Änderung Forstgesetz Hessen

Falls Sie tatsächlich mal zu diesem aktuellen Thema einen sachlichen Artikel mit objektiven Informationen, frei von üblem Populismus und geprägt vom Pressekodex, bringen möchten, können Sie mich gerne für Auskünfte etc. kontaktieren.

Gut gemacht :daumen: Aber wir werden es den Medien in der Zukunft noch viel leichter machen, sich zu informieren und gründlich zu recherchieren. Ab nächster Woche wird es auf der DIMB-Homepage eine umfassende Dokumentation der Deutsch- und Englischsprachigen wissenschaftlichen Literatur zum Mountainbiken geben, die online verfügbar ist. Das ganze ist eine Schweinarbeit und unsere Bikes haben schon die ersten Spinnweben, aber ich kann Euch frappierende Erkenntnisse in Aussicht stellen:

„It has been evidenced that the impacts of mountain biking and tramping, however, are not dissimilar, and as trampers currently possess almost unlimited access to national parks, this is clearly a case of unjustifiable discrimination“ (Richard Cassels-Brown, Mountain bike classification under the National Parks Act (1980): An environmental and social impact analysis, N.Z. 2002)

„The existing body of research does not support the prohibition or restriction of mountain biking from a resource of environmental protection perspective. Existing impacts, which may be in evidence on many trails used by mountain bikers, are likely associated for the most part with poor trail designs or insufficient maintenance.“ (Jeff Marion, Jeremy Wimpey, Environmental Impacts of Mountain Biking: Science Review and Best Practices, USA 2007)

„It has not been established in the research done to date, that mountain bikes have greater overall impact on tracks than do walkers. However, it is obvious that mountain bikes do have some different types of impact. The research to date indicates that it would not be appropriate to state that one is any „worse“ than the other.“ (Gordon R. Cressford, Off-Road Impacts of Mountain Bikes: A Review and Discussion, Science & Research Series No. 92, Dept. of Conservation, Wellington N.Z. 1995)

Und von dem Kaliber haben wir mittlerweile noch ganz viel mehr ;)
 
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Ich finde es wirklich absolut verachtungswürdig, wie diese niedere "Zunft" der Jäger, Tiere und Pflanzen immer wieder instrumentalisieren, um ihre eigene (eigentlich nicht vorhandene) Daseinsberechtigung zu rechtfertigen.

Tier- und Umweltschutz ist den meisten doch völlig egal. 90% dieser kranken Menschen geht es im Prinzip nur um's Abknallen von Wild, womit sie ihre tendenziell adipösen Leiber abends versorgen können.

Es gibt zig wissenschaftliche Studien, die belegen, dass sich ein nicht mehr vorhandenes Gleichgewicht in der Natur immer von selbst reguliert. Die Zeit ist ein großer Faktor. Die Ausrottung einer Art geht jedoch fast ausschliesslich (im Zeitraffer) auf den Menschen zurück.

Aber diese hirnlosen Waldrambos negieren alles, was mit Sachverstand und Logik zu tun hat. Die Knarre und das Töten ist denen ja "heilig".

Und nun dürfen andere Bevölkerungsgruppen unter ihrer perfiden Logik leiden, die von Subjekten wie der Frau Puttrich und der übrigen Politik- und Parteimafia in Gesetzesform umgesetzt werden soll.

So etwas gibt es wirklich nur in D! :mad:

Wie bitte soll ich dem Herrn von der Tann, Präsident der Waldbesitzerverbandes, sagen, er habe einen unterirdischen Umgangsstil, wenn ich so 'was lese? Unsere Gegner lesen derlei Ausfälle mit Genuß und hauen uns das mit eben diesem Genuß zu gegebener Gelegenheit um die Ohren. Wir Biker verlieren unser Recht, uns gegen Verallgemeinerungen v.a. des Waldbesitzerverbandes zu wehren, wenn wir selber welche loslassen. Vielen Dank!!

Ich habe übrigens nichts gegen spitze Bemerkungen. Die zeichen sich aber dadurch aus, daß sie eben nicht nach hinten losgehen und trotzdem den Gegener an empfindlichen Stellen treffen.
 
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Aber wir werden es den Medien in der Zukunft noch viel leichter machen, sich zu informieren und gründlich zu recherchieren.

Das ist super - eine Sammlung wissenschaftl. Argumente "pro Mountainbikesport"! :daumen:

Ich fürchte nur, solche üblen Artikel wie im Giessener Anzeiger beruhen nicht auf der Tatsache, daß diese "Bild-Online-Konkurrenten 3. Klasse" nicht wüssten woher sie relevante Infos bekommen - die wollen vielmehr gar nicht recherchieren, sondern einfach populistischen "Reisser" veröffentlichen! :(
 
(.....)
Sie drucken einfach unreflektiert, unrecherchiert und unkommentiert die Desinformationen bzw. Lügen (in diesem Falle möchte ich das Kind gerne beim Namen nennen) des Herrn Nickel und nehmen so billigend eine total verzerrte Meinungsbildung bei Ihren Lesern in Kauf - zu Lasten der Mountainbiker!

Finden Sie das wirklich in Ordnung? (....)

Das ist schon in Ordnung, weil es für die Aussage eines Vebandes immer nur eine Quelle gibt, nämlich eben den Verband. Einen aufgeweckten Journalisten hätte es aber in den Fingern jucken müssen, neben der Nachricht auch einen Kommentar zu schreiben. Denn einem umsichtigen Journalisten hätte auffallen müssen, daß Herr Nickel viel Unsinn von anderen Quellen abgeschrieben hat. So stammt die Falschmeldung, daß Mountainbiker Wege nach Gutdünken im Wald anlegten, aus der berüchtigten Pressemitteilung des Hessischen Waldbesitzerverbandes. Da gilt bei so viel Unfug zwar nicht für "die Jäger" (das wäre unfair), wohl aber umsomehr für Herrn Nickel frei nach Shakespeare's Hamlet "Jagdschein oder Jagdschein, das ist hier die Frage!"
 
Finde ich definitiv nicht - weil es dem Pressekodex widerspricht:

  • Für eine Nachricht braucht es mindestens zwei voneinander unabhängige Quellen.
  • Bei Konflikten sind die Positionen beider Seiten darzustellen.

Kodex hin oder her, dann ginge so manche interessante Pressemeldung nicht mehr 'rüber, weil es eben manchmal nur eine Quelle gibt. Und die ist hier der authentische Unsinn des Herrn Nickel. Dieser Unsinn wird durch keine weitere Quelle gemildert. Dumm gelaufen, Herr Nickel!

Ich habe ihm im Gießener Anzeiger einen "freundlichen" Brief in den Kommentaren geschrieben. Wer weiß, ob Herr Nickel so viel Haue bekommen hätte und noch bekommt, wenn der Artikel quellenhalber milder ausgefallen wäre.

.
 
Wenn die Wege nicht als von der Behörde oder vom Waldbesitzer erschaffen ausgeschildert werden, kann doch vom gemeinen erholungssuchenden Mountainbiker niemand verlangen, dass er das anhand von Bearbeitungsspuren selbst feststellt.

Also ist der Versuch auch nicht umsetzbar.
 
Oh ha, die Nabu Variante der Formulierung wo gefahren werden darf ist aber m.E. nicht unkritisch!
Das kann nach hinten los gehen.

Ja, denn "angelegt zu dem Zweck, daß ihn (den Weg) auch andere benutzen können" ist wohl kein Waldweg. Das ist dem Staatsforstapparat genauso wie dem Privatwaldbesitzer völlig egal, ob den Weg auch jemand anderes benutzen kann, und am liebsten würden sie ihre Wege sowieso für alles außer Jagd- und Forstverkehr sperren.

Von Wegen, "angelegt zu dem Zweck, daß ihn (den Weg) auch andere benutzen können", kann also keine Rede sein !
 
Oh ha, die Nabu Variante der Formulierung wo gefahren werden darf ist aber m.E. nicht unkritisch!
Das kann nach hinten los gehen.

Die Positionen und Ziele gehen in die richtige Richtung, die konkreten Gesetzesformulierungen sind "verbesserungsfähig". Seid bitte so nett, denn NABU dafür nicht zu scharf zu kritisieren. Wir arbeiten sehr intensiv und konstruktiv daran, das "Verbesserungspotential" zu heben ;)
 
Die Positionen und Ziele gehen in die richtige Richtung, die konkreten Gesetzesformulierungen sind "verbesserungsfähig". Seid bitte so nett, denn NABU dafür nicht zu scharf zu kritisieren. Wir arbeiten sehr intensiv und konstruktiv daran, das "Verbesserungspotential" zu heben ;)

Absolut richtig! Sollte auch keinen Kritik am Gesamten sein, denn die Richtung stimmt absolut. Aber ein Hinweis auf ein kritisches Detail.

"...alle kartofraphierten Wege der Vermessungsämter..." das wäre messbar und eine eingängige griffige Formulierung für alle die sich damit befassen.
 
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Das ist dem Staatsforstapparat genauso wie dem Privatwaldbesitzer völlig egal, ob den Weg auch jemand anderes benutzen kann, und am liebsten würden sie ihre Wege sowieso für alles außer Jagd- und Forstverkehr sperren.

Der Sache ungemein dienlich. Mit ein bisschen Lebensweisheit im Gepäck wüsste man/frau, dass man mit solchen Verallgemeinerungen meistens das Gegenteil von dem erreicht, was man anstrebt ... Interessensausgleich, Dialog etc.

Achja, es soll auch MTB-verrückte Waldeigentümer geben, die Forstbeamte sind ... der Feind im eigenen Körper!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Absolut richtig! Sollte auch keinen Kritik am Gesamten sein, denn die Richtung stimmt absolut. Aber ein Hinweis auf ein kritisches Detail.

"...alle kartofraphierten Wege der Vermessungsämter..." wäre vielleicht ein Ansatz. Das wäre wunderbar für uns, weil...:D

Hatten wir im Rechtsreferat auch schon diskutiert, ist aber leider auch nicht ganz unkritisch, denn Karten kann man ändern ;)

Aber wenn man sich mit dem Recht aller 16 Bundesländer beschäftigt und anschaut, wie diese das Bundeswaldgesetz umgesetzt haben, dazu die Rechtsprechung recherchiert und die vorhandene Literatur auswertet, dann findet man die Lösung im Bayerischen Naturschutzgesetz. Man braucht dazu den Begriff "geeigneter Weg" so wie er von der Rechtsprechung und Literatur zum Bayerischen Naturschutzgesetz verstanden wird, muss die Gebote der Rücksichtnahme und Gemeinverträglich im Waldgesetz gesetzlich verankern und das Ganze mit einem rechtsstaatlichen Verfahren zur Sperrung "ungeeigneter Wege" unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips (Übermaßverbot) abrunden. Und wenn man das richtig macht, dann bekommt man ein freiheitliches Betretungsrecht für alle Bürger, egal ob zu Fuß, auf dem Bike oder hoch zu Ross, in das nur in Ausnahmefällen und bei nachgewiesenem wichtigen Gründen unter Einbeziehung aller Nutzergruppen eingegriffen werden kann. Und der Bürger weiß dann ganz genau wo er gehen, fahren oder reiten darf - nämlich auf allen Wegen, sofern diese nicht ausdrücklich gesperrt sind. Und jede Sperrung wäre gerichtlich überprüfbar, wofür wir mittlerweile einen kleinen Prozesskostenfond in der DIMB haben (mit mehr Mitgliedern kann der auch noch größer werden), was weitere Rechtssicherheit schaffen würde.
 
Aber wenn man sich mit dem Recht aller 16 Bundesländer beschäftigt und anschaut, wie diese das Bundeswaldgesetz umgesetzt haben, dazu die Rechtsprechung recherchiert und die vorhandene Literatur auswertet, dann findet man die Lösung im Bayerischen Naturschutzgesetz. Man braucht dazu den Begriff "geeigneter Weg" so wie er von der Rechtsprechung und Literatur zum Bayerischen Naturschutzgesetz verstanden wird, muss die Gebote der Rücksichtnahme und Gemeinverträglich im Waldgesetz gesetzlich verankern und das Ganze mit einem rechtsstaatlichen Verfahren.
Was wäre der Fortschritt zum (undefinierten) "festen Weg" des jetzigen ForstG?
Meiner Ansicht nach wird hier nur ein unbestimmter Begriff durch einen andern ersetzt.
Die Gegenseite wird befürchten müssen dass wir damit künftig selbst entscheiden welche Wege wir für unser Tun als "geeignet" ansehen und eher noch mehr Wege benutzen, anstatt (wie von gewissen Kräften gewünscht) weniger.
Wenn man (wie im Entwurf des HMUELV) den Versuch machen will, den "festen Weg" zu definieren, muss man wohl berücksichtigen, dass es "den" festen Weg überhaupt nicht gibt, höchstens im Sinne eines "fest eingerichteten", also nicht bloss temporär vorhandenen Wegs. Das enstpräche dem in der TK25 eingetragenen Weg - bloss steht da ja auch viel Mist drin.
Ansonsten muss man immer fragen "fest für was oder wen"? Damit kommt man auf die nach Benutzung (dauerhaft) zurückbleibenden Spuren oder Wegschäden. Solche dürfen selbstredend nicht entstehen...
 
Zuletzt bearbeitet:
...wofür wir mittlerweile einen kleinen Prozesskostenfond in der DIMB haben (mit mehr Mitgliedern kann der auch noch größer werden).

Verstanden. :)


Macht doch ganz offizielle eine "Spendenaktion" oder einen "Sonderbeitrag" draus; zur Aufstockung des Prozesskostenfonds.
Jedes Mitglied zahlt einen Sonderbeitrag, jedes Nichtmitglied eine Spende, oder wie auch immer das Kind genannt werden will. Die Zeit ist doch genau richtig. Jeder 10€ oder das was er kann und möchte.
 
Was wäre der Fortschritt zum (undefinierten) "festen Weg" des jetzigen ForstG?
Meiner Ansicht nach wird hier nur ein unbestimmter Begriff durch einen andern ersetzt.
Die Gegenseite wird befürchten müssen dass wir damit künftig selbst entscheiden welche Wege wir für unser Tun als "geeignet" ansehen und eher noch mehr Wege benutzen, anstatt (wie von gewissen Kräften gewünscht) weniger.
Wenn man (wie im Entwurf des HMUELV) den Versuch machen will, den "festen Weg" zu definieren, muss man wohl berücksichtigen, dass es "den" festen Weg überhaupt nicht gibt, höchstens im Sinne eines "fest eingerichteten", also nicht bloss temporär vorhandenen Wegs. Das enstpräche dem in der TK25 eingetragenen Weg - bloss steht da ja auch viel Mist drin.
Ansonsten muss man immer fragen "fest für was oder wen"? Damit kommt man auf die nach Benutzung (dauerhaft) zurückbleibenden Spuren oder Wegschäden. Solche dürfen selbstredend nicht entstehen...

Zum "geeingeten Weg" wie er in Bayern verstanden wird:

Dazu müsste man wissen, was unter geeignet zu verstehen ist.
Geeignet für das Radfahren ist ein Weg dann, wenn er sich natur-, eigentümer- und gemeinverträglich befahren lässt.
Da wir keine Fachleute sind, hat der Gesetzgeber die Naturschutzbehörden ermächtigt, falls es erforderlich ist, Wege aus Gründen des Naturschutzes zu sperren. Wir dürfen dehalb davon ausgehen, dass nicht gesperrte Wege naturverträglich befahren werden können.
Eigentümerverträglich sind wir unterwegs, wenn der befahrene Weg durch uns nicht außergewöhnliche und für den Eigentümer unzumutbare Schäden erleidet. Gewöhnlichen Verschleiß durch Benutzung der Wege muss der Eigentümer ohnehin hinnehmen.
Im Übrigen haben wir die Wege so zu hinterlassen, dass diese auch nach uns noch von anderen Erholungssuchenden ohne Beeinträchtigung genutzt werden können. Das sollte aber aufgrund des geringen Schadenspotentials unserer Räder, auch dem normalen Biker gelingen.
Auch auf Trails gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme, so dass es dem Radfahrer gegebenenfalls geboten sein kann abzusteigen, um dem Wanderer dem ihm gebührenden Vorrang einzuräumen. Auf der anderen Seite sind auch die Fußgänger an die Gemeinverträglichkeitsklausel gebunden und dürfen Radfahrer nicht unnötig behindern. Im unübersichtlichen Terrain ist es nach den allgemeinen Regeln geboten auch nur auf halbe Sicht zu fahren. Könnte nämlich sein, dass es sonst für die anderen Punkte (gegenseitige Rücksichtnahme und Vorrang der Fußgänger) nicht mehr reicht.
 
Verstanden. :)


Macht doch ganz offizielle eine "Spendenaktion" oder einen "Sonderbeitrag" draus; zur Aufstockung des Prozesskostenfonds.
Jedes Mitglied zahlt einen Sonderbeitrag, jedes Nichtmitglied eine Spende, oder wie auch immer das Kind genannt werden will. Die Zeit ist doch genau richtig. Jeder 10€ oder das was er kann und möchte.

Also ich werde am Wochenende erst mal Mitglied,
eigentlich bin ich ja überhaupt nicht so der "Vereinsmaier",

aber es tut glaube ich leider Not.


Uwe
 
Est ist zwar viel Text, aber vielleicht interessiert jemanden meine Korrespondenz mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Hessen e.V. von heute.
Ich war von der zügigen und sachlichen Antwort angenehm überrascht.

Altglienicker schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit Jahren leidenschaftlicher Naturfotograf, Waldliebhaber und Mountainbiker und begrüße Ihre Initiative gegen die geplante Novellierung des Hessischen Forstgesetzes: https://www.dropbox.com/s/6dpvr1jyc2aanjg/NABU-Position_Erholungsnutzung_Waldgesetz.pdf

Allerdings finde ich Ihren Vorschlag für die Definition eines nutzbaren Weges ziemlich unpraktikabel.

Zitat:
„Ein Waldweg i.S.d.G. ist ein befestigter oder naturfester Weg, der vom Waldbesitzer oder der zuständigen Behörde angelegt worden ist zu dem Zweck, dass er auch von anderen benutzt werden kann“.

Dazu drei Fragen:
1. Wie erkenne ich (zumal als Ortsfremder/Tourist), von wem der Weg angelegt wurde?
2. Wie erkenne ich, zu welchem Zweck der Weg angelegt wurde?
3. Würde diese Definition bedeuten, dass vor Jahrhunderten angelegte Pilgerwege, wie z.B. Bonifatius-Route, Elisabethpfad, Hugenotten- und Waldenserpfad von Radfahrern, Rollstuhlfahrern und Reitern nicht mehr benutzt werden dürften? Schließlich sind sie ja weder vom Waldbesitzer noch einer Behörde angelegt worden. In Hessen gibt es keltische Handelswege, die vor über 2000 Jahren angelegt wurden.

Meine Meinung zum Thema:
Das Radfahren sollte, wie bisher, auf allen Wegen erlaubt sein. In begründeten Ausnahmefällen sollte bei Konflikten mit der Natur oder anderen Waldnutzern die Sperrung einzelner Strecken möglich sein.
Bei Umsetzung des jetzigen Gesetzentwurfs wird man die "bestrafen", die sich an Recht und Gesetz halten. Diejenigen, die abseits vorhandener Wege illegale Downhillstrecken schaffen, werden das auch weiterhin tun. Schließlich haben sie sich bisher auch nicht an der Illegalität gestört.

Ohne etwas verharmlosen oder unterstützen zu wollen, eine ernstgemeinte Frage: Stellen die Aktivitäten einiger buddelnder Downhill-Anhänger für die hessischen Wälder wirklich so eine nachhaltige Gefahr da? Vor allem im Vergleich mit den Schäden, die durch die Holzernte entstehen? Die Selbstheilungskräfte der Natur bewirken doch, dass solch eine Strecke nach ein, zwei Jahren der Nichtbenutzung gar nicht mehr wiederzufinden ist. Und letztendlich handelt es sich meist um junge Leute, die da in der freien Natur einem gemeinsamen Hobby nachgehen und sportlich aktiv sind. Es wäre vielleicht auch Aufgabe des NABU, dort vermittelnd oder lenkend einzugreifen, vielleicht sogar die Leute unter die Fittiche zu nehmen und zu klären, was geht und was nicht geht.

Ich fahre jährlich mehrere Tausend Kilometer durch die Region Berlin/Brandenburg. Hier gibt es, wie in Hessen, 6 Mio. Einwohner sowie Ballungszentren. Allerdings natürlich mit weniger Bergen. Kurioserweise sehe ich Probleme mit Wanderern, wenn überhaupt, nur auf den breiteren Wegen. Dort wird (verständlicherweise) zu mehreren nebeneinander gelaufen, der Hund befindet sich unangeleint in 50 m Entfernung und wenn sich dann ein Radfahrer nähert, gibt es für alle Beteiligten Stress. Diese Konflikte sind auf Singletrails bzw. schmalen Wanderwegen eher selten, da man hier von vornherein etwas umsichtiger und meistens auch langsamer unterwegs ist. Ähnliche Erfahrungen habe ich auch in den Bike-Regionen Sachsens und im Harz gemacht.

Die weitaus höchsten Wildbestände fallen mir übrigens am Stadtrand von Berlin in Gleisdreiecken, Einflugschneisen und an Autobahnen auf. Dass Wild übermäßig durch Radfahrer gestört wird, entspricht nicht meiner Erfahrung.

Ich würde mich freuen, mal einen schönen Bike-Urlaub in hessischen Mittelgebirgen verbringen zu können. Das geplante Waldgesetz würde mich eher davon abhalten.

Mit freundlichen Grüßen

NABU schrieb:
Hallo Herr ...,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung zum Waldgesetz. Das Papier wurde noch
überarbeitet, die Definition das Waldweges lautet:

"Ein Waldweg i.S.d.G. ist ein befestigter oder naturfester Weg, der vom
Waldbesitzer oder der zuständigen Behörde bzw. mit behördlicher Genehmigung
angelegt worden ist vor dem Hintergrund, dass er auch von anderen benutzt
werden kann."

Damit sind auch historisch entstandene Wege mit erfasst, da sie nachträglich
behördlich als Wege anerkannt wurden. Für den NABU ist es wichtig, dass
illegal angelegte Pfade, Rückegassen und sonstige Spuren nicht als nutzbare
Wege angesehen werden können. Wenn alles, was irgendwie befahrbar ist,
befahren werden könnte, käme das in seiner Wirkung einem verbotenen
Querwaldeinfahren gleich. Deshalb muss es eine klare Regelung von dem geben,
was als Weg behördlich anerkannt ist.

Zur Erkennbarkeit: Das Rückegassen keine nutzbaren Wege für Radfahrer sind,
sollte sich für naturverträgliches Radfahren eigentlich von selbst
verstehen. Bei illegal angelegten Pfaden hilft nur eine klare
"Kennzeichnung" durch Waldbesitzer bzw. Behörden. Am besten eignet sich
hierfür der Rückbau.

Zur Gefahr der Downhiller: Leider sind die Schäden, die durch
Downhill-Strecken entstehen, in vielerlei Hinsicht problematisch: An den
Hängen entsteht eine starke Erosion, das Wild wird aus sensiblen Bereichen
(oft sind Berghänge ihr letztes Tages-Rückzugsgebiet im viel genutzten Wald)
gedrängt, Vögel in der Brutzeit gestört (gerade Greifvögel reagieren sehr
empfindlich auf solche Störungen und verlieren schnell ihre Jungtiere). Der
Unterschied zur Forstwirtschaft: Dort gibt es Störungen nur alle paar Jahre
beim Durchforsten, zwischendurch ist Ruhe. Bei der Freizeitnutzung ist der
Unruhedruck ständig da. Aus diesem Grund muss auch bei der Anlage legaler
Downhillstrecken genau geprüft werden, ob natursensible Bereiche betroffen
sind.

Der ständig zunehmende Erholungsdruck auf den Wald macht es notwendig, klare
Regelungen zu finden, die einerseits die wichtige Erholung in der Natur
ermöglichen, andererseits die biologische Vielfalt und ökologische
Funktionsweise des Waldes nicht über Gebühr beeinträchtigen. Deshalb muss es
immer Kompromisse geben, ganz im Sinne des NABU-Mottos "Für Mensch und
Natur".

Viele Grüße

Berthold Langenhorst

Auf meine Frage, ob ich den Schriftverkehr veröffentlichen dürfe, kam die Antwort:
NABU schrieb:
Hallo Herr ...,

meine Antwort entspricht der öffentlichen Stellungnahme, das Papier wurde schon vor einiger Zeit an die Umweltministerin versandt. Sie dürfen sie gerne veröffentlichen.

Wir gehen im Moment davon aus, dass der Gesetzentwurf in dieser Form nicht verabschiedet wird. Mittlerweile haben sich Politiker aller Parteien dagegen ausgesprochen. So schreibt der CDU-Abgeordnete Clemens Reif in der Zeitung: "Selten habe ich als Parlamentarier einen Gesetzentwurf gelesen, der so überflüssig ist wie dieser." Der Autor des Entwurfs habe "die Sache nicht vom Ende her betrachtet" (Wetzlarer Zeitung, 4.8.2012).

Viele Grüße

Berthold Langenhorst

An dieser Stelle nochmals ein Dank an Herrn Langenhorst. Ich denke, dass die Einstellung des NABU-Hessen ausgewogen und akzeptabel ist. Was die Formulierung zur Definierung eines Weges angeht, bin ich nicht ganz sicher, ob das so allgemeinverständlich ist. Es soll wohl bedeuten: "Ein Weg ist ein Weg, außer, er ist illegal angelegt worden." Aber dazu wird die DIMB ja bestimmt noch Formulierungsvorschläge erarbeiten.

Altglienicker
 
@Altglienicker: Danke, für die Veröffentlichung. Damit ist für mich auch die Frage nach den alten Handelswegen beantwortet, die ich mir auch sofort beim Lesen des Vorschlags zur Wegedefinition des NABU gestellt habe.

Und auch schön, was ein heimischer CDU-Abgeordneter zu dem Gesetzentwurf öffentlich antwortet. Hoffentlich verhält er sich dann auch so bei der Abstimmung!
 
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