Änderung Forstgesetz Hessen

Vielleicht laufen viele Begegnungen mit Wanderern u.a. aus MTB-Sicht nur "gefühlt" reibungslos ab. Die Leute grüßen zwar freundlich zurück, aber nur weil sie eine gute Erziehung genossen haben, deshalb motzen sie auch nicht herum. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie sich in ihrer Art Naturgenuss nicht gestört fühlen und es heißt vor allem noch lange nicht, dass sie ihre Kritik nicht an anderer Stelle auf den Tisch bringen.
Im Lehrerkollegium, am Professorenstammtisch oder per Leserbrief an die ZEIT scheint es manchen Betroffenen offensichtlich geeigneter zu sein, als eine Diskussion mit spiegelsonnenbebrillten Bikern im Wald zu beginnen.

Man hat sich ja umgekehrt auch abgewöhnt, etwas über die extra lauten und stinkenden Motorräder oder Quads zu sagen, auf denen jedes Wochenende vorzugsweise in landschaftlich besonders schönen und naturnahen Gebieten zum reinen Vergnügen herumgefahren wird, weil bestimmt immer irgendjemand Motorradfahren ganz toll findet und sich somit diese Kritik im Sinne "gegenseitiger Rücksichtnahme und Toleranz" verbittet.

Mit anderen Worten: Es bringt wenig, hier zu einem Shitstorm auf die Kommentarspalten von ZEIT oder irgendwelcher reaktionärer Provinzblätter aufzurufen, weil man gegen die rein persönlichen Vorlieben oder Antipathien gewisser Menschen auf sachlicher Ebene wenig ausrichten kann, selbst wenn Geschichten wie "schon mehrmals bin ich erschrocken vor MTBs, die plötzlich lautlos aus dem Dickicht brachen, zur Seite gesprungen..." ganz dicke nach reiner Phantasie stinken.

Auch halte ich es für wenig ratsam, auf Formfehlern oder reinen Formulierungen des Gesetzes wie die vielzitierte ganzjährige Befahrbarkeit mit zweispurigen Fahrzeugen herumzureiten, denn diese Details können schnell abgeändert oder idiotensicher umformuliert werden, - und dann???

:confused:
 
Mit anderen Worten: Es bringt wenig, hier zu einem Shitstorm auf die Kommentarspalten von ZEIT oder irgendwelcher reaktionärer Provinzblätter aufzurufen, weil man gegen die rein persönlichen Vorlieben oder Antipathien gewisser Menschen auf sachlicher Ebene wenig ausrichten kann, selbst wenn Geschichten wie "schon mehrmals bin ich erschrocken vor MTBs, die plötzlich lautlos aus dem Dickicht brachen, zur Seite gesprungen..." ganz dicke nach reiner Phantasie stinken.

Auch halte ich es für wenig ratsam, auf Formfehlern oder reinen Formulierungen des Gesetzes wie die vielzitierte ganzjährige Befahrbarkeit mit zweispurigen Fahrzeugen herumzureiten, denn diese Details können schnell abgeändert oder idiotensicher umformuliert werden, - und dann???

:confused:

in ersterem Punkt muss ich widersprechen: es bringt sehr wohl was, eine Gegendarstellung darunter zu setzen. Wenn jemand nur Kommentare von Biker-Hassern liest, wo wir (wieder mal) als Rasende Rambos dargestellt werden, dann setzt sich so ein Bild vielleicht fest, auch wenn der Leser selbst noch nie ein derartiges Erlebnis hatte.
Die sachlichen Kommentare bringen imho eh am meisten. "Shitstorm" also bitte überhaupt nicht! Man sollte klar seine Meinung ausdrücken, aber dabei immer schön freundlich bleiben!

beim zweiten Punkt bin ich ganz bei dir. Das Gesetz ist eh so formuliert, dass da noch vieles geändert werden muss. Auch wenn ich mich widerhole: das halte ich für Absicht! Da sollten wir auf der Hut sein. Ansonsten werden einfach mal kurz die gruseligsten Passagen, die eh nicht durchkommen würden, entschärft, die Politiker sind die Samariter, da sie ja "auf uns zugegangen" sind, und am Ende sind wir doch die Gelackmeierten.
 
Ehrlichgesagt lese ich normalerweise niemals die Online-Ausgaben der Zeitungen, sondern bevorzuge die altmodischen Printversionen. Von daher kann ich nicht beurteilen, ob die Kommentare dort für die Meinungsbildung wirklich relevant sind, oder ob sie nur der intellektuelle Gegenpol zum RTL-Gucker am Fliesentisch sind.

Guttenberg hatte damals u.a. auch dank seines Fürsprechers Kai Dieckmann (BILD) in kürzester Zeit über 500.000 Supporter bei Facebook, auf jeden Fall erheblich mehr als seine Gegner. Hat es ihm genutzt?
 
na ja, wirklich beurteilen kann ich das natürlich auch nicht.
aber wenn's nicht nutzen sollte, so schadet es zumindest auch nicht. man kann's ja einfach versuchen...
 
Die Grünen Anfang Mai:
Sehr geehrter Herr Dr. xxx,

im Auftrag unserer forstpolitischen Sprecherin Martina Feldmayer beantworte ich Ihre Anfrage zur geplanten Änderung des Hessischen Forstgesetzes.

Momentan liegen uns noch keine Fakten zur Änderung des Hessischen Forstgesetzes bezüglich des Waldbetretungsrechts und der Wegenutzung für Radfahrer vor.

(......)

Für weitere Informationen steht Frau Feldmayer Ihnen gern zur Verfügung: [email protected]

Mit freundlichen Grüßen aus Wiesbaden,

Anke Pavliček

Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Landtagsfraktion Hessen

- Referentin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
Forstwirtschaft und ländlichen Raum,
Naturschutz und Tierschutz -

Was soll denn das. Die GRÜNEN im Landtag haben immerhin zum Gesetzentwurf eine parlamentarischen Anfrage gestellt. Wie soll denn das ohne vorliegenden Referentenentwurf des HEWaldG gegangen sein????
 
Irgendwie fällt doch immer wieder auf, dass von Seiten der Politik und derjenigen, die uns für alles mögliche verantwortlich machen wollen, immer nur auf vermeintliche Einzelerlebnisse verwiesen wird. Auf wissenschaftliche Studien greift man nicht zurück, sondern ignoriert sie lieber. Aber wir können das machen:

http://uk-online.uni-koeln.de/remarks/d187/rm465.pdf

Lest Euch das mal durch und auch wenn die Studie in ihren Empfehlungen nicht immer in unserem Sinne ist, so findet Ihr darin viele gute Feststellungen und Argumente für Kommentare, insbesondere auf Seite 59:

Trotz Anwendung verschiedener Methoden konnte kein eindeutiger Zusammenhang zwischen den ökologischen Schäden und der Frequentierung durch Mountainbiker festgestellt werden. Die Erosionsschäden werden durch den hohen Nutzungsgrad der Wege und erosionsbegünstigende Faktoren des Geländes verursacht. Bei dem kartierten Weg am Löwenburger Hof konnten die Mountainbikes nicht als Hauptursache des Erosionsschadens ausgemacht werden. Es ist zu vermuten, dass hauptanteilig die Fußgänger, hier insbesondere Kinder, die Erosionsschäden verursachen. Dieses Ergebnis lässt sich jedoch nicht ohne weitere Untersuchungen auf andere Gebiete des Siebengebirges übertragen.
Auch weitere Erosionsschäden im Siebengebirge konnten nicht eindeutig auf Mountainbiker zurückgeführt werden. Es liegt nahe, dass auch Wanderer, die sich abseits von Wegen aufhalten, für ökologische Schäden erheblich mitverantwortlich sind.
 
Ich habe jetzt auch mal zwei jüngere Abgeordnete der CDU auf Abgeordnetenwatch angeschrieben. Leider leidet der Stil etwas unter der Zeichenbegrenzung.

Astrid Wallmann, Dipl. Verwaltungswirtin, sie hatte vorher schon auf eine entprechende Frage geantwortet. Für eine bessere Frage gingen mir irgendwie die Zeichen aus... ich hoffe mal auf eine bessere Antwort.

Jan Schneider, Jurist, düfte seine erste Erfahrung mit Abgeordnetenwatch sein.
 
Ich habe jetzt auch mal zwei jüngere Abgeordnete der CDU auf Abgeordnetenwatch angeschrieben. Leider leidet der Stil etwas unter der Zeichenbegrenzung.

Astrid Wallmann, Dipl. Verwaltungswirtin, sie hatte vorher schon auf eine entprechende Frage geantwortet. Für eine bessere Frage gingen mir irgendwie die Zeichen aus... ich hoffe mal auf eine bessere Antwort.

Jan Schneider, Jurist, düfte seine erste Erfahrung mit Abgeordnetenwatch sein.


Hallo!
Am besten alle auch eine Benachrichtigung bei den entsprechenden Anfragen anfordern. Dann sehen die Damen und Herren, dass das Thema nicht nur ein paar Einzelpersonen interessiert

Gruss

Svenos
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Hier gibt es dazu ein paar Hintergrundinformationen: Usinger Anzeiger
Während sich die Mountainbiker massiv über die „Deutsche Inititative Mountainbike“ (DIMB) mit einer Online-Petition gegen den Entwurf wehren, die mittlerweile auch viele Reiter unterschrieben haben, will der Weilroder nicht warten, bis sich die großen Reiterverbände formiert haben und selbst eine Online-Petition starten.

In dem Artikel wird übrigens auch der Pressesprecher des Umweltministeriums zitiert:
“ Neels räumt aber ein, dass das Wort „ganzjährig“ im Passus „ganzjährig von nicht geländegängigen Pkw befahren“ voraussichtlich gestrichen werden müsste, „da es missverständlich sei.“

Dass ein Mitarbeiter eines Ministeriums das Wort "ganzjährig" missverständlich findet, macht mir Sorgen. Vielleicht sollte er mal seine Kollegen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen befragen, was die damit meinen.

Viel schlimmer finde ich übrigens, dass man sich als Tourist, der von Bundesland zu Bundesland reist, mit Formulierungsnuancen in den einzelnen Forstgesetzen auseinanderzusetzen hat. Oder ist jedem sofort klar, was der Unterschied zwischen einem naturfestem Weg, einem naturfesten Wirtschaftsweg und einem naturfesten forstlichen Wirtschaftsweg ist?

Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein, § 2:
Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege, die von zweispurigen Fahrzeugen ganzjährig befahren werden können (Fahrwege), sowie besonders gekennzeichnete Wanderwege, Radwege und Reitwege.

Niedersächsisches Waldgesetz, § 25:
Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können.

Entwurf Hessisches Waldgesetz, § 15:
Feste Waldwege sind befestigte oder naturfeste Wege, die von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können.
 
Mal noch eine Frage, würde es den Forstwegen nicht mehr schaden, wenn auf denen viel Leute unterwegs wäre, die vorher schön auf den Pfaden verbreitet waren?
 
Hier gibt es dazu ein paar Hintergrundinformationen: Usinger Anzeiger


In dem Artikel wird übrigens auch der Pressesprecher des Umweltministeriums zitiert:


Dass ein Mitarbeiter eines Ministeriums das Wort "ganzjährig" missverständlich findet, macht mir Sorgen. Vielleicht sollte er mal seine Kollegen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen befragen, was die damit meinen.

Viel schlimmer finde ich übrigens, dass man sich als Tourist, der von Bundesland zu Bundesland reist, mit Formulierungsnuancen in den einzelnen Forstgesetzen auseinanderzusetzen hat. Oder ist jedem sofort klar, was der Unterschied zwischen einem naturfestem Weg, einem naturfesten Wirtschaftsweg und einem naturfesten forstlichen Wirtschaftsweg ist?

Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein, § 2:


Niedersächsisches Waldgesetz, § 25:


Entwurf Hessisches Waldgesetz, § 15:

Au Backe, und ich hatte bis eben gedacht, diese bizarre Definition sei eine hessische Idee. Aber dann haben die Hessen ganze Arbeit geleistet, in dem sie das Konzept der niedersächsischen Fahrwege (nur auf denen dürfen im Wald Autos fahren) eins zu eins auf MTBs in Hessen übertragen haben.

Schon aus diesem kleinen Rechtsvergleich wird deutlich, wie untauglich der hessische Vorschlag für MTB, Reiter und Wanderer ist. Das sollten wir unbedingt in der Stellungnahme an das HMUELV verwenden.

Danke für die Links, Dylan.

Ergänzung: Auch S-H löst das Problem eleganter. Dort darf man auf allen Waldwegen (und das sind Fahrwege-entsprechen der neuen Definition Hessen sowie Wander- und Radwege) Radfahren. Also ebenfalls keine Beschränkung der Biker auf die Autostraßen im Wald sondern das Biken auf Wanderwegen ist in S-H trotz der Definition zweispuriges KFZ... weiter erlaubt.

Wie Hessen hier definiert ist a) vollkommen untauglich und b) im nationalen Vergleich absolut unverständlich. Im Gegenteil wird in Hessen der Begriff "fester Weg" jetzt so definiert wie in anderen Ländern der Begriff "Fahrweg". Und dass diese beiden Dinge nicht identisch sein können müsste sogar Frau Puttrich verstehen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich find's amüsant, dass Verbote mit Verweis auf Naturschutz, Tierarten uswusf. gerade von CDU'lern kommen, vernünftige Lösungsansätze hingegen von den Grünen. Aber wenn der nächste vom Aussterben bedrohte Kräusellockenfrosch beim Autobahnbau entdeckt wird, dreht sich das Blatt und die CDU spricht von "grünen Verhinderern". :D
 
Ich finde zweispurig noch viel missverständlicher und finde dies sollte auch gestrichen werden.

Vielleicht ist zweispurig ja immer noch besser als eine 2-m-Regel:
MZ250.JPG


MZ-Gespann
- zweispuriges Kraftfahrzeug
- nicht geländegängig
- Breite 1,65 m (Quelle)

Damit dürfte man auf manch schmalem Weg fahren können. Vor allem, wenn der Zusatz "ganzjährig" noch gestrichen wird.
 
Hat von denen wohl schon jemand eine Runde auf dem Mountainbike gedreht?

Frau Puttrich steht auf E-Bikes.
IMG_0441.jpg

v.r.n.l: Staatsministerin Lucia Puttrich, Staatsminister Axel Wintermeyer und Professor Dr. Hans Hanselka informieren sich bei einem Mitarbeiter der Fahrrad-Schmiede Storck Bicycle GmbH über ein Elektro-Fahrrad
Quelle

PS: Wie äußert sich eigentlich ein in Hessen ansässiger Fahrradhersteller wie Storck Bicycle zu dem Thema?
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht gibt`s sogar noch Unterstützung aus der Jägerschaft:

www.wildundhund.de

Die Highlights bis jetzt:

Das halte ich verfassungsrechtlich für bedenklich.........dem Wild machts nichts aus, zu wessen Schutz sollte eine solche die Freiheit bzw. Freizügigkeit überaus einschränkende Regelung aber sonst gut sein......

Auch Pferde sind dem Wild grds. wurscht, ich sehe keinen Grund, warum das generelle Wegegebot jetzt noch restriktiver gestaltet werden soll und weiß auch nicht, wer das alles künftig überwachen soll und wie man das ahnden kann, wenn sie eine große Gruppe mal zufällig im Wald treffend vereint oder das künftig einfach behauptet. Müssen die dann alle zahlen, oder sich andernfalls sofort versprengen. Jesses, was wird nur aus diesem Land...


Bei dem Gesetz werden alle anderen Waldnutzer wieder volle Breitseite gegen die Jägerschaft schiessen.

etwas überspitzt formuliert: "DIE sperren uns aus dem Wald aus, damit DIE in Ruhe ihre Tiere abknallen können"


Sehe das eher so, dass die "Gefahr" und vor allem die Störung fürs Wild NICHT von Mountainbikern und Reitern, sowie größeren "Wandergruppen" ausgeht, sondern eher von den "stillen" Pilzesammlern und Geocachern, sowie anderen Erholungssuchenden, die sich nicht ans Wegenetzhalten.

Diese Leute stehen dann plötzlich im Einstand, ohne sich vorher durch Geräusche dem Wild bemerkbar und "ortbar" zu machen.


Die §§ 15 und 16 sind gut gemeint, schlecht durchdacht und noch schlechter ausformuliert.


Mich würde interessieren welche Lobbygruppe hinter dieser Gesetzesinitiative steckt.

Der Staatsforst ?
Private Waldbesitzer und Gemeinden ?
Der LJV ?
Der ÖJV ? :26:

Kennt jemand Studien zum Verhältnis Verbiss zur Intensität der Waldnutzung durch Erholungssuchende.

Aus eigener Anschauung reagiert das Wild auf Spaziergänger/Pferde/Radfahrer relativ vertraut.

In jedem Fall eine absurde Regelung die für uns Jägern vermutlich langfristig nicht von Vorteil ist.
In den entsprechenden Foren wird der Feind benannt.


Mit Singapur- Verhältnissen werden wir aber alle bestimmt viel glücklicher.
Gestern wär ich fast in ein Kaugummi getreten.


Das ist schon ein wenig absurd, Fahrräder werden mit Kutschen, Pferden und elektronischen Krankenfahrstühlen gleichgestellt.

Die Definition von befestigten Waldwege ist besonders gelungen.
Schaut man sich an wie der Gesetzgeber dies in anderen Fällen auslegt, so sind ca. 3m breite Forstschneisen gemeint.


Ich halte von der immer emsiger um sich greifenden Regulierungs- und Einschränkungswut garnichts. Egal in welchem Bereich....

Solche Einschränkungen stehen meiner Meinung nach im Gleichklang mit den immer weiter reichenden Beschränkungen, die aus der Richtung des "Naturschutzes" kommen und die Bevölkerung sukzessive aus ihrer Umwelt fernhalten.

Es ist schon jetzt zuviel "geregelt" als das bspw ein Kind noch einen maximal möglichen Zugang zu Tieren und Pflanzen haben könnte.


Jedoch stört Wild der Verkehr auf den genannten Wege rein gar nicht. Ich musste schön ofter noch ein Auto "durchlassen", bevor z.B. das Schussfeld auf das Stück Rehwild frei war.

Mir ist rätselhaft, weshalb der Gesetzentwurf "wildfreundlich" sein soll. Mit dem Ordnungsrecht klappt es heute schon nicht, Radfahrer von unter 2 Meter breiten Radwegen zu verbannen (im LWaldG BW).
Und die Genehmigung von Gruppen zwecks Waldbesuch: das ist super. Jede Genehmigung kostet eine Gebühr. Unter € 25 wird das nicht liegen, denn dann muss man prüfen, ob die Route möglicherweise im Konflikt mit forstwirtschaftlichen Maßnahmen, Wildruhezonen, Wegebau etc. liegt. Jede Schulkalsse wird als Geld abdrücken für die Genehmigung des Forstamtes. Das macht allen Freude. Und den "Schwarzwanderen" wird natürlich ein Bußgeld drohen. Förster fahren durch den Wald auf der Suche nach den Illegalen.

Mein Kommentar: die haben einen Schuss, die Entwerfer!


Wildfreundlich wäre ganz einfach die Erschaffung von Wildruhezonen, die nicht betreten werden dürfen, weder von dem einen noch von dem anderen.
Diese Areale wären auch einfacher zu kontrollieren und es gäbe nicht wieder diese endlosen Diskussionen, ja der eine darf aber ich nicht...!!!

Meiner Meinung nach sollte man die Gesellschaft mehr für die Natur, für Wild Wald, Fauna und Flora sensibilisieren, und zwar nicht mit scheinheilligem "Finanznaturschutz" sondern mit wirklichem "Fachnaturschutz".

Mit den Schulklassen in den Wald, geführt von einem Waidmann oder Förster, (nicht von einer Lehrerin die noch nie ein Reh in natura gesehen hat), der erklärt warum man im Wald nicht mit 120 Dezibell lamentiert usw.

Immer diese tollen gesetzlichen Regelungen bringen nichts, wenn es im Hirn nicht stimmt.


Ach Gott - noch so ein Ignorant.
Es ist ja schön, wenn die Naturgläubigen in der Grünen Kathedrale des Lebendigen Gottes ehrfürchtiges Schweigen bewahren... aber dem Wild ist das so was von schnurz, das glaubst du (natürlich) nicht.
Ist indessen so. Die Rehlein stehen 20 Meter neben dem lärmenden Vollernter und schauen sich die Technik an, und die Amsel hüpft bei uns fröhlich auf der Schießstandsohle herum, während die .38er Geschosse gerade 1,50 m über ihr in Richtung Ziel semmeln. So sieht's aus, in der Außenwelt.
 
Vielleicht ist zweispurig ja immer noch besser als eine 2-m-Regel:
MZ250.JPG


MZ-Gespann
- zweispuriges Kraftfahrzeug
- nicht geländegängig
- Breite 1,65 m (Quelle)

Damit dürfte man auf manch schmalem Weg fahren können. Vor allem, wenn der Zusatz "ganzjährig" noch gestrichen wird.

Man könnte auch gleich einen dieser zweispurigen Roller als Maßstab nehmen (werden als Auto zugelassen), 47cm Spurbreite ist wirklich nicht viel. http://www.faz.net/frankfurter-allg...hm-anfreundet-wird-ihn-schaetzen-1843549.html
 
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