Änderung Forstgesetz Hessen

Bitte auch daran denken, dass ein Weg immer breiter sein muss als die Fahrzeugbreite inkl. Spiegel, damit er befahren werden kann. Deswegen sollte man sich eher an Fahrbahnbreiten auf Landstraßen oder an der Breite von Tiefgaragenstellplätzen orientieren, als an den jeweiligen Fahrzeugdaten.

Somit sind die in der Juristerei üblichen 3m deutlich realistischer als irgendein Auszug aus dem Smart- oder Polo-Handbuch.
 
P.S.: Wer's noch nicht gemerkt hat: Dieser Beitrag ist nicht ernst gemeint und soll die - vorsichtig ausgedrückt - Unausgereiftheit des Gesetzentwurfes verdeutlichen. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit selbigem macht also wenig Sinn ;)[/quote]


Eben!!!!!! Frau Puttrich hält uns ein Stöckchen hin und wir springen drüber.
Klar, auf den ersten Blick erscheint das für Unbeteiligte doch eine praktikable Lösung zu sein mit der Wegedefinition und das Thema ist für die Leute erledigt.
Deshalb sollte man sich gar nicht auf Detaildiskussionen einlassen. Das würde ja beduten, dass wir diesen juristisch unhaltbaren Blödsinn ernst nehmen.:daumen:
 
Den Polo hatte Frau P. zur verniedlichung in einem Ihre Kommentare genannt.

Nur, die Begründungen für die Notwändigkeit des Gesetztes decken sich nicht mit den Massnahmen des Gesetztes. Und die Aussagen bezüglich der Auswirkungen des Gesetztes durch die Behörde ist mit den Paragraphen nicht in Einklang zu bringen. :rolleyes:

Diese Unstimmigleit müssen wir aufdecken und verbreiten und zwar in der Zielgruppe die von Forst und Ministerium addressiert werden.
 
so lustig einige kommentare hier auch sind - bitte investiert die energie besser in briefe und mails an die abgeordneten. nicht aufhören, druck zu machen und mit ständigen nachfragen zu nerven.
 
Das nicht-ernst-nehmen war zwar eher auf meinen eigenen Beitrag bezogen, gilt aber natürlich in gleicher Weise für den Gesetzentwurf :daumen:

Ich meine, dass wir nicht ständig überlegen sollten, wie der Entwurf zu deuten ist oder ausgelegt werden kann.
Der Schwachsinn ist schlichtweg nicht praktikabel und juristisch unhaltbar.
Wenn wir uns auf eine Diskussion über Wegebreiten einlassen, hat die Forstlobby schon gewonnen.
Wir verschwenden damit unsere Zeit und Frau Puttrich macht Stimmung gegen uns.
Ich habe heute wieder 5 oder 6 Leute zum Mitmachen bei der Petition bewegen können (und der Tag ist noch nicht rum). Da muss noch mehr kommen!!!
 
Aber dann mal zum abregen: wir hatten in SAT1 17.30 Live etwas mehr Sendezeit, in der wir richtig zu Wort gekommen sind, statt der obligatorische Halbminüter. Hier der Link zur Sendung.
http://www.1730live.de/aktuell/neu/...12/07/27/streit-um-mountainbiker-im-wald.html


Habe am Anfang allerdings kurz mal getüddelt, da ich von der Frage überrascht war, aber dann liefs besser... ;)

Souveräner Auftritt, unser Anliegen kam sehr sympathisch rüber! Hoffentlich haben das viele Spaziergänger gesehen, die jetzt ihr Feindbild etwas relativieren können. Und Respekt für Deinen Einsatz!

Paul
 
Den Beitrag

(http://www.hr-online.de/website/fer...=fs/hessenschau/201207291930_Waldgesetz__2575)

hatte ich noch gar nicht gesehen. Dachte bisher immer, der HR würde bei jeder Gelegenheit gegen die derzeitige Landesregierung antreten, aber wenn man ihn mal braucht dann kneift er.
Immerhin ein schöner Beitrag vom Landesjagdverband Hessen. Herr Michel entblödet sich nicht, schon das gemeinsame Betreten des Waldes durch drei Personen als "Ansammlung von Menschen" zu bezeichnen, die vorher den Waldbesitzer fragen müssen. Bisher stand ich Jägern recht neutral gegenüber, aber das werde ich wohl nochmal überdenken müssen...

Paul
 
Stimmt natürlich.

Zumal zudem von Wegen, die "von einem Kleinwagen ganzjährig befahren werden können" die Rede war. (....)
Sprich, alle Wege im Wald, die im Winter nicht geräumt und gestreut werden, wären schon mal tabu für MTBler !

Daß alle Wege im Wald, die im Winter nicht geräumt und gestreut werden, schon mal tabu für MTBler wären, hat einen ganz einfachen Grund. Denn da stehen ja überall die steckengebliebenen Kleinwagen herum.
 
Mittlerweile sollte ja unsere liebe Ministerin wieder erreichbar sein. Aus ihrem Ministerium wurde meine letzte Anfrage ja bis heute nicht beantwortet (sind ja auch erst 2.5 Wochen), dafür wurde ja noch mehr Fehlinformation verbreitet. Ich habe da mal wieder eine leicht verärgerte, höfliche Mail hingeschrieben, mit Kopie an die FR-Online und DIMB.de...

Wird nichts bringen, fürchte ich... Aber so ein Ministerium macht mich schon ziemlich sauer...
 
So hier die Antwort auf meine Anfrage von Walter Arnold MdL (CDU) und Forstpolitischer Sprecher:

tatsächlich beschäftigen sich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen aktuell mit den Fragen eines fairen Ausgleichs der unterschiedlichen Nutzungsinteressen in Hessens Wäldern. Leider hat die jüngere Vergangenheit gezeigt, dass es vermehrt zu Konflikten der unterschiedlichen Interessengruppen – insbesondere zwischen Waldeigentümern und Erholungssuchenden unterschiedlichster Ausprägung – gekommen ist. Vereinzelt waren bedauerlicherweise auch Probleme mit rücksichtslosen Radfahrern zu beobachten, die punktuell zu massiven Schäden und damit nicht zuletzt Vermögensverlusten im Wald geführt haben. Dies ist sicherlich nicht zu verallgemeinern; kann aber im Zuge eines gerechten Interessenausgleiches auch nicht gänzlich ausgeblendet werden.

Ohne einer sicherlich alsbald vorliegenden gesetzlichen Regelung vorgreifen zu wollen, bin ich überzeugt, dass die berechtigten Interessen der Radfahrer mit den ebenso berechtigten Interessen der Waldbesitzer in einen fairen Ausgleich gebracht werden müssen. Aktuell in der Diskussion befindlich ist ein Modell, wonach befestigte Wege in jedem Fall für Radfahrer weiterhin freigegeben sind – dies sollte aus unserer Sicht zwingend so bleiben.

Darüber hinaus ist vorgesehen, abseits befestigter Wege auf ein Einverständnis zwischen Waldbesitzern und Interessengruppen hinzuwirken, um in definierten Bereichen auch ein Befahren abseits befestigter Wege zuzulassen – dieses aber an anderer Stelle auch auszuschließen. Dies ist bewährte Praxis und hat dazu geführt, dass in Hessen ein dichtes Netz an ausgezeichneten Wegen für Mountainbike-Sportler existiert, welches nicht nur beibehalten, sondern noch ausgeweitet werden soll. Diese Ausweisung wird bewährter maßen mit den entsprechenden Radsportverbänden vor Ort abgestimmt, um sicherzustellen, dass entsprechend der Nachfrage auch Wegeangebote zur Verfügung stehen.


Ich darf Sie in diesem Zusammenhang aber auch darauf hinweisen, dass das Radfahren abseits befestigter Wege im Wald schon nach geltendem Recht (§ 24, Abs. 4 Hessisches Forstgesetz i.V.m. Bundeswaldgesetz) nicht erlaubt ist. Es ist richtig, dass zur Zeit der Begriff des "Weges" weder im Hessischen Forstgesetz noch in der dazugehörigen Durchführungsverordnung legaldefiniert ist, sie also dort keinerlei Angaben zur Mindestbreite eines Waldweges finden werden. Gleichwohl ist es in der Kommentarliteratur sowie der Rechtssprechung unzweifelhaft anerkannt, dass auch das Mountainbiken "nur auf festen Wegen erfolgen kann. Keineswegs ist das Fahren querfeldein durch die Waldbestände selbst abgedeckt. Auch eine gewisse Mindestbreite der Wege - keinesfalls Pfade - ist erforderlich, um Gefährdungen anderer Waldbesucher zu vermeiden. Eine Breite von mindestens 2 m wird als erforderlich erachtet“ (vgl. Westernacher/ Riedesel Frhr. z. Eisenbach, PdK HForstG, Erläuterungen zu § 24, D 5 HE). Die Novellierung des Hessischen Waldgesetzes trägt somit dazu bei, auch im Hinblick auf diese Frage mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Mit der angestrebten Novelle soll die erfolgreiche Praxis, definierte Wege auszuweisen um von dieser Grundsatzregel abzuweichen, auch gesetzlich manifestiert werden. Damit wird aber nichts verboten, was heute erlaubt wäre. Ein absolutes Recht, ohne Rücksicht auf die Belange der Besitzer und/oder des Naturschutzes überall im Wald mit dem Mountainbike zu fahren, kann es unseres Erachtens auch nicht geben – dies würde nicht zuletzt massiv die Eigentumsrechte der Waldbesitzer einschränken. Wir sind der Überzeugung, dass wir im Konsens und Dialog zwischen den betroffenen Interessengruppen mehr erreichen können, als mittels staatlicher Vorschriften.

Mit einer solchen Regelung könnten unseres Erachtens die verschiedenen Interessen angemessen gewahrt bleiben, indem Ihnen und allen Radfahrern ausreichend Raum für Ihr Hobby eingeräumt wird, während den Waldbesitzern, aber auch dem Natur- und Umweltschutz ebenfalls zu ihrem Recht verholfen wird. Darüber hinaus werden wir als CDU darauf hinwirken, dass im Staatswald, aber auch in den Wäldern im kommunalen Besitz, in einem transparenten Verfahren zwischen den Betroffenen ausreichende Flächen für die Nutzung als Radfahrer zur Verfügung gestellt werden.

Ich hoffe, dass wir Ihre Anliegen damit ausreichend berücksichtigen, bitte aber auch um Verständnis, dass die von Ihnen geforderte generelle Freigabe aller Flächen im Sinne eines gerechten Ausgleichs nicht zielführend erscheint. Gern stehe ich Ihnen und Ihrem Verband für den weiteren Dialog über diese Fragestellungen, insbesondere über die Frage der Wege-Definition zur Verfügung und werde dafür Sorge tragen, dass die Radfahrverbände die Gelegenheit bekommen, sich mit Ihren Interessen im Rahmen der Gesetzesanhörungen einzubringen.


Das übliche Gewäsch. Nun aber endlich mal mit einer Quelle woher die Behauptung kommt, dass bereits jetzt Wege 2m breit sein müssen...
 
Das übliche Gewäsch. Nun aber endlich mal mit einer Quelle woher die Behauptung kommt, dass bereits jetzt Wege 2m breit sein müssen...

Und komischerweise geht er mit keinem Wort darauf ein, dass die entsprechende DVO die Mindestbreite von 2m explizit für Reiter und Kutschfahrer nennt, dagegen aber für Radfahrer es explizit nicht tut. D.h. der Verfasser der DVO wird dies sicherlich nicht 'aus Versehen' vergessen haben, sondern sich dabei etwas gedacht haben.
Dafür wiederholt er die Aussage, dass das Fahren abseits befestigter Wege jetzt schon verboten sei - genau dies aber geht aus §24(4) HForstG nicht hervor. Der Unterschied zwischen befestigten Wegen und festen Wegen wird hier wieder einmal ignoriert. Hier hinkt auch der Verweis auf den Kommentar von Westernacher / Riedesel. Und was das Fahren querfeldein durch die Waldbestände angeht - auch da irrt er, denn das ist ja gar nicht Thema der Diskussion, geschweige denn nach jetziger Lage erlaubt oder gefordert...
Und wieder die falsche Aussage, dass eine generelle Freigabe aller Flächen gefordert werde...
 
Auch wenn mir die Quelle "Westernacher/ Riedesel Frhr. z. Eisenbach, PdK HForstG" nicht selbst bekannt ist, so kann man wohl dennoch davon ausgehen, dass auch diese Kommentatoren lediglich von Urteilen das Reiten betreffend einen Rückschluss auf das Radfahren gezogen haben, ohne dabei das äußerst unterschiedliche Schadens- und Gefährdungspotential von gerittenen und geführten Pferden mit dem von Radfahrern differenziert zu haben.

Urteile zu Radfahrern mit Wegbreiten sind mir in der Literatur nicht bekannt und ich denke auch die o. g. Kommentatoren werden wohl keines gefunden haben.
 
Man muss sich über die "Kleinstwagen" nach HMUELV gar nicht lang unterhalten:
1) Der Herr Pressesprecher wüssste, wenn er mit einem Kleinstwagen ins Ministerium zur Arbeit fahren würde, das Smart und Polo nicht in derselben Kategorie sind
2) wenn er häufiger in den Wäldern nahe der Landeshauptstadt unterwegs wäre, wüsste er auch dass niemand sein Holz mit so einem Fahrzeug heraus holt, sondern mit einem rechtschaffenen Bauerntraktor (und damit weit mehr Wegschäden anrichtet als Bike oder Pferd)

Die Wegbreitenregelung von 2m betrifft die Reiter schon nach dem jetzigen Gesetz, das stimmt. Aber WAS soll da 2m breit sein? Die Spur? Das Fahrzeug? Mit oder ohne angelegte Ohren, äh.. Spiegel? Wie misst man einen Weg ohne Bordstein? Die Regelung ist einfach lachhaft. Ein vernünftiger Reiter wird an einem schmalen Pfad, wenn Fußgänger entgegen kommen, an passender Stelle sein Pferd mit dem Schenkel an ein Gebüsch drücken und den Fußgänger vorbeilassen, freundlich grüßen, und niemand hat ein Problem.

Ich reite übrigens gern mit 2 Pferden (Reit- und Handpferd). Da muss der Weg quasi schon per definition 2m breit sein, weil beide sich nicht so eng zusammendrängen können ohne die freie Beweglichkeit einzubüßen. Ihr Biker wisst warum... und da ist fast überall für 2 Pferde nebeneinander Platz; natürlich müssen sie dann, wenn Gegenverkehr ist, trotzdem hintereinander laufen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn mir die Quelle "Westernacher/ Riedesel Frhr. z. Eisenbach, PdK HForstG" nicht selbst bekannt ist,

zur Quelle

Westernacher / Riedesel Freiherr zu Eisenbach
Hessisches Forstgesetz
Grundwerk mit Ergänzungslieferung
Loseblatt-Kommentar
Kommentar
2010. Loseblatt. 436 S. Im Kunststoffordner
Kommunal- und Schul-Verlag ISBN 978-3-86115-402-0
Stand: 2010

bzw. den Autoren:

Begründet von Ltd. Ministerialrat a.D. Dr. Eberhard Westernacher. Fortgeführt von Ltd. Ministerialrat Dr. Berthold Riedesel Freiherr zu Eisenbach
 
(....) Urteile zu Radfahrern mit Wegbreiten sind mir in der Literatur nicht bekannt und ich denke auch die o. g. Kommentatoren werden wohl keines gefunden haben.

Ich wüßte zum einen nicht, wo statistisch und naturwissenschaftlich solide nachgewiesen ist, daß Wegebreiten bei der Wegebenutzung durch MTB spezifische ökologische Wirkungen der MTB-Benutzung zeitigen. Es geht nicht um das WIE des Weges, sondern um das WO.

Urteile hierzu sind auch mir nicht bekannt, wobei das kein Wunder ist, wenn sogar das Fachministerium in BW, das ja nun schon Jahrzehnte mit der Mindestwegebreitenregelung lebt, schon vor längerer Zeit auf meine Anfrage hin mitteilte, daß die Feststellung der Wegebreite mit Augenmaß erfolge. Dieser Maßstab "Augenmaß" würde im gerichtlichen Verfahren von guten Rechtsanwälten derart plattgemacht, daß kein Weg so breit sein kann, daß auf ihm die Wegebreiten-Regelung noch Platz hätte. Die Kommentare damit befaßter Richter dürften entsprechend deutlich sein.
 
Aber dann mal zum abregen: wir hatten in SAT1 17.30 Live etwas mehr Sendezeit, in der wir richtig zu Wort gekommen sind, statt der obligatorische Halbminüter. Hier der Link zur Sendung.
http://www.1730live.de/aktuell/neu/n...r-im-wald.html

Habe am Anfang allerdings kurz mal getüddelt, da ich von der Frage überrascht war, aber dann liefs besser...
wink.gif

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Daumen hoch!!! Guter Einsatz!!!

Der Beitrag hat eine ganz entscheidende Komponente. Präsi weist darauf hin, daß die wenigsten Biker mit dem Auto zu ihren Locations anreisen.

Das wird sich nun krass ändern, denn ohne Auto kann und darf man ja die Wege nicht vermessen. Das muß man aber als gesetzestreuer Bürger, bevor man die Wege legal (Auto paßt) oder illegal (Auto paßt nicht) benutzt. Der Gesetzgeber bekäme daher spätestens dann Zoff mit dem RMV, wenn der erste Biker, umweltfreundlich wie er nun mal ist, sein Auto in der U-Bahn zur Hohemark im Taunus mitnehmen wollte. Sicher wird es schon deshalb bald einen neuen Gesetzesentwurf geben.
 
So hier die Antwort auf meine Anfrage von Walter Arnold MdL (CDU) und Forstpolitischer Sprecher:
...
Das übliche Gewäsch. Nun aber endlich mal mit einer Quelle woher die Behauptung kommt, dass bereits jetzt Wege 2m breit sein müssen...

Könntet ihr bitte aufhören, den ewig gleichen Blödsinn in voller Länge und Schlichtheit zu posten :o

"Walter Arnold - Standardantwort" genügt völlig...
 
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