Ich glaube das es nicht um Lust oder Unlust des Mitarbeiters ging in Bezug auf die Lenker Anpassung. Allgemein dürfen, wie ich das kenne, nur ausgebildete Zweiradmechaniker sicherheitsrelevante Anbauteile verändern. Ein Aushilfsjobler darf also nicht dran. Im falle des Falles wäre die Person...