Was bedeutet "straßenverkehrstaugliches" Fahrrad

Registriert
15. Februar 2008
Reaktionspunkte
0
Ort
Wanne-Eickel
Hallo,
ich habe folgendes Problem:

Mein Sohn (4 Klasse) macht jetzt in der Grundschule seine Fahrradprüfung.
Vorraussetzung: Teilnahme nur mit einem "straßenverkehrstauglichem" Fahrrad.

Wie baue ich die vorgeschriebene Lichtmaschine (Dynamo) an ein MTB ?
Hat jemand Vorschläge ?

Die StVO schreibt vor, dass ein Dynamo am Rad ist. Batteriebetrienen Leuchten sind nur zusätzlich erlaubt. :mad:

Oder muss ich jetzt noch ein Fahrrad kaufen.

Gruß

Dirk
 
In der Praxis zeigt sich, dass die Cops froh sind, wenn die Kids überhaupt vernünftiges Licht haben, also achte darauf, dass die Batterien/Akkus immer voll sind. LED Lampen haben dabei die bessere Haltbarkeit.
Auszug auf Wikipedia:

Ausnahmen sind für Rennräder zugelassen.
Rennräder bis 11 kg dürfen anstelle der Lichtmaschine Batterien für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte nutzen
der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte müssen nicht fest am Fahrrad angebracht sein; sie sind jedoch mitzuführen und wenn erforderlich zu benutzen
Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein
es darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V mitgeführt werden
Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften zur Beleuchtung befreit
Alle benutzten Komponenten müssen das deutsche Prüfzeichen tragen. Diese Zulassung wird vom Kraftfahrt-Bundesamt vergeben und ist erkennbar an einer Zulassungsnummer mit einer Wellenlinie, dem Großbuchstaben K und einer Nummer. Bei Fahrrädern ohne Befestigungselementen am Rahmen ist eine Verwendung von abnehmbar aufgeklemmten Leuchten zulässig. Die verwendeten Leuchten müssen jedoch auch das Prüfzeichen tragen. Es hängt vom Ermessen des kontrollierenden Polizeibeamten ab, ob auch andere Leuchten ohne das Zulassungskennzeichen toleriert werden.
 
Diese sogenannte Verkehrstauglichkeit interessiert die Polizei wenig. Ich fahre seitdem ich denken kann mit nicht zugelassenen Cateye-ähnlichen Lampen. Ich habe sogar letztens mein MTB auf dem Hof der Polizeistation abstellen dürfen und mein Rad stand den ganzen Tag bei denen, ohne daß jemand erwähnte mein Rad sei nicht verkehrstauglich.

Ich weiß allerdings nicht wie das bei Kindern ist. Vielleicht sind sie da strenger.
 
Was genau ist nach StVO die Definition eines "Rennrads"?

Deine Hintergedanken die man aus den Zeilen liest würde ich schnell verwerfen.
Rennrad ist das was man allgemeinüblich darunter versteht, richtig definiert ist es nicht, es liegt woh im Ermessungsspielraum des Polizisten.
Ausser einer Gewichtsregelung gilt da sicher noch die äußere Erscheinung.
Wie Rennlenker im üblichen Sinne...
 
:-)
Keine Ahnung, in der Praxis hab ich die Erfahrung gemacht, dass ich weder mit
dem Tourenrad noch mit dem MTB irgendwelche Probleme mit den Grünen Männchen bekommen habe, solange ich irgendeine funktionierende Beleuchtung am Rad hatte.
Ausserdem hat mein MTB ja auch keine Halterung am Rahmen, die eine Befestigung eines Dynamo möglich machen würde.........
 
Deine Hintergedanken die man aus den Zeilen liest würde ich schnell verwerfen.
Rennrad ist das was man allgemeinüblich darunter versteht, richtig definiert ist es nicht, es liegt woh im Ermessungsspielraum des Polizisten.
Ausser einer Gewichtsregelung gilt da sicher noch die äußere Erscheinung.
Wie Rennlenker im üblichen Sinne...

War der Hintergedanke so offensichtlich? ;-)

Klar, im "Ernstfall" bringt es nichts sich mit einem Polizeibeamten zu streiten und zu versuchen selbst auf Paragraphen herumzureiten. Da zieht man eh nur den kürzeren zumal sich ein Polizeibeamter bei so einer Bemerkung wohl auch noch etwas verar**ht vorkommen dürfte. Mit Einsicht, Deeskalation und Besserungsbekundungen bin ich da bisher noch am Besten gefahren.

Trotzdem interessiert es mich mal wie sich das der Gesetzgeber in seinem unendlichen Gesetzes- und Beamtenkauderwelsch genau gedacht hat.
 
Hallo

Kauf dir ein Halter für den Cantisockel, dann kannst du daran dein Dynamo befestigen.

Das Radl für dein Kind muss funktionierendes Licht haben.

HR und VR Schutzblech.

Dazu kommt noch, das du Katzenaugen für die Speichen benötigst (Ausnahme die Reifen haben ein Reflexstreifen), Dann benötigst du Katzenaugen für die Pedale, Und ein Weises für vorne und ein Rotes für hinten.

Dann müssen die Bremsen Funktionieren.

Und die Reifen sollten am besten keine Porösen Risse aufweisen.

Kurz um das Radl sollte in einen Perfekten Zustand sein.

MFG
 
Ich glaub den Ernstfall wird es nie geben. Die Polizei hat wichtigeres zu tun...

... sollte man meinen.
Ich sehe von meinem Bürofenster aus eine Straße, an der die Polizei gerne ausbildet. Da werden Polizisten und Polizistinnen zB. an Laser-Radarfallen geschult und eingewiesen. Letzte Woche ist in so ein Rudel ein Handwerker mit einem Passat Kombi reingerasselt, der sichtlich angefangen hat sich mit dieser Gruppe Polizisten heftigst zu streiten. Letztendlich hatte er nach über einer halben Stunde sein ganzes auf Fuß- und Radweg verstreute Handwerkszeug immer noch nicht wieder eingeladen, weil er immer noch damit beschäftigt war die Rückbank wieder einzubauen. Die sechs Beamten(-Anwärter?) hatten jedenfalls sichtlich Spaß unter fachmännischer Anleitung den halben Wagen zu zerlegen und zu durchsuchen.

Deswegen: Je nachdem, an wen man da gerät: sag niemals nie. ;-)
 
Deine Hintergedanken die man aus den Zeilen liest würde ich schnell verwerfen.
Rennrad ist das was man allgemeinüblich darunter versteht, richtig definiert ist es nicht, es liegt woh im Ermessungsspielraum des Polizisten.
Ausser einer Gewichtsregelung gilt da sicher noch die äußere Erscheinung.
Wie Rennlenker im üblichen Sinne...

In der STV(z)O gilt das, was dort geschrieben/definiert ist.
Da es damals, als dies niedergeschrieben wurde, keine anderen leichten Räder gab, schrieb man halt Rennräder als Abgrenzung zu "nicht-Sporträdern". Rechtlich hat dieser Ausdruck aber keine Relevanz. Somit bleibt als einziges Merkmal die 11kg, die rechtlich verwendet werden können.

Kleines Beispiel dazu, der Personenkraftwagen ist so definiert:
>>§ 2 Nr.11
11. "Personenkraftwagen" (sind) Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern, die zur Beförderung von Personen ausgelegt und gebaut und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz ausgestattet sind >>
Das fehlt für's Rennrad gänzlich und ist somit kein Vergehen nach STV(z)O (ähnlich wie das Schild "Radfahrer absteigen" an Baustellen)
Und zu den 11kg: dazu wäre eine geeichte Waage nötig, die aber kein Polizist dabei hat;)

Insofern sind diese Hintergedanken schon berechtigt.
Außerdem: hauptsache Licht, der Rest ist (fast) egal.
Allerdings nehmen die das beim Verkehrsunterricht schon genauer, mit Recht, wie die Frage des TO zeigt, viel zu wenige wissen, was eigentlich nötig ist...

Der Nikolauzi
 
Deswegen: Je nachdem, an wen man da gerät: sag niemals nie. ;-)

Meine Vorraussetzung dafür, um keinen Ärger mit der Polizei zu bekommen, ist ein vernünftiges Vorder-und Hinterlicht, und Akkus, die aufgeladen sind und ich auch vernünftig fahre.
Klar, wenn jemand völlig ohne Licht freihändig auf dem linken Fahrradweg fährt, kann es passieren, daß man Ärger bekommt:D
 
Es geht hier aber nicht darum, was im Normalfall bei einer Polizeikontrolle am Besten ist, sondern jetzt ganz speziell bei der Fahrradprüfung in der Grundschule. Somit ist es egal, was nun mit Cateye usw ist. Die Frage war wie man nen Dynamo ans MTB schraubt......
 
Hallo,
vielen Dank für die Antworten - habe heute nochmal persönlich mit dem Polizisten gesprochen:
Der Dynamo ist vorgeschrieben, Batterielicht kann zusätzlich optional angebaut werden. Muss jedoch getrennt von der Dynamo Beleuchtung funktionieren- wenn defekt oder Batterie leer dann ab.

Habe den Halter für den Dynamo gekauft.. dabei wurde ich darauf aufmerksam gemacht (Preis 2,99 €)

Gruß

Dirk

PS.: Dr Rest - Reflektoren, usw waren mir bekannt- Schutzbleche vorne und hinten sind nicht vorgeschrieben - Gibt aber "Pluspunkte" wenn welche am MTB vorhanden sind.
 
Zurück