So hier die Antwort auf meine Anfrage von Walter Arnold MdL (CDU) und Forstpolitischer Sprecher:
tatsächlich beschäftigen sich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen aktuell mit den Fragen eines fairen Ausgleichs der unterschiedlichen Nutzungsinteressen in Hessens Wäldern. Leider hat die jüngere Vergangenheit gezeigt, dass es vermehrt zu Konflikten der unterschiedlichen Interessengruppen â insbesondere zwischen Waldeigentümern und Erholungssuchenden unterschiedlichster Ausprägung â gekommen ist. Vereinzelt waren bedauerlicherweise auch Probleme mit rücksichtslosen Radfahrern zu beobachten, die punktuell zu massiven Schäden und damit nicht zuletzt Vermögensverlusten im Wald geführt haben. Dies ist sicherlich nicht zu verallgemeinern; kann aber im Zuge eines gerechten Interessenausgleiches auch nicht gänzlich ausgeblendet werden.
Ohne einer sicherlich alsbald vorliegenden gesetzlichen Regelung vorgreifen zu wollen, bin ich überzeugt, dass die berechtigten Interessen der Radfahrer mit den ebenso berechtigten Interessen der Waldbesitzer in einen fairen Ausgleich gebracht werden müssen. Aktuell in der Diskussion befindlich ist ein Modell, wonach befestigte Wege in jedem Fall für Radfahrer weiterhin freigegeben sind â dies sollte aus unserer Sicht zwingend so bleiben.
Darüber hinaus ist vorgesehen, abseits befestigter Wege auf ein Einverständnis zwischen Waldbesitzern und Interessengruppen hinzuwirken, um in definierten Bereichen auch ein Befahren abseits befestigter Wege zuzulassen â dieses aber an anderer Stelle auch auszuschlieÃen. Dies ist bewährte Praxis und hat dazu geführt, dass in Hessen ein dichtes Netz an ausgezeichneten Wegen für Mountainbike-Sportler existiert, welches nicht nur beibehalten, sondern noch ausgeweitet werden soll. Diese Ausweisung wird bewährter maÃen mit den entsprechenden Radsportverbänden vor Ort abgestimmt, um sicherzustellen, dass entsprechend der Nachfrage auch Wegeangebote zur Verfügung stehen.
Ich darf Sie in diesem Zusammenhang aber auch darauf hinweisen, dass das Radfahren abseits befestigter Wege im Wald schon nach geltendem Recht (§ 24, Abs. 4 Hessisches Forstgesetz i.V.m. Bundeswaldgesetz) nicht erlaubt ist. Es ist richtig, dass zur Zeit der Begriff des "Weges" weder im Hessischen Forstgesetz noch in der dazugehörigen Durchführungsverordnung legaldefiniert ist, sie also dort keinerlei Angaben zur Mindestbreite eines Waldweges finden werden. Gleichwohl ist es in der Kommentarliteratur sowie der Rechtssprechung unzweifelhaft anerkannt, dass auch das Mountainbiken "nur auf festen Wegen erfolgen kann. Keineswegs ist das Fahren querfeldein durch die Waldbestände selbst abgedeckt. Auch eine gewisse Mindestbreite der Wege - keinesfalls Pfade - ist erforderlich, um Gefährdungen anderer Waldbesucher zu vermeiden. Eine Breite von mindestens 2 m wird als erforderlich erachtetâ (vgl. Westernacher/ Riedesel Frhr. z. Eisenbach, PdK HForstG, Erläuterungen zu § 24, D 5 HE). Die Novellierung des Hessischen Waldgesetzes trägt somit dazu bei, auch im Hinblick auf diese Frage mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Mit der angestrebten Novelle soll die erfolgreiche Praxis, definierte Wege auszuweisen um von dieser Grundsatzregel abzuweichen, auch gesetzlich manifestiert werden. Damit wird aber nichts verboten, was heute erlaubt wäre. Ein absolutes Recht, ohne Rücksicht auf die Belange der Besitzer und/oder des Naturschutzes überall im Wald mit dem Mountainbike zu fahren, kann es unseres Erachtens auch nicht geben â dies würde nicht zuletzt massiv die Eigentumsrechte der Waldbesitzer einschränken. Wir sind der Ãberzeugung, dass wir im Konsens und Dialog zwischen den betroffenen Interessengruppen mehr erreichen können, als mittels staatlicher Vorschriften.
Mit einer solchen Regelung könnten unseres Erachtens die verschiedenen Interessen angemessen gewahrt bleiben, indem Ihnen und allen Radfahrern ausreichend Raum für Ihr Hobby eingeräumt wird, während den Waldbesitzern, aber auch dem Natur- und Umweltschutz ebenfalls zu ihrem Recht verholfen wird. Darüber hinaus werden wir als CDU darauf hinwirken, dass im Staatswald, aber auch in den Wäldern im kommunalen Besitz, in einem transparenten Verfahren zwischen den Betroffenen ausreichende Flächen für die Nutzung als Radfahrer zur Verfügung gestellt werden.
Ich hoffe, dass wir Ihre Anliegen damit ausreichend berücksichtigen, bitte aber auch um Verständnis, dass die von Ihnen geforderte generelle Freigabe aller Flächen im Sinne eines gerechten Ausgleichs nicht zielführend erscheint. Gern stehe ich Ihnen und Ihrem Verband für den weiteren Dialog über diese Fragestellungen, insbesondere über die Frage der Wege-Definition zur Verfügung und werde dafür Sorge tragen, dass die Radfahrverbände die Gelegenheit bekommen, sich mit Ihren Interessen im Rahmen der Gesetzesanhörungen einzubringen.
Das übliche Gewäsch. Nun aber endlich mal mit einer Quelle woher die Behauptung kommt, dass bereits jetzt Wege 2m breit sein müssen...