dkc-live
User ohne Titel
geh doch in den kindergarten spielen ... aber pass auf, dass deine sandburg nicht eingetreten wird...
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Sag´mal wie alt bist Du denn...
wenn ich so etwas lese geht mir echt die Hutschnur hoch...
ich bin seit ca.1998/99 bei Ebay angemeldet, habe da schon eine Menge gute Geschäfte gemacht..allerdings bin ich auch schon x- Mal betrogen worden ..whatever ..das Leben schafft immer irgendwie ´n Ausgleich ...ansonsten..leb´ich halt damit ..so war´s zumindest bei mir ..
mal hier ´n Artikel für 20 der nicht geliefert wurde und mal dort´n Artikel für 50...der Aufwand steht halt oft in keiner Relation zu dem erzielten Erfolg..und ich habe es echt nicht so dicke..für ein neues bike muss ich auch schon mal mind. zwei Jahre sparen...aber ich habe auch noch andere Hobbys![]()
einmal ging es bei Ebay um ein Auto, wo ich mind. 2500 verloren habe ..aber mir wäre es nieeemals in den Kopf gekommen dann in das entsprechende Forum zu posten...alles in allem finde ich solche Threads eher traurig...um nicht zu sagen peinlich...geh´zum Anwalt, wenn man sich nicht gütlich einigen kann ..und gut is...oder reih´Dich mal hier ein![]()
1.) Genau das hätte Dich eigentlich vermuten lassen sollen, dass das genaue Gegenteil der Fall ist. Oder glaubst Du, jemand der XT fährt kann sich keine Digicam leisten?
2.) Was er wohl glaubt ist, dass Du kein Recht auf Rückgabe wegen nichtgefallen hast (stimmt, da Privatverkauf) oder dass er keine Gewährleistung gegeben hat (stimmt nicht, die hätte er ausdrücklich ausschliessen müssen, ausserdem ist es kein Gewährleistungsfall).
Du hast aber ein Recht darauf, vom Vertrag zurückzutreten, weil der Artikel nicht der Beschreibung entspricht (juristendeutsch: "...nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt"). Dieses Recht hast Du als Käufer immer, ganz egal ob Du von Privat oder vom Händler kaufst, und ganz egal was der Verkäufer drunterschreibt oder in seine AGBs reinschreibt.
Dass eine Ware natürlich so beschaffen sein muss wie es im Kaufvertrag (bzw. im Angebot = in der eBay-Auktion) steht, das ist im BGB geregelt, und diese Regelung kann man nicht so einfach umgehen, ebenso könnte man sagen "hiermit schliesse ich die Schwerkraft aus".
Also schreib ihm nochmal freundlich ne Mail und erklär ihm das.
Oder behalt das Ding wenn Du damit leben kannst... und lern draus (siehe Punkt 1).
...dem verkäufer evtl. ne mail schreiben und mit etwas geschick noch ein paar euro rausschlagen.
dafür daß du jetzt mal nicht so ein glück hattest, kommt das nächste schnäppchen bestimmt
that´s ebay!
Es geht mir darum, dass es auch Verkäufer gibt, die für 1 Euro reinstellen und das ganze laufen lassen, ohne einen guten Freund darum zu bitten, hochzubieten.
Ich weiss nicht ob du das verstehst.
verdreckt => sauber machen
verkratzt => furzwurscht
dualcontrol => kannste nix machen
Im BMF-Schreiben vom 31. März 1992 (BStBl I 1992, 236, Tz. 2) hat die Finanzverwaltung die von der Rechtsprechung gebilligte 10 v.H.-Regelung (BMF-Schreiben in BStBl I 1991, 768, Rz. 33) ergänzt. Danach gelten nicht als gebrauchte Wirtschaftsgüter i.S. der 10 v.H.-Regelung "neuwertige Bauteile, die vom Hersteller neben gleichartigen neuen Bauteilen in einem Produktionsprozess wieder verwendet werden, wenn der Verkaufspreis des hergestellten Wirtschaftsgutes unabhängig vom Anteil der bei der Herstellung verwendeten neuen und neuwertigen Bauteile ist. Neuwertig sind gebrauchte Bauteile, die dem Standard neuer Bauteile entsprechen oder verschleißfrei sind und die nach Fertigstellung des Wirtschaftsgutes nicht von neuen Bauteilen unterschieden werden können".