Ich bin ja zufrieden wenn die grossen und aggressiv auf einen sich bewegenden oder sonstwie mit sich selber beschäftigten Menschen reagierenden Hunde in entsprechenden Situationen angeleint wären.
Ich habe nicht irgendwelche weiteren Einschränkungen gefordert.
Es handelt sich nicht um persönliche irrationale Ängste sondern lediglich um die Bitte Unbeteiligte in Ruhe zu lassen.
Kann ich aus Deiner Sicht absolut verstehen. Allerdings glaube ich, dass ich einer von den Hundebesitzer bin, die die Freiheiten und Rechte von anderen Personen nicht einschränken. Im Wald läuft mein Hund zu 99% frei neben bzw. vor mir her. Müssen wir andere passieren, rufe ich ihn ran, nehme ihn ins Fuss. Erkenne ich Unsicherheiten bei meinen Gegenüber (habe zz. einen 7. Sinn dafür

), greife ich mit einem Finger in sein Brustgeschirr. Die Personen erkennen nun schon von weitem, dass ich zu
100% die Kontrolle über meinen Hund ausübe. Die Gesichter und Gesten entspannen sich. Denen gehts gut, mir und meinem hund gehts gut, alles ist super. Nach den wir passiert haben, gebe ich meinen Hund mit dem kommando "Voran" wieder frei.
Ich reagiere extrem ungehalten, wenn ich mit ignoranten Ar$chlöchern meiner Gruppe in einen Topf geworfen werde.
Die Beschneidung der persönlichen Freiheit des Hundehalters ist in meinen Augen durch ein Leinengebot auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht unmäßig.
Zumindest in NRW ist das so. Meiner (Werte in Klammern) ist ein sogeannter 40/20 Hund, d.h. entweder höher als 40 cm (76cm) oder schwerer als 20 kg (60g). innerhalb bebautem Gebiete, also auch öffentlichen Verkehrsmittel und FLächen, ist er ohne Ausnahme an der leine zu führen. Ich sehe da selbst in den knapp 300 m bis zum Waldrand bei uns kein Problem drin. Ich lasse meinen Hund im bebauten Gebiet nie ohne Leine laufen.
Die Nennung von Allgemeinplätzen wie - "es kann einem auch zuhause die Decke auf den Kopf fallen" - entbehren jeglicher Sachkenntnis.
Naja, nicht ganz so streng. Aber unrecht hat er nicht. Erich Kästern hat es treffend formuliert: "Das Leben ist lebensgefährlich!"
In den Augen des einzelnen Menschen werden bestimmte Risiken übergroß und verdecken die Sicht auf die abertausende anderen täglich eingegangenen Risiken. Ohne das jetzt ins Lächerliche ziehen zu wollen, sollten wir froh über diese selektive Wahrnehmung sein.
Jeder Hundebiß sollte konsequent als fahrlässige Körperverletzung geahnet werden. Dann würden vielleicht die Besitzer der in Frage kommenden Tiere selber zur Leine greifen und ein Leinenzwang wäre hinfällig.
Naja, das ist schon wieder so ein generelles Statement.
Aber ich muss Dir Recht geben. Irgendwie bekommt man ein unbändiges Verlangen, einem Hundebesitzer eins reinzuhauen, wenn er eine unerwünschte Handlung mit den Worten "Das hat er ja noch nie gemacht!" kommerntiert. Bestenfalls bei einem Welpen mag ich die Aussage ja noch hinnehmen. Aber genau die Hundebesitzer, die diese ignorante Verhalten an den Tag legen, haben nach meiner Kenntnis/Erfahrung weder Sachverstand noch eine professionelle Hundeausbildung in der Praxis erlebt.
So ist es in der Regel nur ein Fall für die Haftpflichtversicherung und damit schnell aus dem Sinn.
Würfelglück
Naja, nicht so ganz. Denn die 40/20 Hunde oder gar die gelisteten hunderassen haben bei fehlender Haftpflicht, weil der Versicherer bei ungünstigem Schadenverlauf gekündigt hat, ein ernsthaftes Problem.
Denn sie bekommen keine neue haftpflicht und damit wird ihnen von Amts wegen die Haltung der 40/20 bzw. gelisteten Hunde untersagt.
Zumindest ist dies bei uns in NRW so.