Du beschreibst genau das Vertragsmodell. Die Gestattungsverträge oder Nutzungsüberenkommen, sehen eine Übernahme des Rikisos durch eine Versicherung vor. Gleichzeitig sind die Verträge auch oft entgeltlich, sodass der Wegehalter noch etwas pro Laufmeter bekommt.
Dh in anderen Worten, die Versicherung verdient.
Und auch der Wegehalter (-errichter), verdient, zwar kein Vermögen, aber doch. Dazu wird ihm noch das Haftungsrisiko abgenommen.
Die Politik steht gut da, weil sie etwas für diese Gruppe und für die MTB/Radfahrer, etwas getan hat.
Und wir MTB zahlen dafür, in Form unserer Steuern, einerseits für die Nutzungsgebühr und andererseits für die Weg (Trail) Errichtung und Instandhaltung, zumindest wenn es von staatlicher Seite erfolgt. Und zusätzlich, wenn die österreichischen Bundesforste Verträge oder Gemeinden mit Privaten oder Verbänden abschließt.
Dass andere Regionen oder Gebiete da(durch) unter den Tisch fallen, sei nur am Rande erwähnt.
Leider ist den Eigentümern selbst das Risiko zu hart sich bloß in eine mögliche Gerichts-Verhandlung setzen zu müssen, grund genug, sich oft gegen dieses Modell auszusprechen, auch wenn das Kostenrisiko die dahinterstehende Verischerung trifft.
Die andere Lösung tun sich die Meisten jedoch noch weniger an.
Nämlich, die
- Deliktische Haftung (Wegehalter): Beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
Dabei wären sie bei dieser Lösung, "fein" raus.
Es wäre nämlich nicht(s) anders, als bei den Wanderwegen, auf Grundstücken usw. Was einem ja auch der Menschenverstand sagt. Wenn ich nicht mit grober Fahrlässigkeit handle oder mit Vorsatz jemanden schädige, dann brauche ich keine Angst haben,
belangt, verklagt, verurteilt zu werden.
Aber diese Angst haben eben viele Grundstückseigentümer, siehe auch die beiden "Kuh Fälle" in Österreich.
Daher sagt man lieber auch Nein zu einer Befahrung und somit zur deliktischen Haftung. Denn, wo niemand fährt, kann auch nichts passieren...
Ich weiß nicht ob ich damit falsch liege oder ob der Vergleich abwegig ist, aber ich schau mir die Situation beim Wandern an.
Ich darf den Wald betreten und mich darin aufhalten; selbiges natürlich für das alpine Gelände bzw Ödland.
Wenn ich mich verletzte oder verunfalle, dann bin ich in der Regel selber schuld; grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgenommen (eigentlich eh klar).
- Wanderer sind grundsätzlich für ihre eigene Sicherheit verantwortlich.
- In alpinem Gelände besteht eine „gesetzliche Eigenverantwortung“, das heißt, Wege müssen nicht in perfektem Zustand sein.
- Wer sich fahrlässig verhält (zB trotz Warnung auf einen gesperrten Weg geht), trägt selbst die Verantwortung.
Ich brauche in der Regel keine gebauten Wanderwege (da Karrenweg, Trampelpfade, freie Betretung) und ich muss auch keine Nutzungsgebühr zahlen.
Ein Unterschied ist, dass wir MTB erst explizit eingebunden werden müssen, den Wald befahren zu dürfen. Und wenn man überall rauf bzw hin kommen will, und dies aus eigenem Antrieb nicht schafft, müssen bzw werden Wege extra gebaut, die auch dementsprechend bezahlt werden müssen.
Von der anderen Seite gibt es die Befürchtung, dass sie Erschwernisse bei der Bewirtschaftung durch Mountainbiken, erleiden. Wie zB
- Erosion und Bodenverdichtung
- Schäden an der Vegetation
- Wegverbreiterung für das MTB
- Störung von Wildtieren
- Störung bei Wald- oder Bergarbeiten
- Konflikte mit anderen Nutzern
- Vermehrter Pflegeaufwand und eben
- das Damoklesschwert "Haftung für Alle und Alles"