franzam
Renaturierer
da weiß ich nicht so recht, was ich von der Stellungnahme halten soll.Ergänzend zur Meldung im DAV Panorama 2/21, bündelt der DAV die Hintergrund-Informationen für Interessierte hier:
Alles was recht ist
Mountainbiken
Einerseits wollen sie objektive Kriterien, die aber nur subjektiv betrachtet werden können. Außer man macht absolut feste Kriterien für jeden Weg die aber dann eine extra Prüfung pro Weg (wie z.B. bei der DIN 19700) erfordern.
Aber dem Wegbesitzer wird z.B. jeder Sachverstand abgesprochen:
Zitat: "Die Möglichkeit des Eigentümers / der Eigentümerin auf die Ungeeignetheit eines Weges hinzuweisen ist verwirrend und nicht zielführend, da hieraus gewissermaßen eine Beweislast entsteht und die Gefahr besteht, dass Wege willkürlich als ungeeignet deklariert werden. Dieser Absatz sollte demnach entfallen"
Aber andrerseits fordert der DAV wieder die Anlehnung an die Empfehlungen der WaSEG:
Zitat daraus:
Lösungsansatz: Bund und Länder schreiben sinngemäß vor, dass Radfahren in der freien Landschaft einschließlich Wald auf Straßen und auf geeigneten Wegen gestattet ist. Grundsätzlich geeignet sind Wege in festem Zustand. Außerhalb solcher Wege ist Radfahren nur mit Zustimmung der Grundbesitzenden erlaubt, vorbehaltlich einer speziellen Schutzgebietsregelung. Die Fahrweise und-geschwindigkeit muss den örtlichen Wege-, Sicht- und Nutzungsverhältnissen angepasst sein, sodass niemand beeinträchtigt oder gefährdet wird und die Wege nicht beschädigt werden. Fußgängern sowie Menschen mit Krankenfahrstuhl gebührt der Vorrang. Es gilt der Grundsatz der.....