Nur mal so zur Info am Rande: Die wenigsten Radwege sind benutzungspflichtig. Ein Rad weg ist nur dann benutzungspflichtig, wenn er:
a) nicht (!) baulich von der Straße abgetrennt ist. Gemischtwege Fussgänger/Radfahrer mit bspw. einem Grünstreifen zwischen Autofahrbahn und Radweg sind seit 1998 nicht mehr benutzungspflichtig, auch wenn sie als solches ausgeschildert sind.
b) der Radweg objektiv auch benutzbar ist. Das heißt, insbesondere bei vernünftigen MTBs, wenn sie breit genug sind, wenn sie nicht durch Schlaglöcher, Wurzeln, Eis, Autos, Dreck, Fussgänger, Bauschilder usw. versperrt sind, wenn sie gefährlich verschmutzt sind (Thema Baustellen/Landwirtschaft)
Hier in Darmstadt (generell eine Verkehrskatastrophe die immer schlimmer wird dank grünem Rathaus) wäre damit ein benutzungspflichtiger Radweg die absolute Ausnahme. Auf den innerstädtischen Wegen, die ich regelmässig fahre, gibt es zumindest keinen, und ich fahre da auch aus Sicherheitsgründen (und auch aus Prinzip) grundsätzlich auf der Fahrbahn. Und da auch nicht am Rand, sondern in der Mitte der Fahrbahn.
Quelle:
http://www.adfc.de/verkehr--recht/r...d-radweg/rennrad-und-radwegebenutzungspflicht
Zu meinem Vorredner:
1.) "Oh, ups, du bist mir ins Messer gelaufen, dass ich da so hingehalten habe. Du hättest da nicht langlaufen sollen". Klar was ich meine?
2.) Siehe oben. Ich seh nicht ein, warum ich mich auf einem nicht benutzungspflichtigen Radweg in Gefahr bringen sollte (bin bisher 3x von Autos umgefahren worden, die rechts abbiegen, weil die schlicht nicht geschaut haben, obwohl sie de facto meine Fahrspur (und nichts andres ist ein Radweg) einfach so gekreuzt haben. Was würdest du im Auto sagen, wenn jemand auf einmal auf einer zweispurigen Fahrbahn von der linken Fahrbahn durch dich hindurch rechts abbiegen würde?
3.) Unwahre Tatsachenbehauptung deinerseits. Siehe:
http://www.hamburg.adfc.de/verkehr/themen/fahrbahnradeln/recht-auf-strasse/
Wäre schön, wenn man so eine Debatte mal mit sachlichen Argumenten führen könnte, dann wär das alles nämlich ziemlich einfach. Ich postuliere - kann das aber nicht beweisen - dass die meisten Radfahrer kein ernstzunehmendes Risiko darstellen, genauso wie man durch einen notorischen "140kmh-auf-der-linken-Autobahnspur-Schleicher" keine Zeit verliert. Selbst wenn man dann mal hinter dem Radfahrer "hängt" und mal innerstädtisch für 200m mit nur 20kmh rumschleichen muss, irgendwann biegt man selbst ab oder der Radfahrer, und da die innerstädtische Durchschnittsgeschwindigkeit sowieso weit unter den erlaubten Begrenzungen (50/30) liegt, holt man das allein dadurch schon rein, dass man danach einigermaßen entspannt 400m lang mal 50 fahren kann. Vermutlich spart das durch die danach gleichmäßige Fahrweise statt dem sonst (zumindest in den Städten die ich kenne) üblichen Stop-and-Go auch noch Sprit. Daher fahre ich mit dem Rad wann immer es legal möglich ist (also fast immer) grundsätzlich ebenso wie ein Auto in der Mitte einer Spur, und demonstriere durchaus auch das Selbstvertrauen, einem Auto mal das Überholen unmöglich zu machen, wenn ich das Überholen für mich für gefährlich halte. Denn darauf nehmen leider praktisch keine Autofahrer Rücksicht.
Nichtsdestotrotz gibt es natürlich auch unter Radfahrern Problemfälle. Wenn man Autofahren will, muss man beweisen, dass man das Auto sicher beherrscht, beim Rad kann jede Omma sich ihr Rad mit 70kg Lebensmitteln und einem neuen Staubsauger beladen und dann mit ihren 87 Jahren in Schlangenlinien bei Rot mit 3kmh über die Ampel gurken. Ich hab nicht prinzipiell was gegen ältere oder körperlich beeinträchtigte Verkehrsteilnehmer, aber wenn das zwangsläufig dazu führt, dass andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, sollte man einschreiten. Daher wäre ein Fahrradführerschein für den Straßenverkehr vielleicht nicht ganz falsch. Um den Vergleich mit der Luftfahrt aufzunehmen, da gibt es beispielsweise ein in verschiedene Klassen aufgeteiltes "Medical" (ebenso bei LKW-Fahrern), welches eine gewisse körperliche Reaktionsfähigkeit nachweist und von einem Arzt ausgestellt wird. Ohne ist dann nicht.
Ich sehe aber nicht ein, dass ich, der ich einigermaßen fit bin und im normalen Verkehr innerstädtisch einwandfrei mitschwimme, dann die generelle Fahrradfahrerfeindlichkeit die durch Karlheinz Wurstkopp mit nem Kasten Bier auf dem Gepäckträger erzeugt wurde ausbaden soll. Daher - und dazu stehe ich - bestehe ich als Radfahrer darauf, als Verkehrsteilnehmer ernstgenommen zu werden und fordere dass durch mein Verhalten auch ein.