Änderung Forstgesetz Hessen

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_matthias_bueger-487-43329--f346101.html#q346101

Dort kann man lesen:
"Selbstverständlich soll es Wanderern, Spaziergängern oder Radfahrern auch weiterhin möglich sein, Wanderwege zu nutzen, die für ein normales Fahrzeug beispielsweise zu klein sind. Die Duldung der Benutzung solcher Wege wird nicht durch das Gesetz eingeschränkt. Wer hingegen rücksichtslos und wie in Absatz 4 des § 15 aufgeführt, den Wald als Erholungsgebiet, aber auch als Naturlandschaft und dem Grundrechtsschutz unterliegendes Gebiet beeinträchtigt, d.h. schädigt, sollte jedoch wissen, dass dies durch das geltende Recht nicht gedeckt wird und er damit den Interessen der Allgemeinheit zuwider handelt. Dies ist Zweck der von Ihnen angesprochen Regelung."

Der muss uns entweder für blöd halten oder aber selbst das Gesetz, über das er abstimmen soll, nicht gelesen/verstanden haben. Unglaublich.

Paul

Als Jurist alter Schule, der in den 80igern u. a. bei Prof. Dr. Paul Kirchhof studiert hat (bevor er Richter am Bundesverfassungsgericht wurde), muss ich bei solchen Ausführungen (nicht Deinen, sondern denen des Abgeordneten) echt an mich halten, um nicht vom Glauben abzufallen. Wie kann man nur als Mitglied eines Verfassungsorgans derartige Aussagen verbreiten?
 
tilman : ..du bist nicht wirklich so naiv , ,daran zu glauben , dass diese petition irgendwas bewirkt ??? politik ist nicht fair - lediglich augenwischerei . die finden IMMER eine lücke , weshalb ein v olksentscheid dann doch nicht gelten kann ... wirst´s seh´n ..;)
 
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_matthias_bueger-487-43329--f346101.html#q346101

Dort kann man lesen:
"Selbstverständlich soll es Wanderern, Spaziergängern oder Radfahrern auch weiterhin möglich sein, Wanderwege zu nutzen, die für ein normales Fahrzeug beispielsweise zu klein sind. Die Duldung der Benutzung solcher Wege wird nicht durch das Gesetz eingeschränkt. Wer hingegen rücksichtslos und wie in Absatz 4 des § 15 aufgeführt, den Wald als Erholungsgebiet, aber auch als Naturlandschaft und dem Grundrechtsschutz unterliegendes Gebiet beeinträchtigt, d.h. schädigt, sollte jedoch wissen, dass dies durch das geltende Recht nicht gedeckt wird und er damit den Interessen der Allgemeinheit zuwider handelt. Dies ist Zweck der von Ihnen angesprochen Regelung."

Der muss uns entweder für blöd halten oder aber selbst das Gesetz, über das er abstimmen soll, nicht gelesen/verstanden haben. Unglaublich.

Paul

wie gesagt. sand in die augen streuen, desinformation - klassische startegie unserer tollen volksvertreter. aber super, wie das in diesem fall läuft - immer wieder kontra und den finger in die wunden seiner "argumentation" legen. weiter so.
 
Als Jurist alter Schule, der in den 80igern u. a. bei Prof. Dr. Paul Kirchhof studiert hat (bevor er Richter am Bundesverfassungsgericht wurde), muss ich bei solchen Ausführungen (nicht Deinen, sondern denen des Abgeordneten) echt an mich halten, um nicht vom Glauben abzufallen. Wie kann man nur als Mitglied eines Verfassungsorgans derartige Aussagen verbreiten?

Jau, dass der "Wald als Gebiet... dem Grundrechtsschutz unterliegt" ist eine Wende in der Grundrechtsdogmatik, die es in sich hat und dringend vertieft erforscht werden sollte. Wenn's nicht so traurig wäre könnte man drüber lachen.
Paul
 
Ich wage mal die vorsichtige Prognose, dass Dank all Eurer Hilfe in den letzten Tagen und vor allem auch in den kommenden Tagen der Politik ein Licht der Erkenntnis aufgehen könnte.

Wer sich mit Facebook auskennt, der kann sich jetzt schon vorstellen, welche Macht hinter den mittlerweile mehr als 4.000 Likes steckt, wie viele Fans von Freunden mit dem Teilen von Inhalten erreicht werden können, wie viele Leute darüber sprechen und wie groß die Reichweite unserer Facebook Initiative schon heute ist. Die Zahlen werden von Tag zu Tag eindrucksvoller und gewaltiger, aber wir halten sie bewußt noch zurück, um unser Pulver nicht zu früh zu verschießen.

Und wer sich mit dem Internet und Internetforen auskennt, im IBC sowie vielen weiteren Foren mitliest und die bundesweite Entrüstung und Empörung registriert, sollte jetzt schon merken, welch immenser Schaden dem Land Hessen droht, wenn man nicht schnellstens die Kurve kriegt und diesen unsäglichen Gesetzentwurf in unserem Sinne grundlegend, d. h. mit der Garantie für Open Trails! ohne irgendwelche verklausulierte Hintertürchen, korrigiert.

Mit politischem Schönsprech (Orwells 1984 lässt grüßen) wird man unsere Welle nicht mehr gestoppt bekommen, denn wir werden das schonungslos offenlegen und den Finger weiter in die Wunde halten.

Falls das zu pathetisch war - ich hol mir jetzt mal ein :bier:
 
tilman : ..du bist nicht wirklich so naiv , ,daran zu glauben , dass diese petition irgendwas bewirkt ??? politik ist nicht fair - lediglich augenwischerei . die finden IMMER eine lücke , weshalb ein v olksentscheid dann doch nicht gelten kann ... wirst´s seh´n ..;)

Erstens ist von einem Volksentscheid und einer Petition im Sinne des Petitionsrechtes nicht die Rede, weil es den Gegenstand der Petition, würde sie an den Landtag gerichtet, dort in beschlußtauglicher Form noch gar nicht gibt, was die Petition nicht nur formal erledigen würde. Ich gehe daher davon aus, daß sie im Ministerium landen wird. Es ist weiterhin davon auszugehen, daß sie inzwischen unabhängig davon auch im Landtag gut bekannt ist.
Da auch Biker Wähler sind und, wie ich schon an anderer Stelle schrieb, bereits mehrere Wahlen in Hessen mit etwa tausend Stimmen Differenz entschieden wurden, haben meine Erwartungen nicht mit Glauben, sondern mit Rechnen und der nächsten Landtagswahl zu tun, für die sich die eventuellen Kandidaten schon in Postition bringen. Und dahingehend ist bzw. wird die Petition, wenn das so weitergeht, ein gelungener Warnschuss. Sie stiftet schon jetzt, ohne daß ich Interna verbreiten müßte, eine gehörige Unruhe. Es gibt insoweit nichts besseres, als die Initiative der DIMB respektive Thomas Kleinjohann durch viele weitere Unterschriften zu bestärken.

Zweitens mache ich seit bald 40 Jahren Umweltpolitik, auch in Wiesbaden, habe auch schon freizeitmäßig für Landtagsabgeordnete gearbeitet und stehe z.T. in engem konsensualen, aber auch streitigen Kontakt mit Landtagsabgeordneten.

Drittens kenne ich das HMUELV auch beruflich.

Viertens gibt es bei politischer Augenwischerei immer solche Leute, die darauf 'reinfallen und solche, die nicht darauf 'reinfallen. In der Regel zähle ich mich zu den zweitgenannten.

Und zu guter letzt, wenn sich hier jemand "um die Fichte führen" läßt, dann sind es diejenigen Landtagsabgeordneten, die spätestens bei der 3. Lesung des Waldgesetzes immer noch nicht wissen (wollen), über was sie da eigentlich abstimmen, sondern dem Herdentrieb ihrer Fraktion folgen. Hier gilt es ein- und anzugreifen.
 
Zuletzt bearbeitet:
So langsam habe ich Verständnisprobleme:
Umweltministerin Lucia Puttrich sieht dagegen in den neuen Regeln für Mountainbike-Strecken eine deutliche Verbesserung. «Wir sind ein Mountainbike-freundliches Land», sagte die CDU-Politikerin der Nachrichtenagentur dpa. Derzeit sei das Radfahren abseits von festen Wegen in Hessen grundsätzlich verboten. Durch das neue Gesetz werde das Querfeldeinfahren erlaubt - und nicht etwa untersagt.
Also worüber regt Ihr Euch auf?

Quelle: http://www.fnp.de/fnp/region/hessen/rmn01.c.9969622.de.htm
 
So langsam habe ich Verständnisprobleme:
Also worüber regt Ihr Euch auf?

Quelle: http://www.fnp.de/fnp/region/hessen/rmn01.c.9969622.de.htm

Ich rege mich auf, wenn ich lese


  • derzeit sei das Radfahren abseits von festen Wegen in Hessen grundsätzlich verboten. Denn das ist schon deshalb Quark, weil Grundsätzlichkeiten per Gesetz geregelt werden und das ist im aktuellen Hessischen Forstgesetz nicht der Fall. So einfach ist das.
    .
  • oder zu lesen versuche, durch das neue Gesetz werde das Querfeldeinfahren erlaubt - und nicht etwa untersagt. Nobel, nobel! Toll wäre es, wenn das dann wirklich so im Gesetz stünde. Jetzt muß mir (Sohn eines Ostfriesen) nur noch jemand aus dem Gesetzentwurf vorlesen. Denn ich finde die angebliche neue Regel nicht......
Die Groteske bekommt immer neue Züge, man könnte inzwischen ein satirisches Buch und einen veritablen Kabarettabend daraus machen, zumal die Sache ja noch kein Ende mit oder ohne Schrecken erkennen läßt..
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber die Umweltministerin schreibt in ihrem Gesetzentwurf in §15, dass das Radfahren nur "auf festen Waldwegen und auf Straßen im Wald" zulässig ist und erklärt auf Befragung, "durch das neue Gesetz werde das Querfeldeinfahren erlaubt - und nicht etwa untersagt."??? Ist Eure Ministerin schizophren oder sowas? Warum wählt Ihr die?
 
Frisch auf Facebook http://www.facebook.com/pages/Open-Trails-Kein-Bikeverbot-in-Hessen/193326687455649 zu lesen:

Wenn man die Aussagen der hessischen Umweltministerin Lucia Puttrich in der FNP liest, dann kann man eigentlich nur noch zu dem Schluss kommen, dass der Realitätsverlust in der Hessischen Landesregierung immer größere Ausmasse annimmt. "Wir sind ein Mountainbike-freundliches Land" kann man da lesen und reibt sich nur die Augen, wie da weiter mit Stereotypen über "kreuz und quer durch den Wald" fahrende Mountainbiker agitiert wird. Glaubt Frau Puttrich etwa, dass wir uns mit solchen Phrasen abspeisen lassen? "Durch das neue Gesetz werde das Querfeldeinfahren erlaubt- und nicht etwas untersagt", kann man auch lesen. Glaubt sie etwa, dass wir und die Öffentlichkeit solchen Märchen aufsitzen? Wir haben den Gesetzentwurf gelesen!

Liebe Frau Puttrich:

Legen sich sich ein Mountainbike zu und Sie werden merken, dass man damit gar nicht "querfeldein" fährt, sondern auf Wegen. Und Sie werden merken, dass man für das Fahren auf Wegen für nicht geländegängige Kraftfahrzeuge (andere Leute sagen dazu Straßen) kein Mountainbike benötigt. Nehmen Sie doch einfach mal zur Kenntnis, dass wir sowohl die geltende Rechtslage bestens kennen und wissen, dass wir sehr wohl auf allen festen Wegen, insbesondere auch auf schmalen Wegen, mit unseren Mountainbikes fahren dürfen. Und wir haben auch Ihren Gesetzentwurf genau gelesen und wissen, dass mit diesem Gesetzentwurf mehr als 75.000 km an Waldwegen (die Zahl stammt aus Ihrem Ministerium!), die wir heute noch legal befahren dürfen, für uns verboten werden sollen. Hören Sie also bitte auf, der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen.

Wir sind keine wilden Querfeldeinfahrer, sondern verantwortungsbewußte und die Natur sowie den Wald liebende Sportler. Und wir sind Bürger und Wähler, die für ihre Rechte eintreten und kämpfen werden.

Open Trails!
Ihre DIMB (HK)
 
....oh man , macht einfach das , wa s ihr immer getan habt - biken . wo auch immer . und gut is . diese frau p. kann mich mal .-

eh klar. aber dennoch sollte man versuchen den schwachsinn zu verhindern. schon aus prinzip.


ich für meinen teile drucke mir das zitat der puttrich aus, in dem sie querfeldeinfahren für legal erklärt und brettere ab sofort überall durch den wald, wo es mir passt. mit erlaubnis der ministerin. toll, das.

;)
 
Sorry, aber die Umweltministerin schreibt in ihrem Gesetzentwurf in §15, dass das Radfahren nur "auf festen Waldwegen und auf Straßen im Wald" zulässig ist und erklärt auf Befragung, "durch das neue Gesetz werde das Querfeldeinfahren erlaubt - und nicht etwa untersagt."??? Ist Eure Ministerin schizophren oder sowas? Warum wählt Ihr die?

Man kann keine Minister wählen sondern nur Landtagsabgeordnete und leider auch nicht die Schreiberlinge, die den Ministern und Ministerinnen die Worte in den Mund legen. Und da es dabei, ist man des Lesens und Schreibens mächtig, um klare Aussagen, nicht um politisch interpretable Sachen (was will der Dichter uns damit sagen....?) geht, ist das alles in jedem Fall bedenklich.
 
ich für meinen teile drucke mir das zitat der puttrich aus, in dem sie querfeldeinfahren für legal erklärt und brettere ab sofort überall durch den wald, wo es mir passt. mit erlaubnis der ministerin. toll, das.

;)

Die offiziellen Äußerungen von Frau Puttrich und ihrem Pressesprecher belegen, wie hilflos man dort unsere Initiative sowie dem Phänomen Internet und Facebook gegenüber steht. Alles was aus dem HMUELV kommt, kann man mit unseren diversen Stellungnahmen, die wir als "Munitionslager" im Juni auf der DIMB-Homepage veröffentlicht haben, auseinander nehmen und widerlegen. Macht davon Gebrauch. Die vielen qualifizierten Kommentare zu dem Bericht auf HR-Online zeigen, dass wir heute die Möglichkeit haben, unsere Sicht und vor allem die Fakten darzustellen und an die Öffentlichkeit zu bringen.
 
eh klar. aber dennoch sollte man versuchen den schwachsinn zu verhindern. schon aus prinzip.


ich für meinen teile drucke mir das zitat der puttrich aus, in dem sie querfeldeinfahren für legal erklärt und brettere ab sofort überall durch den wald, wo es mir passt. mit erlaubnis der ministerin. toll, das.

;)

Auf die Idee bin ich auch schon gekommen, aber erst, wenn das neue Gesetz, das die Ministerin meinte, so 'raus wäre.

Es würde sicher unserer Glaubwürdigkeit dienen, wenn Du Dich dann auf Pfade beschränktest und keinen Grund für neue Vorurteile (quer durchs Unterholz) lieferst. Aber ansonsten viel Vergnügen dabei und umgehe bitte ökologisch empfindliche Gebiete. Damit beweisen wir, daß wir für so etwas keine Gesetze, keine Bürokratie, sondern nur unsere eigene Kompetenz in Sachen Natur brauchen!
 
Ich hoffe mein Beitrag übersteht die redaktionelle Prüfung und wird nicht als Schmäh-Kommentar nicht freigeschaltet:

Es scheint so, als kenne Umweltministerin Puttrich den Entwurf Ihres Hauses nicht: http://hwg3.axbruch.de/ Bisher dürfen Radfahrer auf festen Wegen fahren - und nichts anderes wollen sie im Rahmen des naturschutzrechtlichen Betretungsrechts. Kein Radfahrer will abseits der Wege fahren. Was aber im neuen Gesetz als Wege definiert wird, sind Forststraßen (befahr mit Kraftfahrzeugen). "Feste Wege" zeichnen sich nach der gängigen Rechtsprechung, die dem Hessischen Umweltministerium wohl auch nicht bekannt ist, dadurch aus, dass durch das Befahren weder Schäden am Waldboden noch außergewöhnliche Schäden am Weg selbst entstehen, die für Eigentümer unzumutbar sind oder die Benutzung durch andere Erholungssuchenden beeinträchtigen. Die Differnzierung von gemeinverträglichem Radfahren im Rahmen des Betretungsrechts und dem Anlegen von Mountainbikestrecken ohne Einwilligung der Grundstückseigentümer scheint für das Ministerium wohl zu abstrakt zu sein. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist die wissenschaftliche Behörde des Bundes für den nationalen und internationalen Naturschutz. Es ist eine der Ressortforschungseinrichtungen des Bundes und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Das BfN schreibt in seiner Broschüre "Guten Morgen Natur" aus 2007: "Wer die Erfahrung einmal macht, auf autofreien Bergwegen mit dem Fahrrad unterwegs zu sein, möchte dieses Naturerlebnis nicht mehr missen. Dazu kommt die sportliche Herausforderung. Auf Schotterpisten, Waldwegen und Singletrails, können Mountainbikefahrer ihr Können unter Beweis stellen." und scheint dabei überhaupt keine Probleme mit dem Naturschutz zu sehen. In Bayern (inkl. Alpen) ist das Radfahren zur Erholung im Wald und der freien Flur grundrechtlich geschützt und man ist dort stolz auf sein Betretungsrecht: "Dieser Abschnitt hat sich seit seiner Einführung 1973 bewährt und war Vorbild für zahlreiche Naturschutzgesetze anderer Länder. Die Regelungen befrieden auf der einen Seite Konflikte zwischen Erholungsuchenden untereinander sowie auch im Verhältnis zu Grundeigentümern und gewährleisten auf der anderen Seite einen pfleglichen Umgang mit der Natur." Vielleicht sollte man sich das einmal ansehen, wenn man schon seinen eigenen Gesetzesentwurf nicht versteht.
 
Das wird ja immer doller. Weiß da überhaupt noch jemand in Politikerkreisen was er tut? Gewählte Volksvertreter. Klasse.

so ähnlich habe ich mir das auch gerade gedacht.
wenn man mal liest, wie sich der nette herr büger (fdp) in jedem satz selbst widerspricht, könnte es einem die tränen in die augen treiben.
volksvertreter? meine "vertreter" sind das nicht! ist ja peinlich :wut:
 
Zurück