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legal biken - auch in Österreich (war: Der Wahnsinn in Niederösterreich)

Warum sollte man im Bikepark über sein Verhältnis fahren und Stürze in Kauf nehmen? Tut dort stürzen weniger weh?

Ich fahr weder im Bikepark noch auf Trails über meinem Limit. Das in einem Bikepark mehr Verletzungen passieren liegt an der höheren Frequenz von Besuchern sowie Strecken, welche höhere Geschwindigkeiten zulassen.

Net bös sein, aber mir kommt vor du redest von etwas, von dem du keine Ahnung hast und einfach nur ablehnst.

Und das Hirn einschalten sollte man sowieso immer. Egal ob beim Sport, verfassen von Beiträgen und sonstigen im Leben 😉
Okay überzeugt: du beschte👍
Dann fahr halt dort und dort 80% mir egal.


Mein Zugang ist halt das ich auf einer gewarteten Strecke im bp ans Limit gehen kann - wenn ich will. Draußen kann wer wo gehen, kann ein Hindernis liegen (auch der Rollercoaster schneidet Wanderwege).
Dort muss man halt aufpassen. Mitn Moto fahr ich auch auf der rennstrecke anders als auf der Straße. Weil alle fahren in eine Richtung, kein Gegenverkehr, kein Dreck auf der Straße etc.

Hoffe meine Gedanken für deine hohen Ansprüche ausreichend dargelegt zu haben und ziehe mich kniefällig zurück.
 
Dennoch wird eine Versicherung versuchen ihre ausgaben zu minimieren. Passiert ein Unfall auf einem offiziellen weg , wird jede versicherung prüfen ob der weg(er)halter seinen pflichten nachgekommen ist....
Ich meine, dass diese Versuche auch in Österreich regelmäßig ins Leere laufen; dazu gab es irgendwo hier im Forum auch mal eine Betrachtung, warum das so ist und auch so sein sollte.

Gegenbeispiele sind willkommen.
 
Ich meine, dass diese Versuche auch in Österreich regelmäßig ins Leere laufen; dazu gab es irgendwo hier im Forum auch mal eine Betrachtung, warum das so ist und auch so sein sollte.

Gegenbeispiele sind willkommen.
Jein. Hängt nur davon ab, ob tatsächlich was zu holen ist. Das ist mal einfacher mal schwieriger, siehe unten.

Unterschiede zwischen vertraglicher Haftung eines Skiressorts/Bikeparks und deliktischer Haftung eines Wegehalters

Haftungsgrundlage

  • Vertragliche Haftung (Skiressort/Bikepark): Basiert auf einem Vertragsverhältnis zwischen dem Skiressort/Bikepark und dem Benutzer (z.B. Liftkartenverkauf, Eintrittsgebühr).
  • Deliktische Haftung (Wegehalter): Beruht auf § 1319a ABGB, ohne Vorliegen eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Wegehalter und dem Benutzer.

Haftungsumfang

  • Vertragliche Haftung: Umfasst auch leichte Fahrlässigkeit; der Haftungsumfang kann durch den Vertrag beeinflusst werden.
  • Deliktische Haftung (Wegehalter): Beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

Beweislast

  • Vertragliche Haftung: Die Beweislast kann je nach Vertragsinhalt variieren, oft trägt der Anbieter (Skiressort/Bikepark) die Beweislast für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten.
  • Deliktische Haftung (Wegehalter): Der Geschädigte muss die Haltereigenschaft und die grobe Fahrlässigkeit des Wegehalters beweisen.

Anwendungsbereich

  • Vertragliche Haftung: Gilt für Benutzer, die ein Entgelt entrichten oder in einem sonstigen Vertragsverhältnis zum Skiressort/Bikepark stehen.
  • Deliktische Haftung (Wegehalter): Gilt für alle Benutzer des Weges, unabhängig von einem Vertragsverhältnis, es sei denn, es liegt eine unerlaubte Benutzung vor.

Sorgfaltspflichten

  • Vertragliche Haftung: Die Sorgfaltspflichten können vertraglich festgelegt werden, umfassen aber in der Regel die Sicherstellung einer gefahrlosen Benutzung.
  • Deliktische Haftung (Wegehalter): Die Sorgfaltspflichten richten sich nach § 1319a ABGB, insbesondere nach der Art des Weges, seiner Widmung, und der Zumutbarkeit von Maßnahmen .

 
Jein. Hängt nur davon ab, ob tatsächlich was zu holen ist. Das ist mal einfacher mal schwieriger, siehe unten.

Unterschiede zwischen vertraglicher Haftung eines Skiressorts/Bikeparks und deliktischer Haftung eines Wegehalters

Haftungsgrundlage

  • Vertragliche Haftung (Skiressort/Bikepark): Basiert auf einem Vertragsverhältnis zwischen dem Skiressort/Bikepark und dem Benutzer (z.B. Liftkartenverkauf, Eintrittsgebühr).
  • Deliktische Haftung (Wegehalter): Beruht auf § 1319a ABGB, ohne Vorliegen eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Wegehalter und dem Benutzer.

Haftungsumfang

  • Vertragliche Haftung: Umfasst auch leichte Fahrlässigkeit; der Haftungsumfang kann durch den Vertrag beeinflusst werden.
  • Deliktische Haftung (Wegehalter): Beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

Beweislast

  • Vertragliche Haftung: Die Beweislast kann je nach Vertragsinhalt variieren, oft trägt der Anbieter (Skiressort/Bikepark) die Beweislast für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten.
  • Deliktische Haftung (Wegehalter): Der Geschädigte muss die Haltereigenschaft und die grobe Fahrlässigkeit des Wegehalters beweisen.

Anwendungsbereich

  • Vertragliche Haftung: Gilt für Benutzer, die ein Entgelt entrichten oder in einem sonstigen Vertragsverhältnis zum Skiressort/Bikepark stehen.
  • Deliktische Haftung (Wegehalter): Gilt für alle Benutzer des Weges, unabhängig von einem Vertragsverhältnis, es sei denn, es liegt eine unerlaubte Benutzung vor.

Sorgfaltspflichten

  • Vertragliche Haftung: Die Sorgfaltspflichten können vertraglich festgelegt werden, umfassen aber in der Regel die Sicherstellung einer gefahrlosen Benutzung.
  • Deliktische Haftung (Wegehalter): Die Sorgfaltspflichten richten sich nach § 1319a ABGB, insbesondere nach der Art des Weges, seiner Widmung, und der Zumutbarkeit von Maßnahmen .


In welchen Bereich fallen da Trailcenter wie die Hohe Wand Wiese sowie Trailareas wie Weidlingsbach und Göttweig?

Weiters würde mich die Widmung der Trailcenter, Trailareas und offizellen Trails interessieren sowie den Zusammenhang mit Trailbau und Features wie Tables, Gap-Jumps und Drops. Denn angeblich gibt es dafür je nach Widmung Einschränkungen.

Wir freuen uns auf Deinen Besuch
Angeblich mussten deshalb in der Trailarea Göttweig bestimmte Sprünge und Features abgebaut werden. Dort gab es aber IMHO nichts wirklich wildes. Zur Folge hat dies, dass daraufhin viel weniger (sehr) gute Biker dort waren, abgesehen von Locals natürlich. Das ist natürlich v.a. mein persönlicher Eindruck. Ich hab dort früher sehr viele gute Biker aus dem Umkreis Wien getroffen und zuletzt fast nur Kids & E-Biker. Info gerne auch als PM, falls es hier nicht reinpasst.

Im Trailpark Hohe Wand Wiese waren beim Trailbau angeblich auch bestimmte Fratures (Jumps) nicht erlaubt, aber die meiner Meinung nach gefährlicheren Gap-Jumps gibt es schon sehr lange. Seit dem Bau der der Kenda-Line. Ist die Widmung dort eine andere als in Göttweig und in Weidlingsbach?
 
Unterschiede zwischen vertraglicher Haftung eines Skiressorts/Bikeparks und deliktischer Haftung eines Wegehalters
Ja. Es ging mir aber weder um Skiresorts noch Bikeparks, sondern um Wege.

Im übrigen werden sich vermutlich auch in Österreich Wegerhalter gegen Ansprüche von Nutzern schützen, z.B. mit Hilfe einer Haftpflichtversicherung.
Die Höhe der Prämien könnte aufschlussreich sein, um das Risiko zu beurteilen.
 
Ja. Es ging mir aber weder um Skiresorts noch Bikeparks, sondern um Wege.

Im übrigen werden sich vermutlich auch in Österreich Wegerhalter gegen Ansprüche von Nutzern schützen, z.B. mit Hilfe einer Haftpflichtversicherung.
Die Höhe der Prämien könnte aufschlussreich sein, um das Risiko zu beurteilen.
Du beschreibst genau das Vertragsmodell. Die Gestattungsverträge oder Nutzungsüberenkommen, sehen eine Übernahme des Rikisos durch eine Versicherung vor. Gleichzeitig sind die Verträge auch oft entgeltlich, sodass der Wegehalter noch etwas pro Laufmeter bekommt.

Leider ist den Eigentümern selbst das Risiko zu hart sich bloß in eine mögliche Gerichts-Verhandlung setzen zu müssen, grund genug, sich oft gegen dieses Modell auszusprechen, auch wenn das Kostenrisiko die dahinterstehende Verischerung trifft.

Es ist ein bisserl absurd, aber das werden noch harte Bretter gebohrt werden müssen... bis das auch verstanden wird.
 
In welchen Bereich fallen da Trailcenter wie die Hohe Wand Wiese sowie Trailareas wie Weidlingsbach und Göttweig?

Weiters würde mich die Widmung der Trailcenter, Trailareas und offizellen Trails interessieren sowie den Zusammenhang mit Trailbau und Features wie Tables, Gap-Jumps und Drops. Denn angeblich gibt es dafür je nach Widmung Einschränkungen.


Angeblich mussten deshalb in der Trailarea Göttweig bestimmte Sprünge und Features abgebaut werden. Dort gab es aber IMHO nichts wirklich wildes. Zur Folge hat dies, dass daraufhin viel weniger (sehr) gute Biker dort waren, abgesehen von Locals natürlich. Das ist natürlich v.a. mein persönlicher Eindruck. Ich hab dort früher sehr viele gute Biker aus dem Umkreis Wien getroffen und zuletzt fast nur Kids & E-Biker. Info gerne auch als PM, falls es hier nicht reinpasst.

Im Trailpark Hohe Wand Wiese waren beim Trailbau angeblich auch bestimmte Fratures (Jumps) nicht erlaubt, aber die meiner Meinung nach gefährlicheren Gap-Jumps gibt es schon sehr lange. Seit dem Bau der der Kenda-Line. Ist die Widmung dort eine andere als in Göttweig und in Weidlingsbach?
In aller Kürze: Trailarea Göttweig liegt in einem Natura 2000 Gebiet, aus diesem Grund gibt es Einschränkungungen bzgl. der Widmung - keine Sportanlage. Dh Fußwege, die vertraglich (zwischen Wegehalter und Grundstückseigentümer) exklusiv für das Befahren mit Fahrrädern freigegeben sind. Das bedingt aber auch, dass diese Wege (in der Theorie) zu Fuß begangen werden können (keine hohen Drops). Weiters dürfen wir Wege nicht mit Maschinen wie Bagger etc. bauen.

Wir haben zwei Festures umgebaut/abgebaut, weil wir ( übrigens sehr nett) von der zuständigen Behörde bei einer Begehung hingewiesen wurden, dass sie den Kriterien, wie oben beschrieben, nicht entsprechen.

Wir haben uns aus verschiedenen Gründen gegen eine Nutzungsgebühr für MountainbikerInnen entschieden - deliktische Haftung, so wie es @gerison brillant ausgeführt hat.

Wir haben nicht den Eindruck, dass viel weniger (gute) Biker aus dem Großraum Wien zu uns kommen. Wir haben dazu auch keine Daten, aber uns auch keine Gedanken darüber gemacht. Das Streckenangebot haben wir in den letzten Jahren erweitert, die Trails auf die Du Dich vermutlich beziehst, aber nicht einfacher gemacht, im Gegenteil (z.B. oberer Teil Potschnweg, neuer Teil Pandemie Trail …)
Was einen Einfluss haben könnte, ist der Zugang zum Schickhnway und Superiore ( ehemals Plan B). Man muss die beiden Trails über die Querfahrt an der Nordseite jetzt ,,verdienen‘‘. Der Grundstückseigentümer hat den Bereich des früheren Trailstarts umgestaltet und möchte dort aus guten Gründen keine Radfahrer haben - daher die neue Wegführung, die übrigens für uns nur Vorteile hat. Kein Shuttle Verkehr zum Trailstart mehr.
Natürlich war in den ersten Jahren das Interesse an der Trailarea groß, viele waren bei uns um zu sehen, was es mit dem Göttweiger Berg so auf sich hat. Man muss aber auch sagen, dass sich unsere Trails nicht wirklich von anderen Hometrails unterscheiden, sie sind halt legal, beschildert, sie werden regelmäßig und gewissenhaft gepflegt und sie bieten halt auch Abwechslung auf relativ überschaubarem Gebiet - keine langen Transfers etc.
Ich hoffe das hat Deine Fragen beantwortet.
 
Dass die Haftung des Wegehalters tatsächlich defakto in den letzen Jahrzehnten kaum Haftungsfälle hervorgebracht hat, macht die Diskussion darüber ohenhin obsolet. Da braucht es eigentlich nur noch Aufklärung.
Bei wem? Wohl "nur " bei der breiten (unwissenden) Masse, sowohl bei den Fürsprechern als auch der Gegenseite.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die wirklich Beteiligten, dies nicht wissen.

Also diejenigen, die Verhandeln (Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer, Ministerien, Tourismusverbände, Obleute, Jagdausschuss usw) oder in der Öffentlichkeit (zB als [Presse]Sprecher) auftrten und somit in der ersten Reihe stehen, wissen ganz genau, dass das Argument mit der Haftung (für Wegehalter, Eigentümer, Besitzer, Pächter usw) so nicht stimmt *.
Es ist ein klassisch vorgeschobenes Argument.

Dass diejenigen, die in der zweiten oder dritten Reihe es nicht wissen, also zB die Funktionäre, kann ich mir schon eher vorstellen; bzw hört und sieht man es ja auch immer wieder.

* grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz ausgenommen.
 
Bei wem? Wohl "nur " bei der breiten (unwissenden) Masse, sowohl bei den Fürsprechern als auch der Gegenseite.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die wirklich Beteiligten, dies nicht wissen.

Also diejenigen, die Verhandeln (Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer, Ministerien, Tourismusverbände, Obleute, Jagdausschuss usw) oder in der Öffentlichkeit (zB als [Presse]Sprecher) auftrten und somit in der ersten Reihe stehen, wissen ganz genau, dass das Argument mit der Haftung (für Wegehalter, Eigentümer, Besitzer, Pächter usw) so nicht stimmt *.
Es ist ein klassisch vorgeschobenes Argument.

Dass diejenigen, die in der zweiten oder dritten Reihe es nicht wissen, also zB die Funktionäre, kann ich mir schon eher vorstellen; bzw hört und sieht man es ja auch immer wieder.

* grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz ausgenommen.
Ich weiß nicht...

Ich glaube nicht das alle die in solchen Ausschüssen sind immer die volle Breite an Infos in die Tiefe haben. Es ist oft erstaunlich, wie wenig Wissen manchmal vorhanden sein kann.
 
Du beschreibst genau das Vertragsmodell. Die Gestattungsverträge oder Nutzungsüberenkommen, sehen eine Übernahme des Rikisos durch eine Versicherung vor. Gleichzeitig sind die Verträge auch oft entgeltlich, sodass der Wegehalter noch etwas pro Laufmeter bekommt.
Dh in anderen Worten, die Versicherung verdient.
Und auch der Wegehalter (-errichter), verdient, zwar kein Vermögen, aber doch. Dazu wird ihm noch das Haftungsrisiko abgenommen.
Die Politik steht gut da, weil sie etwas für diese Gruppe und für die MTB/Radfahrer, etwas getan hat.

Und wir MTB zahlen dafür, in Form unserer Steuern, einerseits für die Nutzungsgebühr und andererseits für die Weg (Trail) Errichtung und Instandhaltung, zumindest wenn es von staatlicher Seite erfolgt. Und zusätzlich, wenn die österreichischen Bundesforste Verträge oder Gemeinden mit Privaten oder Verbänden abschließt.

Dass andere Regionen oder Gebiete da(durch) unter den Tisch fallen, sei nur am Rande erwähnt.

Leider ist den Eigentümern selbst das Risiko zu hart sich bloß in eine mögliche Gerichts-Verhandlung setzen zu müssen, grund genug, sich oft gegen dieses Modell auszusprechen, auch wenn das Kostenrisiko die dahinterstehende Verischerung trifft.
Die andere Lösung tun sich die Meisten jedoch noch weniger an.
Nämlich, die
  • Deliktische Haftung (Wegehalter): Beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
Dabei wären sie bei dieser Lösung, "fein" raus.
Es wäre nämlich nicht(s) anders, als bei den Wanderwegen, auf Grundstücken usw. Was einem ja auch der Menschenverstand sagt. Wenn ich nicht mit grober Fahrlässigkeit handle oder mit Vorsatz jemanden schädige, dann brauche ich keine Angst haben, belangt, verklagt, verurteilt zu werden.
Aber diese Angst haben eben viele Grundstückseigentümer, siehe auch die beiden "Kuh Fälle" in Österreich.

Daher sagt man lieber auch Nein zu einer Befahrung und somit zur deliktischen Haftung. Denn, wo niemand fährt, kann auch nichts passieren...


Ich weiß nicht ob ich damit falsch liege oder ob der Vergleich abwegig ist, aber ich schau mir die Situation beim Wandern an.

Ich darf den Wald betreten und mich darin aufhalten; selbiges natürlich für das alpine Gelände bzw Ödland.
Wenn ich mich verletzte oder verunfalle, dann bin ich in der Regel selber schuld; grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgenommen (eigentlich eh klar).
  • Wanderer sind grundsätzlich für ihre eigene Sicherheit verantwortlich.
  • In alpinem Gelände besteht eine „gesetzliche Eigenverantwortung“, das heißt, Wege müssen nicht in perfektem Zustand sein.
  • Wer sich fahrlässig verhält (zB trotz Warnung auf einen gesperrten Weg geht), trägt selbst die Verantwortung.
Ich brauche in der Regel keine gebauten Wanderwege (da Karrenweg, Trampelpfade, freie Betretung) und ich muss auch keine Nutzungsgebühr zahlen.

Ein Unterschied ist, dass wir MTB erst explizit eingebunden werden müssen, den Wald befahren zu dürfen. Und wenn man überall rauf bzw hin kommen will, und dies aus eigenem Antrieb nicht schafft, müssen bzw werden Wege extra gebaut, die auch dementsprechend bezahlt werden müssen.

Von der anderen Seite gibt es die Befürchtung, dass sie Erschwernisse bei der Bewirtschaftung durch Mountainbiken, erleiden. Wie zB
  • Erosion und Bodenverdichtung
  • Schäden an der Vegetation
  • Wegverbreiterung für das MTB
  • Störung von Wildtieren
  • Störung bei Wald- oder Bergarbeiten
  • Konflikte mit anderen Nutzern
  • Vermehrter Pflegeaufwand und eben
  • das Damoklesschwert "Haftung für Alle und Alles"
 
In aller Kürze: Trailarea Göttweig liegt in einem Natura 2000 Gebiet,
Das ist aber die imho pauschalisierte Argumentation von Naturschützern die sich zuallererst halt mal wichtig anhört. Damit wird man hier in D auch immer wieder konfrontiert.
Aber, Label wie „FFH Gebiet“ oder „Natura 2000 Gebiet“ sagen erst mal nur aus, dass dieses Gebiet im Rahmen der entsprechenden EU-Programme dort gemeldet wurden. Eine Aussage über den Schutzstatus ergibt sich daraus nicht.
Der Schutzstatus eines solchen Gebietes ergibt sich erst durch die nationale unter Schutz Stellung mittels Ausweisung eines Landschafts- oder Naturschutzgebietes.

Göttweig liegt laut geoland.at in einem Landschaftsschutzgebiet. Meiner Meinung nach ist es wichtig dies auch im Sprachgebrauch so zu verwenden. Dadurch wird klar, dass hier nicht alles pauschal verboten ist, so wie es die Verwendung von „FFH Gebiet“ oder „Natura 2000 Gebiet“ gerne vorgeben möchte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du beschreibst genau das Vertragsmodell
Nein, eigentlich nicht.
Den Vertrag zwischen Grundbesitzer und Versicherung gibt es nämlich normalerweise schon.
Und da m.W.n. auch in Österreich das Betreten des Waldes "auf eigene Gefahr" erfolgt, ist das Haftungsrisiko im allgemeinen auch sehr gering und die Prämien entsprechend niedrig.
Gilt natürlich nicht für spezielle Anlagen wie Bikeparks!
Wer sich fahrlässig verhält (zB trotz Warnung auf einen gesperrten Weg geht), trägt selbst die Verantwortung.
Der Grundsatz "auf eigene Gefahr" gilt auch in Österreich. Jeder trägt selbst die Verantwortung!
 
Das ist aber die imho pauschalisierte Argumentation von Naturschützern die sich zuallererst halt mal wichtig anhört. Damit wird man hier in D auch immer wieder konfrontiert.
Aber, Label wie „FFH Gebiet“ oder „Natura 2000 Gebiet“ sagen erst mal nur aus, dass dieses Gebiet im Rahmen der entsprechenden EU-Programme dort gemeldet wurden. Eine Aussage über den Schutzstatus ergibt sich daraus nicht.
Der Schutzstatus eines solchen Gebietes ergibt sich erst durch die nationale unter Schutz Stellung mittels Ausweisung eines Landschafts- oder Naturschutzgebietes.

Göttweig liegt laut geoland.at in einem Landschaftsschutzgebiet. Meiner Meinung nach ist es wichtig dies auch im Sprachgebrauch so zu verwenden. Dadurch wird klar, dass hier nicht alles pauschal verboten ist, so wie es die Verwendung von „FFH Gebiet“ oder „Natura 2000 Gebiet“ gerne vorgeben möchte.

Das ist aber die imho pauschalisierte Argumentation von Naturschützern die sich zuallererst halt mal wichtig anhört. Damit wird man hier in D auch immer wieder konfrontiert.
Aber, Label wie „FFH Gebiet“ oder „Natura 2000 Gebiet“ sagen erst mal nur aus, dass dieses Gebiet im Rahmen der entsprechenden EU-Programme dort gemeldet wurden. Eine Aussage über den Schutzstatus ergibt sich daraus nicht.
Der Schutzstatus eines solchen Gebietes ergibt sich erst durch die nationale unter Schutz Stellung mittels Ausweisung eines Landschafts- oder Naturschutzgebietes.

Göttweig liegt laut geoland.at in einem Landschaftsschutzgebiet. Meiner Meinung nach ist es wichtig dies
Ich habe @monkey10 geantwortet und dabei einerseits Bescheide (Natura 2000 kommt auch so in Bescheiden und Stellungnahmen vor)verschiedener Behörden zusammengefasst und auch die Wünsche des Grundstücksbesitzers einfließen lassen. Ich habe nichts, aber auch wirklich nichts von pauschalen Verboten geschrieben. Auch habe ich mich nicht auf Naturschützer bezogen. Wir sind sehr froh mit Behörden und Interessensgruppen arbeiten zu dürfen, die sehr aufgeschlossen und hilfsbereit sind.
Wie Du vielleicht schon mitbekommen hast, sind wir bemüht legale Trails zu schaffen, teilen unsere Erfahrungen , hier aber noch wichtiger, mit anderen ‚,Machern‘‘ und haben doch schon einiges geschafft. Mehr Pragmatik und weniger Beiträge, die sich auf einzelne, aus dem Zusammenhang gerissene, Worte beziehen wäre hilfreich in der Sache etwas weiterzubringen.
 
Bin gestern bei herrlichem Wetter unterwegs zu einem meiner Lieblingstrails...Berghoch tretend , abgebogen auf den Bundesforsteweg(Ö) (Fahrverbot , auch für Fahrräder), die Schranke war offen , dachte ok , egal.....
kurz vor 15:30 auf ca. 1000m Seehöhe stand ein Waldarbeitstraktor und ein gorsser Pickup wo jemand drinnen saß.
Ein weiter Pickup kam mir entgegen,
fuhr an mir vorbei und ich Kurbelte weiter.
Die hatten wohl schon Feierabend.
Ich auf meinem Fahrrad war ihnen total egal....so gehts auch ✌️
 
Pfenningberg Trails


Vertragsmodell, Ansprechpartner und Besucherlenkung:

Vorurteile abbauen, aufeinander zugehen – die Vorteile legaler Trails im OÖ-Jäger.​

11. März 2025
😁 Draußen im Revier mit den deppaten Radlfoahrern. In der aktuellen Ausgabe des „OÖ-Jäger“ – das Magazin des OÖ-Landesjagdverbandes – wird über die positiven Erfahrungswerte von legalen, gelenkten und organisierten Mountainbike-Trails anhand des Beispiels Pfenningberg-Trails berichtet 😌


Die Jägerinnen und Jäger kennen ihre Revierflächen am besten; sie wissen, wo sich Trails eignen können und wo nicht. [...]
Die größte Scheu der Jägerschaft gibt es dort, wo noch keine Erfahrungen mit legalen Trails gemacht wurden. Unsere Erfahrung bestätigt uns immer wieder, Besucher-Lenkung funktioniert durch ein
entsprechendes Angebot an legalen Trails, der gelebte Wildwuchs bremst sich von selbst ein.

Durch uns haben „die Radfahrer“ nun ein Gesicht bekommen, einen Namen. Wir sind die direkten
Ansprechpartner mit Telefonnummer und Email-Adresse, wir haben ein offenes Ohr für die Anliegen der Jägerschaft und kümmern uns persönlich um die Dinge.


Man kann sich als Radfahrer nicht darauf verlassen, dass der Weg – also ein illegaler Trail – in Ordnung
ist und einwandfrei befahren werden kann. Solche Wege sind für uns als Radfahrer nicht attraktiv, auch bei
uns steht der Sicherheitsgedanke im Vordergrund.

95 % der Mountainbiker sind froh, dass es geordnete Radwege gibt. Zu viele Linien sind verwirrend, man kennt sich nicht mehr aus und der Funfactor sinkt.

Den gesamten Text gibt es auf
https://uppertrails.at/news/vorurte...en-die-vorteile-legaler-trails-im-ooe-jaeger/
Oder zum runterladen auf
https://uppertrails.at/wp-content/uploads/OOE-JAEGER-Uppertrails-Pfenningberg-MTBLinz-Maerz2025.pdf

Weitere Projekte von mtb linz:
Roadlberg/Ottenschlag im Mühlkreis
bzw. Alberndorf in der Riedmark,
in Obertraun eine Trail Area bestehend aus fünf Trails in allen vier Schwierigkeitsklassen.
Weiters, Gallneukirchen (kleines Übungsgelände im Martinswald).
 
Jeder Weg ist also ein illegaler Trail?
Steile These.

Klassischer Fall dass hier im Forum sechs Wörter aus einem fünfseitigen Artikel herausgenommen und aus dem Kontext gerissen werden... es sollte wohl klar sein, dass in einem Artikel, der vom Fachverband geschrieben wurde und für Aufklärung und gute Stimmung, Akzeptanz und Trailfreigaben unter der Basisjägerschaft werben soll (weil das Angebot mit den legalen Trails nachgewiesene Vorteile und größere Ruheflächen für die Wildtiere bringt), kein unnötiger Blödsinn drinnen steht.

MTB-News arbeitet ja auch nicht Porsche zusammen um hier einen Artikel zu veröffentlichen wie geil man mit einem Cayenne mit Fahrradträger auf Forststraßen driften könnte, oder wie eng man bei Radfahrern mit Topspeed vorbeifahren kann, auch wenn sowas vielleicht gerne im Porsche-Forum gepostet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

Da gibt's noch mehr:
Man kann sich als Radfahrer nicht darauf verlassen, dass der Weg – also ein illegaler Trail – in Ordnung
ist und einwandfrei befahren werden kann. Solche Wege sind für uns als Radfahrer nicht attraktiv, auch bei
uns steht der Sicherheitsgedanke im Vordergrund.

95 % der Mountainbiker sind froh, dass es geordnete Radwege gibt. Zu viele Linien sind verwirrend, man kennt sich nicht mehr aus und der Funfactor sinkt.

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...es sollte wohl klar sein, dass in einem Artikel, der vom Fachverband geschrieben wurde und für Aufklärung und gute Stimmung, Akzeptanz und Trailfreigaben unter der Basisjägerschaft werben soll ...

Man sollte seinem Gegenüber nichts vormachen. Die merken das früher oder später...
 
Man sollte seinem Gegenüber nichts vormachen. Die merken das früher oder später...

Die merken früher oder später, dass der Anteil der egozentrischen Wichtigmacher mit denen sie Probleme haben verschwindend gering ist im Vergleich zur Anzahl der Fahrer, die auf den legalen Trails eine gute Zeit genießen. Die haben gemerkt, dass auf den Hügeln/Berge, wo es legale Trails gibt, die anderen Bereiche wesentlich ruhiger sind und insbesondere der unregulierte Trailbau komplett zurück gegangen ist. Wo Forstarbeiter bei Sperren wesentlich mehr Probleme mit anderen Nutzergruppen haben, als mit Radfahrern.

Es steht eh auch im Artikel, dass die betriebenen Trails bereits durch 5 verschiedene Jagdgebiete, bzw. Gemeinden führen. Ein Trailgebiet wurde zusätzlich über 2 MTB-Routen erschlossen, die durch ein 6. Jagdrevier führen und wo es ebenfalls Wünsche für Trails gibt. Ggf. kommt in 2 Wochen schon das nächste Jagdrevier und die nächste Gemeinde dazu. Sprich: Das Gegenüber merkt durchaus Vorteile.
Dass das Angebot zu klein ist, ist keine Frage, allerdings gibt es in jedem der bestehenden Trailgebiete bereits Freigaben zur Erweiterung des Trailangebots.

Der Beispieltrail im Magazin hat bereits über 100.000 Fahrten herunter. Der angrenzende illegale Trail ist im ersten Abschnitt mittlerweile nicht einmal mehr existent, im unteren Abschnitt (wo der Start knapp neben dem offiziellen Trail liegt) sind die Fahrten verschwindend gering – in den Stravasegmenten teils unter 10 Fahrten pro Jahr, obwohl das im zweitgrößten Ballungsraum Österreichs liegt.

Da gibt's noch mehr:
Man kann sich als Radfahrer nicht darauf verlassen, dass der Weg – also ein illegaler Trail – in Ordnung
ist und einwandfrei befahren werden kann. Solche Wege sind für uns als Radfahrer nicht attraktiv, auch bei
uns steht der Sicherheitsgedanke im Vordergrund.
95 % der Mountainbiker sind froh, dass es geordnete Radwege gibt. Zu viele Linien sind verwirrend, man kennt sich nicht mehr aus und der Funfactor sinkt.
Auch das ist aus dem Kontext des Beispiels heraus gekürzt. Auf dem Beispielhügel waren vor der Legalisierung über 10 Trails – teils in den Flächen eines Waldfriedhofes – ausgefahren oder angelegt. Mit unzähligen Kreuzungen, teils grauenhafter Qualität (und v.A. keinerlei Instandhaltung bzw. Erosion), was wiederum zu weiteren Varianten innerhalb der Trails geführt hat. Von der Bezirkshauptmannschaft wären die ersten Strafen ausgestellt worden, Wege wurden teils uneinsichtig verlegt, ein Radfahrer ist bei der Ausfahrt im Manual in ein vorbeifahrendes Auto gekracht, ein Eigentümer ist dazu übergegangen den Mist von den Kühen auf dem Trail abzuladen. Das ist so auch alles auf der Seite nachlesbar wenn man 30 Minuten in die Recherche investiert anstatt umgehend polemisch ins Forum zu schreiben.

Das sind Sachen, worauf man sich in der Regel auf einem offiziellen Trail verlassen kann, dass dies nicht passiert. In der Regel ist hier auch der Wegzustand besser, oder es ist nicht von heute auf morgen ein wildes Gap wo in den Trail hineingeschaufelt. Kann natürlich sein, dass es hier im Forum Radfahrer gibt, die ihren Flow dadurch erleben, dass sie gerne durch Kuhscheiße fahren, ihr Rad über Baumstämme heben, ihr Vorderrad im halben Meter Laub oder in Wasserrinnen versenken, die die Angst von Nagelbrettern und ähnlichen Fallen bevorzugen, oder sich Konfliktgespräche mit Jäger und Eigentümern herbeisehnen – die Regel ist es in der Natur bei den Radfahrern draußen aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bezüglich dem Gerede vonwegen: "Biken ist das neue Schifahren":

In der Steiermark sperren heuer auf einem Schlag drei Schi-"Trailparks" mit Aufstiegshilfen ZU statt auf:

1. Miesenbach: zugegebenermassen schon bissl arg am A.d.W. Tun sich halt schwer, genügend Leute dort hinzulocken. Und nachdem die Gastro (selber Eigentümer) dort nimmer aufsperrt kannst es wahrscheinlich sowieso vergessen.

2. Aflenzer Bürgeralm: Grosssponsor Pierer hat grad andere Sorgen, die Lifte fahren in Zukunft nimmer. Aber auch sonst hat das mit dem AB-Trail zwar recht nett begonnen und wurde bissl oben und unten erweitert, dann war aber anscheinend die Luft draussen. Die wenigen Trails waren entweder zu schwer oder zu leicht für die breite Masse, auf jeden Fall aber zuwenig, um Biker zum regelmässigen Wiederkommen zu bewegen. Zusätzliches Angebot konnte oder wollte man nicht errichten. In den letzten Jahren habens dann die Trailpflege gleich überhaupt sein lassen. Das ist besonders schade, weil die geografischen Verhältnisse, die super Infrastruktur, die relative Nähe zu Ballungsräumen und die Aufgeschlossenheit gegenüber Bikern gegeben wäre.

3. Präbichl: eigenartig war sowieso, dass - obwohl Sessellifte vorhanden - mit Autos geshuttelt wurde. Trotz netter Strecken und Go-Cart-Alternativangebot irgendwie vom Vorhinein eine halberte Sache. Dass man sich jetzt nicht leisten kann (oder will) die Strecken nach Unwetterschäden wieder herzurichten spricht nicht gerade für einen guten Deckungsbeitrag. Auch dort gäbe es grossartige Erweiterungsmöglichkeiten

Ist das wirklich das richtige Konzept? Traut sich niemand (ausser z.B. St.Corona und jetzt anscheinend Losenheim) ordentlich Geld in die Hand zu nehmen?
Mich würde z.B. auch interessieren, ob die - vermutlich gut besuchten und aufwändig gebauten - Burgenlandtrails wirtschaftlich darstellbar sind oder einfach ein Fallbeistpiel für Doskonomics.

Solange bei uns die Trails tendenziell in Summe weniger statt mehr werden, wehre ich mich dagegen, über (generelle?) Wegfreigaben nicht einmal diskutieren zu dürfen.
 
Wenn man - so wie ich - in einem kleinen Ort lebt, die nächsten legalen Trails so weit weg sind, dass sie nur mit dem Kfz erreichbar sind, bleibt entweder der persönliche Konsens (es kennt ja jeder jeden, bei einem Bier am Feuerwehrfest oder beim Frühschoppen kann man sich ja zusammenraufen) oder eben die Vermeidung der Begegnung (man weiss ja meist, wo seine Nachbarn sind ;-) ) .
Bei uns 3 trailaffinen Bikern auf 100 km² Fläche führt sich ein wie oben immer wieder angeführtes Modell sich selbst ad absurdum.

Grundsätzlich entspricht es eben leider nicht der eigentlichen Naturverträglichkeit des Radsports, zig Kilometer mit dem KfZ zu den wenigen legalen Trails anzureisen.

Ebensowenig ist der Wildwuchs, vor allem wenn wirklich viele in einem Bereich illegal unterwegs sind, naturverträglich. Dennoch, es sind Hotspots, ein paar hundert Meter weiter ist eh eine Ruhe.

Ideal wäre wirklich eine grundsätzliche Freigabe, mit der Möglichkeit (gut begründeter) Ausschlusszonen, die durchaus die große Mehrheit der Wald- und anderen in Betracht kommenden Flächen umfassen können.
Das Anlegen von eigenen Biketrails darf nur im Einvernehmen erfolgen.


Weil überall biken muss wirklich nicht sein.
 
Solange bei uns die Trails tendenziell in Summe weniger statt mehr werden, wehre ich mich dagegen, über (generelle?) Wegfreigaben nicht einmal diskutieren zu dürfen.
1) Es ist illusorisch, anzunehmen, dass das, was hier als "legale Trails" benannt wird, in absehbarer Zeit flächendeckend das Bedürfnis, sich mit dem Rad auf Waldwegen frei bewegen zu dürfen, substituieren könnte
2) Wenn legale Angebote das illegale Fahren und Bauen tatsächlich weitgehend verschwinden lassen würden, gäbe es keinen Grund mehr, das Verbot des Radfahrens auf Waldwegen aufrechtzuerhalten. Die paar Hanseln, die irgendwelche Steige fahren wollen, stören dann ja wirklich niemanden mehr.
 
2) Wenn legale Angebote das illegale Fahren und Bauen tatsächlich weitgehend verschwinden lassen würden, gäbe es keinen Grund mehr, das Verbot des Radfahrens auf Waldwegen aufrechtzuerhalten. Die paar Hanseln, die irgendwelche Steige fahren wollen, stören dann ja wirklich niemanden mehr.

Davon ist auszugehen.
Das sehen wir im ca 40km entfernten Bruck/Mur. Kaum jemand fährt mehr die früher doch öfter befahrenen Wanderwege, seit es die legalen Trails gibt.
Diese sind aber auch wirklich gut gelungen.

Wenn aber irgendwelche "mehrspurige, minder gewartete, Arschfalten im Wald" produziert werden, oder langweilige Murmelbahnen, lässt es sich schwer vermeiden, das jene, die das nicht anspricht, auf den alten Wegen verbleiben.
 
wo es legale Trails gibt, die anderen Bereiche wesentlich ruhiger sind und insbesondere der unregulierte Trailbau komplett zurück gegangen ist.

Kaum jemand fährt mehr die früher doch öfter befahrenen Wanderwege, seit es die legalen Trails gibt.

Wenn legale Angebote das illegale Fahren und Bauen tatsächlich weitgehend verschwinden lassen würden, gäbe es keinen Grund mehr, das Verbot des Radfahrens auf Waldwegen aufrechtzuerhalten.

In Ostösterreich sind über den Winter in den Hotspots nahe der Ballungszentren trotz legalen offiziellen Angeboten über dem Winter wieder einige neue illegale Strecken gebaut worden und die existierenden illegalen Trails instand gesetzt worden. Manche wirken durch den Aufwand und starke Befahrung teils wie offizielle Strecken (oder Wanderwege), andere werden von der Community geheim gehalten und sind nur schwer zu finden.

Vielleicht ist das bestehende Angebot nicht groß genug oder deckt nicht die Ansprüche aller Biker ab. So zumindest meine Vermutung. Für mich wäre der Weg nach Bruck/Mur 144km und dafür ist mir eine lange offizielle Strecke zu wenig. Aber das könnte sich ja mit der Freigabe oder Bau mehrerer neuer adäquater Wanderwege oder Strecken verbessern.

Es gibt allerdings Biker mit der "Dig & Ride" - Mentalität, welche grundsätzlich gerne Strecken in den Wald buddeln. Ob man die davon abhalten kann, indem man sie offiziell in die Planung und Bau von Strecken einbezieht? Ich bin nicht sicher...
 
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