-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Re: Ihre Webseitenmeldung zum neuen Hessischen Waldgesetz
Datum: Wed, 05 Sep 2012 21:54:49 +0200
Von: Micha555
An: Christoph von Eisenhart Rothe
Sehr geehrter Herr von Eisenhart Rothe,
herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
Entschuldigen Sie bitte, dass ich nach 10 Tagen ohne Reaktion nachfrage. Es war mir nicht klar, dass Sie nur ehrenamtlich tätig sind. Im übrigen ist der DIMB ein eingetragener Verein, der von seinen Mitgliedern finanziert wird und nicht von der Fahrradindustrie. Ich weià nicht, wie sie dazu kommen zu denken, dass dort nicht auch ehrenamtliche Arbeit geleistet wird....für Menschen!
Zu meiner Person: ich bin 47 Jahre alt, fahre seit mehreren Jahren Mountainbike und Rennrad, bin aber oft auch als Wanderer unterwegs. Ich bin verheiratet und habe drei Kinder und wohne im hessisch bayerischen Grenzgebiet.
Zu dem Text: Ihre Behauptung, dass der DIMB Falschinformationen verbreitet, ist aber sehr weit hergeholt. Der von Ihnen aus der Unterschriftenliste zitierte Text steht so wörtlich im Entwurf
(§ 15 Abs. 2). Fakt ist doch, dass mit dem neuen Forstgesetz zunächst eine massive Einschränkung verbunden ist, da heute alle Wege und StraÃen benutzt werden dürfen (§24 Abs. 4 "Radfahren, Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen und Reiten ist nur auf Wegen und StraÃen gestattet."). Da ist ja wohl die Einschränkung auf Wege, "die ganzjährig mit zweispurigen, nicht geländegängigen Fahrzeugen befahrbar sind." eine massive Einschränkung. Da sehen Sie keinen Widerspruch? Interessante Sichtweise!
Für mich ist daher die Behauptung auf ihrer Webseite schlich unwahr und mehr als unredlich!
Die von Ihnen angeführte Möglichkeit, dedizierte Radstrecken auszuweisen besteht ja heute auch schon, sonst würde es die von Ihnen angeführten MTB Strecken gar nicht geben. Wo ist also der Mehrwert im neuen Entwurf?
Insgesamt muss ich leider feststellen, dass Ihre Argumentationskette nicht schlüssig ist.
Geradezu unverschämt ist es, dem DIMB zu unterstellen in irgendeiner Form von den Umsätzen der Fahrradindustrie zu profitieren. Ist es nicht so, dass gerade die Waldnutzung und Ausbeutung inzwischen ein Milliardengeschäft darstellt?
Mit freundlichen GrüÃen
XXX
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Re: Ihre Webseitenmeldung zum neuen Hessischen Waldgesetz
Von: Christoph von Eisenhart Rothe
An: micha555
Datum: 05.09.2012 19:25
Sehr geehrter Herr XXX,
Sie sind mir ja ein freundlicher Biker. Da schreiben Sie eine e-mail, stellen sich nicht mal vor, und mosern dann noch, dass Sie nicht prompt eine Antwort bekommen. Wir arbeiten weitgehend ehrenamtlich für den Wald, im Gegensatz zur DIMB, der Lobbyorganisation der Fahrradhändler und der Mountainbikerindustrie.
Ich weià gar nicht wo das Problem liegt. Der Text der Unterschriftenaktion der DIMB (Lobbyverband der Fahrradhändler und der Mountainbikerindustrie) ist folgender:
Die hessische Landesregierung möchte das Mountainbiken massiv einschränken! Der Entwurf des Hessischen Waldgesetzes vom 25.06.2012 sieht vor, dass Radfahrer nur noch feste Wege befahren dürfen, die ganzjährig mit zweispurigen, nicht geländegängigen Fahrzeugen befahrbar sind. Damit wären alle Singletrails und naturnahen Wege tabu! â¦
Sehen Sie und genau hier liegt die Fehlinformation, denn das Gesetz sieht eben genau das Gegenteil vor.
Schauen Sie bitte in §15 (5) des Gesetzesentwurfs in Zusammenhang mit §16 Abs. 4 und §17. Draus geht hervor, dass eben extra für bestimmte Nutzergruppen, seien es Reiter, Wanderer oder eben auch Mountainbiker bestimmte Wege extra und exklusiv ausgewiesen werden können. Ziel ist daher eine Entmischung des Nutzerverkehrs und damit auch eine extra Ausweisung von Trails und dergleichen. Diese Trails für Mountainbiker dürfen dann auch nur von diesen benutzt werden, neben den sonst üblichen befestigten Waldwegen. Das bisherige Nutzen solcher Trails war illegal. Mit dem neuen Gesetz werden also für die Mountainbiker zusätzliche legale Wege freigegeben, wie es beispielsweise im Odenwald pilotprojektartig hervorragend funktioniert. Ich finde das ist ein deutliches Plus für alle die radsportbegeistert sind.
Wo sehen Sie hier einen Widerspruch zu dem was Sie unten von uns zitieren? Das Agieren mit dieser Unterschriftenliste und auch auf der Homepage der DIMB ist daher unredlich, das dort Geschriebene entspricht nicht dem Gesetzesentwurf.
Die DIMB betont immer wieder, dass ein ganz groÃer Teil der Mountainbiker sich an Recht und Gesetz hält. Ich verstehe daher nicht, dass ein ganzer Verband sich nun für die engagiert und vor die stellt, die sich eben nicht an die rechtliche Lage halten. Ich habe noch nie erlebt, dass man soviel Aufwand für schwarze Schafe betreibt und damit alle anständigen Radfahrer mit in die Illegalität zieht.
Vielleicht besteht aber bei den Verantwortlichen auch die Angst, das Spielfeld Wald könnte zu sehr eingeschränkt werden. Das würde natürlich massiv auf die Absatzzahlen für Mountainbikes drücken. Und bekanntlich werden in diesem Bereich inzwischen Milliarden umgesetzt. Die Gier ist halt überall. Bedauerlich nur, dass sich viele anständige Radfahrer das Gesetz nicht wie Sie angesehen haben und sich dazu in Rückfragen informierten.
Mit freundlichen GrüÃen
Christoph v. Eisenhart Rothe
Landesgeschäftsführer der
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Landesverband Hessen e.V.
RathausstraÃe 56
65203 Wiesbaden
Tel.: XXX
Fax: XXX
Von: Micha555
Gesendet: Freitag, 17. August 2012 00:47
An: ch.v.eisenhart
Betreff: Re: Ihre Webseitenmeldung zum neuen Hessischen Waldgesetz
Guten Abend,
ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie erst auf Ihrer Webseite offenbar nicht belegbare Behauptungen aufstellen und es dann noch nicht einmal für nötig befinden, auf höfliche Anfragen diesbezüglich zu reagieren.
Mit freundlichen GrüÃen
xxx
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Ihre Webseitenmeldung zum neuen Hessischen Waldgesetz
Von: micha555
An: ch.v.eisenhart
Datum: 08.08.2012 11:42Guten Tag Herr Christoph v. Eisenhart Rothe, sehr geehrte Damen und Herren,
ich versuche mir gerade ein Bild bzgl. des geplanten neuen Waldgesetzes in Hessen zu machen.
In diesem Zusammenhang habe ich auf der Webseite der "Schutzgemeinschaft Deutscher Wald- Landesverband Hessen" unter "Neues Waldgesetz für Hessen sorgt für heiÃe Diskussion" die nachfolgende Bemerkung gefunden:
" Leider sind hierzu viele Falschinformationen im Raum (die teilweise auch bewusst von Seiten der Mountainbikerlobby verbreitet wurden), weshalb wir hier an dieser Stelle den Gesetzestext ins Netz stellen. Bitte beachten Sie an dieser Stelle auch, dass der Text der Unterschriftenaktion der DIMB e.V. nicht mit dem Text des Gesetzes übereinstimmt. Es wird absichtlich verschwiegen, dass das Gesetz extra die Ausweisung von Trails für Mountainbiker vorsieht."
Ich habe daraufhin den vom DIMB veröffentlichten Gesetzes-Vorschlag und den von Ihnen bereitgestellten Text verglichen und kann keine Unterschiede feststellen. Können Sie mir bitte mitteilen, wo der DIMB Text sich von der offiziellen Vorlage unterscheidet?
Ferner habe ich auch nach mehrfacher Durchsicht des Gesetzesvorschlags keinen Passus gefunden, der "extra die Ausweisung von Trails für Mountainbiker" vorsieht. Können Sie mir bitte sagen, auf welches Teil des Gesetzes Sie Ihre Aussage stützen?
Herzlichen Dank
micha555