Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Bitte verzeiht, dass ich die 345 Seiten dieses Threads nur punktuell gelesen habe. Wurde schon diskutiert, dass ein erheblicher Anteil der Singletrails in BW, insbesondere die "guten", vom Schwäbischen Albverein angelegt oder zumindest jahrzehntelang gepflegt wurden? Dieser Verein ist ja bekannt dafür, relativ ortodox zu sein, "seine" Wanderwege mit Zähnen und Klauen zu verteidigen und eine recht gute Lobby zu haben. Nun leidet der SAV unter dem üblichen Problem unserer Zeit, kaum noch (jüngeren) ehrenamtlichen Nachwuchs zu finden, langsam zu überaltern und zu einem eher passiven Mitgliederbestand zu tendieren.

Könnte man nicht auf der Metaebene den Deal einfädeln "Shared Trails werden (auch) von Bikern gepflegt"? Das könnte ein zunehmend interessanter Ansatz sein, da immer weniger ehrenamtliche und erst recht kommunale Power für den Erhalt verfügbar ist. Man könnte regionale Bikergruppen gewinnen, die evtl. sogar zusammen mit den SAVlern die Trails pflegen, die auch fürs Biken interessant sind. Wäre so etwas erst einmal installiert, wäre der Weg für punktuelle Entzerrungen / Erweiterungen auch bald geebnet.
 
Im Leitfaden Verkehrssicherungspflicht bei MTB-Trails finden sich Ausführungen zur Wegedefinition (auch Pfade sind Wege) und zu Drittunfällen. In wie weit bei Drittunfällen die 2MR haftungsverstärkend wirkt ist schwer zu sagen, da der Radfahrer als der stärkere Verkehrsteilnehmer sowieso erstmal nachweisen muss, dass ihm der Unfall nicht anzulasten ist. Auf der anderen Seite stelle ich mir aber auch einen Unfall vor, wo der Radfahrer eigentlich ausreichend umsichtig war, er sich aber nur deshalb rechtfertigen muss, weil er in BW einen schmäleren Weg befahren hat, der in den benachbarten Bundesländern zulässig gewesen wäre.
https://www.dimb.de/2026/05/06/vors...hrssicherungspflicht-bei-mountainbike-trails/
 
Ich bin daher für die Invertierung der 2-Meter-Regel: Die Weg-Breiten-Einschränkung gilt nur dort, wo und wann sie wirklich sinnvoll und notwendig ist. Statt jeden einzelnen schmalen Weg per Ausnahme für Radfahrer freizugeben, sollte entsprechend der Notwendigkeiten in der Realität die Sperrung von Wegen die Ausnahme sein. Die Bewertung müsste dann allerdings auch objektiv erfolgen und nicht "weil jemand schon mal eine unangenehme Begegnung hatte".
Genau so. Vor der Sperrung ein ordentliches Verwaltungsverfahren, dazu Gültigkeit der Sperrung zeitlich begrenzen (läuft automatisch aus). Und das nicht nur in BaWü.
 
Bitte verzeiht, dass ich die 345 Seiten dieses Threads nur punktuell gelesen habe. Wurde schon diskutiert, dass ein erheblicher Anteil der Singletrails in BW, insbesondere die "guten", vom Schwäbischen Albverein angelegt oder zumindest jahrzehntelang gepflegt wurden? Dieser Verein ist ja bekannt dafür, relativ ortodox zu sein, "seine" Wanderwege mit Zähnen und Klauen zu verteidigen und eine recht gute Lobby zu haben. Nun leidet der SAV unter dem üblichen Problem unserer Zeit, kaum noch (jüngeren) ehrenamtlichen Nachwuchs zu finden, langsam zu überaltern und zu einem eher passiven Mitgliederbestand zu tendieren.

Könnte man nicht auf der Metaebene den Deal einfädeln "Shared Trails werden (auch) von Bikern gepflegt"? Das könnte ein zunehmend interessanter Ansatz sein, da immer weniger ehrenamtliche und erst recht kommunale Power für den Erhalt verfügbar ist. Man könnte regionale Bikergruppen gewinnen, die evtl. sogar zusammen mit den SAVlern die Trails pflegen, die auch fürs Biken interessant sind. Wäre so etwas erst einmal installiert, wäre der Weg für punktuelle Entzerrungen / Erweiterungen auch bald geebnet.
Der MTB-Verein Pfullingen hat genau so ein Angebot an den örtlichen SAV gemacht.
Wurde abgelehnt.
Lieber schleppen sich die 80-jährigen 1x im Jahr in den Wald, als sich von den MTBern helfen zu lassen und denen dann evtl. gar Zugeständnisse zu machen.
Da ist der Schwarzwaldverein etwas offener.

Letztlich würde es aber auch an der bestehenden Gesetzeslage nichts ändern.
 
Lieber schleppen sich die 80-jährigen 1x im Jahr in den Wald, als sich von den MTBern helfen zu lassen und denen dann evtl. gar Zugeständnisse zu machen.
So isses! Hatten wir hier vor ein paar Seiten thematisiert. Schadet natürlich nicht, wenn man diesbezüglich wieder und wieder auf den Schwäb. Albverein zugeht aber auch meine Anfragen in der Hinsicht wurden alle abgelehnt. Der Albverein verwaltet lieber den eigenen Untergang. Das könnte aber auch eher was mit der Führung als einzelnen Mitgliedern zu tun haben. Habe auch mal mit einem Wegewart telefoniert - super netter Mann aber 85 Jahre alt. Dass er die Pfade nicht mehr freihalten kann, ist kein Wunder.

Dazu kommt der hohe Aufwand, wenn man etwas melden möchte - muss man erst einmal die Gemarkung checken, dann eine PDF Liste auf der uralt Webseite des Albvereins auftreiben und dann den richtigen Mann kontaktieren - soweit der überhaupt noch tätig wird.

Ich hab schon selbst auf eigene Faust Albvereinwege gepflegt, weil es mir zu blöd war. Ein Weg ist, die Wege bei TrailForks zu hinterlegen - und dann eben auch mit Hinweisen auf den Zustand. Wenn's im eigenen Kreis gefühlt aber auch nur noch 5 MTBler hat, bringt das alles nicht viel.
 
Ich habe eine interessante Auskunft zur Zuständigkeit erhalten (ich hatte vor ein, zwei Seiten über einen Fall berichtet, bei dem es den Anschein hat, der Waldbesitzer hätte nur deshalb Bäume auf den Weg gefällt, um den Zugang zu behindern).

Ich zitiere:
Grundsätzlich gibt es die Revierleiter des Forstamtes, die auf örtlicher Ebene die hoheitliche Zuständigkeit wahrnehmen, also den Vollzug des Landeswaldgesetzes überwachen. Neben dieser hoheitlichen Zuständigkeit sind alle eigentumsrechtlichen Fragestellungen in der Zuständigkeit des Waldbesitzenden. Grundsätzlich können die Waldbesitzer die Betreuung des Forstamtes in Anspruch nehmen, indem sie es vertraglich mit der Bewirtschaftung des Waldes beauftragen. Im von Ihnen geschilderten Fall, der (vermutlich) die fürstliche Forstverwaltung betrifft, verfügt diese über eigenes forstliches Personal und bedient sich nicht der Betreuung des Forstamtes. Somit sind wir hier ausschließlich hoheitlich zuständig.

Ob das Fällen von Bäumen über Wege einen Verstoß gegen das Landeswaldgesetz darstellt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Im Zuge von Holzerntemaßnahmen ist der Waldbesitzer verpflichtet, die Waldwege zum Schutz der Waldbesucher zu sperren. Sollten die Bäume außerhalb forstlicher Arbeiten gefällt worden sein, so bedarf die Sperrung der Genehmigung des Forstamtes - sofern sie länger als 2 Monate andauert. Wenn die gefällten Bäume das Betreten des Waldes jedoch nur geringfügig einschränken, liegt hier keine Sperrung im Sinne des § 38 LWaldG vor (zum Vergleich: Ein Zaun zum Schutz z. B. einer Waldweide muss mit einem Überstieg ausgestattet sein. Damit schränkt der Zaun das Betreten des Waldes nicht ein. Sofern die Bäume ähnlich leicht überstiegen werden können, liegt keine Einschränkung des fußläufigen Betretens vor).

Zudem schätze ich, dass die Maßnahme eher gegen das illegale Befahren der Waldwege gerichtet ist, sofern das fußläufige Betreten des Waldes nur geringfügig eingeschränkt ist. Leider müssen wir feststellen, dass Waldbesucher unter Missachtung des Fahrverbots stellenweise häufig durch den Wald fahren. Um dieser hartnäckigen Problematik Herr zu werden, greifen manche Waldbesitzer teilweise zu drastischen Maßnahmen. Bitte beachten Sie hierbei auch, dass der Waldbesitzer durch solche Maßnahmen das Betreten und (im Falle des Waldbesitzers berechtigte) Befahren für sich selbst ebenfalls einschränkt. Daher werden derartige Maßnahmen eher nicht gegen das Betretensrecht des umsichtigen Waldbesuchers gerichtet sein.
Anmerkung: ich habe den Text dahingehend korrigiert, dass durchgängig von Waldbesitzern die Rede ist.

Eine Sperrung über ein Absperrband war definitiv nicht ersichtlich. Da der Weg breit genug ist, dürfte er auch von Radfahrern befahren werden. Ich würde jetzt argumentieren - da Radfahrer auch ein Recht dazu haben, sich im Wald aufzuhalten (auf den entsprechenden Wegen) - dass die Bäume nicht in Ordnung sind. Zwar können sie von einem tüchtigen Fußgänger überstiegen werden - nicht zwingend aber von Radfahrern. Oder übersehe ich etwas? Anders als im zitierten Text, müsste doch nicht nur auf Fußgänger abgestellt werden?

EDIT: Könnte sein, dass mit "Betreten" in § 37 Abs. 1 LWaldG explizit nur der fußläufige Zugang gemeint ist. Das Befahren in Abs. 3 wäre dann wohl nachrangig?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zwar können sie von einem tüchtigen Fußgänger überstiegen werden - nicht zwingend aber von Radfahrern.
Unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten, gehe ich davon aus das ein Baumstamm, selbst mit einem Durchmesser von ca.50-60cm von Fußgängern und auch von Radfahrern, hier mittels drüber heben, problemlos überwunden werden können.
damit der Zugang zum Wald bzw. die Nutzung des Weges erschwert wird
Das ist der Fall, allerdings frage ich mich ob die Erschwernis tatsächlich die Nutzung unterbindet.
 
Der MTB-Verein Pfullingen hat genau so ein Angebot an den örtlichen SAV gemacht.
Wurde abgelehnt.
Lieber schleppen sich die 80-jährigen 1x im Jahr in den Wald, als sich von den MTBern helfen zu lassen und denen dann evtl. gar Zugeständnisse zu machen.
Da ist der Schwarzwaldverein etwas offener.

Letztlich würde es aber auch an der bestehenden Gesetzeslage nichts ändern.

Vielleicht auch die falsche Vorgehensweise?

Ich hab mich 2018 als Privatperson beim fränkischen Albverein als Wegemeister gemeldet und bin seitdem dafür mit dem Rad unterwegs. Die Wanderer sehen mich bei der Tätigkeit mit Rad, ich mache auch kein Geheimnis draus, dass ich mit dem MTB unterwegs bin und wenn vom FAV was gegen MTB kommen sollte, höre ich sofort auf damit.

Wenn sich also einige privat engagieren und das "System" von innen heraus unterstützen bzw. übernehmen, dann können sie irgendwann nicht mehr ohne Biker auskommen, wenn es weiterhin funktionieren soll. 🤔
 
Zum Schwäbischen Albverein:
Habe auch lokale Ablehnung auf meine Angebote erfahren. Wir sollten trotzdem dranbleiben. Einzelne SAV Ortsgruppen haben bereits MTB im Angebot. Die Zeit spielt für uns. Und an der Spitze des SAV gibt es demnächst einen Führungswechsel.

Beim Schwarzwaldverein (und auch im Odenwald) ist man da schon weiter. 👍
 
Und spätestens wenn die Grenzen zwischen Wander- und MTB-Vereinen vollends aufbrechen, kann man ja dann "untereinander" @Borons_MTB 's Frage klären, wie man sich idealerweise zu Fuß und auf dem Rad begegnet und Konflikte vermeidet. Auch ohne Zollstock. ;)
Ich hatte so eine Diskussion mal im DAV Schwaben angeregt. Also zwischen MTB- und Wander-Gruppe, aber die Wanderer fanden das überflüssig: Regeln wie rechtzeitig ankündigen, langsam passieren, an Engstellen im Zweifel absteigen, seien doch bekannt und man müsse das Rad dort nicht neu erfinden, sondern sich einfach nur daran halten. Das würde meistens auch gut klappen. Ein paar Trottel gäbe es natürlich immer - egal ob auf dem Rad oder zu Fuß.
Ich fände die Klärung und Aufklärung, ob man z.B. klingeln oder rufen soll, schon interessant. Gerade auch in Richtung Fußgänger, dass Klingeln durchaus nett gemeint sein kann. Manche schimpfen, wenn man klingelt, ob das jetzt die Lichthupe des Radfahrers wäre und sie zur Seite springen müssten und andere schimpfen, wenn man nicht klingelt (aber sich verbal bemerkbar macht "Palimpalimm!"), ob man überhaupt wisse, was die StVO sei und wo die Klingel ist. ("Hier am Lenker, aber ich wollte Sie nicht erschrecken!") Aber solche Vorgespanntheiten sind eh die Ausnahme.
Aus meiner Erfahrung ist bei dem Thema entscheidend, dass man sich rechtzeitig und schon von Weitem bemerkbar macht - egal ob man klingelt, ruft oder die Sperrklinken rasseln lässt. Dann haben die Fußgänger auch subjektiv genug Zeit, hintereinander zu gehen etc. Gleichzeitig sollte man immer damit rechnen, dass man nicht gehört wird. Geduldiges und defensives Verhalten hilft auch dabei.
 
Aus meiner Erfahrung ist bei dem Thema entscheidend, dass man sich rechtzeitig und schon von Weitem bemerkbar macht - egal ob man klingelt, ruft oder die Sperrklinken rasseln lässt. Dann haben die Fußgänger auch subjektiv genug Zeit, hintereinander zu gehen etc. Gleichzeitig sollte man immer damit rechnen, dass man nicht gehört wird. Geduldiges und defensives Verhalten hilft auch dabei.
So ist es, ich mache mich frühzeitig bemerkbar, synchronisiere mein Tempo auf das der Spaziergänger, Wanderer oder Läufer und erkenne wie reagiert wird, dann fahre ich langsam vorbei.

Das soll jetzt kein pedelec bashing sein, betrifft vorzugsweise breite Waldwege, gemeinsam genutzte Geh- und Radwege, aber! Egal wer auf diesen Dingern sitzt, es wird nicht geklingelt noch auf sich aufmerksam gemacht, ob das jetzt ein junger Mensch, alter Mensch, ein Familentrupp ist, egal welche Art von E-Rad gefahren wird, die Abstände bei der Vorbeifahrt zu den Fußgänger sind sehr knapp gehalten und das Tempo recht hoch. Etwas was ich bei Motorlosen MTBlern viel seltener feststelle. Das mag auch daran liegen das Pedelecs mittlerweile die sehr große Mehrheit im Wald (Forststraßen) darstellen.

Persönlich stört oder erschrickt es mich nicht, wenn jemand plötzlich knapp an mir vorbeifährt, ich sehe aber oft genug die Reaktion von Fußgängern denen das widerfährt.

Eine Regelung der Wegbreite ist unsinnig, wie aufgezeigt gibt es immer Dödel die auch auf 6m nicht mit der Breite klarkommen, seien es Fußgängergruppen, und hier vor allem, entgegen Landläufiger Ansicht, meist jüngere Zeitgenossen zwischen ca. 16 - 50 die bewusst alles ignorierend oder Blind und Taub durch die Botanik stolpern. Bei den obengenannten Pedelecfahrern sind es alle Altersgruppen bis zum Greis die nicht wissen wo die Bremse oder die Klingel ist.
 
So ist es, ich mache mich frühzeitig bemerkbar, synchronisiere mein Tempo auf das der Spaziergänger, Wanderer oder Läufer und erkenne wie reagiert wird, dann fahre ich langsam vorbei.

Das soll jetzt kein pedelec bashing sein, betrifft vorzugsweise breite Waldwege, gemeinsam genutzte Geh- und Radwege, aber! Egal wer auf diesen Dingern sitzt, es wird nicht geklingelt noch auf sich aufmerksam gemacht, ob das jetzt ein junger Mensch, alter Mensch, ein Familentrupp ist, egal welche Art von E-Rad gefahren wird, die Abstände bei der Vorbeifahrt zu den Fußgänger sind sehr knapp gehalten und das Tempo recht hoch. Etwas was ich bei Motorlosen MTBlern viel seltener feststelle. Das mag auch daran liegen das Pedelecs mittlerweile die sehr große Mehrheit im Wald (Forststraßen) darstellen.

Persönlich stört oder erschrickt es mich nicht, wenn jemand plötzlich knapp an mir vorbeifährt, ich sehe aber oft genug die Reaktion von Fußgängern denen das widerfährt.

Eine Regelung der Wegbreite ist unsinnig, wie aufgezeigt gibt es immer Dödel die auch auf 6m nicht mit der Breite klarkommen, seien es Fußgängergruppen, und hier vor allem, entgegen Landläufiger Ansicht, meist jüngere Zeitgenossen zwischen ca. 16 - 50 die bewusst alles ignorierend oder Blind und Taub durch die Botanik stolpern. Bei den obengenannten Pedelecfahrern sind es alle Altersgruppen bis zum Greis die nicht wissen wo die Bremse oder die Klingel ist.
Das alles mit Rücksichtnahme, Klingeln, Raser auf Forstautobahnen.... egal ob mit oder ohne E, bringt in der Diskussion um die 2-Meter-Regel in BW leider gar nichts.

Die Landesregierung ist der Meinung, die Regelung macht Sinn, weil keine Unfälle etc. bekannt sind = Regelung sorgt für Schutz.

Daher muss das Gesetz nicht geändert werden.
 
Das alles mit Rücksichtnahme, Klingeln, Raser auf Forstautobahnen.... egal ob mit oder ohne E, bringt in der Diskussion um die 2-Meter-Regel in BW leider gar nichts.
Das ist wahr. Ich erinnere gerne an den Volksantrag gegen den fortschreitenden Flächenfraß. Der wurde auch sauber abgeschmettert:

Bei seiner Plenarsitzung am 17. Juli 2024 hat der Landtag BW den Volksantrag "Ländle leben lassen" einstimmig abgelehnt.
Quelle: https://www.laendle-leben-lassen.de/

Bleibt nur, dass sie das Gesetz einmal ändern und dann vielleicht wieder der Weg vor ein Verfassungsgericht möglich wäre.
 
Ich habe eine interessante Auskunft zur Zuständigkeit erhalten (ich hatte vor ein, zwei Seiten über einen Fall berichtet, bei dem es den Anschein hat, der Waldbesitzer hätte nur deshalb Bäume auf den Weg gefällt, um den Zugang zu behindern).
Das haben in meiner Gegend einige Waldbesitzer vor mehreren Jahrzehnten versucht.
Hat schon damals schon nicht funktioniert.
Zuerst hat sich durch Fußgänger ein kleiner Trampelpfad, der für Radfahrer viel zu schmal war, direkt am Stamm entlang gebildet. Der wurde dann durch die Fußgänger, ersichtlich an den ausschließlichen Fußspuren, immer weiter „optimiert“. Sprich die scharfen Richtungsänderungen wurden geglättet und der Weg dadurch auch verbreitert. Erst dann konnte man die ersten vereinzelten Reifenspuren von Fahrrädern sehen.
Am Ende nahm der Weg dann deutlich mehr Grund ein wie zuvor und die Zahl der Erholungssuchenden hatte sich nicht verringert.
Meine Erkenntnis von damals => Sperrung ohne Alternative kann nicht funktionieren.
 
Die Landesregierung ist der Meinung, die Regelung macht Sinn, weil keine Unfälle etc. bekannt sind = Regelung sorgt für Schutz.
Deine Interpretation ist gewagt, nach offizieller Lesart dient die Regelung der Rechtssicherheit, sie soll Konfliktpotential, hier Nutzungskonflikte, minimieren, stellt den Bezug zur STVO für ausserörtliche Rad/Gehwege her, dann ist erst die Vermeidung von Unfällen genannt als wünschenswerten Nebenaspekt. Wobei der Begegnungsaspekt, der verschiedenen Gruppe und Interessen, der Naturschutz, zentral ist.

Führe ich meine Beobachtungen weiter, sehe ich das oftmals Pedelecfahrer als Passagier auf ihren Rädern sitzen, der Anschub durch den Motor verlangt Ihnen oftmals so viel Aufmerksamkeit ab das sie dem Geschehen um sie herum, recht hilflos ausgeliefert sind wodurch es dann zu im vorigen Beitrag unpassendem Handeln kommt. Das trifft ausdrücklich nicht auf alle Fahrer dieser Geräte zu und ist auch kein Argument gegen E, aber es ist bei vielen der Fall und es werden immer mehr. Ja, und das bedingt die Gefahr von Konflikten

Zurück zur Begründung für die 2m Regel, Naturschutz ist natürlich hanebüchen, ist ein Trail existent, durch Wanderer vormals gespurt ist es wumpe ob man ihn auch mit dem Rad befährt, solange man am Tag fährt und der Trail nicht durch Ruhezonen oder Schutzzonen für das Wild führt und er nicht durch Naturwaldzellen führt. Was Waldbesitzer hier für Belange haben ist auch irrelevant solange der Naturschutz gewahrt ist, und der Eigentümer des Waldes keinen Schaden nachweisen kann. Die Durchführung von Forstarbeiten ist ebenfalls unabhängig von Trails und Wegbreiten zu sehen, da die Forststraßen für die Forstwirtschaft angelegt wurden und eine ausreichende Breite aufweisen.
 
Deine Interpretation ist gewagt, nach offizieller Lesart dient die Regelung der Rechtssicherheit, sie soll Konfliktpotential, hier Nutzungskonflikte, minimieren, stellt den Bezug zur STVO für ausserörtliche Rad/Gehwege her, dann ist erst die Vermeidung von Unfällen genannt als wünschenswerten Nebenaspekt. Wobei der Begegnungsaspekt, der verschiedenen Gruppe und Interessen, der Naturschutz, zentral ist.

Führe ich meine Beobachtungen weiter, sehe ich das oftmals Pedelecfahrer als Passagier auf ihren Rädern sitzen, der Anschub durch den Motor verlangt Ihnen oftmals so viel Aufmerksamkeit ab das sie dem Geschehen um sie herum, recht hilflos ausgeliefert sind wodurch es dann zu im vorigen Beitrag unpassendem Handeln kommt. Das trifft ausdrücklich nicht auf alle Fahrer dieser Geräte zu und ist auch kein Argument gegen E, aber es ist bei vielen der Fall und es werden immer mehr. Ja, und das bedingt die Gefahr von Konflikten

Zurück zur Begründung für die 2m Regel, Naturschutz ist natürlich hanebüchen, ist ein Trail existent, durch Wanderer vormals gespurt ist es wumpe ob man ihn auch mit dem Rad befährt, solange man am Tag fährt und der Trail nicht durch Ruhezonen oder Schutzzonen für das Wild führt und er nicht durch Naturwaldzellen führt. Was Waldbesitzer hier für Belange haben ist auch irrelevant solange der Naturschutz gewahrt ist, und der Eigentümer des Waldes keinen Schaden nachweisen kann. Die Durchführung von Forstarbeiten ist ebenfalls unabhängig von Trails und Wegbreiten zu sehen, da die Forststraßen für die Forstwirtschaft angelegt wurden und eine ausreichende Breite aufweisen.
Nach der Petition von 2014 gab es folgende Info der Landesregierung, die bis heute Bestand hat.
Ich sehe da als Hauptargument Konfliktvermeidung und Risikominimierung im Begegnungsverkehr:

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de...ike-fahren-im-wald-infos-zur-zwei-meter-regel
 
@JensDey : Ah, dann bist du wahrscheinlich der mit der Glocke ;) den ich als Beispiel erwähnen wollte.

Ich glaube wie wir uns als Fußgänger oder Biker idealerweise verhalten sollten wissen wir alle hier.
Manche MTBler haben aber gar keine Klingel, wie ich schon bemerkt habe. Manche rufen dann immerhin.
Ich versuche auch frühzeitig zu klingeln oder wenn ich laufe mich durch Husten o.ä. bemerkbar zu machen.
Ich finde klingeln bei Annäherung ist Pflicht... und zwar frühzeitig, nicht erst eine Sekunde vor'm Vorbeifahren.
Hin und wieder habe ich "Bitte nicht erschrecken" gerufen, was zu 90% dazu geführt hat, dass die Leute sich erschrocken haben.
Einige MTBler habe ich schon erlebt, dass sie beim Einfahren in Engstellen klingeln oder rufen, oder eben der Kollege, der mit der Glocke am Rad rumfährt. Finde ich persönlich gut.
Als Fußgänger/Läufer, einfach immer mal einen Blick nach Hinten und die Ohren auf haben, funktioniert meist ganz gut.

Bzgl. Baumstämme: Sind die Wege nur durch Baumstämme darüber gelegt wirklich "gesperrt"? Also im Sinne: ist das bloße Versperren durch Baumstämme bereits ein Verwaltungsakt oder muss es noch durch ein Schild bemerkbar gemacht werden?
Wir haben hier einen Trail, der oben versperrt wurde, von unten aber begehbar ist und irgendwann steht man oben und kommt nicht raus und nur sehr schwer wieder runter. Anfangs lagen nur die Baumstämme, mittlerweile steht auch ein Schild der Gemeinde, also ist es jetzt zumindest von oben ersichtlich und klar, von unten aber nicht.
Warum eine solche Sperrung vom Waldbesitzer oder den Behörden nicht sauber kommuniziert wird, sprich durch Schilder, verstehe ich manchmal auch nicht.
Ich handle zwar nach der Prämisse, wenn der Weg so offensichtlich versperrt wurde war es höchstwahrscheinlich jemand befugtes, aber ob das den Vorschriften entspricht? Keine Ahnung.

Diese Woche hat es bei uns im Odenwald übrigens zwei Rennradler erwischt :(
Beides Mal aber soweit ich es gelesen habe, Autofahrer schuld. Einmal Vorfahrt missachtet.

Der Zweite Fall war auf einer engen Straße zum Berg, Straße dürfte so ca. 3m breit sein. Die Autofahrer überholen dort die Radfahrer auch wenn sie die 2m Abstand niemals einhalten können, auch in den Kurven. Manche Radfahrer ziehen auch mit 50+ km/h in die Kurven. Dass noch nichts schlimmeres passiert ist, ist pures Glück.
Diesmal war's aber "nur" ein Kontakt beim Überholen einer Gruppe Radfahrer. Eine Radlerin ist wohl etwas ausgeschert und hat das Auto touchiert.

Naturschutz als Begründung für die 2m-Regel macht schon Sinn ist aber zu pauschal. Schutz von Tieren und Lebensräume müsste auch Fußgängern das Betreten des Waldes verbieten, zumindest in der Dämmerung, Nachts und zu besonderen Zeiten, wie z.B. Setz- oder Brutzeiten.
Klar, ein einzelner Fußgänger ist leiser und macht weniger Schaden als ein Biker, aber langfristig entstehen ebenfalls Schäden, wenn dadurch Trails angelegt werden.
Sinnvoller wäre es imho, wenn es einfach mehr offizielle Verbindungswege/Trails >2m gäbe, und der Rest des Waldes nur zu bestimmten Zeiten zu Zwecken wie Pilze sammeln betreten werden darf. Ich verstehe schon, dass manche quer durch fahren / laufen z.B. über Rückewege, wenn der offizielle Weg 3-4km länger ist.
 
Als Fußgänger/Läufer, einfach immer mal einen Blick nach Hinten und die Ohren auf haben, funktioniert meist ganz gut.
Die Ohren auf, ok. Aber immer wieder mal einen Blick zurückwerfen, sorry, das ist albern!
Sinnvoller wäre es imho, wenn es einfach mehr offizielle Verbindungswege/Trails >2m gäbe
Es gibt genug breite Wege im Wald, jetzt noch zusätzliche anlegen, geschottert, mit wassergebundener Decke planiert, ein selten dummer Vorschlag. Dann ist vom Wald bald gar nichts mehr übrig.
über Rückewege, wenn der offizielle Weg 3-4km länger ist
Rückegassen sind üblicherweise Sackgassen, Einschnitte im Wald zur Holzernte, da gibt es keinen Ausgang, man kann also nicht abkürzen.
 
Die Ohren auf, ok. Aber immer wieder mal einen Blick zurückwerfen, sorry, das ist albern!

Es gibt genug breite Wege im Wald, jetzt noch zusätzliche anlegen, geschottert, mit wassergebundener Decke planiert, ein selten dummer Vorschlag. Dann ist vom Wald bald gar nichts mehr übrig.

Rückegassen sind üblicherweise Sackgassen, Einschnitte im Wald zur Holzernte, da gibt es keinen Ausgang, man kann also nicht abkürzen.

Auf engen Wegen schaue ich als Fußgänger immer regelmäßig zurück. Nicht alle 10 Sekunden, aber zumindest von Engstellen oder technisch schwierigen Abschnitten. Hilft mir und den MTBler. Idealerweise kann ich mir dann eine passende Stelle suchen um die vorbeizulassen. Meist - und das klappt oft echt gut - ruft der Erste mir dann zu wie viele noch kommen.

Nix schottern etc.
Einfach existente Wege an passenden Stellen erweitern, naturbelassen, nicht geschottert oder versiegelt... oder bestehende Schneisen zugänglich machen. Ich rede nicht von hunderten Verbindungswegen sondern ein, zwei, drei zusätzliche Wege an neuralgischen Stellen.

Ich kenne mindestens 2 Rückegassen hier, die mittlerweile (illegal?) um Trampelpfade erweitert wurden. Lieber 100m durch den Wald, als 3km Umweg... natürlich ist das Verhalten nicht korrekt, aber so könnte man vielleicht dafür sorgen, dass Wege/Trails dort entstehen, wo es mit Naturschutz vereinbar ist.
 
[...] Sinnvoller wäre es imho, wenn es einfach mehr offizielle Verbindungswege/Trails >2m gäbe, und der Rest des Waldes nur zu bestimmten Zeiten zu Zwecken wie Pilze sammeln betreten werden darf. [...]
Zu dem "mehr offizielle Verbindungswege/Trails >2m" kann ich @NRSsyn nur zustimmen. Das Netz ist jetzt schon recht dicht.
Zu dem "Rest des Waldes nur zu bestimmten Zeiten zu Zwecken wie Pilze sammeln betreten": Bring bitte niemand auf dumme Gedanken! In archaischer, dunkler Vorzeit waren die Regelungen schon einmal so, da möchte ich nicht nochmal hin. Ich hab kein Problem mit zeitlich befristeten Sperrungen solange es begründete Einzelfälle sind, aber eine generelle Einschränkung des Betretungsrechtes lehne ich ganz entschieden ab.
 
@/dev/random: Was meinst du mit "in archaischer, dunkler Vorzeit"? Das was ich vermute?
Mir war nicht bewußt, dass es sowas schonmal gab. Ich bin der letzte, der sowas will. Bin ja selbst viel im Wald unterwegs und für mich wäre das nachteilig. Ich überlege halt nur, was man tun könnte.

Ist das bei euch echt so mit einem dichten Netz? Vielleicht haben wir da einfach eine unterschiedliche Betrachtungsweise.
 
Auf engen Wegen schaue ich als Fußgänger immer regelmäßig zurück. Nicht alle 10 Sekunden, aber zumindest von Engstellen oder technisch schwierigen Abschnitten. Hilft mir und den MTBler. Idealerweise kann ich mir dann eine passende Stelle suchen um die vorbeizulassen. Meist - und das klappt oft echt gut - ruft der Erste mir dann zu wie viele noch kommen.

Nix schottern etc.
Einfach existente Wege an passenden Stellen erweitern, naturbelassen, nicht geschottert oder versiegelt... oder bestehende Schneisen zugänglich machen. Ich rede nicht von hunderten Verbindungswegen sondern ein, zwei, drei zusätzliche Wege an neuralgischen Stellen.

Ich kenne mindestens 2 Rückegassen hier, die mittlerweile (illegal?) um Trampelpfade erweitert wurden. Lieber 100m durch den Wald, als 3km Umweg... natürlich ist das Verhalten nicht korrekt, aber so könnte man vielleicht dafür sorgen, dass Wege/Trails dort entstehen, wo es mit Naturschutz vereinbar ist.
Gehe ich einen schmalen Pfad bergan, höre ich mein lauteres Atmen, das Geräusch des Windes der durch das Blätterdach weht, den Gesang der Vögel, das Gekreuch der Bodentiere, knarrende Äste, solange ich kein Waldfremdes Geräusch hinter mir höre habe ich keine Veranlassung mich willkürlich um zuschauen, ist wer hinter mir hat er frühzeitig Laut zu geben falls er an mir vorbei möchte, bergab ebenso! Alles andere definiere ich als vorauseilenden Gehorsam vor evtl. Annäherung von hinten, oder Angst vor unbegründeter Gefahr!

Im Wald da stehen Bäume, es gibt Unterholz, Gebüsch, weshalb manche Wege dort eng sind, sie führen durch die Stellen, zwischen eng stehenden Bäumen und weiterem Bewuchs der am Rand des Weges dichter ist. Jetzt sollen also um deinem Anliegen genüge zu tun das Buschwerk entfernt, die Wurzeln von Bäumen freigelegt werden, der Erosion Raum geschaffen werden. Nur weil du oder irgendwer willkürlich neuralgische Abschnitte vermutest.

Das Rückegassen, deren betreten nicht gestattet ist, weil sie der Forstwirtschaft alleine dienen, also forstwirtschaftliche Anlagen sind, die zu Abkürzungen missbraucht werden, soll man das jetzt offiziell durchgängig machen und sie zu Wegen ausbauen. Auch so kann man Wald verschwinden lassen. Wer abkürzen will hat meiner Ansicht nach sowieso im Wald nichts verloren, er will ja schnell wieder Raus und nicht lange dort verweilen.

Irgendwie erinnerst du mich an Menschen die Bundes- und Landesgartenschauen für toll halten und Landschaftsgärtner als Gärtner sehen.
 
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