Förster verbietet Wegenutzung

Du hast weder Ahnung worum es geht noch was du von dir gibst :o . Herzlichen Glückwunsch :( .

So wenig dir die Polizei verbieten darf, bei grün über die Ampel zu gehen, so wenig darf ein Förster aus keinem Grund heraus die Benutzung eines benutzungsberechtigten Weges untersagen. Von der Legitimationspflicht der Amtsperson und der Art und Weise ganz zu schweigen.

Aber du hast in diesem Thread natürlich nicht das Geringste verstanden..

Mensch bei dir muss man ja bei Adam und Eva anfagen...Du weißt nicht mal dass ein Zeichen eines Polizisten vor einer Ampel gilt. Traurig, traurig und von solchen Menschen bekommt man den Verstand abgesprochen - echt trollig:rolleyes:

zitieren über wir aber nochmal :o
 
Ja, ich wußte das der Beitrag kommt. Natürlich übe ich es , den ganzen Tag ab jetzt. Wo aber ist hier der Bezug zum Inhalt "Förster verbietet Wegnutzung".
 
Du hast weder Ahnung worum es geht noch was du von dir gibst :o . Herzlichen Glückwunsch :( .

So wenig dir die Polizei verbieten darf, bei grün über die Ampel zu gehen, so wenig darf ein Förster aus keinem Grund heraus die Benutzung eines benutzungsberechtigten Weges untersagen. Von der Legitimationspflicht der Amtsperson und der Art und Weise ganz zu schweigen.

Aber du hast in diesem Thread natürlich nicht das Geringste verstanden..

Mensch bei dir muss man ja bei Adam und Eva anfagen...Du weißt nicht mal dass ein Zeichen eines Polizisten vor einer Ampel gilt. Traurig, traurig und von solchen Menschen bekommt man den Verstand abgesprochen - echt trollig:rolleyes:
Das mit dem Zitieren üben wir noch - genauso wie das mit dem Leseverständnis, denn ich schrub deutlich:
aus keinem Grund heraus
oder für die ganz Duhmen:
Das Stichwort heißt “sachlicher Grund“
Also hast du weder gelesen noch verstanden :( .
 
Mensch bei dir muss man ja bei Adam und Eva anfagen...Du weißt nicht mal dass ein Zeichen eines Polizisten vor einer Ampel gilt. Traurig, traurig und von solchen Menschen bekommt man den Verstand abgesprochen - echt trollig:rolleyes:

Nennt sich " polizeiliche Maßnahme". Ist ein Verwaltungsakt, für den es Bedingungen und Vorschriften gibt. Wenn diese nicht eingehalten werden, ist diese Maßnahme rechtswidrig und nichtig. Genauso verhält es sich beim Förster, probieren kann er's ja mal. Ob es dann einer rechtlichen Prüfung stand hält, ist fraglich. Und deshalb finde ich es gut und wichtig, dass man solches Verhalten hinterfragt. Sonst wird's Gewohnheit.
( was mir ein Jäger sagt, das tangiert mich nur äusserst peripher)
 
Kleiner Pro-Tipp:
Nächstes Mal den Förster nicht einmal ausreden lassen und mit einer trockenen Rechten gleich ausnocken.
Dann weiß auch der Nachwuchs wie mit solch aufgeblähten Wichtigtuern umzuspringen ist.

Im Ernst, der hat doch nicht mehr alle Latten im Zaun.
DASS MACHT NATÜRLICH MEHR SINN :)
:) :) :)
RESPEKT
 
Und deshalb finde ich es gut und wichtig, dass man solches Verhalten hinterfragt. Sonst wird's Gewohnheit.(was mir ein Jäger sagt, das tangiert mich nur äusserst peripher)
korrekt und absolut weise haltung :daumen:
[question EVERY authority and think for yourself]
ich würde mal tippen, dass 3/4 aller willfährigen staatsschmarotzer aka "beamte" narzistische neurotiker sind und therapiert gehören, um wieder gesund, etwas sinnvolles zur gesellschaft beitragen zu können, wie z.b. mit arbeit.
Kleiner Pro-Tipp:
Nächstes Mal den Förster nicht einmal ausreden lassen und mit einer trockenen Rechten gleich ausnocken.
Dann weiß auch der Nachwuchs wie mit solch aufgeblähten Wichtigtuern umzuspringen ist.
DASS MACHT NATÜRLICH MEHR SINN
leider ist dies neben erwähnter langwieriger und kostenintensiver therapie mit wenig aussicht auf erfolg, die einzige sprache die psychophaten verstehen würden.
nur dürfen "erwachsene" es im gegensatz zu kindern mit ihren (hoffentlich weiterhin) plastikschaufeln im sandkasten, aus irgendwelchen gründen nicht.
[ironie an, oder aus, muss jeder selber entscheiden - s.w.o.]
 
Die Gesetzeslage die du gepostet hast beschränkt sich bei Ordnungswidrigkeiten auf Feststellen der Identität, und Dinge wie durchsuchen / festhalten nur wenn Feststellung der Identität nicht möglich war.

Ganz einfach wie z.b ich mir hier in BW wegen 2 Meter Regel vorgenommen habe:
Ausweis zeigen. Weiter fahren.

Der Förster hat kein Recht unmittelbaren Zwang anzuwenden um eine Ordnungswidrigkeit abzuwenden.
 
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