Licht am Fahrrad: Die aktuellen Regeln der StVZO

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Re: Licht am Fahrrad: Die aktuellen Regeln der StVZO
Woisprobläm?
Korrekt montierte Beleuchtung nach diesem Regelwerk sorgt dafür, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht genervt werden (Blinken, Blenden) und dass ein Fahrrad als Solches erkennbar ist (Lichtsignatur).

Wenn man diese Regeln für Schwachsinn hält, darf man gerne eigene Interpretationen einbringen, darf sich aber über etwaige Konsequenzen nicht beschweren.
Problem nicht verstanden. Andere Länder haben deutlich sinnvollere Regeln. Es ist nachgewiesen, dass pulsierende Lichter (nicht blinkend!!) die Sichtbarkeit erheblich erhöhen, ohne zu blenden und ohne, dass Autofahrer das Gefühl des Abstands verlieren (wie bei blinkenden Lichtern). Hier? Verboten. Aber halt, natürlich nur am Fahrrad. Wenn du dasselbe Licht an den Rucksack hängst oder dir auf den Hintern tackerst, ist das ok. Erklärung bitte.

Genauso führt Fernlicht an der Front ganz oft dazu, dass die Hersteller keine Zulassung bekommen und es dann auch gar nicht mehr versuchen. Im Gegenzug fahren alle E-Bike Egons mit ihren Baustrahlern, die 60° nach oben zeigen, durch die Gegend. Da die Dinger so viel Leistung haben, dass dennoch ein Hauch Licht auf die Straße fällt, merken die das nicht mal. Ich selbst fahre eine Magicshine, die bei voller Leistung ganz sauber abschneidet. Es wird niemand geblendet und ich sehe alles, was ich will. Die Lampe hat aber keine Zulassung und darf hier nicht mal verkauft werden. Sinn?

Ich fahre im Winter mit Reflektorjacken, -Handschuhen usw. rum. Am Bike habe ich keine "Katzenaugen". Die bringen nachweislich deutlich weniger und kommen mir nicht ans Rad. Ich musste letzten Winter im genannten Outfit 15 € zahlen, da keine Reflektoren an den Laufrädern waren. Während die Kontrolle standfand, raste ein Held im BMW mit 100 Sachen an uns vorbei (50er Zone). Auf meine Frage, ob Kontrollen nicht vielleicht lieber sowas abdecken und verhindern sollten, wurde mir gedroht, dass auch die StVZO-Zulassung meiner Beleuchtung kontrolliert werden könnte.

Nebst der Aufgabe, andere Verkehrteilnehmer nicht zu blenden, sollten die Regeln auch den bestmöglichen Schutz der Radler erlauben. Und das tun sie in ihrer aktuellen Form einfach nicht.
 
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Problem nicht verstanden. Andere Länder haben deutlich sinnvollere Regeln. Es ist nachgewiesen, dass pulsierende Lichter (nicht blinkend!!) die Sichtbarkeit erheblich erhöhen, ohne zu blenden und ohne, dass Autofahrer das Gefühl des Abstands verlieren (wie bei blinkenden Lichtern). Hier? Verboten. Aber halt, natürlich nur am Fahrrad. Wenn du dasselbe Licht an den Rucksack hängst oder dir auf den Hintern tackerst, ist das ok. Erklärung bitte.
Mich nerven diese pulsierenden Lichter bei Rennrad oder Gravelfahrern gewaltig. Da kann man nicht lange hinterherfahren (mit dem Rad) ohne bescheuert zu werden.

Nicht alles was die Sichtbarkeit erhöht ist automatisch gut.
 
Problem nicht verstanden. Andere Länder haben deutlich sinnvollere Regeln. Es ist nachgewiesen, dass pulsierende Lichter (nicht blinkend!!) die Sichtbarkeit erheblich erhöhen, ohne zu blenden und ohne, dass Autofahrer das Gefühl des Abstands verlieren (wie bei blinkenden Lichtern). Hier? Verboten. Aber halt, natürlich nur am Fahrrad. Wenn du dasselbe Licht an den Rucksack hängst oder dir auf den Hintern tackerst, ist das ok. Erklärung bitte.

Genauso führt Fernlicht an der Front ganz oft dazu, dass die Hersteller keine Zulassung bekommen und es dann auch gar nicht mehr versuchen. Im Gegenzug fahren alle E-Bike Egons mit ihren Baustrahlen durch die Gegend, die 60° nach oben zeigen. Da die Dinger so viel Leistung haben, dass dennoch ein Hauch Licht auf die Straße fällt, merken die das nicht mal. Ich selbst fahre eine Magicshine, die bei voller Leistung ganz sauber abschneidet. Es wird niemand geblendet und ich sehe alles, was ich will. Die Lampe hat aber keine Zulassung und darf hier nicht mal verkauft werden. Sinn?

Ich fahre im Winter mit Reflektorjacken, -Handschuhen usw. rum. Am Bike habe ich keine "Katzenaugen". Die bringen nachweislich deutlich weniger und kommen mir nicht ans Rad. Ich musste letzten Winter im genannten Outfit 15 € zahlen, da keine Reflektoren an den Laufrädern waren. Während die Kontrolle standfand, raste ein Held im BMW mit 100 Sachen an uns vorbei (50er Zone). Auf meine Frage, ob Kontrollen nicht vielleicht lieber sowas abdecken und verhindern sollten, wurde mir gedroht, dass auch die StVZO-Zulassung meiner Beleuchtung kontrolliert werden könnte.

Nebst der Aufgabe, andere Verkehrteilnehmer nicht zu blenden, sollten die Regeln auch den bestmöglichen Schutz der Radler erlauben. Und das tun sie in ihrer aktuellen Form einfach nicht.
Das mit dem pulsieren klingt gar nicht mal so dumm nur macht das überhaupt wer? Blinken ist ja nur nervig.

Das mit deiner erwähnten Kontrolle erinnert mich an meine Schulzeit. Da musste man auch wegen fehlendem Reflektor bei den Bullen vorstellig werden um zu beweisen das man den Mangel behoben hab. Fahr ich heute aber durch einen Tunnel oder bin abends unterwegs erschreckt es mich echt, bei wie vielen nicht alle Lichter funktionieren. Und die sind dann teils so dreist selbst tagsüber zu zeigen, dass sie kaputt sind. Zu Zeiten meines alten Autos mit Nightbraker hatte ich immer eine Ersatzbirne im Auto falls so ein Ding mal verreckt und wusste auch, wie man das tauscht. Da sowas heute aber überhaupt nicht kontrolliert wird juckt es eben auch keinen dafür zu sorgen dass am Auto wirklich alle Lichter funktionieren.
 
Mich nerven diese pulsierenden Lichter bei Rennrad oder Gravelfahrern gewaltig. Da kann man nicht lange hinterherfahren (mit dem Rad) ohne bescheuert zu werden.

Nicht alles was die Sichtbarkeit erhöht ist automatisch gut.
Meinst du pulsierend oder blinkend? Denn die wo ich seh sind immer mit blinkenden Lichtern unterwegs was deutlich aggressiver ist.
 
Auf meine Frage, ob Kontrollen nicht vielleicht lieber sowas abdecken und verhindern sollten, wurde mir gedroht, dass auch die StVZO-Zulassung meiner Beleuchtung kontrolliert werden könnte.
Über solche Themen habe ich mit einer mir bekannten Staatsanwältin mal diskutiert. Ihre Anmerkung "du Querulant"
 
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Meinst du pulsierend oder blinkend? Denn die wo ich seh sind immer mit blinkenden Lichtern unterwegs was deutlich aggressiver ist.
Damit wir nicht an einander vorbeireden Was ist für dich pulsierend?
Blinken ist auch pulsieren. Ich dachte es ist sowas gemeint -----------_-- usw.

Also sowas

ab 4min
 
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Damit wir nicht an einander vorbeireden Was ist für dich pulsierend?
Blinken ist auch pulsieren. Ich dachte es ist sowas gemeint -----------_-- usw.

Also sowas

ab 4min
Von Pulsierend spricht man eigentlich, wenn es dunkel anfängt und dann heller wird. Deswegen die nachfrage. Blinkend ist ja nur an-aus-an.
 
Ich fahre im Winter mit Reflektorjacken, -Handschuhen usw. rum. Am Bike habe ich keine "Katzenaugen". Die bringen nachweislich deutlich weniger und kommen mir nicht ans Rad. Ich musste letzten Winter im genannten Outfit 15 € zahlen, da keine Reflektoren an den Laufrädern waren. Während die Kontrolle standfand, raste ein Held im BMW mit 100 Sachen an uns vorbei (50er Zone). Auf meine Frage, ob Kontrollen nicht vielleicht lieber sowas abdecken und verhindern sollten, wurde mir gedroht, dass auch die StVZO-Zulassung meiner Beleuchtung kontrolliert werden könnte.

Nebst der Aufgabe, andere Verkehrteilnehmer nicht zu blenden, sollten die Regeln auch den bestmöglichen Schutz der Radler erlauben. Und das tun sie in ihrer aktuellen Form einfach nicht.
Also nur weil es dir nicht passt bzw. aus ästhetischen Gründen willst du keine Rückstrahler am Rad. Und die 100 Sachen des BMWs hast du selbst redend rechtssicher gemessen und den BMW angezeigt. Haste natürlich nicht weil machste eh nicht.
 
Gerade gecheckt. Alle Pedale hatten Reflektoren oder konnten nachgerüstet werden.
Nennt sich anekdotische Evidenz; dazu kann ich auch etwas beitragen 😂 . An keinem der 15 Räder in meinem Keller lassen sich an den Pedalen Reflektoren befestigen und auch bei keinen der Ersatzpedalen.

Die meisten hier im Forum fahren MTB Flats oder Klickies; die Möglichkeit an denen Reflektoren zu befestigen wird eine Ausnahme sein.
 
Das mit deiner erwähnten Kontrolle erinnert mich an meine Schulzeit. Da musste man auch wegen fehlendem Reflektor bei den Bullen vorstellig werden um zu beweisen das man den Mangel behoben hab.
Das mit den Reflektoren stammt wohl noch aus der Zeit, als es noch keine StVZO-LED-Stecklampen gab. Diese dürftigen Dynamolampen mit den dünnen Käbelchen waren schliesslich immer wieder kaputt gewesen. Da waren die Reflektoren nur noch quasi 'das letzte Aufgebot' in der Dunkelheit gewesen. :D

Ich bin vor ein paar Jahren auch mal angehalten worden, als ich von der einsetzenden Dämmerung überrascht wurde und deswegen gar kein Licht hatte.

Musste dann mit StVZO-LED-Stecklichtern vorfahren und kam auch nur mit den LED-Lichtern ohne Reflektoren damit durch. Ein funktionierendes Licht und eine Klingel war denen schon ausreichend. Die sind ja auch nicht von gestern.
Aber das ist sicher auch eine Ermessensfrage bei einem Sportrad.

Wer heute kein StVZO-LED-Licht am Rad hat, der hat wohl auch keine funktionierenden Reflektoren.
 
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Das steht ja so nicht im Gesetz. Im Gesetz steht nur, dass blinkende Rücklichter unzulässig sind.
Und das finde ich auch voll OK. Denn jedesmal wenn ich mit dem Auto unterwegs bin und die Blinker sehe, vor allem aus geößerer Distanz, weiß ich nicht, ob ich auf eine Baustelle zufahre. Das irritiert und nervt voll.
Wenn ich hingegen ein fixes rotes Licht sehe, verbinde ich dieses instinktiv mit einem Verkehrsteilnehmer.
 
Hach, wie jedes Jahr immer wieder die gleichen Diskussionen.

Auch auf die Gefahr hin zu trollen: ich LIEBE blinkende Rücklichter. Und es ist mir scheissegal was andere davon halten. Hauptsache der PKW Mob glotzt vom Handy hoch und wird wenn möglich geblendet.

Ich hatte so ein richtig fieses aus GB, hamse mir geklaut. Momentan ein Magicshine SeeMee 300, so is die ganze Karre beleuchtet.

Das Ganze am Commuter (hier fährt kein Biker hinter mir) mit fest verbauter Supernova Lichtanlage mit Fernlicht (GEIL!). Blinkie einfach damit man mich besser wahrnimmt, das SeeMee mach die ganze Karre rot. Im Winter habe ich eigentlich auch immer ne Weste an, wegen Sichtbarkeit vong Seite.
Ich bin jetzt schon 3x angehalten wurden von der Berittenen, aber das Licht hat die noch nie interessiert. Nur das eins dran und an war.

Man kann in Tschechien, Polen und Spanien wunderbar nicht StVO konforme Lichter bestellen.
 
Hach, wie jedes Jahr immer wieder die gleichen Diskussionen.

Auch auf die Gefahr hin zu trollen: ich LIEBE blinkende Rücklichter. Und es ist mir scheissegal was andere davon halten. Hauptsache der PKW Mob glotzt vom Handy hoch und wird wenn möglich geblendet.

Ich hatte so ein richtig fieses aus GB, hamse mir geklaut. Momentan ein Magicshine SeeMee 300, so is die ganze Karre beleuchtet.

Das Ganze am Commuter (hier fährt kein Biker hinter mir) mit fest verbauter Supernova Lichtanlage mit Fernlicht (GEIL!). Blinkie einfach damit man mich besser wahrnimmt, das SeeMee mach die ganze Karre rot. Im Winter habe ich eigentlich auch immer ne Weste an, wegen Sichtbarkeit vong Seite.
Ich bin jetzt schon 3x angehalten wurden von der Berittenen, aber das Licht hat die noch nie interessiert. Nur das eins dran und an war.

Man kann in Tschechien, Polen und Spanien wunderbar nicht StVO konforme Lichter bestellen.
Ach irgendwann erwischt dich schon noch einer vom PKW Mob. Dann nervt dein Egoismus auch nicht mehr, dann hat sichs ausgeblinkt :awesome:
 
Hach, wie jedes Jahr immer wieder die gleichen Diskussionen.

Auch auf die Gefahr hin zu trollen: ich LIEBE blinkende Rücklichter. Und es ist mir scheissegal was andere davon halten. Hauptsache der PKW Mob glotzt vom Handy hoch und wird wenn möglich geblendet.

Ich hatte so ein richtig fieses aus GB, hamse mir geklaut. Momentan ein Magicshine SeeMee 300, so is die ganze Karre beleuchtet.

Das Ganze am Commuter (hier fährt kein Biker hinter mir) mit fest verbauter Supernova Lichtanlage mit Fernlicht (GEIL!). Blinkie einfach damit man mich besser wahrnimmt, das SeeMee mach die ganze Karre rot. Im Winter habe ich eigentlich auch immer ne Weste an, wegen
So denkt auch der Autofahrer der dich ohne ausreichend Abstand überholt. Genau wegen Menschen wie dir gibt es so viele Regeln und Gesetze.
 
Also mit sonem Blinklicht hätte ich eher bedenken das mich die Rennleitung deswegen anhält. Soweit ich weiss ist das ja eben gerade nicht stvzo konform :ka:
 
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An Fahrradständern wird das manchmal von mir heimlich korrigiert:ka:
Ich korrigiere das manchmal auch bei mir entgegenkommenden Radfahrern, die ich dann etwas ungehalten zum Anhalten bringe. Und erkläre dann freundlich das Problem

Was hat denn Physik damit zu tun wenn ich zu dumm bin mein Licht auf den Boden auszurichten damit ich auch was sehe? Das andere davon nicht geblendet werden ist ja nur eine nette Beigabe.
Mitdenken darf man nicht Erwarten, da wird man nur enttäuscht...

Früher(tm), zu Zeiten der seligen Halogen- und Glühobstfunzeln konnte man auch bei krasser Fehlstellung der Radlampe gar nicht blenden. Auch ein falsch eingestelltes KFZ Halogenabblendlicht, das 1500 lm hat (wie auch viele LED Abblendlichter am KFZ), blendet deutlich weniger als ein minimal falsch eingestelltes LED Licht. Das Problem ist die Leuchtdichte der Lichtquelle: je höher, desto größer die Blendwirkung.
Man muss daher grundlegende Ahnung von Licht, Lux und Leuchtdichte der Lichtquelle haben (das ist Physik) und was das mit dem Auge (das ist die Biologie) des entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer macht. Dann korrigiert man seinen Scheinwerfer auch am Rad regelmäßig, auch wenn man das Lichtfeld u.U. gar nicht braucht weil genug Straßenbeleuchtung vorhanden ist.

Andere Länder haben deutlich sinnvollere Regeln.
Du bringst einzig den Punkt, dass pulsierende Rücklichter erlaubt sein sollen.

Die Lampe hat aber keine Zulassung und darf hier nicht mal verkauft werden. Sinn?
Das ist ein trefflicher Kritikpunkt an den Technischen Anforderungen für Fahrradlichter, dass diese eine 3x schärfere Blendgrenze als KFZ Scheinwerfer haben (2 lux vs 6 lux). Ist aber an sich auch keine Kritik an der StVZO, sondern an den konkreten "Technischen Anforderungen".
Es kann bei der Magicshine auch schlicht sein, dass der Abfall vom hellsten Punkt nicht abrupt genug ist, d.h. der hellste Punkt ist nicht ausreichend nah an der Hell/Dunkel Grenze. Die TA23 zur §22a StVZO schreibt nicht nur die Blendgrenze vor, sondern auch, dass der Abfall vom hellsten Punkt zur <2 Lux in einem sehr engen Winkel erfolgen muss (3,4°; das entspricht 60 cm Höhendifferenz bei 10m Distanz zur Leuchtquelle). Ob dieser Winkel bei KFZ Scheinwerfern größer ist, weiß ich nicht, keine Lust die UN ECE Regelungen zu KFZ Leuchten durchzulesen... Prinzipiell kann Magicshine ja auch StVZO Leuchten...

Das mit dem pulsieren klingt gar nicht mal so dumm nur macht das überhaupt wer?
Ich hatte mal ein Lupine Rotlicht international, das hab ich gerne im pulsierenden Modus genutzt, das C14 Mag international auch. Fällt besser auf, es bleibt immer eine minimal Helligkeit erhalten und damit ist die Entfernungsabschätzung für den rückwärtigen Verkehrsteilnehmer möglich.

Im Gegenzug fahren alle E-Bike Egons mit ihren Baustrahlern, die 60° nach oben zeigen, durch die Gegend. Da die Dinger so viel Leistung haben, dass dennoch ein Hauch Licht auf die Straße fällt, merken die das nicht mal.
Möchtest Du einen verpflichtenden Fahrradtüv und das Gebot, nur noch fest verschraubte Lampen verbauen zu dürfen, mit der Vorgabe nach Montage eine Prüfstätte aufzusuchen?
 
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