Förster verbietet Wegenutzung

Langsam! § 14 BWaldG bietet eine Öffnungsklausel für den Landesgesetzgeber:
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.
Absatz 2 definiert recht genau, dass Einschränkungen des Betretungsrechts "aus wichtigem Grund" erfolgen können. Eine Umspezifizierung von "normalen" Waldwegen, um die Einschränkung des Betretungsrechts zu ermöglichen, erlaubt das Bundesgesetz wohl nicht.
 
Doch. Ist halt ne Einschränkung im Sinne des Gesetzes. Muss halt begründet werden, warum die erforderlich ist.
Ähnlich die 2m-Regel in Baden-Württemberg: Die wäre sonst auch rechtswidrig bzw. mit höherrangigem Recht unvereinbar. Ist sie aber nicht, sondern nur (rechts-) politisch fragwürdig.

Dazu die altbekannte Leitentscheidung des BVerfG "Reiten im Walde": http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv080137.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch. Ist halt ne Einschränkung im Sinne des Gesetzes. Muss halt begründet werden, warum die erforderlich ist.
Ähnlich die 2m-Regel in Baden-Württemberg: Die wäre sonst auch rechtswidrig. Ist sie aber nicht, sondern nur (rechts-) politisch fragwürdig.
In BaWü geht es um verschieden breite Wege und um den angeblichen Schutz von Nutzergruppen. Das ist (für uns Biker) böse, aber konform.
In RLP wird identisch gearteten Wegen, ja sogar Teilstrecken eines Wegs, die Defintion "Weg" aberkannt, um auf diesen "Nichtwegen" das Betreten/ Befahren zu verbieten. Das widerspricht dem Bundeswaldgesetz schon eher ...
 
*Entscheidung lesen*
Eine landesgesetzliche Regelung, die das Reiten im Walde grundsätzlich nur auf solchen privaten Straßen und Wegen erlaubt, die als Reitwege gekennzeichnet sind, ist mit § 14 des Bundeswaldgesetzes vom 2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037) vereinbar und verstößt nicht gegen Art. 2 Abs. 1 GG.

Dort haben sie sogar auf allen Wegen das Reiten verboten, soweit es nicht durch Allgemeinverfügung ausdrücklich erlaubt ist. Damit ist der Eingriff noch wesentlich intensiver.

Was die Rechtsklarheit angeht, wie gesagt, sehe ich die Regelung in RLP ebenfalls äußerst kritisch.
 
Echt informativ der Thread, danke dafür. Komme enfalls aus RP.
Rechtlich könnte ich dann grad mal die Hälfte der alltagstauglichen Wege hier streichen.
Nur landwirtschaftlicher Verkehr, nur Anlieger, nur Fußgänger, dazu noch der Hickhack im Wald. Da bleibt nicht mehr viel.
 
Fehlt nur noch das jemand mit dem Auto auf dem Trail daherkommt und sagt das Fahrradfahren verboten ist
 
Du meinst es kommt einem ein driftendes Auto entgegen welches ein Radverbotsschild aus dem Fenster hängen hat
 
Moin,
vorgestern war es bei uns dann auch so weit.
Mit den Kindern der MTB-Abteilung des örtlichen Vereins waren wir gegen 18:00 Uhr im Wald unterwegs. An einer Wegekreuzung wurden wird von einem Autofahrer angehalten, der sich als Forstbeamter ausgab und uns relativ harsch anwies, den von uns gewählten Weg nicht zu befahren. Nach kurzer Diskussion (Landesbeamter, Landeswaldgesetz, Wegenutzung etc.) haben wir dann eine andere Route gewählt - alleine weil eine Diskussion im Beisein der Kinder wenig sinnvoll ist.
Das Revier liegt in Rheinland-Pfalz, wo es keine 2m-Regelung gibt. Die für mich relevanten Paragrafen aus dem Landeswaldgesetzt sind:

LWaldG § 3 Begriffsbestimmungen
(7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege.

LWaldG § 22 Betreten, Reiten, Befahren
(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; darüber hinausgehende Reit- und Befahrensmöglichkeiten können die Waldbesitzenden gestatten, soweit dadurch nicht die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Die untere Forstbehörde kann auf Antrag der Waldbesitzenden Straßen und Waldwege sperren, wenn besondere Schäden einzutreten drohen oder bereits eingetreten sind. Nicht erlaubt ist das Reiten im Wald auf Straßen und Waldwegen mit besonderer Zweckbestimmung. Die Waldbesitzenden machen die Zweckbestimmung durch Schilder kenntlich. Die Markierung von Straßen und Waldwegen als Wanderwege oder Fahrradwege ist keine besondere Zweckbestimmung im Sinne des Satzes 3.

Dazu die Auslegung der DIMB für RLP:
https://www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/317-die-rechtslage-in-rheinland-pfalz

Es gibt dort keine Schilder, die eine Weiterfahrt verbieten würden. Da der Weg in allen Wander- und Katasterkarten eingetragen ist und schon seit min. 30 Jahren existiert (so lange fahre ich den schon mit dem MTB) ist er wohl auch dauerhaft angelegt. Ich kann aus dem Waldgesetz kein Verbot ableiten.

Als Anhang ein paar Bilder besagter Kreuzung mit dem Weg, den wir fahren wollten bzw. dem Weg, dem wir bergauf gefolgt sind.Anhang anzeigen 858723 Anhang anzeigen 858724 Anhang anzeigen 858725

Ich bin mir durchaus klar, das es hier keine Rechtsberatung gibt, auch hilft eine Diskussion im Einzelfall nicht weiter. Mich würde einfach mal die Einschätzung von anderen interessieren.
Habt Ihr ihn nach seinem Ausweis gefragt? Hätte ich gemacht. Denn das war aller aller Voraussicht nach ein Wichtigtuer, der einfach Radlern auf den Sack gehen wollte und sich mächtig fühlte in seiner Grenzenlosen Ignoranz und Dummheit. Denn es ist ja kein Zufall, dass die Polizei immer zu zweit unterwegs ist: Einer bezeugt die Behauptungen des anderen. Wenn dann so einer allein daher kommt, hat er schon mal absolut null Handhabe und Zeugen. Theoretisch könnte man ihm auch seinen Ausweis vor der Nase verbrennen und dann vor Gericht aussagen, dass er keinen gehabt habe. Absoluter Nullblicker. Würde ich fast auf der Behörde melden diesen Dummschwätzer. Zu verlieren habt Ihr nichts.
 
Hattest Du diesen Beitrag von @schmitr3 gelesen (speziell den ersten Satz)?

Förster verbietet Wegenutzung
Ja. Habe ich. Da war das Kind schon in den Brunnen gefallen. Denn der Wichtigtuer war schon auf der Stelle angekommen, wo er einen in bürokratischem Scheixx ersticken kann, weil er mit seiner Wichtigtuerei die anderen eingeschüchtert hatte. Da hilft dann nur noch ein Anwalt, der das Recht verdrehen kann, so wie es das Forstamt hier tut. Eine sinnvolle Lösung ist damit in weite Ferne gerückt. Leider. Wenn man es auf einen Prozess ankommen lässt, kann es gut gehen, wie in Bayern. Aber das Risiko ist hoch und vermutlich den Aufwand nicht wert. Am besten nichts mehr machen, weiterfahren und wenn wieder der Wichtigtuer kommt, das bedenken, was ich geschrieben hatte. Denn wenn Aussage gegen Aussage steht, hat der Förster das gleiche Recht wie jeder vor Gericht.
 
Und wie willst Du das machen? Einfach hinmarschieren und sagen: Da im Wald war einer, der hat gesagt ich darf da nicht fahren, mimimimi?
Nein. So einfach ist es leider nicht. Aber sich vergewissern, wie die Sachlage ist und dann nicht mit mimimi aufkreuzen sondern klar und deutlich zum Ausdruck bringen, dass einer "seine Kompetenzen überschritten hat". Unter Umständen fragen, was der Schexxx soll.
 
Nein. So einfach ist es leider nicht. Aber sich vergewissern, wie die Sachlage ist und dann nicht mit mimimi aufkreuzen sondern klar und deutlich zum Ausdruck bringen, dass einer "seine Kompetenzen überschritten hat". Unter Umständen fragen, was der Schexxx soll.

Dazu müßtest Du erstmal den Namen von "Einer" und dessen Funktion kennen
 
Derjenige, der irgendwas anordnen oder kontrollieren will, muss sich ja ausweisen. Zumindest verbal. Wenn einem das komisch vorkommt, direkt mal bei der Behörde, die er angibt, anrufen. Er muss ja einen Kollegen mit seiner Telefonnummer haben. Ansonsten die Polizei informieren.
 
Dazu müßtest Du erstmal den Namen von "Einer" und dessen Funktion kennen
Wenn er sich ausweisen kann, tue ich das. Kann er das nicht, hat er mir auch nichts zu sagen. Dann kann ich ihn direkt fragen, warum er sich nicht um seinen eigenen privaten Dreck kümmert und warum er mich nicht einfach in Ruhe lässt mit seinen nervtötenden Ansichten.
 
Der Wald in dem wir fahren gehört halt jemandem und der hat natürlich ein Interesse an seinem Eigentum. Ist doch klar, dass der nicht will, dass wir in seinem Wald fahren. Ich wäre da nicht so auf Konfrontation aus, weil ist ja nicht mein Wald. Wenn ich den Eigentümer zu sehr ärgere, stellt er am Ende Wildschutzzäune oder sonstige Hindernisse auf.

Ich würde den Weg in Anwesenheit des Försters auch nicht befahren. Man sieht sich immer zweimal im Leben, aber wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass es auf demselben Waldweg ist?
 
wenn der Wald nicht so groß ist , häufiger als einem Lieb ist.

Eine andere Möglichkeit abseits von Krieg/Klage gegen den Förster , wäre es seine Rechtsauffassung/Ausführungen von der Aufsichtsbehörde ( Ministerium ) prüfen zu lassen und dabei gleichzeitig die eigene ( DIMB) Auffassung gegenüberstellen und um Klarstellung bitten, ist zwar auch riskant aber bei weitem nicht so wie eine Klage mit ungewissen Ausgang dessen Urteil dann Präzedenzwirkung hat.
 
Eigentlich sollte man so einen Mist s.s.w.m. vergessen.

Aber wenn noch ein bisschen Rest-Ärger vorhanden ist, der abgebaut werden muss und man die damit verbundene Arbeit nicht scheut, dann....
Denn der Wichtigtuer war schon auf der Stelle angekommen, wo er einen in bürokratischem Scheixx ersticken kann, weil er mit seiner Wichtigtuerei die anderen eingeschüchtert hatte. Da hilft dann nur noch ein Anwalt,
...könnte man vielleicht am besten versuchen den Spieß umzudrehen und den Förster seinerseits an die Schreibmaschine binden.

Die von amtlicher Seite in Rheinland-Pfalz vertretenen Auffassungen dazu, welche Wege unter den Begriff "forstliche Wirtschaftswege" fallen, sind allesamt rechtlich nicht haltbar
... @HelmutK hat ja hier eine absolut geile Zusammenfassung geschrieben! Die könnte man vielleicht benutzen um dem Fuzzy richtig viel Schreibarbeit zu machen?

- Häppchenweise um Klärung bitten
- Gegenmeinungen positionieren
- Irgendwann den Chef mit einbinden
- Was auch geil wäre, wenn der Verein einen RA an den Behördenleiter (Chef) schreiben lässt dass die Rechtslage anderes sei, aber der Verein ja Rechtssicherheit brauche
- Pressearbeit

Wie gesagt: zu gewinnen gibt es da nix, aber man könnte viele Wochen lang richtig viel Arbeit generieren :)
 
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Kommt nur mir das komisch vor?

Situation:
"...An einer Wegekreuzung wurden wir von einem Autofahrer angehalten..."
Stellungnahme des Revierleiters:
"...Der besagte Wegeabschnitt in Abteilung 61a im Staatswald des
Forstrevieres xxx ist kein forstlicher Wirtschaftsweg sondern ein
Maschinenweg. Er ist nicht befestigt und weder LKW noch PKW befahrbar..."

Somit führt er seine Stellungnahme selbst ad absurdum...
 
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