Änderung Forstgesetz Hessen

Wenn es schon unter den Radfahrern solche Forderungen nach Repressalien gegen RR-Fahrer gibt, braucht man sich nicht wundern, wenn andere ein neues Forstgesetz wegen den MTB-Fahrern verlangen. Offensichtlich ist die "Ich zuerst-die anderen müssen weg"-Mentalität weit verbreitet.
 
Heute Nachmittag findet noch mal ein Gespräch im Ministerium an höherer Stelle statt. Hoffentlich können wir mit unserer Meinung diesmal mehr durchdringen...
Dürft gerne die Daumen drücken.
 
Kurzbericht zum Gespräch mit Sts Weinberger, HMUELV:

Sehr freundliche Gesprächsatmosphäre.

Er hat sich deutlich mehr Zeit genommen, als geplant, um sich unsere Vorstellungen anzuhören.

Gleichwohl wird an dem bisherigen Entwurf mit der Mindestbreitenregelung festgehalten. Das wird auch nicht wirklich dadurch besser, dass jetzt im Gesetz klar gestellt wird, dass Besucherlenkungsmaßnahmen auch schmalere Wege beinhalten können.

Der Entwurf geht allerdings erst nächste Woche in die Kabinettabstimmung und anschließend in Abstimmungsrunden in den Ausschüssen.

Unsere offizielle Einbindung wird dann wohl nicht vor September / Oktober stattfinden.
 
@Präsi:

Hat Sts Weinberger erläutert, was denn genau die Gründe für die Mindestbreitenregelung sein sollen ?
 
Wisst ihr, was ihr hier für einen Blödsinn schreibt? Wenn eine Kennzeichenpflicht für RR kommt, dann kommt sie auch für MTB. Und dann darf fast kein MTB mehr auf der Straße fahren (kein Dynamo und fest montierte Beleuchtung). RR unter 11kg dürfen mit Batterielicht fahren, MTB nicht.

Die Frage wäre halt, was dieser Super-GAU für Deutschland bedeuten würde. Vielleicht wäre dies gar nicht so schlecht... wie ein Eimer kaltes Wasser ins Gesicht zum Aufwachen.

Mit der Kennzeichenpflicht wären fast alle MTBs schlagartig in Deutschland verboten und die Bevölkerung (und die Rad-Industrie in der EU) würden auf einmal erkennen, was die Beamten da so treiben und welchen Unsinn sie da verzapfen. Dann würden vielleicht mal die alten Fahrradgesetze von 1937 einen Update für`s 21. Jahrhundert bekommen, und zwar sehr schnell.
 
@MucPaul
Könnt ihr die Diskussion nicht woanders führen?

Hat Sts Weinberger erläutert, was denn genau die Gründe für die Mindestbreitenregelung sein sollen ?
Das würde mich auch mal interessieren. Was genau ist der Grund/Auslöser dafür das jetzt ernst gemacht werden soll.
 
...in BaWü war die vorgeschobene Erklärung der Schutz der Biker vor den Gefahren der Trails. Wenn ich es noch richtig weiß.

Die offizielle Begründung zu kennen erhellt die Maßnahme auch nicht weiter, denke ich. Wir alle wissen, dass es letztlich um einen Verteilungskampf geht bei dem wir von der Ausgangslage her bereits die schlechteren Karten haben. Und dank der löchrigen Vernetzung auch nur sehr schlecht mit Argumenten an der Diskussion seitens der Verwaltung und der Politik teilhaben...
 
... Gefahren der Trails ...

So so.

In NRW war das IMO auch der Grund für die hirnlose 2,5m Regelung.

Ich habe mal ein MdL der Grünen kontaktiert, um den Standpunkt der Fraktion zu der geplanten Änderung des hess. Forstgesetz in Erfahrung zu bringen. Neben umweltpolitischen Themen engagiert sich die Partei ja auch für Frauen, Jugend und Soziales, weshalb man nicht per se annehmen muss, dass eine Umweltpartei die Gesetzesinitative von CDU und FDP mittragen wird. Wie ich schon weiter oben geschieben habe: Vllt findet man Verbündete, wo man sie im ersten Moment gar nicht erwartet.
 
Trails mit dem vorgeschobenen Argument der Gefahrenabwehr zu sperren, ist in meinen Augen etwa so als würde man Spielplätze für Kinder absperren, weil sie von der Schaukel fallen könnten. Sehr merkwürdig finde ich auch, dass Wege unter 2 m gefährlich sein sollen, die VwV-StVO im Straßenverkehr allerdings Breiten bis 1,5 m ausdrücklich gestattet und Engstellen als Ausnahme ebenso zulässt. Auf einer Straße mit mehreren 10.000 Fahrzeugen pro Tag sind 1,5 m ok, mitten im Wald plötzlich nicht mehr?

Ich bin für die Einführung der Zweimeterregel, allerdings für Radwege und nicht im Wald.
 
...wie ich schon schrieb, es bringt nichts die offizielle, bzw. veröffentlichte Rechtfertigung zu kennen. Man könne sogar sagen, das verstärkt noch den Unmut über die Regelung (geplant oder bereits eingetütet).

Darum kann man sie auch am besten gleich wieder vergessen, denn gegen ein virtuelles Argument kann man bestenfalls virtuell argumentieren und das führt im RL zu wenig Erfolg. Viel wichtiger ist zu erkennen, was als Motivation dahinter steht.

Da meine ich zu erkennen, dass es einen roten Faden der letzen 10, 15 Jahre gibt:

Jede erdenkliche Freizeitbeschäftigung die ein gewisses Mass an Anhängern erreicht hat und nicht über gewachsene Strukturen verfügt, macht den Eingesessenen Angst und wird aus diesem Grund regelementiert oder verboten.

Mir sind nur zwei Fälle bekannt, in denen es gelungen ist für gewisse Freiheiten erfolgreich zu kämpfen. Auf der einen Seite war es das kommerzielle Interesse der Kanuverleiher, die ihnen ein für ihre Zwecke angemessenes Mass an Ausnahmen der Befahrungsverbote garantiert. Und auf der anderen Seite der Erfolg der Kletter-IGs des DAV, die weiterhin ein Klettern in Mittelgebirgen ermöglichen. Auf dem Wasser war es das Geld und am Fels die durchaus vorzuweisende Tradition und das Engagement verbunden mit einem Verband der Wirkung erzielte.

Was das für uns Mountainbiker bedeutet, sollte jedem klar auf der Hand liegen, so klar wie bei beidseitig verwendbarem Toilettenpapier.
 
Zuerst mal :daumen:

Ich würde auch gerne einen altmodischen Brief schreiben. An wen wendet man sich da am Besten? Mitglieder des Landtages? Wen? Oder gibt es dazu einen Ausschuss?

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise!

Habe ich schon weiter oben geschrieben:


Athabaske hat natürlich nicht ganz unrecht, dass man im Moment nicht gegen etwas kämpfen kann, was noch nicht einmal als Gesetzentwurf vorliegt. Deshalb habe ich neben dem grünen MdL als auch bei Herrn Schäfer-Gümbel (SPD) nach deren grundsätzlichen Position bzgl. einer geplanten Änderung des Forstgesetzes nachgefragt. Unsere Claims sollten wir nämlich auf jeden Fall jetzt schon abstecken.
 
Die Befürchtung ist nur: In dem Moment wo es öffentlich wird ist das Gesetz weitestgehend formuliert und abgestimmt. Das offizielle Durchwinken geht dann ggf. sehr schnell.
Zu schnell um noch eine Opposition aufzubauen und vor allem zu spät um noch Änderungen einzubringen.
 
Habe ich schon weiter oben geschrieben:



Athabaske hat natürlich nicht ganz unrecht, dass man im Moment nicht gegen etwas kämpfen kann, was noch nicht einmal als Gesetzentwurf vorliegt. Deshalb habe ich neben dem grünen MdL als auch bei Herrn Schäfer-Gümbel (SPD) nach deren grundsätzlichen Position bzgl. einer geplanten Änderung des Forstgesetzes nachgefragt. Unsere Claims sollten wir nämlich auf jeden Fall jetzt schon abstecken.

Unabhängig von der persönlichen Meinung würde ich a) den Abgeordneten meines Wahlkreises und b) die zuständige Ministerin anschreiben. Ob es sinnvoll ist, Mitglieder der Opposition anzuschreiben sei mal dahingestellt.

P.
 
Die Befürchtung ist nur: In dem Moment wo es öffentlich wird ist das Gesetz weitestgehend formuliert und abgestimmt. Das offizielle Durchwinken geht dann ggf. sehr schnell.
Zu schnell um noch eine Opposition aufzubauen und vor allem zu spät um noch Änderungen einzubringen.

Ja und nein. Verbände und Interessenvereinigungen werden zum Referentenentwurf noch angehört, aber Du hast sicherlich recht, da wird sich wohl nicht mehr viel ändern. Deshalb hatte ich mich ja auch zu Anfang des Threads gewundert, dass die DIMB erst nach Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs tätig werden wollte.

P.
 
Unabhängig von der persönlichen Meinung würde ich a) den Abgeordneten meines Wahlkreises und b) die zuständige Ministerin anschreiben. Ob es sinnvoll ist, Mitglieder der Opposition anzuschreiben sei mal dahingestellt.

P.

Es muss zunächst einmal sicher sein, dass die Opposition auch geschlossen gegen die Pläne ist. Wenn alle dafür wären, hätte wir fast keine Chance dagegen etwas zu unternehmen.
 
Es muss zunächst einmal sicher sein, dass die Opposition auch geschlossen gegen die Pläne ist. Wenn alle dafür wären, hätte wir fast keine Chance dagegen etwas zu unternehmen.

Wenn alle dafür sind haben wir keine Chance. Und wenn nur die Oppositionsparteien gegen das Gesetz sind hilft das auch nicht. Solange der Entwurf eine Regel ähnlich der in B-W enthält darf er gar nicht erst zur Abstimmung in den Landtag, dann ist es nämlich zu spät.

P.
 
Deshalb hatte ich mich ja auch zu Anfang des Threads gewundert, dass die DIMB erst nach Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs tätig werden wollte.

Ganz so untätig ist die DIMB ja nicht ;) wie hoffentlich folgende Beispiele belegen:

http://www.mtb-mittelhessen.de/showtopic.php?threadid=1319
http://www.myheimat.de/amoeneburg/f...q-findet-am-30-maerz-2012-statt-d2380616.html
http://www.rsg-giessen-wieseck.de/i...ent&view=category&layout=blog&id=12&Itemid=19
http://www.mtb-news.de/forum/showpost.php?p=9424193&postcount=242
http://www.mtb-news.de/forum/showpost.php?p=9455976&postcount=1
http://dimb.de/index.php?option=com_content&task=view&id=551&Itemid=197

Manches wäre allerdings leichter und der Politik eindrucksvoller darstellbar, wenn der Organisationsgrad der Mountainbiker größer wäre. Wenn hier also in dem einen oder anderen Post der Wunsch nach mehr Aktivität geäußert wird oder die Frage im Raum steht, was man den persönlich machen könne, dann sollte man sich auch dies vor Augen halten und überlegen, ob und welche Organisation man mit einer Mitgliedschaft unterstützen will. Und auch wenn ich persönlich in dieser Frage befangen bin und es sicherlich noch andere potentielle Kandidaten gibt (z. B. BDR, ADFC oder DAV), dann fällt mir da primär nur die DIMB ein ;)

Mit beharrlicher Arbeit haben die DIMB und ihre Mitgliedsvereine auch in Hessen in der letzten Zeit auch einiges erreicht, wenn man genau hinschaut, z. B. Bikestrecke Wiesbaden und Freeridetrail Gießen (vgl. Arbeitsbilanz 2011 / Ausblick 2012 http://dimb.de/index.php?option=com_content&task=view&id=528&Itemid=2):

http://www.ffh.de/news-service/ffh-...-fuer-mountainbike-strecke-an-der-platte.html
http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten/11950905.htm

Und last but not least sollten sich die hessischen Mountainbiker auch bewußt sein, dass die Hessische Verfassung im ersten Hauptteil mit dem Titel "Die Rechte des Menschen" in Artikel 62a folgendes regelt:

"Der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände."

Dass Mountainbiken zum Sport gehört, wird auch in der hessischen Politik niemand bestreiten. Und das Bundesnaturschutzgesetz ist da auch ganz eindeutig:

§ 62
Bereitstellen von Grundstücken

Der Bund, die Länder und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts stellen in ihrem Eigentum oder Besitz stehende Grundstücke, die sich nach ihrer natürlichen Beschaffenheit für die Erholung derBevölkerung eignen oder den Zugang der Allgemeinheit zu solchen Grundstücken ermöglichen oder erleichtern, in angemessenem Umfang für die Erholung (Anmerkung: Sport gehört von Gesetzes wegen auch zur Erholung) bereit, soweit dies mit einer nachhaltigen Nutzung und den sonstigen Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist und eine öffentliche Zweckbindung dem nicht entgegensteht.


Nur braucht man auch - möglichst beitragszahlende - Mitglieder, wenn man als Organisation solche Rechte schützen bzw. durchsetzen und gegen staatliche Eingriffe verteidigen möchte; das kostet aber leider auch Geld.
 
Nur braucht man auch - möglichst beitragszahlende - Mitglieder, wenn man als Organisation solche Rechte schützen bzw. durchsetzen und gegen staatliche Eingriffe verteidigen möchte; das kostet aber leider auch Geld.

da hast du vollkommen recht, und darum habe ich auch gerade den mitgliedsantrag ausgefüllt ;)
 
Zurück
Oben Unten