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Hallo zusammen,
habe soeben in der aktuellen Ausgabe der Überherrner Rundschau
(Nummer 26/11 vom 30.06.2011) auf Seite 4 Folgendes entdeckt:
Zitat: "Mountainbikes im Wald"
"Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, das gemäß §25
Absatz 1 des Landeswaldgesetzes Saarland das Radfahren im Wald
nur auf Wegen und Straßen gestattet ist. Wege im Sinne diese Gesetzes
sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet, dauerhaft angelegte oder
naturfeste forstliche Wirtschaftswege.
Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußpfade sind keine Wege.
Odnungswidrig handelt u.a., wer abseits von Wegen oder Straßen im Wald Rad fährt. Ich bitte daher um Beachtung.
Überherrn 24.06.2011
Der Bürgermeister
In Vertretung
Giudo Guldner
1. Beigeordneter"
Das ist jawohl der absolute Irrsinn, was soll das !!!!!

Heißt das, wir Mountainbiker dürfen beispielsweise die "Tafeltour" oder
den mir unter "Hexenweg" bekannten Trail, vorbei am Bergrücken des
Beruser Bergs nicht mehr befahren ???
Wie kann ein solch "ordnungswidriges" Verhalten geahndet werden ?
Müssten nicht im Wald, bzw. an solchen Wegen entsprechende Schilder angebracht sein, damit überhaupt eine Strafe ausgesprochen werden kann ?
Können wir Biker uns gegen solche Gesetze wehren ??



Ich denke alle Biker, die sich in Zukunft im Raum Überherrn im Wald
bewegen, sollten aufgrund des o.g Artikel nun noch rücksichtsvoller
gegenüber Spaziergängern, Joggern und Wanderern auftreten, damit
die Situation nicht noch weiter hochgepusht wird.
Es muss doch möglich sein, dass jeder im Wald seinem Hobby nachgehen kann ohne sich gegenseitig zu gefährden oder sich gegenseitig anzuprangern.
Sonst können wir ja bald alle auf Trekkingräder umsatteln.
habe soeben in der aktuellen Ausgabe der Überherrner Rundschau
(Nummer 26/11 vom 30.06.2011) auf Seite 4 Folgendes entdeckt:
Zitat: "Mountainbikes im Wald"
"Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, das gemäß §25
Absatz 1 des Landeswaldgesetzes Saarland das Radfahren im Wald
nur auf Wegen und Straßen gestattet ist. Wege im Sinne diese Gesetzes
sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet, dauerhaft angelegte oder
naturfeste forstliche Wirtschaftswege.
Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußpfade sind keine Wege.
Odnungswidrig handelt u.a., wer abseits von Wegen oder Straßen im Wald Rad fährt. Ich bitte daher um Beachtung.
Überherrn 24.06.2011
Der Bürgermeister
In Vertretung
Giudo Guldner
1. Beigeordneter"
Das ist jawohl der absolute Irrsinn, was soll das !!!!!


Heißt das, wir Mountainbiker dürfen beispielsweise die "Tafeltour" oder
den mir unter "Hexenweg" bekannten Trail, vorbei am Bergrücken des
Beruser Bergs nicht mehr befahren ???

Wie kann ein solch "ordnungswidriges" Verhalten geahndet werden ?

Müssten nicht im Wald, bzw. an solchen Wegen entsprechende Schilder angebracht sein, damit überhaupt eine Strafe ausgesprochen werden kann ?

Können wir Biker uns gegen solche Gesetze wehren ??




Ich denke alle Biker, die sich in Zukunft im Raum Überherrn im Wald
bewegen, sollten aufgrund des o.g Artikel nun noch rücksichtsvoller
gegenüber Spaziergängern, Joggern und Wanderern auftreten, damit
die Situation nicht noch weiter hochgepusht wird.
Es muss doch möglich sein, dass jeder im Wald seinem Hobby nachgehen kann ohne sich gegenseitig zu gefährden oder sich gegenseitig anzuprangern.
Sonst können wir ja bald alle auf Trekkingräder umsatteln.
