OLG Hamm zu Flowtrail-Unfall: 50 % Mithaftung für den Betreiber

Guten Abend

Ich habe mir jetzt hier die ganzen Kommentare durchgelesen. Auf dem Flowtrail wo es passiert ist alles ehrenamtlich gebaut. Die haben auch einen Haftungsausschluss. An einem Parkplatz eine große Info Taffel am Parkplatz und am Start.
Wo an der Stelle wo es passiert ist .War es schon immer richtig ausgeschliedert.
Wenn man auf die Stelle zufährt ist man als Anfänger nicht schnell. Weil vorher das Holz Element ist. Das einen schon als Anfänger aus dem Flow bringt. Man sieht auch wenn auf die Stelle zufährt das es aussieht ob dort die Strecke endet. Wo ich noch nicht so fortgeschritten bin hab ich oft vorher dort angehalten.
So viel ich weiß war die Frau auch nicht alleine unterwegs.
Es ist ein gefährlicher Sport. Auf vielen Strecken gibt es uneinsichtige stellen ,und auch schwierige stellen. Deswegen hatt man blaue, rote , schwarze strecken. Sie ist als Anfänger auf eine rote Strecke gefahren.
Du gehst beim Ski fahren auch nicht als Anfänger Dierkt auf die schwarze Piste.
Finde das Urteil einfach praxis fern.

Es ist ein gefährlicher Sport wir sind uns einfach alle einig das stürzen dazu gehört.
Vor allem ändert es sich einfach nicht. Man kann niemals davon ausgehen, klappt schon. Wenn man Gefahren abwehren möchte, dann darf man schon einmal schlicht keinen Sprung aufstellen. Und auch wenn man 20 Jahre fährt, wird man die Entscheidung treffen müssen, ob dieser Sprung für einen geeignet ist. Und wenn es schief geht, war meine Entscheidung wohl falsch.
 
Vielleicht sollte man sich bei aller berechtigten kritik an der urteil und der Person mit persönlichen angriffen zurückhalten. Die ganze verletzungen sind auf jeden fall unschön und wünsche ich niemandem.
Ein gebrochener wirbel mit notOP ist schon etwas anderes als eine Gehirnerschütterung, ein verstauchtes handgelenk oder eine wunde die genäht werden muss.
Vielleicht sollte man auch lesen und denken können.
vielleicht hat sie sich auch noch Herpes eingefangen wer weiß
Sorry jeder der eine Strecke fährt und sich vorher nicht darüber informiert naja.
 
Gedankenexperiment: wie schlecht muss für euch eine öffentliche Strecke mit eindeutigem "Betreiber" sein, bevor ihr sagen würdet, man muss ihn im Falle eines Falles in die Haftung nehmen? Wo endet "selbst Schuld" und wo beginnt fahrlässiges Verhalten des Betreibers?

Ich heiße es prinzipiell gut, wenn sichergestellt ist, dass ein offizieller und öffentlicher Trail auch safe gebaut ist. Ob das Urteil hier angebracht ist? Wer will das 4 Jahre später noch beurteilen, solange keiner den damaligen Zustand vor Ort kennt?

Der DIMB beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit dem Thema Verkehrssicherungspflicht bei Mountainbike-Trails. Im vergangenen Jahr haben wir hierzu gemeinsam mit dem Zweirad-Industrie-Verband eine Webinarreihe durchgeführt. Die entsprechenden Präsentationen sind hier abrufbar.

In der zuletzt gehaltenen Präsentation gehen wir ab Folie 30 auf die konkreten Kontrollpflichten bei MTB-Trails ein.

Wir führen dort aus, dass keine plötzlich auftretenden Gefahren bestehen sollen, mit denen ein Fahrer nicht rechnen muss. Die Beurteilung der angemessenen Geschwindigkeit orientiert sich jedoch stets am Sichtfahrgebot.
Unserer ganze Stellungnahme:
https://www.dimb.de/2026/04/24/dimb-zum-urteil-zur-haftung-bei-einem-unfall-auf-einem-flowtrail/
 
Danke und Ebenfalls. Aber morgen ist viel zu tun und am Sonntag kommen Freunde zu Besuch. Wird vermutlich nichts mit dem Radeln. Hat jemand Tipps für das Verlegen von Randsteinen als Rasenkante?
Oha…Ich hoffe Du sicherst dein morgiges Betätigungsfeld entsprechend ab, bitte mit ausreichend Hinweisschildern und großflächig, ich möchte mir nicht ausmalen wenn die Freunde dich verklagen, da sie über die unfachmännische Verlegung der Randsteine gestolpert sind 🤘😎
 
Ich glaube, hier hat das Gericht eigentlich den kompletten Faden zusammengefasst:

Eine Verkehrssicherungspflichtverletzung folgt vorliegend auch nicht daraus, dass die
streitgegenständliche Unfallstelle nicht hinreichend abgesichert war - etwas weil das
Flatterband heruntergerissen war. Beim Mountainbiken - gerade auf Flowtrails mit speziell
angelegten Hindernissen - handelt es sich um eine Sportart mit erheblichem Risikofaktor, bei
dem sich die Nutzer bewusst in eine risikobehaftete Umgebung begeben. Der Maßstab an
Eigenverantwortung ist daher hoch anzusetzen. Eine generelle Pflicht, einen Flowtrail
komplett einzuzäunen oder mit Flatterband zu sichern, besteht dabei nicht. Vorliegend
handelte es sich zwar - wie sich sowohl aus den vorgelegten Fotos als auch aus dem
Youtube-Video ergibt - durchaus um eine steil abfallenden Wegstrecke, die eine steile Kurve
enthält. Flowtrailstrecken weisen allerdings regelmäßig eine Vielzahl an Kurven und
Steilkurven auf, sodass bereits fraglich ist, ob an der streitgegenständlichen Stelle überhaupt
eine atypische und - für Mountainbiker - nicht vorhersehbare Gefahrenquelle vorlag.
 
War heute im Wald unterwegs. An dieser unübersichtlichen Gabelung hab ich die Orientierung verloren und bin geradeaus gegen den Baum gefahren.

Hab recherchiert, der Wald gehört der Klosterkammer, die können sich warm anziehen!

IMG_5375.jpeg
 
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Straße mit grossem schlagloch .... verzieht das Vorderrad nach rechts gegen den Baum ....wer zahlt dafür.....die Versicherung des verunfallten....die Firma die die Straße gebaut hat....was das für ein s******
 
Straße mit grossem schlagloch .... verzieht das Vorderrad nach rechts gegen den Baum ....wer zahlt dafür.....die Versicherung des verunfallten....die Firma die die Straße gebaut hat....was das für ein s******
In Deutschland nur der Staat wenn dir das auf einer Top Straße passieren würde. Schlaglöcher gehören ja zum Standard. Da muss man eher vor nicht kaputten Straßen warnen denn das sind wir deutschen nicht gewöhnt ;) 🤣
 
Es kann natürlich sein, dass ihr von Dritten (ihre Krankenkasse oderUnfallversicherung) zur Klage geraten wurde.

Sie scheint sich ja wirklich übel verletzt zu haben.
 
Haha, das passiert wenn Anstand und Respekt, Egoismus und Geldgier weicht. Das war bestimmt so ne Tussie die zu blöd zum scheißen ist und ihren örtlichen Toilettenbetreiber verklagt, weil sie n brauen Strich in der Hose hat. :awesome:
 
Haha, das passiert wenn Anstand und Respekt, Egoismus und Geldgier weicht. Das war bestimmt so ne Tussie die zu blöd zum scheißen ist und ihren örtlichen Toilettenbetreiber verklagt, weil sie n brauen Strich in der Hose hat. :awesome:
„Das war bestimmt so ne Tussie die zu blöd zum scheißen ist“

Und du redest von Anstand und Respekt!
Genau mein Humor.
 
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Hätte gesagt, dass der Verein von mir ne Spende bekommt, aber die bekommen immer Mitgliedsbeiträge von mir 😉

Für ne Revision Spende ich aber gerne...
Hab ich ehrlich gesagt nicht mitbekommen.

Dämliche Mentalität alles und jeden verklagen zu müssen. Wundert mich aber bei dem überbordenden Staat und sonstigen Strukturen in DE nicht wirklich.
Revision ist nicht zugelassen (steht im Urteil).

Für alle Nichtjuristen. Ein OLG Urteil hat weitreichende Signalwirkung für zukünftige Urteile. Für den MTB Sport in Deutschland ist das Urteil eine Katastrophe.
 
Revision ist nicht zugelassen (steht im Urteil).

Für alle Nichtjuristen. Ein OLG Urteil hat weitreichende Signalwirkung für zukünftige Urteile. Für den MTB Sport in Deutschland ist das Urteil eine Katastrophe.
DAS hatten wir schon aus Seite 1. Es steht im Moment dann eine Nichtzulassungsbeschwerde im Raum. Das mögen die Juristen prüfen und für diese Prüfung spende ich gerne. Viel Hoffnung in die Rechtssprechung in D habe ich leider aus zwei Erfahrungen nicht mehr.

Edit: Wäre das nicht ein Fall für eine gemeine Aktion von Verein, DIMB und DAV? Hat ja schon ein grundsätzliche Bedeutung für den Oudoorsport. Und die Bündelung der Kräfte könnte helfen....
 
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Rasenkantensteine aus Beton? Nur mit ordentlicher Rückenstütze aus C15/25. Wer gerne seinen Garten betoniert - als Rasenkante nimmt man doch heut diese Stahlbleche?
Cortenstahl finde ich schick. Ist nur nicht ganz so geil mit kleinen Kindern. Das hat beim dumm Fallen Potential für schmerzhafte unnatürliche Zahnlücken. Eine gewisse Höhe müssen die Kanten ja haben. Eingelassene Steine sind da wesentlich "komfortabler".
 
Oh weh oh weh,armes Deutschland...fahre seid 30 Jahren Mtb ,aber mir fällt bald nichts mehr zu den fahrenden ,sich überschätzenden Gehirnakrobaten ein ! Erst denken,dann fahren !
 
Und da sind sie wieder, die Keyboard Warrior, die sich echauffieren und fremden Leuten schlechtes wünschen 🙄

Mountainbiken = Sport mit höherem Risiko - soweit so gut. Gehen wir mal davon aus, dass das da wirklich unübersichtlich war und das Gericht nicht einfach aus langeweile eine Teilschuld beim Verein sieht: wenn ich offizielle Vereinstrails benutze, dann gehe ich davon aus, dass das einigermaßen gut gebaute Trails sind. Und dementsprechend fahre ich auch. Wenn ich mich einscheißen will bei der ersten Fahrt und alles zu Fuß vorher abgehen will, dann kann ich gleich die wild gebuddelten Trails von irgendwelchen Kiddies fahren.

Kann mir doch keiner erzählen, dass er nicht nen anderen Anspruch an öffentliche dimb Trails hat.
 
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