Agressive Autofahrer!!

Ne, ich denk das ist genau die richtige Einstellung. Bei einer langen Geraden ist das Humbug, klar.
Da wir hier aber meist eher kurvige und hügelige Straßen haben, seh ich lieber zu daß mich ein PKW "egal wie" überholen kann, ohne daß ich dabei zu Schaden komme.
Darum geht's mir dabei.

Wo ich noch mit dem Mopped unterwegs war hab ich's gemacht wie du sagst, da man die Dinger dann erst überholen kann wenn wirklich Platz ist.
Beim Rad ist mir aber der Geschwindigkeitsüberschuß auf PKW-Seite zu hoch, als daß ich das riskieren will.
 
Sagt mal, meint der Typ das wirklich Ernst, was er da schreibt?

Er widerspricht sich mehrfach selbst in seinen "Geboten"...

Beispielsweise mit dem Abstand zur rechten Fahrbahnbegrenzung. "Dort wo Autos mit dem rechten Rad her fahren" und dann "bis zu einem Meter Abstand". Ein Meter Abstand vom rechten Lenkerende bedeutet für mich, daß man schon nicht mehr mitten auf der Spur, sondern schon fast am Mittelstreifen fährt. Da wo Autos mit dem rechten Rad lang fahren ist knapp links vom Begrenzungsstreifen, was ich auch für sinnvoll halte.

Und dann, wie bitte kann man als Radfahrer einen Autofahrer vom Überholen abhalten? Ohne daß man sich selbst wie Kanonenfutter mitten auf der Straße passiert geht's wohl kaum.
Finde seine "Tips" etwas undurchdacht und mehr als nur gefährlich.
 
ich schliess mich hiermit radical an.

ich halte diese "anweisungen" auch für sehr gefährlich.
sagt ja keiner das man sich alles gefallen lassen muss, aber ich bin der meinung das man damit so machen unfall bzw beinahe unfall heraufbeschwört der sonst nicht wäre.
wenn ich mir z.b. vorstelle auf der strasse von mir zu einem kumpel. da geht es auf der landstrasse hügelig und kurvig durch den wald.
wenn da hinter einer kuppe mal einer meint mit 15km/h auf der mitte der spur fahren zu müssen, dann wird es wohl knapp.
und wehe wenn jetzt wieder einer mit dem spruch kommt "du darfst nur so schnell fahren, dass du im sichtbereich anhalten kannst!". das das nicht geht wissen wir alle,oder?
ich fahr auf der strecke noch nicht mal heftig schnell, nur so 60-80, obwohl sie bis 100 freigegeben ist.

ich fahre lieber rechts mit ein wenig luft nach links und rechts, als mitten auf der strasse. denn dort muss ich damit rechnen von einem genervten autofahrer über den haufen gefahren zu werden, oder von einem der mir entgegenkommt und mich nicht sieht, oder von einem der den autofahrer hinter mir überholt und mich nicht sieht.
als radfahrer hat man eine sehr knappe sillhuette. da wird man gerne übersehen. und das modische schwarz das die meisten tragen hilft da auch nicht viel weiter.

matthias *der sich über militante verkehrsteilnehmer jeglicher art sowas von aufregt und der meinung ist das keiner von ihnen in den strassenverkehr gehört*
 
weis jemand, wie die Vorfahrtsregelung an Kreisverkehren ist? Bei uns gibts zahlreiche Kreisel mit abmarkierter Radwegspur in den Zufahrten. Wenn Stau im Kreisel ist kann man mit dem Bike rechts bis an den Kreisel rannfahren (auf der Radspur). Wer hat dann in der Zufahrt zum Kreisel Vorfahrt: Der Autofahrer auf der Zufahrt oder der Radler rechts neben dem Auto auf der Radspur?

Oft wird man kurz vor dem Kreisel noch überholt und bei der Einfahrt in den Kreisel geschnitten. Nachdem ich deswegen schon gestürzt bin, habe ich mir angewöhnt, ca. 30 m vor dem Kreisel in der Mitte der Zufahrt zu fahren. Damit nerve und provoziere ich natürlich die Autofahrer.
 
eigentlich sollte das problemlos nebeneinander hergehen,oder?
du stehst ja dann rechts neben dem auto. ist eine lücke so fährt er in den kreisel ein und du startest zeitgleich mit ihm.

wenn er bei der nächsten ausfahrt raus will und du weiter im kreiselfährst, dann muss er warten (da du ja im weg bist) es sei denn er schneidet dich (weil evtl der platz ausreichend ist)

aber im grunde geht das doch nebenher, oder?
versteh das problem nicht ganz
 
pongi schrieb:
ich schliess mich hiermit radical an.

ich halte diese "anweisungen" auch für sehr gefährlich.
sagt ja keiner das man sich alles gefallen lassen muss, aber ich bin der meinung das man damit so machen unfall bzw beinahe unfall heraufbeschwört der sonst nicht wäre.
wenn ich mir z.b. vorstelle auf der strasse von mir zu einem kumpel. da geht es auf der landstrasse hügelig und kurvig durch den wald.
wenn da hinter einer kuppe mal einer meint mit 15km/h auf der mitte der spur fahren zu müssen, dann wird es wohl knapp.

Was machst Du bei nem Pferdefuhrwerk ? Die sind oftmals sogar langsamer als 15 Km/h. Die Frage könnte man auch auf 25 Km/h-Fahrzeuge oder bbH 6 Km/h (zulassungsfrei) erweitern. Die haben genau das gleiche Recht die Fahrbahn zu benutzen.
 
@Pongi & Radical_53
Ich weiß ja nicht, wie breit Eure Straßen sind, aber wenn ich in Deutschland auf einer Bundesstraße max 1m zum Straßenrand einhalte, kann ein PKW Fahrer nicht überholen, da 'nur' noch knapp 2m zur Straßenmitte frei sind... Wo kein Platz, da kein Überholen, so einfach ist das.
Aber man sagt so manchen Männern ja nach, daß Längenmaße nicht Ihre Stärke sind ("20cm, nie im Leben, kleiner Peter" :lol: )
Wenn Ihr meint, die Straße gehört nur den Autos, dann ist's besser, auf Umwege mit Radwegen auszuweichen/-schleichen!
Ich finde die Gebote schon sehr gut :daumen:
Wie gesagt, ein gewisses Selbstbewußtsein muß halt da sein...
Meine Erfahrung spricht dafür, alle meine (bislang nur fremdverursachten!) Unfälle fanden auf dem Radweg statt, da ein Radfahrer ja nunmal kein richtiger Verkehrsteilnehmer ist... :rolleyes:

Und im Dunkeln ist eh LICHT angesagt;) Und bei richtigem Licht ist die Silhouette eh egal;)

Der Nikolauzi
 
wenn man zu 2t neben einander fährt blockiert man selten einen autofahrer! da dieser ja SOWIESO beim überholen in diegegenspur muss, und somit kann er dies nur wenn keine Auto kommt, und da 2 Radfaher so breit sind wie ein auto passt das! sonst DARF er garnicht überholen! weil er zwischen 1.00 -1.50 abstand halten muss! der Radfaher muss einglich einen abstand von 70-80cm zum bordstein/parkenden autos haben wenn man das zusammen rechnet ist es nur möglich unter zuhilfenahme der gegenspur (zweite spur) dran vorebei zu kommen also koennen zwei nebeneinander fahren!
 
@nikolauzi: Deine Stärke sind sie auch nicht, oder? :D Der Biker hat zwar eine vergleichsmäßig schmale Silhouette, aber "0" ist sie nicht.
Beispiel: Eine Straße ist für Fahrzeuge auf einer Spur mit maximaler Breite von 2.55m gebaut. 1 Meter vom Straßenrand, Lenkerbreite 50-70cm. Da bleibt meiner Rechnung nach keine "knappen" 2m über (die übrigens für fast jedes Auto satt ausreichen würden), sondern nur ein knapper Meter.
Da auf der anderen Straßenseite aber meist auch nur ein knapp 2 Meter breites Auto entgegen kommt, kein Traktor / LKW / Bus (wir wollen ja kein worst case Szenario als "normal" ansehen), dann wir der Platz dem PKW zum überholen reichen. Nur: Daß er dann wenig Spielraum hat und zirkeln muß, trotz allem wird er es wahrscheinlich eher machen als abbremsen.

Recht haben und Recht bekommen sind halt 2 paar Schuhe. Klar ist die Gesetzeslage eindeutig, aber mal ganz ehrlich!
Wenn ich auf einer unserer "normalen" Straßen unterwegs bin, nicht unbedingt immer die schön breite und helle Bundesstraße, dann sehe ich zu daß ich aus der Schußlinie komme. Heil und sicher ankommen ist mir dann dreimal lieber, als Recht gehabt zu haben.

@sackstand: Wie gesagt, was einer muß und was einer darf ist wie Recht haben und Recht bekommen, zwei paar Schuhe.
Große Reden schwingen ist die eine Sache, aber ich hab weder ein großes Interesse daran über einen Anwalt Schmerzensgeld zu verdienen und mich auf Gerichten herum zu treiben, noch in Krankenhäusern herum zu liegen.

Wer auch nur halbwegs oft fährt, müßte eigentlich wissen wie es auf der Straße mit dem Gesetz und der Wirklichkeit ausschaut. Nichteinmal die Polizei hält sich dran...
 
@ radical: Seh ich genauso! Recht gehabt zu haben nützt dann auch niemandem was.
Was ich dem aber entgegenhalte und wo ich den "Geboten" zustimmen muß, ist dass wenn man am Rand fährt auf ner Strasse dann zwängt sich bei Gegenverkehr ein Auto nach dem anderen mit hoher Geschwindigkeit vorbei. Teilweise mit Abstand Spiegel - Lenker von < 10 cm. Da schwitzt man dann schon vom zugucken. Fährt man so dass das Überholen nicht möglich ist, wird gehupt.
Es wurden schon Hup-Konzerte aufgeführt weil als ich in ner 8Mann-Gruppe untergwegs war, alle in Reihe versteht sich, nur überholen war auf Grund der Länge des "Zuges" nicht möglich. Da könnt ich ausrasten!! :mad:
 
Ajo klar, da hast schon Recht, keine Frage. Ich denk man muß halt auch viel von der Situation ausmachen, z.B. wie die Straße ist und wie sie verläuft.
Im Stadtverkehr z.B. würde ich sicher auch nicht extrem weit rechts fahren, keine Frage. Auf einer weit einsehbaren und breiten Bundesstraße auch nicht. Nur auf Straßen und Wegen, wo der Autofahrer selbst den Gegenverkehr nicht sehen kann, vermutlich eher zu schnell unterwegs ist dafür und entsprechend schnell reagieren "müßte", da schau ich doch daß ich lieber so weit "aus den Füßen" bin wie's nur geht.

Zum "Glück" sind halt auch genug Kotzbrocken und Schnarchnasen unterwegs, daß man immer viel Spaß auf der Straße hat... :heul:


PS: Als Autofahrer geht's mir oft genauso, daß ich irgendwo schnell aus den Füßen muß.. da sind dann meist Bus- und LKW-Fahrer meine "besten Freunde".
 
ich kann nur mehrfach betonen das ich mich radical anschliesse.
recht bekommen und recht haben sind 2 paar schuhe, da hat er ganz recht.

traurig, aber wahr.
ich sag ja auch nicht das man sich als biker verstecken muss, den bückdiener machen muss für die autofahrer, aber das man so fährt das man abends mit der familie am tisch sitzten kann, ja das will ich.

@sackstand: deine behauptung hinkt aber ganz gewaltig. von wegen wenn du zu zweit fährst blockierst du kein auto. um es überspitzt zu sagen: jeder der auf der strasse vor dir ist, und deutlich langsamer ist als du behindert dich. wie gesagt das ist jetzt kein verkehrsrowdiespruch, sondern einfach mal eine übertriebene feststellung. klar werde ich mit dem auto in der regel zügig um einen radfahrer drum rumkommen. aber 2 radler nebeneinander? nehmen wir z.b. mal eine schmale strasse in der 30er zone? da passen in der regel 2 autos grad so nebeneinander vorbei. da behinderst du den nachfolgenden verkehr.

und wenn hier alle den gesetzestext immer so schön zitieren. es gibt auch eine regelung die besagt das ich als deutlich langsamerer verkehrsteilnehmer, der den verkehr hinter sich aufhält, bei der nächsten gelegenheit anzuhalten hat und den verkehr passieren zu lassen.
das würde also auch auf dich und deinen kumpel zutreffen als fahrradfahrer.


wegen den unfällen auf den radwegen: wenn du schreibst das du unverschuldete unfälle hattest, dann seh ich das natürlich ein, dann werden wir in zukunft dir eine sondererlaubniss erteilen damit du dich nicht gefährden musst. am besten fährst du nur noch auf der autobahn, da kommt dann auch selten gegenverkehr.
tut mir ja leid wenn du einen (oder mehrere) unfälle gehabt hast. aber meine erfahrung zeigt mir das komischerweise nie jemand schuld hat bei unfällen. und was wäre gewesen wenn der unfallgegener halt kein unvorsichtiger biker gewesen wäre, sondern ein unvorsichtiger autofahrer, oder laster, oder bus,...?
dann würdest du wohl keine beiträge mehr schreiben nehm ich an.

das ist genauso doof das argument wie ich es immer wieder von leuten höre: "ich schnall mich nicht an, denn da gab es mal einen unfall, da wurde der fahrer durch den gurt erwürgt" (alternativen sind auch der airbag der den fahrer erschlägt, bzw durch nicht angeschnallt sein aus dem auto geschleudert werden und dadurch überleben.) da würdest du doch auch nicht argumentieren, dass sie recht haben,oder?
 
spessarter schrieb:
weis jemand, wie die Vorfahrtsregelung an Kreisverkehren ist? Bei uns gibts zahlreiche Kreisel mit abmarkierter Radwegspur in den Zufahrten. Wenn Stau im Kreisel ist kann man mit dem Bike rechts bis an den Kreisel rannfahren (auf der Radspur). Wer hat dann in der Zufahrt zum Kreisel Vorfahrt: Der Autofahrer auf der Zufahrt oder der Radler rechts neben dem Auto auf der Radspur?

Oft wird man kurz vor dem Kreisel noch überholt und bei der Einfahrt in den Kreisel geschnitten. Nachdem ich deswegen schon gestürzt bin, habe ich mir angewöhnt, ca. 30 m vor dem Kreisel in der Mitte der Zufahrt zu fahren. Damit nerve und provoziere ich natürlich die Autofahrer.

An einem Kreisverkehr gilt generell die Rechts-vor-Links-Regel, es sei denn die Vorfahrt ist durch entsprechende Beschilderung anders geregelt.

D.h., wenn keine Schilder da sind, hat derjenige, der in den Kreisverkehr einfährt Vorfahrt. Ansonsten steht da ein Vorfahrt-Gewähren-Schild (auf dem Kopf stehendes weißes Dreieck mit rotem Rand, is klar denk ich).
 
pongi schrieb:
also so ein pferd mit anhänger hat in der regel doch eine deutlich sichtbarere sillhuette bzw kontur als der durchschnittsbiker,oder?

Schon, aber Du erwähntest zuvor Kurven und Hügel - was machst Du wenn ein Pferdefuhrwerk etc. dahinter auftaucht ? Erwarte stets das unerwartete ;) .
 
@Pongi
Das mit den Unfällen auf den Radwegen hast Du 'etwas' falsch verstanden;) Mit 'nem Radfahrer bin ich noch nie zusammengestoßen, sondern das waren alles Autofahrer (Ampel rechts abbiegen, Vorfahrt achten, spontan anhalten auf dem Radweg zum Telefonieren, rechts vor links, etc...Die Wildsau zähle ich jetzt mal nicht dazu :lol: ).
Auf dem Radweg ist man halt kein Verkehrsteilnehmer und wird auch nicht als solcher beachtet, auf der Straße schon, und sei es nur, weil sich ein Autofahrer über einen aufregt;)

Ich gebe Dir vollkommen recht, daß es auf einem Radweg ohne Kreuzungen und mit entsprechender Abgrenzung sicherer ist als auf der Straße, sodenn der Radweg in einwandfreiem Zustand ist :rolleyes:
Aber das auch nur mit gemäßigter Geschwindigkeit, wenn andere unterwegs sind...;)

Eine der wenigen Ausnahmen: der 'zweispurige' Radweg linksrheinisch, irgendwo zwischen Bingen und Koblenz :daumen: Da kann man sogar bei viel Verkehr mit 30-38km/h fahren, wie gesagt, gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht:)

Der Nikolauzi
 
Hab nochmal was zum Thema Nebeneinanderfahren in Bezug auf Behinderung gefunden:

Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 StVO müssen Radfahrer einzeln hintereinander fahren. Das Nebeneinanderfahren ist jedoch dann gestattet, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Behinderung ist aber bereits dann anzunehmen, wenn schnelleren Verkehrsteilnehmern das Überholen zwar nicht unmöglich gemacht, aber doch erschwert wird (BayObLG, Urteil vom 11.05.1955, Az. 1 St 236/55, NJW 1955, 1767). Generell zulässig ist das Nebeneinanderfahren in sog. Fahrradstraßen (Zeichen 244).

Also ich versteh das so, dass ich z.B. bei einer mäßig befahrenen Straße mit je 2 Fahrstreifen pro Richtung nebeneinanderfahren darf, wenn andere in ihrem Vorwärtskommen nicht beeinträchtigt werden (was ja auch nicht der Fall ist, wenn sie mich links gefahrlos überholen können). Anders siehts dagegen auf einer Straße mit nur einem Fahrstreifen pro Richtung aus. Ist die Straße gut ausgebaut, übersichtlich und das Verkehrsaufkommen ist schwach, sollte auch da das Nebeneinaderfahren möglich sein. Ich würd sagen, man sollte situationsangepaßt fahren. Ein wenig Beurteilungsvermögen trau ich eigentlich beiden Seiten zu ;) .

Ergänzung: folgendes noch vom ADFC-Berlin:

"Die StVO besagt weiter in § 2, Absatz 4, dass Radfahrer nebeneinander fahren dürfen, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird (s. o.).
Behindern können nebeneinanderfahrende Radfahrer ein Auto nur, wenn eine markierte Fahrspur mindestens 6 m breit ist (1 m Abstand zum Fahrbahnrand, 1 m Fahrradbreite, 1.5 m Mindestabstand zum Fahrrad, 2 m PKW-Breite, 0.5 m Sicherheitsabstands zur Mittellinie) und das Auto ohne Spurwechsel überholen könnte. So breit ist eine Fahrspur aber seltenst. Also muss ein PKW zum überholen eines einzelnen Fahrrades sowieso auf die Gegenfahrbahn (Spurwechsel). Das geht logischerweise nur dann, wenn kein Gegenverkehr kommt.
Ob nun 2 Fahrräder nebeneinander fahren und der PKW, statt beim Überholen nur halb auf die Gegenfahrbahn auszuweichen, ganz auf die Gegenfahrbahn muss, sollte ihn nicht behindern."
 
@nikolauzi: da geb ich zu, das hab ich wohl etwas falsch verstanden mit deinen unfällen auf den radwegen. ich bin davon ausgegangen das keine autos auf den radwegen rumeiern. *gg*
und jemand der dich übersieht wenn du 2m neben ihm fährst, der übersieht dich, egal ob auf dem radweg oder der strasse unterwegs. ist einfach.
und ganz ehrlich wir haben ja vom radverkehr ausserorts geredet (stichwort bundesstrasse). und da ist die situation doch eine ganz andere als in der stadt,oder?

@mighty: ja ich erwähnte hügel und kurven. nur ist es in der regel so, dass ein pferdefuhrwerk,trecker,mähdräscher,... eine höhere und breitere silhuette abgeben als ein radfahrer. deswegen wirst du ihn eher sehen als einen radler.

deine eigene interpretation des gesetzestextes stimme ich eigentlich voll und ganz zu. man kann ruhig nebeneinander fahren. solange niemand behindert wird. stimmt auch in sofern mit dem grundgesetzt überein "jeder hat solange eine freiheit, solange keine andere freiheit tangiert wird" (war jetzt etwas freier die interpretation. aber der sinn stimmt.
was mich aber stört ist der text vom adfc-berlin

Ob nun 2 Fahrräder nebeneinander fahren und der PKW, statt beim Überholen nur halb auf die Gegenfahrbahn auszuweichen, ganz auf die Gegenfahrbahn muss, sollte ihn nicht behindern."

jeder der selbst einen führerschein hat, wird zustimmen, dass es leichter fällt einen einzelnen radler zu überholen als mehrere nebeneinander fahrende.


@syncros:
An einem Kreisverkehr gilt generell die Rechts-vor-Links-Regel, es sei denn die Vorfahrt ist durch entsprechende Beschilderung anders geregelt.
das stimmt so nicht. am kreisverkehr hat der verkehrsteilnehmer im kreis vorfahrt. wenn da rechts-vor-links wäre, dann würde ja der verkehr im kreis selbst zum erliegen kommen. sobald jemand in den kreisel einfahren wollte, müsstest du anhalten und ihn reinlassen.
 
pongi schrieb:
@syncros:

das stimmt so nicht. am kreisverkehr hat der verkehrsteilnehmer im kreis vorfahrt. wenn da rechts-vor-links wäre, dann würde ja der verkehr im kreis selbst zum erliegen kommen. sobald jemand in den kreisel einfahren wollte, müsstest du anhalten und ihn reinlassen.


Da würde ich mich an deiner Stelle nochmal schlau machen, nicht das du nachher schuld bist, wenns nen Unfall gibt.
Ich habe zwar selbst keinen Führerschein (und das mit 27 :D ), aber bin kurz davor einen zu machen. Deshalb habe ich mir im Internet schon diverse Theorie-Trainer reingezogen. Und was soll ich sagen, ich dachte auch immer, das der im Kreis fahrende Vorfahrt hat, aber das gilt tatsächlich nur bei entsprechender Beschilderung. Ansonsten gilt rechts-vor-links. Allerdings sind solche Kreisverkehre eher selten. Ist echt so.
 
pongi schrieb:
wie sieht denn die beschilderung aus?
bei uns stehen nämlich keine schilder an den kreiseln. und die polizei hat mir dann ja schon zig male die vorfahrt genommen?


ich bin mir auch ziemlich sicher dass rechts-vor-links im KV nmicht gilt...

es gibt vielle Kreisel wo da extra Vorfahrtsschilder angebracht sind da häufig Unfälle passieren...
 
pongi schrieb:
wie sieht denn die beschilderung aus?
bei uns stehen nämlich keine schilder an den kreiseln. und die polizei hat mir dann ja schon zig male die vorfahrt genommen?


Einfache Unterscheidungsregel
Wenn das Kreisverkehr-Schild aufgestellt ist, dürfen die Fahrzeuge an den Zufahrten erst einfahren, nachdem sie die Vorfahrt der Fahrzeuge im Kreis beachtet haben.

Ist weder das Zeichen »Kreisverkehr« noch ein Vorfahrt-gewähren-Schild aufgestellt, gilt rechts vor links.

Guckst du hier: http://www.fahrtipps.de/frage/kreisverkehr-vorfahrt.php

Also, du hast schon recht, normalerweise hat man in dem Kreis Vorfahrt. Allerdings gibt es auch da Ausnahmen. Und wie da ja steht, ist das Kreisverkehr-Schild eigentlich kein Vorfahrtsschild. Auf jeden Fall muss man darauf achten bei der Theorie.
 
Kenn das bei Kreisverkehren auch nur so, daß der sich im Kreis befindende Fahrer Vorfahrt hat. Zudem stehen (zumindest wissentlich) bei uns vor jeder Einfahrt zum Kreisel Vorfahrt-Achten Schilder.
 
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