klar, wenn du den Motor tunest und es nicht mehr in die Pedelec Kategorie fällt, im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs bist, dann hast du Probleme mit der Versicherung, aber das ist hier nicht das Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Rekuperation gab/gibt es ja bei diversen Nabenmotoren.
Hat sich beim E-Bike nicht durchgesetzt.
Mit dem (zumindest bei uns in D und EU) Siegeszug des Mittelmotors ist es dann eh obsolet geworden.
Rekuperation der Bremsenegie meinte ich auch nicht, sondern Akku laden durch Mittreten, z.B: bergab...das ist aber glaub nicht zu Ende gedacht 🤔
 
Warum? Ein 25km/h E-Bike (Pedelec) hat ja keine Betriebserlaubnis die verloren gehen könnte.
Klar, wenn du den Motor tunest und es nicht mehr in die Pedelec Kategorie fällt, im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs bist, dann hast du Probleme mit der Versicherung, aber das ist hier nicht das Thema.
Das mit dem Tunen meine ich nicht.
Laut dem Leitfaden, den hellmachine schon unter #2.168 angesprochen hat, ist zum Beispiel unter "Bauteilen, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers getauscht werden dürfen" die Bremsanlage gelistet.
https://www.ziv-zweirad.de/wp-conte...faden_Bauteiletausch_E-Bike_25_DE_2023-05.pdf
 
Fühlst du dich im falschen Köper?

nach diesem thread fühl ich mich auf dem falschen rad, ja. ich hab mir schon überlegt eine trinkflasche in form eines range extenders zu basteln. damit ich nicht als mtb fahrer erkannt werde. jetzt wo ich weiss das man von den "ich folge keinem anderen und interessiere mich nur für mich" fahrern jederzeit bewertet wird.
 
Das mit dem Tunen meine ich nicht.
Laut dem Leitfaden, den hellmachine schon unter #2.168 angesprochen hat, ist zum Beispiel unter "Bauteilen, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers getauscht werden dürfen" die Bremsanlage gelistet.
https://www.ziv-zweirad.de/wp-conte...faden_Bauteiletausch_E-Bike_25_DE_2023-05.pdf
Der Leitfaden gilt für Werkstätten, nicht für Privatpersonen.
Wenn man privat umbaut, muss man Herstellervorgaben genauso beachten, wie am motorlosen Bike. Wenn eine Gabel nicht für 4-Kolben oder 220mm Bremsscheiben freigegeben ist, dann ist es Eigenverantwortung und man haftet im Schadensfall.
Zum Thema "Tausch der Bremsanlage beim E-Bike" weiß die Google KI:

Der ZIV-Leitfaden ist kein Gesetz, sondern eine Handlungsempfehlung von Branchenverbänden.
Für Sie als Privatperson ist die Rechtslage tatsächlich liberaler als für eine gewerbliche Werkstatt, aber sie ist nicht völlig frei von rechtlichen Konsequenzen.

1. Die rechtliche Bindung (Privat vs. Werkstatt)

  • Für Werkstätten: Der Leitfaden definiert den „Stand der Technik“. Weicht eine Werkstatt davon ab und es kommt zum Unfall, haftet sie fast automatisch, da sie gegen Sorgfaltspflichten verstoßen hat. Zudem greift hier die Produkthaftung, wenn die Werkstatt durch den Umbau zum „Quasi-Hersteller“ wird.
  • Für Sie als Privatperson: Sie sind nicht an den Leitfaden gebunden. Es gibt kein Gesetz, das Ihnen verbietet, an Ihrem eigenen Fahrrad (Pedelec 25) die Bremse umzubauen. Die StVZO (§ 65) schreibt lediglich vor, dass die Bremsen wirken müssen.

2. Wo es für Sie rechtlich relevant wird
Auch wenn der Umbau selbst nicht verboten ist, greifen im Schadensfall andere Gesetzebereiche:

  • Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG): Wenn Sie eine Bremse verbauen, für die der Rahmen des Herstellers nicht ausgelegt ist (z. B. eine extrem bissige 4-Kolben-Anlage an einer filigranen Gabel), und der Rahmen bricht, erlischt jeder Haftungsanspruch gegenüber dem Fahrradhersteller. Sie tragen das Risiko allein.
  • Zivilrechtliche Haftung (BGB § 823): Verursachen Sie einen Unfall, weil die selbst montierte Bremse versagt oder das Material überfordert war, haften Sie gegenüber Dritten mit Ihrem Privatvermögen. Eine Versicherung könnte Ihnen „grobe Fahrlässigkeit“ vorwerfen, wenn der Umbau technisch unsachgemäß war.
  • Gewährleistung: Mit dem eigenmächtigen Tausch der Bremsanlage verlieren Sie in der Regel jegliche Gewährleistungsansprüche auf den Rahmen und die damit verbundenen Komponenten gegenüber dem Verkäufer.

3. Der "Quasi-Hersteller" Status
Ein wichtiger Punkt in der EU-Maschinenrichtlinie ist das Inverkehrbringen. Als Privatperson bringen Sie das Rad nicht gewerblich in den Verkehr, daher müssen Sie keine neue CE-Konformitätserklärung ausstellen.
Aber: Sollten Sie das Rad später verkaufen, geben Sie ein Fahrzeug weiter, das nicht mehr der ursprünglichen Betriebserlaubnis/Konformität entspricht. Hier müssten Sie den Käufer explizit darauf hinweisen, um sich rechtlich abzusichern.
 
Das mit dem Tunen meine ich nicht.
Laut dem Leitfaden, den hellmachine schon unter #2.168 angesprochen hat, ist zum Beispiel unter "Bauteilen, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers getauscht werden dürfen" die Bremsanlage gelistet.
https://www.ziv-zweirad.de/wp-conte...faden_Bauteiletausch_E-Bike_25_DE_2023-05.pdf
Aber da geht es nur um die CE-Kennzeichnung!
CE ist weder Betriebserlaubnis, noch Gütesiegel. CE bedeutet nur, dass es in Europa verkauft werden darf, betrifft daher nur Händler.
 
wenn die höllenmaschine die verbastelten bikes mit den falschen sätteln und griffen aus dem verkehr zieht, verkümmert auch das emtb.
 
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