Licht am Fahrrad: Die aktuellen Regeln der StVZO

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Re: Licht am Fahrrad: Die aktuellen Regeln der StVZO
Hilfreichster Beitrag geschrieben von 2nd_astronaut

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Blinklicht am Rad pfui, am Rucksack dagegen hui. Die Logik dahinter erschließt sich mir immer noch nicht.....:confused:

Das steht ja so nicht im Gesetz. Im Gesetz steht nur, dass blinkende Rücklichter unzulässig sind.

Allerdings dürfen Sie es dir am Körper nicht verbieten. Ist schließlich ein freies Land. Wenn ich ein blinkendes Barschlicht durch meinen Bauchnabel gepierct haben und dann damit radfahren will, dann darf ich das.
 
Lese ich mir garnicht durch weil eh schwachsinn .bin heute morgen mal wieder aufs krasseste von einem modernen kfz mit ledlaserwasweissich zu tode beleuchtet worden und diese kisten fahren zu Tausenden rum blenden jeden und alles aber wenn der böse biken jemanden blendet huui

Genau so xD
Der Haken ist, wenn irgendwo ein Reflektor zu wenig am Bike ist, bleibt man halt bei Unfällen evtl. auf Schäden sitzen. Man kann sich sicher sein, dass die Versicherung alle Winkel abcheckt, bevor die nur einen Cent hergeben :lol:
Ist ja beim Auto genauso (aber weiß nicht, ob man ne mittelmäßig funktionierende Abblendautomatik oder Blenderei aus Versehen/Verpeiltheit so leicht nachweisen könnte xD)
 
Allerdings dürfen Sie es dir am Körper nicht verbieten. Ist schließlich ein freies Land.
Dürfen sie wohl.
Wenn ich ein blinkendes Barschlicht durch meinen Bauchnabel gepierct haben und dann damit radfahren will, dann darf ich das.
Da könnte man dir beispielsweise "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" zur Last legen wenn du damit andere Verkehrsteilnehmer störst. Auslöser dafür wäre z.b. ein Autofahrer der dich anzeigt.
 
Unglaublich, wieviele Regeln es für soetwas banales wie Licht am Fahrrad gibt :spinner:

Kein Wunder geht in diesem Land nix mehr vorwärts, wir regulieren uns zu Tode...

„Die Zehn Gebote haben 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung hat 300 Wörter. Die EU-Verordnung zur Einfuhr von Karamelbonbons hat 25911 Wörter“ – so spottete schon der ehemalige deutsche Politiker Franz-Josef Strauß, in Wahrheit sind wir aber alle froh darum solche Regeln zu haben. Wenn wir Geld ausgeben und die Ware ist Mist, beschweren wir uns auf Grundlage eben solcher Gesetze. Wenn wir als Radfahrer unser Recht in Rahmen der StVO einfordern berufen wir uns auf ... na... Gesetze die ebenso ausformuliert sind, damit sich nicht irgendein Depp da rausreden kann. Ich finde es immer einfach über Bürokratie zu schimpfen, aber im Grunde können wir ohne sie nciht mehr leben. Solche Diskussionen erinnern mich immer wieder an Monty Python: "Was haben die Römer je für uns getan? "

Sicherheit in den Strassenverkehr gebracht ! ... auch wenn da noch eine Menge Luft nach oben ist.
 
ein nicht stvzo taugliches Rad ist meines Wissens nach nur eine kleine Ordnungwidrigkeit , nehme ich seit ca. 14 Jahren in Kauf und es kam noch nie zu einer Ahndung. Man sollte halt schauen bei Dunkelheit mit Licht zu fahren, alles andere interessiert meistens eh nicht
 
Bis in die 80er Jahre hinein waren die Fahrräder in Peking generell unbeleuchtet unterwegs. 'Die Fahrradbeleuchtung ist eine Erfindung der Bourgeoisie'.
 
Typisch deutsch :rolleyes: . Einfach Licht ans Fahrrad, nicht zu hoch einstellen bzw. dimmen und im Gelände so wie man es braucht. Ich glaube da werden einem die wenigsten Ordnungshüter einen Strick draus drehen.
Das habe ich bei der Polizei hier bislang auch so erlebt. Die sind recht pragmatisch unterwegs und haben besseres zu tun. Hier gab's auch noch keine organisierten Massenkontrollen von Radfahrern wie in Großstädten (würde sich wohl auch nicht lohnen).

Allerdings sieht's völlig anders aus, wenn es zum Unfall kommt. Dann wird genau geguckt. Und dann kann's sein, dass Du auf einem Teil Deines Schadens sitzen bleibst. Besonders übel, wenn das z. B. ein körperlicher Dauerschaden ist - querschnittsgelähmt oder so - und Dir dann eine gewisse Quote abgezogen wird, weil Du z. B. die Reflektoren in den Pedalen nicht drin hattest. Selbst wenn für die unmittelbaren Verletzungsfolgen ggf. noch eine Versicherung eingreift, den Ausfall am Schmerzensgeld büßt alleine Du ein.

Ich behaupte nicht, dass ich selbst immer 100% gesetzeskonform unterwegs bin, was Beleuchtung am Rad angeht. Ich bin aber weder stolz drauf, noch halte ich klare Regelungen für kleingeistig, schwachsinnig oder "typisch deutsch" in einem negativen Sinne.

Wenn Dein Unfallgegner irgendwelche Regeln nicht beachtet hat, wirst Du auch nicht sagen "ach komm, ist schon okay".
 
Fast täglich beobachte ich den Trend zur Warnweste im Radverkehr. Wenn die Mitbürger so weiter machen, wird das bestimmt bald auch noch zur Pflicht.

Interessantes Thema, da der "Große" bald zur Fahrradprüfung darf/muss ;o)
 
Fast täglich beobachte ich den Trend zur Warnweste im Radverkehr. Wenn die Mitbürger so weiter machen, wird das bestimmt bald auch noch zur Pflicht.

Interessantes Thema, da der "Große" bald zur Fahrradprüfung darf/muss ;o)
Finde ich aber gar nicht mal so schlecht, im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr allemal besser als die Trendfarbe Schwarz. Also, das freiwillige Tragen und nicht, dass es Pflicht werden sollte. Es wäre halt nur toll, wenn einem im Falle des Falles nicht ein Strick draus gedreht werden kann, dass man zwar selber leuchtet wie ein Weihnachtsbaum, aber aufgrund der fehlenden Reflektoren in den Pedalen der Unfallgegner einen ja unmöglich hätte sehen können und man mit seinem Schaden sitzenbleibt... Da wünschte ich mir mehr Flexibilität, Fingerspitzengefühl und v.a. pragmatischen Realismus.

Aber auch von mir Danke schön für den Artikel! Da man ohne jede Vorkenntnis oder Sachkundeprüfung ein Fahrrad im Verkehr bewegen darf, ist eine solche Information über diese Formate schon sehr nützlich.
 
@IBC_Redaktion Ihr habt vergessen, dass auch die Pedale Reflektoren haben müssen. weshalb so ziemlich alle im Handel erhältlichen Bikes und Pedale nicht StVzO-konform sind.
Und nicht nur das.
Wenn man es ganz genau nimmt nützt es nicht mal etwas wenn die technischen Anforderungen korrekt oder sogar übererfüllt sind.
Solange für ein Fahrrad eine Konformitätserklärung (seitens des Inverkehrbringers, mit entsprechenden Aufkleber am Rahmen) als Sportgerät (die Nummern unterscheiden sich nunmal für Sportgerät und Fahrzeug mit Straßenzulassung) vorliegt ist das ein Sportgerät.
Da ist die technische Nachrüstung nur Makulatur und somit für die Katz.

Und nebenbei, kaum ein "Selbstaufbau" wird wohl überhaupt eine Konformitätserklärung bekommen haben ...
Egal ob "StVZo" oder Sportgerät.
 
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Ich fahre einfach Rad...

Mal ehrlich - Vorne und hinten LED's sind ja OK - aber jetzt ein Offroad-Fahrzeug zum Strassenverkehrsteilnehmer aufzurüsten ist doch an der Realität vollkommen vorbei. Da ich kein Pendler oder Roadie bin, lasse ich den Asphalt einfach aus und strample minimalistisch beleuchtet im Wald rum ;)
 
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Nicht ganz ernst gemeint, mein Post :lol:
Aber ich vermeide Straße so weit es geht (auch wenn das manchmal Umwege bedeutet).
 
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