Allgemeines Fahrverbot

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du kennst das mit privatssphäre?? anzupacken hat dich nichtmal beim bund jemand ohne deine erlaubnis.

Jeder darf Dich festhalten, wenn Du auf frischer Tat bei einer Straftat erwischt wirst. Das ist beim Bund ja nicht der Fall - ein umgeklappter Kragen ist ja keine Straftat. Wenn Du dagegen Deinen Kameraden zu Klump haust, darf ein anderer Dich durchaus anpacken und festhalten, auch ohne Deine Erlaubnis.
 
wenn nen dahergelaufener passant meint: du darfst hier nicht fahren, ich bin oberwaldmeister, aber natürlich hab ich grad meinen ausweis zu hause vergessen, dann finde ich das einfach nur lächerlich. wenn der mich anpacken oder sogar festhalten würde, würde ich auch auf die polizei warten. und zwar wegen ner anzeige.
 
wenn nen dahergelaufener passant meint: du darfst hier nicht fahren, ich bin oberwaldmeister, aber natürlich hab ich grad meinen ausweis zu hause vergessen, dann finde ich das einfach nur lächerlich. wenn der mich anpacken oder sogar festhalten würde, würde ich auch auf die polizei warten. und zwar wegen ner anzeige.

ZU RECHT, weil das wie schon über 9000-mal geschrieben nur eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT darstellt und keine STRAFTAT. zomg, wie kompliziert kann es sein, da einen Unterschied zu sehen :wut:
 
Weil es der überweigenden Anzahl von Leute egal ist und sie keine Befähigung zum Richteramt haben.
 
das ist kein blah-blah. Karsten hat recht. § 127 StPO gilt nicht, da nur OWi.
Das Festhalten ohne Befugnis wäre btw. Freiheitsberaubung und/oder Nötigung und somit wirklich eine Straftat.

@ SW
Schilder zählen nur dann, wenn sie von der dazu zuständigen Stelle aufgestellt wurden bzw. diese zumindest den Auftrag erteilt hat.
"Privatschilder" sind juristisch irrelevant.

Daher: hat die Waldjugend den Auftrag vom Forstamt, ist es zu beachten, ansonsten ist es das Blech nicht wert. Ich teile Tilmans Ansicht, dass die Beschilderung in deinem Beispiel "handgestrickt" wirkt, was für Privatschilder spricht.

wenn der wald privatgrund ist,und der besitzer will das ich nicht durchfahre,
kann ich sowieso nichts machen oder?
 
wenn nen dahergelaufener passant meint: du darfst hier nicht fahren, ich bin oberwaldmeister, aber natürlich hab ich grad meinen ausweis zu hause vergessen, dann finde ich das einfach nur lächerlich. wenn der mich anpacken oder sogar festhalten würde, würde ich auch auf die polizei warten. und zwar wegen ner anzeige.

das nächstemal werde ich mich so verhalten!!!
ausser es ist ein förster in "uniform" und mit gewehr!:)
 
Wenn das Eigentum befriedet ist, d.h. umzäunt, darf der Eigentümer damit verfahren wie ermöchte.
Wenn nicht kann er Teile nach Genehmigung sperren lassen.
Aber das alles wird ein Fußgänger ohne Ausweis wohl kaum alles nachweisen können.
 
das Jedermannsrecht (§127) gilt bei STRAFTATEN, nicht bei OWigs. Das sollte bis dahin klar sein.
Das eigentliche Problem besteht in der Legitimation derer, die jemanden am Fahren/Wandern/Reiten/Laufen hindern wollen und deshalb auf ihre amtliche Autorität pochen. Diese Autorität läßt sich aber nur durch einen gültigen Dienstausweis oder eine Uniform erkennen. Wenn jemand seinen Ausweis vergaß oder in zivil durch den Wald wandert, hat er Pech. Wenn er sich jedoch legitimiert, so hat er auch kraft seines Amtes das Recht zur Ahndung, beginnend mit der Personalienfeststellung.
Das ist die blanke Theorie, wie man jemandem davonfährt, dürfte jedem klar sein, ob im Wald oder auch in der Stadt, wenn die Kollegen in Grün Räder kontrollieren............
 
Tja, da sagt der Oberförster Putelich,

Halt du elender Mauntenbeiker, nicht in meinem Walde, du Wurst, sag wer ist er Kerl. Gib er sich zu erkennen.

Der Beiker hat dicken Waden und denkt sich, ich verpiss mich.

Und dann sind wir doch vielleicht bei 113, 114 StGB und der Frage Wiederstand durch Wegfahren. Da klink ich mich dann aus, weil das StGB und insbesondere den Müll mit Gewalt durch Sitzenbleiben trotz Aufforderung habe ich in seinen Feinheiten erfolgreich verdrängt:D
 
wenn der wald privatgrund ist,und der besitzer will das ich nicht durchfahre,
kann ich sowieso nichts machen oder?

Auch ein Waldbesitzer hat sich an die Regeln (Gesetze, DVO) zu halten. Und wenn da drin steht, von wem wie und wann gesperrt werden darf, dann gilt das für jedermann.

Wo steht generell geschrieben, daß ein Waldbesitzer einfach andere Sperrmaßnahmen als rechtlich geregelt durchführen dürfte und wenn er die Radfahrer noch so lieb hat oder noch so zum Teufel wünscht? Nirgendwo!

Viel interessanter erscheint es mir, daüber nachzudenken, wie man es Waldbsitzern einfacher macht, ohne bürokratische Aktobatik Trails zuzulassen, wenn damit nach vernünftigem Ermessen kein Schaden entsteht und sich Biker nicht vorher aufgeführt haben wie die Wühlmäuse.
 
Hab da mal ne Frage, wollte aber nicht deshalb nen extra Thread eröffnen: Hier in BaWü gilt doch die 2 Meter Regel!?!? Heut hab ich mir ausnahmsweise mal die Zeit genommen, die schönen, grünen Schilder, die die Regeln zum "benutzen des Waldes" beschreiben, durchzulesen. Und hab mich dabei gewundert. Dort steht "Wege die breiter sind als 3 Meter" sind für Radfahrer frei (Hab leider kein Foto gemacht).

Kann jede Forstbehörde ihr eigenes Ding durchführen? Oder gilt mittlerweile was neues? :confused: :kotz:
 
Hab da mal ne Frage, wollte aber nicht deshalb nen extra Thread eröffnen: Hier in BaWü gilt doch die 2 Meter Regel!?!? Heut hab ich mir ausnahmsweise mal die Zeit genommen, die schönen, grünen Schilder, die die Regeln zum "benutzen des Waldes" beschreiben, durchzulesen. Und hab mich dabei gewundert. Dort steht "Wege die breiter sind als 3 Meter" sind für Radfahrer frei (Hab leider kein Foto gemacht).

Kann jede Forstbehörde ihr eigenes Ding durchführen? Oder gilt mittlerweile was neues? :confused: :kotz:

Wer hat denn die Schilder aufgestellt? Das wäre sehr interessant!

Im Grunde könnte jeder Waldbesitzer die Wegebreite <2 m regeln, wie er will, denn die Wegebreitenregelung von 2m bedeutet eigentlich nur, daß ein Waldbesitzer die Benutzung breiterer Wege dulden muß, ob er will oder nicht.

Eine Wegebreitenregelung >2m (also auch 3m) ist m.E. ohne ein formales Verfahren, aus dem auch die Gründe für die 3m klar hervorgehen (da gibt es einen Katalog im Forstrecht BWü), unzulässig. Denn der für das Radfahren gesetzlich garantierte und nur unter bestimmten Bedingungen reduzierbare Benutzungsrahmen (s.o.) würde hier wesentlich und je nach betroffener Region ggf. pauschal eingeschränkt.

"Eigentlich" schreibe ich deshalb in Abs.1, weil das Forstrecht in BWü so formuliert ist, daß man die 2m-Regel evtl. auch als forstfachliche und nicht nur eigentumsrechtliche Sache sehen muß. Denn ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und nicht nur als Verstoß gegen Eigentümerrechte. Bislang aber brachte die Landesregierung BWÜ keine plausible Erklärung dafür zustande, was forstfachlich an den 2m im öffentlichen Interesse liegen könnte (warum nicht z.B. 2,1 oder 1,95 m?). Nicht anders dürfte es einem 3m-Regelwerk gehen, bei dessen Verursacher man daher unbedingt nachfragen sollte, nach welchen rechtlichen Normen und nach welchem forstfachlichen Ermessen die 3m zustandekommen, etwa so

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie dem beiliegenden Foto zu entnehmen ist ({Angabe Standort, Datum}, machen Sie, das allgemein geltende forstgesetzliche Betretungsrecht einschränkend, eine "3m-Regel" geltend. Ich/wie bitte/n Sie, mir/uns den Ablauf des einschlägig gebotenen Verfahrens, die rechtlichen Grundlage hierfür sowie die Gründe des erforderlichermaßen fachlich auszuübenden Ermessens nachvollziehbar darzulegen, die nach Ihrer Auffassung besagte "3m-Regel" erforderlich machen.
Im übrigen bitte/n ich/wir Sie um Information, wie diese Breite von betroffenen Radfahrern zur eigene rechtlichen Entlastung justitiabel nachmessbar werden soll. Denn abgesehen von Aspekten der Praktikabilität verfügt die weit überwiegende Mehrzahl der betroffenen Wege über keine für eine aussagefähige Messung verbindlichen Randmarken (Bordstein etc.).
Hierbei sollte Konsens gegeben sein, daß "Augenmaß" und artverwandte Parameter
dahingehend, vor allem bei der Klärung von Konflikten, rechtlich kaum belastbar wären.
Mit freundlichen Grüßen
.......


Auf die Antwort darf man sehr neugierig sein. :D
 
ZUM NACHDENKEN!!!

Fahrverbot!?


oft frage ich mich was in den köpfen der vielen mountenbiker vorgeht!!
JAHRELANG IM GUTEN VERWARNT DOCH ES IST ALS WÜRDE MAN GEGEN DIE WAND REDEN!

viele wissen zwar die fahrverbote aber ignorieren sie und fahren weiterhin im wald und stören wild jagd und natur udn das sogar zur späten stunde 1 std vor dämmerung und 1 std nach dämmerung wo der aufenthalt im wald sowieso nicht erlaubt wäre!!

das radfahren und reiten ist nur auf folgenden wegen erlaubt!

*offentliuche strassen und wege
*behördlich eingetragene und beschilderte montenbikestrecken

ich allen wiesenwegen wald und forstwegen ist das radfahren sowie reiten grundsätzliech VERBOTEN!
auch dann wenn der grundbesitzer dies erleubt denn dann MUSS dies behördlich genehmigt werden!

jäger haben sehrwohl ihr recht denn im vergleich zu den mountenbikern zahlen jäger pacht und haften mit ihrem privatvermögen für all die wildschäden!!!!!

für was werden die vielen monutenbikestrecken errichtet für unsummen von steuergeldern wenn letztendlich jeder kreuz und querdurch den wald fährt???

besinders traurig finde ich ja daß es zwar ein forum gibt für mountenbiker,endlos viel fahrradgeschäfte ect aber KEINER wirklich in der lage ist mal ALLE MOUNTENBIKER ordentlich aufzuklären!

eine schande ist es ja in werbefilmen zu zeigen wie man quer über almen und durch wälder rauscht!

sich ein mountenbike zu kaufen ohne sich vorher zu erkundigen ist ja eh ein bischen schwach.

vahrverbotstafeln!
diese sind sinnlos denn radfahren ist auf wald und forstwegen sowieso verboten und gilt nur für begriffstützige menschen.
das einzige gute dieser tafen ist daß sich die strafe auf ca 600€ erhöht!!

ich wäre für nummertafeln und eine mountenbikeprüfung!
leider kann man viele menschen nur mit harten maßnahmen zum denken bringen.

traurig aber wahr!

letztendlich fahren die biker doch noch auf PRIVATGRÜNDEN der bauern und forste.

würde es euch gefallen wenn biker in eurem garten rumfahren?
der bekommt sicher gleich eine privatbesitzstörungsklage

biker reden von natur und liebe zur natur?
unserem jäger wurde bei jagdabenden 7x das wild zur dämmerung verscheucht und das überwiegend durch biker.

es geght auch liebe biker wenn man sich an das gesetz hält und sich benimmt wie ein erwachsener!
wir könnte uns viele kosten und gesetze ersparen,würde die bevölkerung mehr venunft und hausverstand haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab da mal ne Frage, wollte aber nicht deshalb nen extra Thread eröffnen: Hier in BaWü gilt doch die 2 Meter Regel!?!? Heut hab ich mir ausnahmsweise mal die Zeit genommen, die schönen, grünen Schilder, die die Regeln zum "benutzen des Waldes" beschreiben, durchzulesen. Und hab mich dabei gewundert. Dort steht "Wege die breiter sind als 3 Meter" sind für Radfahrer frei (Hab leider kein Foto gemacht).

Kann jede Forstbehörde ihr eigenes Ding durchführen? Oder gilt mittlerweile was neues? :confused: :kotz:

JEDES BUNDESLAND HAT ANDERE MOUNTENBIKEGESETZE!!
am besten immer auf der gemeinde bzw fremdenverkehrs info erkundigen!

in oberostereich ist radfahren auf ALLEN wald und forstwegen verboten egal wie breit sie sind!
 
JEDES BUNDESLAND HAT ANDERE MOUNTENBIKEGESETZE!!
am besten immer auf der gemeinde bzw fremdenverkehrs info erkundigen!

in oberostereich ist radfahren auf ALLEN wald und forstwegen verboten egal wie breit sie sind!
Gott sei dank sind wir nicht in Oberösterreich. Wobei in Österreich gibt es ja kaum noch Wälder und Wiesen sondern nur noch Skipisten.

Hier in Bayern ist das Fahren auf allen (auch privaten) Forst- und Wiesenwegen grundsätzlich erlaubt. Sperrungen sind nur in einem kleinen, fest abgesteckten Rahmen möglich.


BTW: Ich kenne kein Mountainbike-Gesetz. Nur Naturschutz- und Waldgesetze, die das allgemeine Betretungs- (und Befahrens-)recht regeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
jäger haben sehrwohl ihr recht denn im vergleich zu den mountenbikern zahlen jäger pacht und haften mit ihrem privatvermögen für all die wildschäden!!!!!
Richtet ein Mountainbiker Schaden an, haftet er auch mit seinem Privatvermögen. Das ist kein Privileg von Jägern, sondern ganz normales Zivilrecht.

Es brennt mir in den Fingern, deine engstirnigen Ansichten und haltlosen Argumente auseinander zu nehmen. Aber der Aufwand wäre zu groß, da du das sicher eh nicht hören willst, geschweige denn verstehen würdest. Deshalb sag ich mal nix, da kann man wohl nur den Kopf schütteln und schmunzeln. :ka:

es geght auch liebe biker wenn man sich an das gesetz hält und sich benimmt wie ein erwachsener!
Zum Abschluss: Wenn du ernst genommen werden willst, dann schreib' erst mal wie ein Erwachsener :lol:
 
leider kann man viele menschen nur mit harten maßnahmen zum denken bringen.

Sollen wir mit dir anfangen? :)

Mountainbikestrecken werden oft von Mountainbikern errichtet und instandgehalten. Wo sehen sie da Unsummen von Steuergeldern? Glaube hier wären einige MTB-Fahrer froh, wenn sie überhaupt mal eine Genehmigung für eine Selbstbaustrecke kriegen würden.

Ich finde es ist sehr sinnvoll Jäger in die Diskussion zu bringen. :lol:
Gibt ja da ein, zwei kleinere Unterschiede, oder? Der Jäger zahlt Jagdpacht um zu jagen und wird bei Nichteinhaltung seiner Abschüsse eben mit Wildschaden konfrontiert, für den er zahlen muss. Der Mountainbiker benutzt lediglich einen sowieso vorhandenen Weg, für gewöhnlich geht von ihm kein Schaden aus. Was wollten sie mit ihrem Vergleich nochmal sagen?
Ah, und das Wild und die Natur stören tun diese Unholde auch noch. Ist mit Sicherheit schlimmer für das Tier als abgeschossen zu werden.

Wie unterscheidet man denn bitte öffentliche Wege (befahrbar) von Wald-, Forst- und Wiesenwegen (nicht befahrbar)? Klären sie mich mal bitte auf anhand welcher Kriterien ich dies erkennen kann.

Mein Garten ist eingezäunt. Durchfahren würden da höchsten Downhillbiker, dann brauch ich nur noch einen Schlepplift. :p

Im Übrigen, wer sich so aufführt wie sie braucht nicht zu heulen, dass ihm keiner zuhört. Oder lassen sie sich gerne anschreien und besserwisserisch belehren das sie nichts dürfen? :rolleyes:
Falls ja, denken sie daran, es gibt auch andere Typen von Menschen die nicht ihre Vorlieben teilen.
 
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