@Jaerrit Interessant, dass du vom Bundes/Landeswaldgesetz weisst, aber nicht von der Naturschutzverordnung Siebengebirge, denn beide sind auf demselben Wege in Kraft getreten: Verkündigung im zuständigen Amtsblatt. Ok, wer liest schon Amtsblätter.
Na ja das Bundes/Landeswaldgesetz ist eine allgemeingültige Geschichte wenn auch bundeslandabhängig... Und die Naturschutzverordnung 7Gb ist eine nur lokal sehr begrenzt geltende Vorschrift. Ich vertrete ja die Meinung das solche lokalen Regelungen viel deutlicher sprich durch entsprechende StVO konforme Schilder ausgeschildert sein sollte, an solchen Schaukästen fahre ich generell, da im Regelfall nur eine Karte die für mich nicht interessant ist enthalten ist, vorbei!
Und ich muss auch sagen wenn ich nicht hier im Forum wäre wüsste ich nichts von dieser Verordnung!
Nicht jeder liest alle lokalen Tageszeitungen oder Amtsblätter, bzw man informiert sich für einen Urlaub maximal über das Landeswaldgesetz, jede lokale verordnung kann man nicht kennen!
Daher meine ich es sollte auch entsprechend offensichtlich ausgeschildert sein! Beispiel Kruppwald, zwar illegal beschildert vom Besitzer ohne behördliche grundlage, aber für jeden auch ortsunkundigen erkennbar!