Hallo,
erst einmal sollte der Fahrraddiebstahl grundsätzlich eingeschlossen sein. Es gibt heute Versicherer, die entweder mehrere Bedingungswerke anbieten oder bereits in einem Konzept einen gewissen Wert versichern. Hier sollte man mal überprüfen, ob dieser Wert noch aktuell und ausreichend ist.
Zu beachten ist hier immer, dass der NEUWERT versichert wird. Die in der Police genannte Summe, bzw. prozentuale Einschluss bezieht sich immer auf den Versicherungsfall. Wer also z.B. eine Tour mit zwei Rädern von jeweils 2.000,- EUR veranstaltet (aus einem gemeinsamen Haushalt) und lediglich 2.000,- EUR versichert hat, wird sich von der Entschädigungsleistung nur ein Rad gleicher Güte wieder kaufen können - Die Leistung der Versicherung beträgt hier dann exakt 2.000,- EUR.
Es ist damit falsch, was ich hier gerade gelesen habe, dass der Zeitwert versichert ist. Die neuen Bedingungswerke versichern den NEUWERT.
("Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigen Zustand -Neuwert. Alter und Grad der Abnutzung bleiben unbeachtet")
Der Schaden ist der eigenen Hausratversicherung zu melden. Der Nachweis kann z.B. durch Unterlagen des Rades nachgewiesen werden. Es gibt Versicherer, die bei einer fehlenden Rechnung + fehlenden Fahrradpass einen Abzug von der Entschädigungsleistung vornehmen. Bei meiner eigenen Hausratversicherung beträgt dieser Abzug z.B. dann 150,- EUR. Der Diebstahl des Rades erfolgt in den meisten Fällen durch den einfachen Diebstahl, also nicht durch Einbruchdiebstahl am Versicherungsort (Wohnung). Dieser Fall ist - unter den nachfolgenden Voraussetzungen - auch ausserhalb des eigentlichen Versicherungsortes bei Entwendung versichert.
Weiterhin sehen viele Versicherer eine Nachtzeitklausel vor. Wenn in diesem Fall das Rad in dieser Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr nicht sicher abgestellt ist (z.B. Fahrradkeller) entfällt der Versicherungsschutz. Eine Ausnahme ist hierbei, wenn das Fahrrad sich in dieser Zeit in Gebrauch befunden hat.
Wichtig ist immer, dass das Fahrrad beim Abstellen durch ein Schloss gesichert ist !
Wichtig ist es auch, den Diebstahl der Polizei zu melden. Diese bestätigt dann die Anzeige schriftlich - und diese Bestätigung ist mit der Schadensmeldung bei der Versicherung einzureichen.
Man sollte darauf achten, ob hier die Nachtzeitklausel in dem eigenen Bedingungswerk festgehalten ist. Bei meiner Hausratversicherung existiert diese Klausel überhaupt nicht - daher gibt es im Leistungsfall auch mit der Zeit der Entwendung keine Probleme.
Die Freundin hat mit dem Rad wenig zu tun. Es gibt Hausratversicherungen, welche auch fremdes Eigentum versichern - dazu muss es sich aber zum Schadenzeitpunkt in der Wohnung befinden. Wenn dieser Schaden damit bei der HR Versicherung der Freundin gemeldet wird, muss der Sachbearbeiter die Übernahme ablehnen.
Ich hoffe, dass ich nichts vergessen habe