Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de...ike-fahren-im-wald-infos-zur-zwei-meter-regel

Aber du kannst mir gerne erklären warum "Unsinn".

Bzgl. Sorgfaltspflichten:

Auf geteilten Wege muss ich als Fußgänger mit Radfahrern rechnen und darf z.B. nicht den kompletten Weg versperren. Bei meinem Handeln muss ich entsprechend vorausschauen. Auf für Radfahrer gesperrten Wegen, muss ich dies nicht.
Ja gut, das ist eine staatliche Informationsquelle und dementsprechend subjektiv dürfte sie sein.

Prinzipiell muss jeder bei allem entsprechend vorausschauen - Gefahren gibt es viele. Wenn Du jetzt nicht nach Radfahrern Ausschau halten musst, dann eben nach Wildschweinen, herabfallenden Ästen oder der Bruchlandung eines Düsenjets. Aber wegen einer abstrakten Gefahr des Zusammenstoßes, der vielleicht passieren könnte, i. d. R. aber nicht passiert, auf die 2-m-Regel zu beharren, halte ich persönlich für daneben.
 
Dieser Logik folgend schlage ich vor die 2m Regel auf Fußgänger auszuweiten.
Eigentlich ist es schon so. Ein Weg dient zur Erschließung des Waldes, der Groberschließung für die Forstwirtschaft in zweiter Linie zur Erholung, diese Wege müssen befestigt sein, also entweder asphaltiert oder mit Naturmaterial (Naturfeste Wege) belegt. Sie dienen der Forstwirtschaft, und als Fluchtwege. Da sie von Fahrzeugen befahrbar sind haben sie auch üblicherweise eine entsprechende Breite. Dann gibt es noch die Feinerschließung, das wären unbefestigte Wege, als Rückegasssen benutzt. Alles andere sind keine Wege, demnach sind die von Wanderern ausgetretenen Pfade schon illegal, ebenso die von MTB gespurten Pfade (Trails). Waldwege werden in der der STVO behandelt und haben den gleichen Vorgaben zu entsprechen, also Mindestbreite 2, 50m. Also sollten in BW und anderen Bundesländern eigentlich keine Wege unter 2,50m existieren. Der ADFC fordert deshalb auch für Radwege eine 2,50m Regelung.
So wie ich das Bundeswaldgesetz lese, gilt grundsätzlich analog der STVO die 2,50m Regel, das Wandern Radfahren ist nur auf befestigten Wegen gestattet, und unabhängig von Rücksichtsvoll oder Rücksichtslos, wenn auf schmaleren unbefestigtem Terrain unterwegs dann außer in Ausnahmefällen illegal.
 
Das Betreten des Walds abseits der Wege müsste - mit Ausnahmen - gem. LWaldG BW erlaubt sein, §37 verbietet es zumindest nicht explizit.
 
Freies Betretungsrecht garantiert dass du praktisch überall abseits von besonders geschützten Biotopen im Unterholz rumlaufen kannst. Aber das wird von den Jägern und Grundeigentümern natürlich auch nicht gerne gesehen. Aber dagegen können sie nicht viel machen momentan.

Die Wanderwege sind ja durch den Albverein entstanden oder werden von dem Instand gehalten. Eigentlich sollten in den auch die Mountainbiker eingebunden sein. Von der Altersstruktur hätte der das auch dringend nötig. Aber das ist halt auch der Nachteil an den Verein dass er sich nicht weiterentwickeln will.

Wenn da die Mitglieder flöten gehen weil sie das zeitliche segnen kann es passieren dass die Grundeigentümer versuchen dias historisch etablierte Wanderwegenetz zurückzubauen.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.schwaebischer-albverein-abstieg-einer-stolzen-wandergruppe.3a1f8d5e-f6de-43ee-8872-59e393456570.htm

So ein bisschen scheinen sie auf den Trichter zu kommen aber ob das reicht:

https://wandern.albverein.net/2026/02/03/positionspapier-fahrrad-einstimmig-verabschiedet/

Potential ist auf der Alb ja schon da aber der politische Wille fehlt halt.
 
Zuletzt bearbeitet:
man muss auch einen Blick für die Dinge haben, die eintreten könnten/würden, gäbe es die Regel nicht.
Wie gesagt: Der Blick in die anderen Bundesländer genügt eigentlich. Ich beschäftige mich seit 2012 mit der Regel. Es gibt keine Unfallstatistik o.ä., die für die Regel spricht. Wie Du schreibst: Die Gefahrenabwehr, vor allem aber der Beitrag der Regel dazu ist abstrakt. Extrem abstrakt.
 
Auf breiten wegen wird von Fußgängergruppen oft der gesamte Weg in Beschlag genommen. Sind dann oft auch Senioren die nicht mehr so gut hören.

Auf Singletrails in Bw wird man halt oft trotz anhalten und freundlichem Grüßen versucht anzuhalten und belehrt. Das bringt aber meistens wenig da zu diskutieren. Mit freundlich lächelnd und Grüßen einfach weiterfahren ist oft leider die bessere Variante.

Und entstanden ist die Regel halt wahrscheinlich weil CDU halt die Jägerpartei ist. Also für die und die Agrarlobby werden da die Gesetze für die Land- und forstwirtschaftlichen Belange gemacht. Für den (Staats)forst sind wir aber eher irrelevant.
Die Reglung damals ging vom Regierungspräsidenten in Karlsruhe aus der wie zufällig auch noch der Vorstand vom "Rotsockenverein" war.
Von diesem unsäglichen Hort der Kasper in Karlsruhe kommt bis zur heutigen Zeit nur soviel S..💩...e.
 
Ja gut, das ist eine staatliche Informationsquelle und dementsprechend subjektiv dürfte sie sein.

Prinzipiell muss jeder bei allem entsprechend vorausschauen - Gefahren gibt es viele. Wenn Du jetzt nicht nach Radfahrern Ausschau halten musst, dann eben nach Wildschweinen, herabfallenden Ästen oder der Bruchlandung eines Düsenjets. Aber wegen einer abstrakten Gefahr des Zusammenstoßes, der vielleicht passieren könnte, i. d. R. aber nicht passiert, auf die 2-m-Regel zu beharren, halte ich persönlich für daneben.
Hat sich erst neu angemeldet, der "Wegerenner" und möchte hier rumtrollen. Das macht keinen Sinn mit solchen Provokanten seine Zeit zu verschwenden.
Er hatte in 3 Jahren drei super gefährliche Situationen:eek:, das ist ja der Wahnsinn:lol:.
 
@JensDey, mir ist sehr wohl bewußt, wie sehr die 2m-Regelung einseitig benachteiligt, oder schützt, je nachdem wie man es sehen will. Ich bin ja auch davon betroffen, wenn ich fahre.

Als Radfahrer oder Autofahrer bin ich aber z.B. auch im normaler Straßenverkehr ggf. Fußgängern benachteiligt, damit Fußgänger besser geschützt werden bzw. Radfahrer ggü. Autofahrern.

Hier geht es also nicht (mehr) um Fairness, sondern um Schutz der schwächeren (Fußgänger) bei potentiellen Gefahren.

Wieso sollten Trailrunner einen Weg nicht in beide Richtungen begehen? Für mich gelten als Trailrunner die gleichen Regeln wie für Fußgänger. Genauer gesagt habe ich sogar eine höhere Sorgfaltspflicht, weil ich schneller unterwegs bin und damit ein höheres Gefahrenpotential darstelle, egal in welche Richtung.

Bin ich auf dem MTB unterwegs, muss ich ja auch erhöhte Rücksicht auf Fußgänger nehmen, ob ich will oder nicht.

@Yeti666: Bitte entschuldige vielmals wenn meine Ansicht dir nicht genehm ist. Ich melde mich besser wieder ab, statt meine Ansicht in einem Diskussionsforum zu vertreten. Möchtest du mir vielleicht noch vorschreiben, welches Rad ich fahren darf, und was zu Mittagessen? :troll:
 
Ich melde mich besser wieder ab, statt meine Ansicht in einem Diskussionsforum zu vertreten.
In einem Diskussionsforum geht man aber doch optimalerweise auf Argumente der anderen auch ein. Ich habe bei dir aber eher das Gefühl du wiederholst einfach nur deinen Standpunkt in verschiedenen Formulierungen und ignorierst alles was dazu geeignet ist deinen Standpunkt in Frage zu stellen. Kann man machen, aber dann ist der entsprechende Gegenwind eben auch auszuhalten.
 
Mit Gegenwind habe ich kein Problem und verstehe ja auch die Argumente und den Wunsch nach mehr Freiheit auf den Wegen, sehe halt aber auch die andere Seite, auch wenn diese mich auf der einen Seite benachteiligt. Nur weil ich nicht proaktiv für eine Abschaffung der 2m-Regelung eintrete, heißt das ja nicht, dass ich diese fanatisch vertreten muss. Oder diese nicht gut finden darf.

Aber wenn ich nur einen MTBler zum Nachdenken bringe, dass er beim nächsten Mal sich bewußt ist, dass er eigentlich illegal den Trail befährt und dadurch sein Fahrverhalten anpasst und vielleicht- ohne, dass das einer mibekommt - einen Unfall vermeidet, ist doch durch die Diskussion schon was gewonnen.

Wenn mir ein MTBler auf den Trails entgegenkommt, gehe ich z.B. auch zur Seite und lasse ihn vorbei, ist ja nicht so, dass ich in der Praxis kein Verständnis dafür hätte.
 
Ich habe bei dir aber eher das Gefühl du wiederholst einfach nur deinen Standpunkt in verschiedenen Formulierungen und ignorierst alles was dazu geeignet ist deinen Standpunkt in Frage zu stellen.
Wirkt auf mich leider auch so. Kommt mir vor wie ein Experiment. Entweder für eine Studienarbeit. Oder um zu sammeln, welche Argumente die Biker so am Start haben. Oder ob der KI Agent funktioniert.
 
Warum dürfen Trailrunner "diesen Weg in der falschen Richtung "nutzen?
Wieso dürfen, sobald das Betretungsrecht des Waldes nur den Gebrauch von offiziellen Wegen gestattet, ist der Trailrunner doch auch illegal unterwegs.

Entscheidend ist doch das nur das Radfahren genannt wird und die Fortbewegung zu Fuß nicht thematisiert wird. Der § 37 des LWaldG BW "Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird."

Ein nicht befestigter Weg ist Waldfläche und damit unabhängig das die 2m Breite für Fußgänger nicht gilt kein Weg, demnach ist es illegal ihn zu betreten.

Zuerst müsste vielleicht geklärt werden was ist ein Weg, wann ist ein Singletrail ein Weg, nach allem was ich las ist mit Weg ausschließlich der Forstweg gemeint, der eben definiert ist. Es ist bisher nicht geklärt ob in BW oder woanders es Ausnahmen gibt und auf welche Art diese Ausnahmen genutzt werden dürfen.
 
Aber wenn ich nur einen MTBler zum Nachdenken bringe, dass er beim nächsten Mal sich bewußt ist, dass er eigentlich illegal den Trail befährt und dadurch sein Fahrverhalten anpasst und vielleicht- ohne, dass das einer mibekommt - einen Unfall vermeidet, ist doch durch die Diskussion schon was gewonnen.
Möchtest du vielleicht erklären, warum der Mountainbiker, der ja grundsätzlich schon zu Rücksichtnahme verpflichtet ist, anders fahren muss wenn er illegal ist als wenn er legal fährt?

Ich glaube du unterliegst der falschen Annahme man dürfe Fußgänger gefährden wenn man legale Trails befährt.

Denn wenn wir uns einig wären, dass man grundsätzlich rücksichtsvoll unterwegs sein muss, dann würdest du diesen Absatz ja gar nicht so schreiben.
 
BTW ist nach §14 BWaldG das Radfahren nur auf Wegen und Straßen gestattet, sofern die Länder keine anderweitigen Regelungen treffen, während querfeldeingehen erlaubt ist. Je nachdem was der Waldbesitzer als Weg definiert, wäre ein Wegfall der 2m-Regel sogar nachteilig.
Wie ein Waldbesitzer einen Weg definiert ist irrelevant. Das wurde schon von Gesetzgebern gemacht und oft genug von Gerichten im Rahmen von Urteilen dargelegt, was ein für Radfahrer geeigneter Weg ist. Nachzulesen u.a. bei der DIMB.

Beispielsweise
Passend und dem hier vertretenen richtigen Verständnis des Begriffs des “geeigneten Weges” folgend hat nun auch der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt in der Begründung zur Novellierung 2015 des dortigen Landeswaldgesetzes ausgeführt: „Absatz 2 schränkt das Befahren mit Fahrrädern, Krankenfahrstühlen der anderen Fahrzeugen ohne Motorkraft auf Wege ein. Auf die Eignung der Wege wird dabei im Unterschied zum bisherigen FFOG nicht mehr abgestellt. Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht geeignete Wege auch nicht befahren werden.“
 
Aber wenn ich nur einen MTBler zum Nachdenken bringe,
Vielen Dank für das Teilen einer anderen Sichtweise! Kann nicht schaden.
dass er beim nächsten Mal sich bewußt ist, dass er eigentlich illegal den Trail befährt und dadurch sein Fahrverhalten anpasst und vielleicht- ohne, dass das einer mibekommt - einen Unfall vermeidet, ist doch durch die Diskussion schon was gewonnen.
Ich denke, hier hast Du eine aus meiner Sicht ungewöhnliche Sichtweise:
Warum sollte das Bewusstsein für die Illegalität dazu führen, dass man sein Fahrverhalten rücksichtsvoller oder vorsichtiger gestaltet? Da gibt es für mich keinen logischen Zusammenhang. Und auch keinen wünschenswerten Zusammenhang, denn ich wünsche mir, dass alle immer rücksichtsvoll fahren. Unabhängig vom Legal-Status. Umgekehrt wünsche ich mir doch auch Rücksicht dort, wo das Radfahren erlaubt ist!

Ich fahre aus selbstverständlichen, menschlichen Miteinander und eigenem Schutz (!) so, dass ich Zusammenstöße vermeide und Begegnungen möglichst angenehm für beide Seiten verlaufen. Unabhängig von der Wegbreite.

Wie schon geschrieben, beobachte ich eher, dass die 2-Meter-Regel bei manchen das Gegenteil bewirkt und leider zu einer Legal-Illegal-Scheißegal-Haltung führt. Nach dem Motto: Was soll man noch freundlich und rücksichtsvoll sein, wenn man eh illegal unterwegs ist (und teils auch so behandelt wird).

Nicht meine Denke, aber einer der Gründe, warum ich glaube, dass die 2mR - auch in Deinem Sinne - kontra-produktiv wirkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wirkt auf mich leider auch so. Kommt mir vor wie ein Experiment. Entweder für eine Studienarbeit. Oder um zu sammeln, welche Argumente die Biker so am Start haben.
Nein, das soll es nicht. Mich ärgert in diesem Fall nur das Unverständnis mancher Biker, die durch ihr illegales und rücksichtsloses Fahren andere gefährden und sich dann wundern, warum die Gesetze sie benachteiligen und schlecht über die "Sesselpupser" in den Ämtern reden.

Ich nehm' das gerne an, dass mein Standpunkt in dieser Situation möglicherweise (zu) hart ist/wirkt, weil ich eben gebrannt bin durch viele (nicht nur die 3 in den letzten 2 Jahren) potentiell gefährliche Situationen, die ich sowohl zu Fuß als auch auf dem Bike miterlebt habe.

Dass das Thema kontrovers ist, keine Frage und da auch Emotionen dabei sind, verstehe ich.

Wie ein Waldbesitzer einen Weg definiert ist irrelevant. Das wurde schon von Gesetzgebern gemacht und oft genug von Gerichten im Rahmen von Urteilen dargelegt, was ein für Radfahrer geeigneter Weg ist. Nachzulesen u.a. bei der DIMB.

Beispielsweise

Ok, hier weiß ich nicht wie es in BW ist. Danke für den Hinweis.

Möchtest du vielleicht erklären, warum der Mountainbiker, der ja grundsätzlich schon zu Rücksichtnahme verpflichtet ist, anders fahren muss wenn er illegal ist als wenn er legal fährt?

Ich glaube du unterliegst der falschen Annahme man dürfe Fußgänger gefährden wenn man legale Trails befährt.

Denn wenn wir uns einig wären, dass man grundsätzlich rücksichtsvoll unterwegs sein muss, dann würdest du diesen Absatz ja gar nicht so schreiben.

Nein, ich muss auch legal fahrend Rücksicht nehmen und darf niemanden gefährden. Ich wollte damit ausdrücken, manche gar nicht wissen, dass sie illegal unterwegs sind und deswegen vielleicht einfach weniger vorsichtig fahren, als sie eigentlich müssten, weil sie davon ausgehen, dass Fußgänger ja auch mit ihnen rechnen müssten.
 
Wirkt auf mich leider auch so. Kommt mir vor wie ein Experiment. Entweder für eine Studienarbeit. Oder um zu sammeln, welche Argumente die Biker so am Start haben. Oder ob der KI Agent funktioniert.
Ich tippe ja auf Agenturaccount.
Frisch angemeldet und stürzt sich aufs Betretungsrecht.
Die vereinigte Raubritterschaft Bawüs hat glaube ich kapiert dass es nicht mehr reicht das Ohr des Forstministers zu haben.
 
Ich tippe ja auf Agenturaccount.
Frisch angemeldet und stürzt sich aufs Betretungsrecht.
Die vereinigte Raubritterschaft Bawüs hat glaube ich kapiert dass es nicht mehr reicht das Ohr des Forstministers zu haben.
Der Verschwörungsthread ist woanders 😉

Ist halt ein Thema, dass mir aufgrund von Erfahrungen wichtig ist. Sorry, wenn ich damit durchaus in ein Wespennest stoße.
 
manche gar nicht wissen, dass sie illegal unterwegs sind und deswegen vielleicht einfach weniger vorsichtig fahren, als sie eigentlich müssten, weil sie davon ausgehen, dass Fußgänger ja auch mit ihnen rechnen müssten.
Warum sollte ich weniger vorsichtig fahren weil ich glaube ich wäre legal unterwegs? Wieso sollte außer einem "legal" laufenden Trailrunner jemand annehmen das Mitmenschen damit rechnen das er Ihnen entgegen sprintet, sie plötzlich ohne zu klingeln überholt.
 
Der Verschwörungsthread ist woanders 😉

Ist halt ein Thema, dass mir aufgrund von Erfahrungen wichtig ist. Sorry, wenn ich damit durchaus in ein Wespennest stoße.
Deine Erfahrungen sind halt Anekdoten , da kenne ich halt auch welche die für die Legalisierung sprechen.
Ich bin zum Beispiel schon 2 mal vor aggressiv werdenden "Wanderern" geflüchtet, auf legalen Wegen.
Hast Du denn auch Fakten zur Hand, schwere Unfälle o.ä., auch aus Gegenden ohne 2m regel?
Gefühlte Gefahren sind halt kein ausreichender Grund.
 
Ich wollte damit ausdrücken, manche gar nicht wissen, dass sie illegal unterwegs sind und deswegen vielleicht einfach weniger vorsichtig fahren, als sie eigentlich müssten, weil sie davon ausgehen, dass Fußgänger ja auch mit ihnen rechnen müssten.
Das ist aus meiner Sicht arg um die Ecke gedacht. Gerade die rücksichtslosen Biker denken nicht so viel und schon gar nicht so komplex. Und der große Rest fährt auch ohne die Regel rücksichtsvoll.
 
Warum sollte ich weniger vorsichtig fahren weil ich glaube ich wäre legal unterwegs? Wieso sollte außer einem "legal" laufenden Trailrunner jemand annehmen das Mitmenschen damit rechnen das ich Ihnen entgegen sprinte, sie plötzlich ohne zu klingeln überhole.
Sorry, aber ich bin mir gerade unsicher, ob ich dich richtig verstehe.

Wenn in z.B. mit dem Rad in eine Einbahnstraße fahre, weiß ich, dass ich illegal unterwegs bin. Dann weiß ich, dass ich mich nicht darauf verlassen kann, dass an Kreuzungen rechts-vor-links gilt, sondern muss davon ausgehen, dass der andere einfach fährt, weil er nicht mit mir rechnet.

Fahre ich bewußt illegal z.B. auf einem Trail, habe - zumindest ich - nochmal ein gesteigertes Interesse daran, Unfälle oder potentiell gefährliche Situation zu vermeiden, weil ich Zweifel komplett schuld bin. Bei legalen gemeinsam genutzten Wege genießt der Fußgänger zwar ein erhöhtes Schutzbedürfnis, hat aber auch höhere Vermeidungspflichten.

Laufe ich z.B. auf einem Trail <2m runter, muss ich nicht damit rechnen, dass von hinten ein Biker angeschossen kommt. Bei einem Trail >2m muss ich erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen um die Rechte des Bikers nicht zu beschneiden.

Abgesehen davon, dass wir generell aufeinander Rücksicht nehmen sollten / müssen, ist die Rechtslage halt gegeben.

Deine Erfahrungen sind halt Anekdoten , da kenne ich halt auch welche die für die Legalisierung sprechen.
Ich bin zum Beispiel schon 2 mal vor aggressiv werdenden "Wanderern" geflüchtet, auf legalen Wegen.
Hast Du denn auch Fakten zur Hand, schwere Unfälle o.ä., auch aus Gegenden ohne 2m regel?
Gefühlte Gefahren sind halt kein ausreichender Grund.

Leider nein, bin fast nur in BW unterwegs. Im Grunde ist die 2m-Regel nix anderes wie Tempo 30 Zonen z.B. vor Schulen. Es muss nicht immer erst was passieren, bevor man reguliert. Was du als "Gefühlte Gefahr" bezeichnest, könnte man auch als Gefahrenprävention bezeichnen. Aber ich verstehe die Sichtweise, ich bin da durchaus eher konservativ eingestellt.

Das ist aus meiner Sicht arg um die Ecke gedacht. Gerade die rücksichtslosen Biker denken nicht so viel und schon gar nicht so komplex. Und der große Rest fährt auch ohne die Regel rücksichtsvoll.

Ich gehe immer noch davon aus, dass auch die rücksichtslosen Biker (und auch Fußgänger und Autofahrer) denken können und vielleicht ihr Verhalten anpassen. Manche gefährliche Situationen entstehen ja auch aus mangelnder Erfahrung, Unwissen und Unbedarftheit. Da nehme ich mich nicht aus.
 
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