OLG Hamm zu Flowtrail-Unfall: 50 % Mithaftung für den Betreiber

Klasse du harter Hund du!

Meine Freundin ist im Bikepark Winterberg schwer gestürzt, mit Feuerwehr, Bergrettung, usw.usw.usw.
Wir haben auch niemanden verklagt.

Wer ist jetzt krasser von uns beiden?

Darum geht's doch auch gar nicht- ich sage lediglich, dass man die Dame hier nicht so anprangern MUSS- insbesondere wenn man nicht genau weiß, was los ist.

Mit keinem Wort hab ich übrigens gesagt, dass ich gut finde, dass Sie geklagt hat- wollte lediglich ausdrücken, dass es solche Stellen geben kann und es nicht immer für jeden so klar ersichtlich ist, wie für die hiesige Forumselite welche wiedemal mit Mistgabeln und Fackeln bewaffnet losziehen möchte.

Die Gemüter vlt. auf dem Bike vom Fahrtwind etwas abkühlen lassen und weiter geht's.
Was ist den mit dir los?Es ging bei der Klage Schmerzensgeld. Die Frau hat sich verfahren ist auf die rote Strecke gekommen und gestürzt. Nun sucht sie die Schuld nicht bei sich, sondern den Betreibern. Genauso steht es in der Urteilsbegründung.
Es ist sogar eine Berufung. Willst du jetzt auch Einsicht attestieren?
 
Was ist den mit dir los?Es ging bei der Klage Schmerzensgeld. Die Frau hat sich verfahren ist auf die rote Strecke gekommen und gestürzt. Nun sucht sie die Schuld nicht bei sich, sondern den Betreibern. Genauso steht es in der Urteilsbegründung.
Es ist sogar eine Berufung. Willst du jetzt auch Einsicht attestieren?
Wenn wir uns zukünftig 5 Flaschen Wodka im Supermarkt holen, die exen und dann mit Alkoholvergiftung auf Station landen, werden wir vermutlich auch den Supermarkt verklagen. Kaputte Welt.
 
Klasse du harter Hund du!

Meine Freundin ist im Bikepark Winterberg schwer gestürzt, mit Feuerwehr, Bergrettung, usw.usw.usw.
Wir haben auch niemanden verklagt.

Wer ist jetzt krasser von uns beiden?

Darum geht's doch auch gar nicht- ich sage lediglich, dass man die Dame hier nicht so anprangern MUSS- insbesondere wenn man nicht genau weiß, was los ist.

Mit keinem Wort hab ich übrigens gesagt, dass ich gut finde, dass Sie geklagt hat- wollte lediglich ausdrücken, dass es solche Stellen geben kann und es nicht immer für jeden so klar ersichtlich ist, wie für die hiesige Forumselite welche wiedemal mit Mistgabeln und Fackeln bewaffnet losziehen möchte.

Die Gemüter vlt. auf dem Bike vom Fahrtwind etwas abkühlen lassen und weiter geht's.
Es ist ein Mountainbiketrail, selbst wenn Passagen nicht direkt ersichtlich oder einschätzbar sind, liegt der Fehler 100% bei ihr denn dann guckt man sich die Strecke vorher an. Ende. Alles weiter sind Fahrfeller, fehlendes kommen was völlig legitim ist, aber dann bist auf der falschen Strecke. Auch daran sind niemals andere schuld.
Wenn ich ne Bordsteinkante Hochstolper weil ich aufs Handy gucke verklage ich auch nicht die Stadt, das ist meine Blödheit
 
Zuletzt bearbeitet:
Also da fällt mir nicht mehr viel zu ein aber ggf. ist der Untertitel unter‘ Usernamen ja auch Programm.

Um die Unterschiede nach deinem Post etwas herauszuarbeiten: Um das Urteil in seinem Inhalt tatsächlich zutreffend nachzuvollziehen und einzuordnen, fehlt dir offenbar ersichtlich der fachliche Backround und/oder vllt auch nur der Wille es zu wollen.
Dein nächster Beitrag zeigt, dass du den dort zitierten Beitrag von Noexon auch schon in der Einordnung nicht verstanden hast!
Aber Hauptsache erstmal rumpöbeln!
 
Hier das Urteil der ersten Instanz:

Der Unfall war am 25.06.2023 auf Abschnitt 7 des Flowtrails in Siegen.

Die 2. Zivilkammer (Einzelrichterin) hat die Klage vollständig abgewiesen — sie sah keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Beklagten (Betreiber des Flowtrails). Das Hinweisschild mit Pfeil und das „Langsam! Slow!"-Schild mit Totenkopf seien ausreichend gewesen; der Sturz verwirkliche ein dem Mountainbiking auf Flowtrails typisch eigenes Risiko, das unter das Eigenverantwortungsprinzip falle. Auf fehlendes Flatterband und Streckenkontrollen komme es mangels Kausalität nicht an.
 

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Vor allem revidiert es ja auch das Urteil aus glaub Aachen. War es nicht dort wo ein MTB Fahrer geklagt hat weils ihn beim Treppen fahren gemault hat und das vom Gericht abgelehnt wurde weil er damit in der Natur und bei dem Hobby rechnen muss? Das Urteil ist ja immer nur das eine bei solchen Themen, die Signalwirkung wird dabei ja komplett ignoriert.
kenne den Fall in Aachen und nen weiteren von nem Quadfahrer auf ner frei zugänglichen Abraumhalde im Privatbesicht...der ist auch beim Gericht mit dem Versuch, den Eigentümer auf Verletzung der Verkehrssicherungspflicht abgeblitzt ist....es gibt Hoffnung
 
Hier das Urteil der ersten Instanz
Ich finde, es schmerzt beim Lesen. Es wird davon geschrieben, Verkehr zu sichern, Gefahren zu vermeiden. Das Ziel unseres Sports ist aber Gefahren zu suchen. Ich hatte in den 90ern ein BMX das hieß Thrillseeker! Ich verstehe natürlich, dass das hier juristische Betrachtung sind, aber sie stehen nun einmal im absoluten Widerspruch zum Zweck des Sports. Genauso könnte man der Formel 1 vorschreiben, die StVO einzuhalten. Mir ist klar, das eine öffentlich, das andere professionelle Sportstätte. Aber so sehe ich das.
 
Was ich der Dame wünsche schreibe ich lieber nicht.
Die Dame hatte
"Distraktionsverletzung der Brustwirbelsäule mit Berstungsfraktur des BWK 6 Typ B2/A4 nach
AO Spine mit intraspinalem/epiduralem und prävertebralem Hämatom". Die hat sich nicht den Fingernagel abgebrochen. Der brauchst du nichts zusätzlich wünschen, man wundert sich schon manchmal hier.
 
Um die Unterschiede nach deinem Post etwas herauszuarbeiten: Um das Urteil in seinem Inhalt tatsächlich zutreffend nachzuvollziehen und einzuordnen, fehlt dir offenbar ersichtlich der fachliche Backround und/oder vllt auch nur der Wille es zu wollen.
Dein nächster Beitrag zeigt, dass du den dort zitierten Beitrag von Noexon auch schon in der Einordnung nicht verstanden hast!
Aber Hauptsache erstmal rumpöbeln!
Wir sind hier in einem MTB-Forum und haben als MTBler Sorge, dass solche Urteile ggf. zukünftig die Legalisierung von Trails oder den Initiativen und Vereinen welche legale Trails schaffen und pflegen - wieder mehr Steine in den Weg legen - dann gibtces halt auch mal emotionale Reaktionen auf so eine Nachricht. Es gibt immer 2 Seiten einer Medaille, aber als MTBler habe ich hier meine Bikebrille drauf 🤘😎 und jetzt allen ein bikereiches WE
 
Die Dame hatte
"Distraktionsverletzung der Brustwirbelsäule mit Berstungsfraktur des BWK 6 Typ B2/A4 nach
AO Spine mit intraspinalem/epiduralem und prävertebralem Hämatom". Die hat sich nicht den Fingernagel abgebrochen. Der brauchst du nichts zusätzlich wünschen, man wundert sich schon manchmal hier.
Wenn man zu blöd ist sollte man vielleicht nur das machen was man vielleicht aber auch nur vielleicht kann
Sorry kein Mitleid, die rennt wahrscheinlich auch bei Rot über die Ampel und verklagt die Autofahrer
Darwin weiß Bescheid
 
Gedankenexperiment: wie schlecht muss für euch eine öffentliche Strecke mit eindeutigem "Betreiber" sein, bevor ihr sagen würdet, man muss ihn im Falle eines Falles in die Haftung nehmen? Wo endet "selbst Schuld" und wo beginnt fahrlässiges Verhalten des Betreibers?

Ich heiße es prinzipiell gut, wenn sichergestellt ist, dass ein offizieller und öffentlicher Trail auch safe gebaut ist. Ob das Urteil hier angebracht ist? Wer will das 4 Jahre später noch beurteilen, solange keiner den damaligen Zustand vor Ort kennt?

wenn ein holzelement unter mir zusammen bricht oder wenn mir einer reinkachelt, weil Kreuzungen nicht vernünftig abgesichert sind und der Trail einem dort eine gewisse Geschwindigkeit vorschreibt (zb durch Sprünge, vlg
wurde mittlerweile auch komplett geändert), würde ich mir schon überlegen zu klagen.

Hier geht es aber rein um eine unklare Streckenführung.
Und auch wenn ich die Streckenführung dort in der tat etwas unglücklich finde, ist es doch irgendwie absurd aus jeder leicht unklaren Streckenführung gleich eine Haftung abzuleiten. dann müsste man praktisch jeden trail mit fangnetzen in warnfarben einkleiden.

Was ich der Dame wünsche schreibe ich lieber nicht.

Vielleicht sollte man sich bei aller berechtigten kritik an der urteil und der Person mit persönlichen angriffen zurückhalten. Die ganze verletzungen sind auf jeden fall unschön und wünsche ich niemandem.
Ein gebrochener wirbel mit notOP ist schon etwas anderes als eine Gehirnerschütterung, ein verstauchtes handgelenk oder eine wunde die genäht werden muss.

Hier das Urteil der ersten Instanz:

Der Unfall war am 25.06.2023 auf Abschnitt 7 des Flowtrails in Siegen.

Die 2. Zivilkammer (Einzelrichterin) hat die Klage vollständig abgewiesen — sie sah keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Beklagten (Betreiber des Flowtrails). Das Hinweisschild mit Pfeil und das „Langsam! Slow!"-Schild mit Totenkopf seien ausreichend gewesen; der Sturz verwirkliche ein dem Mountainbiking auf Flowtrails typisch eigenes Risiko, das unter das Eigenverantwortungsprinzip falle. Auf fehlendes Flatterband und Streckenkontrollen komme es mangels Kausalität nicht an.

Danke, dass bringt etwas licht ins dunkle und ich finde dieses Urteil sehr nachvollziehbar.
 
Guten Abend

Ich habe mir jetzt hier die ganzen Kommentare durchgelesen. Auf dem Flowtrail wo es passiert ist alles ehrenamtlich gebaut. Die haben auch einen Haftungsausschluss. An einem Parkplatz eine große Info Taffel am Parkplatz und am Start.
Wo an der Stelle wo es passiert ist .War es schon immer richtig ausgeschliedert.
Wenn man auf die Stelle zufährt ist man als Anfänger nicht schnell. Weil vorher das Holz Element ist. Das einen schon als Anfänger aus dem Flow bringt. Man sieht auch wenn auf die Stelle zufährt das es aussieht ob dort die Strecke endet. Wo ich noch nicht so fortgeschritten bin hab ich oft vorher dort angehalten.
So viel ich weiß war die Frau auch nicht alleine unterwegs.
Es ist ein gefährlicher Sport. Auf vielen Strecken gibt es uneinsichtige stellen ,und auch schwierige stellen. Deswegen hatt man blaue, rote , schwarze strecken. Sie ist als Anfänger auf eine rote Strecke gefahren.
Du gehst beim Ski fahren auch nicht als Anfänger Dierkt auf die schwarze Piste.
Finde das Urteil einfach praxis fern.

Es ist ein gefährlicher Sport wir sind uns einfach alle einig das stürzen dazu gehört.
 
Hier das Urteil der ersten Instanz:

Der Unfall war am 25.06.2023 auf Abschnitt 7 des Flowtrails in Siegen.

Die 2. Zivilkammer (Einzelrichterin) hat die Klage vollständig abgewiesen — sie sah keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Beklagten (Betreiber des Flowtrails). Das Hinweisschild mit Pfeil und das „Langsam! Slow!"-Schild mit Totenkopf seien ausreichend gewesen; der Sturz verwirkliche ein dem Mountainbiking auf Flowtrails typisch eigenes Risiko, das unter das Eigenverantwortungsprinzip falle. Auf fehlendes Flatterband und Streckenkontrollen komme es mangels Kausalität nicht an.
danke für das Raussuchen....Kompliment an die Rechtsprechung
 
Danke und Ebenfalls. Aber morgen ist viel zu tun und am Sonntag kommen Freunde zu Besuch. Wird vermutlich nichts mit dem Radeln. Hat jemand Tipps für das Verlegen von Randsteinen als Rasenkante?
Rasenkantensteine aus Beton? Nur mit ordentlicher Rückenstütze aus C15/25. Wer gerne seinen Garten betoniert - als Rasenkante nimmt man doch heut diese Stahlbleche?

Ich hasse Flowtrails. Das ist kein MTB, daher kommen so Dämlackdödel auch auf die Idee da blind durchzugasen und sich zu maulen und sich dann zu beschweren. Been there, done that.
 
Daher einfach auch mal häufiger Problemstellen melden (auch wenn das in Deutschland gerne als Denunziantentum abgetan wird) denn langsam ist schließlich auch nicht immer die beste Option.
Für den ersten sind es Problemstellen, für den zweiten eine interessanten Herausforderungen und der dritte bemerkt die Stelle nicht mal.
Warum sollte jetzt die Strecke für den zweiten und dritten geändert werden?
Doch bestimmt nicht weil der erste eine falsche Strecke wählt und die Fahrtechnik nicht mal ausreicht um bei Warnschildern und Absperrungen entsprechend zu reagieren.


Anmerkung: halt wieder mal ein extrem „seltsames“ Urteil des OLG Hamm. Die sind dafür ja nicht gerade unbekannt.
 
Und was passiert wenn man beim Basketball auf öffentlichem Platz aus lauter Blödheit über die eigenen Haxn fällt ?
Klar muss eine Verischerung nachfragen. Dieses Ganze "ich suche mal einen schuldigen der die Kosten tragen muss" wenn man sich selbst nicht umsichtig genug verhält, geht mir echt auf die Nüsse.
Kein Wunder wenn immer weniger Leute Bock haben sich für ein Projekt einzusetzen.

Ach ja, da bin ich ja mal gespannt. Hoffentlich kommt niemand zu schaden...
https://www.mtb-news.de/news/red-bull-cerro-abajo-stuttgart-2026/
 
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