An Fahrradständern wird das manchmal von mir heimlich korrigiert
Ich korrigiere das manchmal auch bei mir entgegenkommenden Radfahrern, die ich dann etwas ungehalten zum Anhalten bringe. Und erkläre dann freundlich das Problem
Was hat denn Physik damit zu tun wenn ich zu dumm bin mein Licht auf den Boden auszurichten damit ich auch was sehe? Das andere davon nicht geblendet werden ist ja nur eine nette Beigabe.
Mitdenken darf man nicht Erwarten, da wird man nur enttäuscht...
Früher(tm), zu Zeiten der seligen Halogen- und Glühobstfunzeln konnte man auch bei krasser Fehlstellung der Radlampe gar nicht blenden. Auch ein falsch eingestelltes KFZ Halogenabblendlicht, das 1500 lm hat (wie auch viele LED Abblendlichter am KFZ), blendet deutlich weniger als ein minimal falsch eingestelltes LED Licht. Das Problem ist die Leuchtdichte der Lichtquelle: je höher, desto größer die Blendwirkung.
Man muss daher grundlegende Ahnung von Licht, Lux und Leuchtdichte der Lichtquelle haben (das ist Physik) und was das mit dem Auge (das ist die Biologie) des entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer macht. Dann korrigiert man seinen Scheinwerfer auch am Rad regelmäßig, auch wenn man das Lichtfeld u.U. gar nicht braucht weil genug Straßenbeleuchtung vorhanden ist.
Andere Länder haben deutlich sinnvollere Regeln.
Du bringst einzig den Punkt, dass pulsierende Rücklichter erlaubt sein sollen.
Die Lampe hat aber keine Zulassung und darf hier nicht mal verkauft werden. Sinn?
Das ist ein trefflicher Kritikpunkt an den Technischen Anforderungen für Fahrradlichter, dass diese eine 3x schärfere Blendgrenze als KFZ Scheinwerfer haben (2 lux vs 6 lux). Ist aber an sich auch keine Kritik an der StVZO, sondern an den konkreten "Technischen Anforderungen".
Es kann bei der Magicshine auch schlicht sein, dass der Abfall vom hellsten Punkt nicht abrupt genug ist, d.h. der hellste Punkt ist nicht ausreichend nah an der Hell/Dunkel Grenze.
Die TA23 zur §22a StVZO schreibt nicht nur die Blendgrenze vor, sondern auch, dass der Abfall vom hellsten Punkt zur <2 Lux in einem sehr engen Winkel erfolgen muss (3,4°; das entspricht 60 cm Höhendifferenz bei 10m Distanz zur Leuchtquelle).
Ob dieser Winkel bei KFZ Scheinwerfern größer ist, weiß ich nicht, keine Lust die UN ECE Regelungen zu KFZ Leuchten durchzulesen... Prinzipiell kann Magicshine ja auch StVZO Leuchten...
Das mit dem pulsieren klingt gar nicht mal so dumm nur macht das überhaupt wer?
Ich hatte mal ein Lupine Rotlicht international, das hab ich gerne im pulsierenden Modus genutzt, das C14 Mag international auch. Fällt besser auf, es bleibt immer eine minimal Helligkeit erhalten und damit ist die Entfernungsabschätzung für den rückwärtigen Verkehrsteilnehmer möglich.
Im Gegenzug fahren alle E-Bike Egons mit ihren Baustrahlern, die 60° nach oben zeigen, durch die Gegend. Da die Dinger so viel Leistung haben, dass dennoch ein Hauch Licht auf die Straße fällt, merken die das nicht mal.
Möchtest Du einen verpflichtenden Fahrradtüv und das Gebot, nur noch fest verschraubte Lampen verbauen zu dürfen, mit der Vorgabe nach Montage eine Prüfstätte aufzusuchen?