Bin kein Jurist, ich hatte das Fach nurmal zeitweise.
Generell mußt du den Mangel direkt bei der Abholung anzeigen, bzw. dieses nur unter Vorbehalt abholen.
Es handelt sich hierbei glaube ich um einen Werksvertrag(Also Erbringung einer vorher verhandelten Leistung)
Wenn dem so ist, hat...