Wegsperrungen am Altkönig im Taunus

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Es ist echt unglaublich was wir in D-Land für schwachsinnige Gesetze/Regelungen haben...:mad:

Ich zahl hier Steuen und das meist doppelt und dreifach und dann wird mir wohl bald noch vorgeschrieben wie ich meine Harre in der Öffentlichkeit zu tragen habe..

Bas

Aufregen nützt nichts, für beide Seiten nicht.
Wir haben in vielen Teilen von Deutschland eine Entwicklung,
deren negatives Ausmaß sich erst jetzt darstellt.

Fakt ist, dass wir Landesforst-, Naturschutz- und Baugesetze haben, die eindeutig regeln, dass das Bauen/Befahren von illegalen Wegen und Strecken (angelegt mit Fahrtechnikelementen) verbietet.

Dies wurde jahrelang von Eigentümer- und Behördenseite geduldet.
Auch durch die gerade in den letzten Jahren sich verschärfende Verkehrssicherungspflicht wollen die Waldeigentümer und Behördenvertreter nicht mehr das Risiko einer Duldung eingehen.

Zwar wird im Bundeswald- und den Landesforstgesetzen regelt, dass ein Betreten (das Befahren wird dem gleichgesetzt) stets auf eigene Gefahr erfolgt, aber durch den § 823 BGB entsteht durch Richterrecht (Richter entscheidet über Schuld und Strafmaß) ein für die Eigentümer/Behördenvertreter unkalkulierbares Haftungsrisiko.
 
Fakt ist , das die am altkönig gesperrten trail keine von bikern angelegten illegalen strecken sind, es sind seit jahrzehnten bestehende (entstandenen) wander und bike wege.

das trails anlegen illegal ist dürfte uns jedem bewusst sein, auch wenn das manche nicht davon abhält,
nur warum wir bestehende wege nicht weiterhin nutzen dürfen ist mir unverständlich ,
diese wege sind sogar in wanderkarten vermerkt und teils aus/beschildert,
wahrscheinlich wird der forst als nächsten schritt dies auch ändern.
Dumm ist einfach nur das damit das wilden trails bauen weiter vorrangetrieben wird
denn wo keine trails zum fahren sind und bestehenden nicht genutzt werden dürfen
werde neue enstehen legal oder illegal , wobei ich für eine saubere legale lösung bin !
 
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Mal eine Frage: sind nun ALLE Auffahrten bis zum ersten Ringwall zu? Auch die große geschotterte auf der Ostseite von dem Verbindungsstück zwischen Hohemark und Fuchstanz? Da fahren die Förster sogar mit dem Auto hoch...

ist nach wie vor offen. habe die sperrungen am sonntag ebenfalls bemerkt aber auch festgestellt, dass viele wege unterhalb der ringwälle nach wie vor offen sind.
 
Wer die Möglichkeit und das Recht hat, illegale Wege zu sperren....
Die Möglichkeiten habe ich auch und wer hier Recht hat ist meines Erachtens nicht geklärt.

Die Wege sind schließlich nach hessischem Recht größtenteils legal befahr und begehbar und existieren mindestens seit meiner Jugendzeit Anfang/Mitte der 90er.
Wenn es hierzu Ausnahmen gibt, sind diese nach meiner Rechtsuffassung zu Begründen. Die Unterscheidung zwischen Fußgängern und Radfahrer wird wohl in dem Zusammenhang nicht sachlich zu Begründen sein. Wenn doch, bin ich der Erste der den AK weiträumig umfährt.
 
Fakt ist , das die am altkönig gesperrten trail keine von bikern angelegten illegalen strecken sind, es sind seit jahrzehnten bestehende (entstandenen) wander und bike wege.

das trails anlegen illegal dürfte uns jedem bewusst sein, auch wenn das manche nicht davon abhält, nur warum wir bestehende wege nicht weiterhin nutzen dürfen ist mir unverständlich , diese wege sind sogar in wanderkarten vermerkt und teils aus/beschildert, wahrscheinlich wird der forst als nächsten schritt dies auch ändern.
Dumm ist einfach nur das damit dem wilden trails bauen weiter vorrangetrieben wirs
denn wo keine trails zum fahren sind und bestehenden nicht genutzt werden dürfen
werde neue enstehen legal oder illegal , wobei ich für eine saubere legale lösung bin !

Genau die Problematik habe ich in persönlichen Gesprächen mit Waldeigentümer nach dem öffentlichen Teil der Generalversammlung der hessischen Waldeigentümer angeführt.

Zitat eines Waldeigentümers: "Dann schmeiße ich so lange die illegalen Wege mit Bäumen zu, bis die (Mountainbiker) es eben verstehen, dass sie abhauen sollen."

Viele Waldeigentümer und Behördenvertreter sehen in der jetzigen Situation eine Aushöhlung des damals verabschiedeten Bundeswaldgesetz hinsichtlich des allgemeinen Betretungsrechtes zum Erholungszwecke. Sie sind der Meinung, dass die vielfältige Nutzung des Wald (Mountainbiker stellen ja nur eine Teilmenge) und die immer größer werdenden Haftungsrisiken eine Ausgleichspflicht durch den Gesetzgeber nach sich zieht.

Gerade die Argumentationen (siehe Umfrage zur Frankfurter Rinne) um die Überlassung von Flächen zur sportlichen Nutzung stoßen dabei auf überhaupt keine Gegenliebe bei den Eigentümern.

Fakt ist, dass die Mountainbiker die letzte Gruppe sind, die in den letzten Jahrzehnten in den Deutschen Wald vorgedrungen sind. Die Entwicklung, dass Mountainbiking keine Trendsportart sondern eine Breitensportbewegung ist, erschreckt die Waldeigentümer. Viele sind der Meinung, dass Sport und Wald in diesem Ausmaß nicht mehr in Einklang zu bringen sind.
 
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ist nach wie vor offen. habe die sperrungen am sonntag ebenfalls bemerkt aber auch festgestellt, dass viele wege unterhalb der ringwälle nach wie vor offen sind.

Stellt sich jetzt nur die Frage, ob da nicht noch vor kurzem Schilder hingen...! Wie kann ich also wissen ob der Trail jetzt legal oder illegal ist?

Zitat eines Waldeigentümers: "Dann schmeiße ich so lange die illegalen Wege mit Bäumen zu, bis die (Mountainbiker) es eben verstehen, dass sie abhauen sollen."

Wundert es dann noch, dass Gegenseite genauso denkt? "Dann bauen wir eben so lange bis der Einentümer rafft das wir hier fahren wollen..."
 
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Was ich noch nicht verstehe: wie geht es zusammen, dass auf manchen "Schildern" steht "betreten des Naturschutzgebiets abseits der befestigten Wege verboten", dann aber an just diesem Weg eine Wanderwegmarkierung klebt ??? Das Betretungsverbot gilt dann auch wortsinngemäß für Wanderer, die der Wanderwegmarkierung folgen? :confused:
 
Stellt sich jetzt nur die Frage, ob da nicht noch vor kurzem Schilder hingen...! Wie kann ich also wissen ob der Trail jetzt legal oder illegal



Wundert es dann noch, dass Gegenseite genauso denkt? Dann bauen wir eben so lange bis der Einentümer rafft das wir hier fahren wollen...

Fein, genau das befürchte ich.
Fahren wollen heißt nicht dürfen.
Das Problem ist, dass wir Mountainbiker nicht erkennen, dass wir gerade dabei sind, den Waldeigentümer und Behördenvertreter eine ideale Vorlage für eine Gesetzesinitiative zu geben.

Nimmt sich der Gesetzgeber dieser Sache an, ist allerdings - wie stets - zu befürchten, dass eine Überregulierung verabschiedet wird.

Das Ergebnis wird so aussehen, dass Mountainbiker (alle) nur noch auf extra für sie ausgewiesenen Wegen fahren dürfen (Prinzip Reitwege).

So, Freunde, leider ruft die Arbeit.
Ich muss mich wieder um das Pilotprojekt (Bikepark, MTB-Parcours, MTB-Routennetz) im Bergischen Land kümmern.
Am Donnerstag wird unser Streckenkonzept verabschiedet.
 
Zitat eines Waldeigentümers: "Dann schmeiße ich so lange die illegalen Wege mit Bäumen zu, bis die (Mountainbiker) es eben verstehen, dass sie abhauen sollen."

Solange bis da keine Bäume mehr sind ?!
Das hört sich nicht nach Naturschutz an,
aber das ist ja kein Wald mehr da den man besitzen könnte,
und wir können in Ruhe Fahrrad fahren ...

Und der Ex.Waldbesitzer hat seinen Dickkopf durchgesetzt und kann
stolz seinen Kameraden davon am Stammtisch erzählen
wie er heldehaft den gemeingefährlichen Mountainbiker das Handwerk
gelegt hat.

Wir leben in einer Welt voll ... dabei könnte es so schön sein.
 
... kriminalisiert , wenn es das wort so gibt !

Problem ist das Menschen Regel und Gesetze festlegen
ohne die Betroffenen mit einzubeziehen !
 
Mal ein Hinweis, das wilde spekulieren über Gesetze lässt sich dadurch beenden, in dem man z.B. erstmal einen Blick in die entsprechenden Gesetze wirft.

Als Wanderer, also "Erholungsuchender" muss ich nicht nur auf Wegen und Pfaden laufen. Ich kann grundsätzlich erstmal mitten durch den Wald laufen. Es wäre ja noch schöner wenn wir diesbezüglich wieder im Mittelalter landen wo der 'Adel' sagt wo wer zu gehen hat. Offenbar ist das aber den wenigsten in Ihrem vorauseilendem Gehorsam bekannt. Ich habe schon vor 20 Jahren mit meinem Onkel ausgedehnte Wanderungen durch die Wäder gemacht, völlig unabhängig von irgendwelchen Wegen. (Er ist Forstarbeiter, ...).

Betreff Hessen liest sich das wie folgt direkt im ersten Satz:

Hessisches Forstgesetz vom 10. 11. 1954 GVBl. S.
211 in der Fassung vom 10. 9. 2002 GVBl. I S. 582

§ 24 Betreten des Waldes, Reiten und Fahren
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung
betreten.
[...] Das Betreten des
Waldes erfolgt auf eigene Gefahr; besondere
Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten des
Waldbesitzers werden durch das Betreten des
Waldes nicht begründet.


Es gibt allerdings Ausnahmen die im entsprechenden Gesetz geregelt sind. Die soltle man kennen, bevor man jetzt einfach querdurch losläuft. Bei Naturschutzgebieten ist es z.B. ganz eindeutig. Da hat man abseits der Wege und Pfade nichts zu suchen. Da kommt es dann soweit das man nicht mal mehr seine eigenen Wiesen betreten darf, was mich selbst des öftern auf die Palme bringt ... (@ "kleinerHirsch". Das Schild Naturschutzgebiet zeigt dir auf diesem Weg nur an das du eben ein Naturzschutzgebiet (auf einem Weg) betrittst und den Weg eben nicht verlassen sollst. Besagter weg muss auch kein 3m breiter geschotteter Weg sein, sondern kann auch ein schmaler Pfad sein.

Wichtig zu wissen ist halt, und das werden die meisten wissen, das zum Teil zwischen Betreten und mit dem Rad befahren getrennt wird. Mit dem Rad einfach quer durch den Wald fahren abseits jeder Wege und Pfade ist nicht!

Rein praktisch gesehen ist es auch ein Unterschied ob man einen uralten vorhanden Pfad nutzt (mit dem Rad), diesen wieder flott macht oder eben mitten durch den Wald einen neuen Pfad anlegt oder sogar noch irgendwelchen 'Baumaßnahmen' durchführt.

Wenn jemand durch meinen Wald 'einfach so' einen Pfad anlegt und dann auch noch anfangen würde Löcher zu buddeln oder irgendwelche Rampen aufzubauen und ich erwische ihn dabei zieh ich ihm erstmal die Ohren lang. (nein ich bin nicht aus Hessen) Ich hätte nicht unbedingt was dagegen. Aber es macht eben einen Unterschied ob man das einfach macht oder ob man vorher darüber mit mir spricht und entsprechend abspricht. Das ist alles. Und das hat auch ein wenig mit gegenseitigem Respekt zun tun. Wenn jemand einfach nur mal so durchfährt wäre mir das egal, aber sobald es eben zu Wegen und Baumaßnahmen kommt ist das was anderes.

Ich rege mich da eher über den erhöhten Wildbestand auf den die sogenannten Hochnasentragenden Hasenschießer sich zu persönlichen Belustigung als ihr Hobby halten!

Das Hauptproblem aber ist das die MTB'ler in dem Gebiet nicht organisiert sind so wie ich das hier lese (?). Entsprechend fehlt ein Ansprechpartner für die anderen Seiten, denn sie wissen ja nicht an wen sie sich überhaupt wenden sollten. Das heißt jetzt nicht das man gleich einen Verein gründen muss, es tut auch erstmal eine formlose Interessengemeinschaft. Hauptsache man rafft sich mal zusammen, denn es betrifft ja mehr als einen. Wenn man die DIMB Leute, mit deren Erfahrungen, als Rückendeckung hat kann das aber sicher nur sehr vorteilhaft sein.

Gruß
 
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Also...

Auf dem alten König (Naturschutzgebiet) gibt es keine illegal angelegten MTB Pafade durch den Wald. Die Wege die dort befahren werden, sind in Wanderkarten verzeichnet und auch als Wanderwege/Pfade zu erkennen...

Mit welchem Recht können/dürfen diese Wege für MTB´ler gesperrt werden?
 
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... (@ "kleinerHirsch". Das Schild Naturschutzgebiet zeigt dir auf diesem Weg nur an das du eben ein Naturzschutzgebiet (auf einem Weg) betrittst und den Weg eben nicht verlassen sollst. Besagter weg muss auch kein 3m breiter geschotteter Weg sein, sondern kann auch ein schmaler Pfad sein.

Wichtig zu wissen ist halt, und das werden die meisten wissen, das zum Teil zwischen Betreten und mit dem Rad befahren getrennt wird. Mit dem Rad einfach quer durch den Wald fahren abseits jeder Wege und Pfade ist nicht!

Danke für Deine Ausführungen. Einen Punkt hast Du aber nach meinem Verständnis übersehen: es gibt auch eine Version von Schildern, in denen explizit das "Betreten" des Weges verboten wird, nicht nur das Befahren. Die Behörden können in Naturschutzgebieten durchaus das Wegebetretungsrecht beschränken und auch lange existierende Wege bzw. Pfade kommplett und für alle schließen. Das bedeutet in den entsprechenden Fällen, dass eigentlich auch der mit Plaketten markierte Wanderweg gesperrt wurde.

Das finde ich wiederum verwunderlich bzw. ich kann mir nicht vorstellen, dass die Behörde so weit geht. Daher vermute ich fast, da waren auch private und nicht behördliche Wegesperrer am Werk. Das müßte man mal beim Forstamt anfragen (wenn ich die Mailadresse finden sollte schreibe ich heute abend mal ne Mail).
 
wenn der wald jemandem gehört, soll er/sie diesen gefälligst einzäunen! ansonsten soll er /sie die schnauze halten. wenn ich mein eigenes grundstück uneingezäunt lasse und jemand betritt es, dann darf ich mich auch nicht beschweren...
geht radfahren leute!
 
Kann mir mal einer auf die Sprünge helfen.
Ich kann mich dunkel erinnern, daß die Amis da in den 70-ern den Altkönig mit ner Funkanlage verschandelt hatten. Die sind da mit Jeeps und schwerem Material hoch.
Hab ich das nur geträumt, oder kann das einer aus der älteren Generation bestätigen??
LG
Tom
 
Zwar wird im Bundeswald- und den Landesforstgesetzen regelt, dass ein Betreten (das Befahren wird dem gleichgesetzt) stets auf eigene Gefahr erfolgt, aber durch den § 823 BGB entsteht durch Richterrecht (Richter entscheidet über Schuld und Strafmaß) ein für die Eigentümer/Behördenvertreter unkalkulierbares Haftungsrisiko.

§ 823 BGB regelt zivilrechtliche Schadenersatzansprüche und hat nichts mit "Strafmaß" zu tun. Im Übrigen würde ich gerne mal wissen, durch welche einschlägigen Entscheidungen deutscher Zivilgerichte für Waldbesitzer ein unkalkulierbares Haftungsrisiko entstanden sein sollte und das dann bitte auch mit Angabe des Gerichts, des Urteilsdatums und des Aktenzeichens. Ich kenne kein einziges Urteil deutscher Zivilgerichte, in denen ein Waldbesitzer zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wurde, weil Wanderer, Fahrradfahrer, Reiter oder Autofahrer durch natur- und waldtypische Gefahren, wie z. B. umgestürzte Bäume, schlechte Wege, Treppen, Glatteis, etc. zu Schaden gekommen wären. Im Gegenteil - solche Klagen werden von deutschen Zivilgerichten regelmäßig zurückgewiesen und zwar unter ausdrücklichem Hinweis auf § 14 BWaldG und die jeweiligen Normen der Landesgesetze, nach denen das Betreten/Befahren "auf eigene Gefahr" geschieht. Haftungsrisiken für Waldbesitzer entstehen erst dann, wenn sie Absperrketten über Rückewege spannen und diese nicht markieren (so LG Konstanz, Urteil vom 15.02.2001, Az. 6 S 115/00 W). Wenn ich da falsch liege, dann würde ich das schon ganz gerne wissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
zu eurer Information, Ich habe folgende mail an Hessenforst versendet. Sollte es eine Antwort geben, womit ich nicht wirklich rechne, werde ich diese auch hier posten.

An: Hern Heitmann, Hessenforst, Forstamt Königstein

cc: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hessenforst, Magistrat Königstein

Betreff: Wegsperrung am Altkönig für Mountain Biker

Sehr geehrter Herr Heitmann, sehr geehrte Damen und Herren,

auf dem Altkönig sind letzte Woche vom Hessenforst Woche Wege blockiert worden und zahlreiche Hinweise auf 'illegale trails' angebracht worden. Ich schreibe Ihnen um zu sagen dass ich dieses Vorgehen für unangemesssen und ungerechtfertigt halte.

Ich befahre seit etwa 15 Jahren den Altkönig mit dem Mountainbike. Regelmäßig, 2mal wöchentlich, Sommer wie Winter. Ich hinterlasse keinen Müll, ich mache keine Feuer, ich hinterlasse keine Bremsspuren und ich bleibe auf den Wegen, die es wohl schon vor dem ersten Mountain Bike gab, und die Sie nun als illegale trails bezeichnen. Das Fahrverbot schränkt mich ein, denn ich befahre den Altkönig gerade wegen seiner Natürlichkeit und Ruhe und auch wegen seiner naturbelassenen trails. Ich vermag nicht zu erkennen welchen Gewinn die Natur am Altkönig ohne Mountain Biker haben sollte. Zudem ist der Altkönig im Vergleich zu anderen Hot Spots im Taunus wenig frequentiert sodass Konflikte zwischen Bikern und Wanderern eher selten sind.

Welches Problem gibt es denn eigentlich, das Sie lösen wollen? Leider sagen die Verbotschilder darüber nichts. Ich kann auch auf der Homepage von Hessenforst nichts finden, ich kann keine Presseartikel oder andere Publikationen finden, die eventuelle Beeinträchtigungen der Natur durch Radfahrer am Altkönig thematisieren. Kein Hinweis. Mangels Begründung erscheint diese Wegesperrung willkürlich und ist kaum geeignet Einsicht zu fördern. Anstelle von Konfrontation und Verbotsschilder wäre es wohl zielführender das Gespräch mit den Bikern und deren Interessenverbänden zu suchen um eine Lösung des Problems zu suchen - wenn es denn ein Problem gibt. Gehen Sie doch mal am Wochenende auf den Altkönig und erklären Sie warum diese Sperrung notwendig ist. Oder erklären Sie es öffentlich. Guten Argumenten werden sich viele Biker nicht verschließen. Ein unbegründtes Verbot wird mit Sicherheit umgangen werden. Es ist jetzt schon zu sehen dass die Sperrungen umgangen (und umfahren) werden und so neue Wege um die Hindernisse herum entstehen. Das wollten Sie ja wohl gerade nicht, vermute ich.

Geradezu befremdlich finde ich es in einem Naturschutzgebiet Bäume zu fällen ums sie als Barriere über Wege zu legen. Damit habe Sie wohl sichtbarer in die Natur eingegriffen als alle Altkönigbesucher zusammen. Und Schilder an Bäume zu nageln will auch nicht so recht zum Gedanken einer naturbelassenen Umwelt zu passen.

Sollte die Wegesperrung aber nicht mit Schutz der Natur begründet sein sondern nur weil Wege nicht auf der behördlichen Karte verzeichnet sind dann stellt sich die Frage wieso sich das Verbot nur an Radfahrer richtet und nicht auch an Fußgänger. Radfahrer haben ein ebenso berechtigtes Interesse an der Natur wie Wanderer und Forstwirtschaft. Es steht ihnen nicht zu die Interessen einer Interessengruppe diskriminieren. Als Staatsvertreter schon gar nicht. Viel mehr sollte man erwarten können, dass Entscheidungen ihrer Behörde vom Gleichbehandlungsgrundsatz geleitet werden.

Meiner Auffassung nach sollte ihre Behörde trails anerkennen. Der Bedarf ist da. Es würde genügen wenige Wege, insbesondere Richtung Fuchstanz, als offizielle Wege anzuerkennen. Es wäre kein Wegebau erforderlich, die Wege sollen so bleiben wie sie sind allerdings wäre es wohl von Vorteil wenn solche trails 'gepflegt' und von umgefallenen Bäumen zu befreit würden um Umgehungen obsolet zu machen. Radsportvereine oder Bike Initiativen wären bestimmt bereit die Pflege zu übernehmen. Ich würde das auch gerne selbst mit Hilfe von Freunden übernehmen. Und sollte dazu der Motorsägen Kurs notwendig sein (den ihr Amt anbietet) oder andere Instruktionen dann mache ich das auch gerne.

Eine Kopie dieser email stelle ich in das mtb-news internet forum.

Mit freundlichen Grüssen

Roland Heinzmann

Schmitten im Taunus
 
@ Roland1: gut geschrieben :daumen:


Sachstand aus DIMB-Sicht von heute:

  1. Ich habe mich wieder abgeregt (bei sowas kann ich mich immer noch aufregen).
  2. Habe heute Altkönig und Feldberg mal "inspiziert". Im Naturschutzgebiet Altkönig sind bis auf die Hauptwander-Routen so gut wie alle Wege dicht. In Richtung Falkenstein gehen die Sperrungen aber auch über die NSG-Grenzen hinaus.
  3. Aus unserer Sicht sind nicht alle der gesperrten Trails gem. NSG-Verordnung "illegal". Darüber werden wir mit dem Forstamt reden.
  4. Stirnrunzeln, dass
    - an einigen Stellen frische, nicht weiter verwertbare junge Bäume gefällt wurden, um damit Trails zu versperren.
    - Schilder mit Nägeln an lebende Bäume gekloppt wurden.
    - gesperrte Trails, die von Harvestern frisch umgepflügt wurden, Biker anscheinend nicht ertragen können.
  5. Das Naturschutzgebiet Altkönig ist tatsächlich in keinem optimalen Zustand. Ich habe noch kein NSG gesehen, das so sehr von Trampelpfaden durchzogen ist. Da spürt man den immensen Nutzerdruck aus dem Großraum Rhein-Main. Dieser ist aber zu einem weitaus größeren Teil den Fußgängern zuzurechnen und nicht den Bikern, denn die Pfadspuren um den Altkönig wurden nicht von Bikern angelegt. Wenn der Forst und Naturschutz das NSG entlasten will, dann aber bitte nicht einseitig zu Lasten der Biker, sondern dann zu aller Lasten.
  6. Die DIMB verfasst umgehend eine offene Petition, die dem Forstamt, den vorgesetzten Stellen, dem Naturpark und der Presse zugehen wird.
Fazit:
Wenn sich die Eskalationsspirale weiter so schnell dreht, gibts schon bald Probleme, die keiner mehr lösen kann.
Ein Runder Tisch a la Rinne muss her, der sich mit dem legalen Befahren von Trails und der längst überfälligen legalen DH-/FR-Strecke befasst. Das 3 Jahre lange Rumgezockel der Verwaltung ist nicht mehr akzeptabel.
Wir Biker haben Rechte und legalisierbare Bedürfnisse. Wir sind keine Waldnutzer dritter Klasse.
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 823 BGB regelt zivilrechtliche Schadenersatzansprüche und hat nichts mit "Strafmaß" zu tun. Im Übrigen würde ich gerne mal wissen, durch welche einschlägigen Entscheidungen deutscher Zivilgerichte für Waldbesitzer ein unkalkulierbares Haftungsrisiko entstanden sein sollte und das dann bitte auch mit Angabe des Gerichts, des Urteilsdatums und des Aktenzeichens. Ich kenne kein einziges Urteil deutscher Zivilgerichte, in denen ein Waldbesitzer zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wurden, weil Wanderer, Fahrradfahrer, Reiter oder Autofahrer durch natur- und waldtypische Gefahren, wie z. B. umgestürzte Bäume, schlechte Wege, Treppen, Glatteis, etc. zu Schaden gekommen wären. Im Gegenteil - solche Klagen werden von deutschen Zivilgerichten regelmäßig zurückgewiesen und zwar unter ausdrücklichem Hinweis auf § 14 BWaldG und die jeweiligen Normen der Landesgesetze, nach denen das Betreten/Befahren "auf eigene Gefahr" geschieht. Haftungsrisiken für Waldbesitzer entstehen erst dann, wenn sie Absperrketten über Rückewege spannen und diese nicht markieren (so LG Konstanz, Urteil vom 15.02.2001, Az. 6 S 115/00 W). Wenn ich da falsch liege, dann würde ich das schon ganz gerne wissen.

Ich bin sicher, dass man aus meinem Posting nur schwer den Zusammenhang zwischen § 823 BGB und Strafmaß herleiten kann. ;)

Gerne gebe ich Dir auch die Infos, auch wenn ich den Eindruck gewinne, dass Dein Ton für eine Bitte ein wenig freundlicher sein könnte.:D

Ja, Du liegst falsch. Seit 2006 hat sich der Wind gedreht.
Deswegen habe ich auch die Einladung zur Generalversammlung des hessischen Waldeigentümerverbandes gerne angenommen.
Der Präsident des Verbandes Michael Freiherr von der Tann hatte zwei hochkarätige Fachleute eingeladen:

  • "Verkehrssicherungspflicht im Wald - wie viel kann dem Waldeigentümer zugemutet werden?"
    Herr Professor Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister der Justiz a.D.
  • "Naturschutz, Erholung und Verkehrssicherung im Wald - juristische Praxis und Folgen für den Waldbesitzer"
    Frau Helge Breloer, Juristin und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Gehölzwertermittlung.
U.a. hat Frau Breloer zahlreiche Gerichtsurteile und anhängige Prozesse dargestellt und einen Ausblick auf die mögliche Entwicklung gegeben.
Interessant ist OLG Hamm, 13 U 62/06 vom 30.03.2007, noch nicht rechtskräftig (beim BGH anhängig wg. Nichtzulassungsbeschwerde).
 
Die DIMB verfasst umgehend eine offene Petition, die dem Forstamt, den vorgesetzten Stellen, dem Naturpark und der Presse zugehen wird.
Könnte man die nicht für ein paar Tage über die DIMB-Website öffentlich machen und alle Betroffenen/Interessierten können die Petition da quasi digital unterzeichnen?

Allein durch die User hier im Frankfurt-Forum kommen da sicherlich einige zusammen und wir könnten dadurch zeigen, dass die Aktion des Forstamt nicht nur ein oder zwei Dutzend "Extrembiker" betrifft, sondern die breite Masse.
 
@ Roland1: gut geschrieben :daumen:


Sachstand aus DIMB-Sicht von heute:

  1. Ich habe mich wieder abgeregt (bei sowas kann ich mich immer noch aufregen).
  2. Habe heute Altkönig und Feldberg mal "inspiziert". Im Naturschutzgebiet Altkönig sind bis auf die Hauptwander-Routen so gut wie alle Wege dicht. In Richtung Falkenstein gehen die Sperrungen aber auch über die NSG-Grenzen hinaus.
  3. Aus unserer Sicht sind nicht alle der gesperrten Trails gem. NSG-Verordnung "illegal". Darüber werden wir mit dem Forstamt reden.
  4. Stirnrunzeln, dass
    - an einigen Stellen frische, nicht weiter verwertbare junge Bäume gefällt wurden, um damit Trails zu versperren.
    - Schilder mit Nägeln an lebende Bäume gekloppt wurden.
    - gesperrte Trails, die von Harvestern frisch umgepflügt wurden, Biker anscheinend nicht ertragen können.
  5. Das Naturschutzgebiet Altkönig ist tatsächlich in keinem optimalen Zustand. Ich habe noch kein NSG gesehen, das so sehr von Trampelpfaden durchzogen ist. Da spürt man den immensen Nutzerdruck aus dem Großraum Rhein-Main. Dieser ist aber zu einem weitaus größeren Teil den Fußgängern zuzurechnen und nicht den Bikern, denn die Pfadspuren um den Altkönig wurden nicht von Bikern angelegt. Wenn der Forst und Naturschutz das NSG entlasten will, dann aber bitte nicht einseitig zu Lasten der Biker, sondern dann zu aller Lasten.
  6. Die DIMB verfasst umgehend eine offene Petition, die dem Forstamt, den vorgesetzten Stellen, dem Naturpark und der Presse zugehen wird.
Fazit:
Wenn sich die Eskalationsspirale weiter so schnell dreht, gibts schon bald Probleme, die keiner mehr lösen kann.
Ein Runder Tisch a la Rinne muss her, der sich mit dem legalen Befahren von Trails und der längst überfälligen legalen DH-/FR-Strecke befasst. Das 3 Jahre lange Rumgezockel der Verwaltung ist nicht mehr akzeptabel.
Wir Biker haben Rechte und legalisierbare Bedürfnisse. Wir sind keine Waldnutzer dritter Klasse.

Ich habe heute ein längeres Gespräch mit Herrn Heitmann, Forstamtsleiter vom Forstamt Königsstein gehabt. Er hat mir freundlicherweise die beiliegende Karte übersandt, die von einem seiner Revierförster gemacht wurde, um einen Eindruck von der Dichte der illegalen Wege zu vermitteln. Die Karte erhebt keinen Anspruch auf geografische und wissenschaftliche Genauigkeit. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, stellen die rosafarbenden Markierungen die illegalen Wege/Trails da.

Dass bei dieser Dichte an legalen und illegalen Wegen sowie dieses Befahrungsdrucks die Waldeigentümer und Behördenvertreter jetzt die Notbremse ziehen, kann ich persönlich verstehen, auch wenn ich die Richtung nicht für sinnvoll halte.

Deinen letzten Satz kann ich auch gut nachvollziehen.
Allerdings kam diese Position in meinen persönlichen Gesprächen mit den Waldeigentümern nach der Generalversammlung überhaupt nicht gut an.

EDIT: Übrigens liegt Tilman die Karte ja auch schon seit 10 Tagen vor. Nach der Pressemeldung von 30.06.2009, wo Herr Raupach und Herr Heitmann eine Revierbesichtigung gemacht haben, auf die Problematik der Mountainbiker und auf die Generalversammlung am 02.07.2009 hingewiesen haben, war nach der Generalversammlung klar, dass die Waldeigentümer und Behördenvertreter handeln würden.
 

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Aber der Wald ist kein Allgemeingut.
Er befindet sich stets im privatrechtlichem Eigentum.

Wald befindet sich nicht nur im privatrechtlichen Eigentum, sondern auch im öffentlichen Eigentum. Unabhängig davon gilt jedenfalls auch für Privatwald grundsätzlich die Sozialbindung nach Art 14 Abs. 2 GG ("Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."), was u. a. durch das Bundeswaldgesetz und die auf seiner Grundlage ergangenen Landesgesetze näher geregelt wird mit dem Ziel, "einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen" (§ 1 Nr. 3 BWaldG). Dementsprechend sind bundesweit die Rechte der Waldbenutzer geregelt und auch die privaten Waldbesitzer haben diese Rechte, ob es ihnen nun passt oder nicht, zu akzeptieren.

Und gegen widerrechtliche Nutzungen gibt es den Rechtsweg, der natürlich auch Waldbesitzern offen steht, wenn sie widerrechtliche Nutzungen nicht mehr tolerieren zu wollen. Ob eine Nutzung rechtswidrig ist, wird zum Glück in unserem Land von Gerichten und nicht von Verwaltungsbehörden oder Privatleuten entschieden.
 
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