bekommst ,am Geld von der versicherung wen rechnung weg ist?

wenn du meinst, ob man geld von einer versicherung bekommt, wenn das rad geklaut wurde und man selber keine rechnung mehr hat würde es mich interessieren, wie du nachweisen willst ob du wirklich ein rad hattest. glaub das wird schon ein paar probleme geben aber ich bin kein jurist bzw versicherungsfachmann, von daher wart mal bis jmd vorbeikommt, der genauere infos hat. trotzdem mein beileid :(
 
das heißt? Den Zeitwert? Hab das erst vor 4 monaten gebraucht gekauft für 700€ da kann doch noch nich so viel weg sein
 
das geld das du bekommst wir aus der versicherungssumme errechnet. meist sind das so 600eur die man dann für den hobel von der versicherung bekommt.

zumindest ist das bei meiner hausratversicherung so.
 
zumindest ist das bei meiner hausratversicherung so.

das ist abhängig von der vers.- summe der hausrat und dem vertrag/gesellschaft.
ausserdem, erst mal polizei anzeige machen, 4 wochen wartezeit, bestätigung das das bike nicht wiedergefunden worden ist, dann erst: versicherung kohle gibt.
 
Hausratversicherung=Neuwertversicherung. Sofern Fahrraddiebstahl bei deiner Hausratversicherung mit eingechlossen ist, ist es meist so, dass deine Räder zu einem Prozentsatz der Vers-Summe versichert sind ... zB 3% von 50.000 € VS.

Eine Rechnung könnte dir der Laden wo du's Rad gekauft hast auch wieder ausstellen.

Manche Versicherungen überweisen auch recht zügig wenn du Anzeige bei der Polizei erstattet hast. Wenn das Rad dann wieder auftaucht müsstest es halt wieder zurückzahlen ...
 
NEUE FRAGE!!!


Das bike wurd ja vom hof von meiner freundin gestohlen muss ich dann zu meiner versicherung oder muss sie zu ihrer?
 
Punk15 schrieb:
Das bike wurd ja vom hof von meiner freundin gestohlen muss ich dann zu meiner versicherung oder muss sie zu ihrer?
Wurde der Hof gestohlen oder das Bike?
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Zeigt es beiden Versicherungen einmal an.

Je nach Bedingungswerk ist dein Bike auch ausserhalb des Versicherungsgrundstücks versichert, wenn du es an einen festen Gegenstand angeschlossen hattest.

Sollte dies nicht der Fall sein, so sind Gegenstände die nicht dem Versicherungsnehmer (Deine Freundin) gehören, sich aber vorübergehend auf dessen Versicherungsgrundstück (Hof deiner Freundin) befinden bei manchen Versicherern mitversichert.

Es ist aber auch möglich, dass dies für Fahrräder ausgeschlossen ist, oder dass der Hof nicht mehr zum Versicherungsgrundstück gehört. Je nachdem greift dann aber noch die Außenversicherung und du bekommst noch einen bestimmten Prozentsatz.

Also zeigt den Schaden den Versicherern einfach mal an ...
 
Hallo,

erst einmal sollte der Fahrraddiebstahl grundsätzlich eingeschlossen sein. Es gibt heute Versicherer, die entweder mehrere Bedingungswerke anbieten oder bereits in einem Konzept einen gewissen Wert versichern. Hier sollte man mal überprüfen, ob dieser Wert noch aktuell und ausreichend ist.

Zu beachten ist hier immer, dass der NEUWERT versichert wird. Die in der Police genannte Summe, bzw. prozentuale Einschluss bezieht sich immer auf den Versicherungsfall. Wer also z.B. eine Tour mit zwei Rädern von jeweils 2.000,- EUR veranstaltet (aus einem gemeinsamen Haushalt) und lediglich 2.000,- EUR versichert hat, wird sich von der Entschädigungsleistung nur ein Rad gleicher Güte wieder kaufen können - Die Leistung der Versicherung beträgt hier dann exakt 2.000,- EUR.

Es ist damit falsch, was ich hier gerade gelesen habe, dass der Zeitwert versichert ist. Die neuen Bedingungswerke versichern den NEUWERT.
("Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigen Zustand -Neuwert. Alter und Grad der Abnutzung bleiben unbeachtet")

Der Schaden ist der eigenen Hausratversicherung zu melden. Der Nachweis kann z.B. durch Unterlagen des Rades nachgewiesen werden. Es gibt Versicherer, die bei einer fehlenden Rechnung + fehlenden Fahrradpass einen Abzug von der Entschädigungsleistung vornehmen. Bei meiner eigenen Hausratversicherung beträgt dieser Abzug z.B. dann 150,- EUR. Der Diebstahl des Rades erfolgt in den meisten Fällen durch den einfachen Diebstahl, also nicht durch Einbruchdiebstahl am Versicherungsort (Wohnung). Dieser Fall ist - unter den nachfolgenden Voraussetzungen - auch ausserhalb des eigentlichen Versicherungsortes bei Entwendung versichert.

Weiterhin sehen viele Versicherer eine Nachtzeitklausel vor. Wenn in diesem Fall das Rad in dieser Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr nicht sicher abgestellt ist (z.B. Fahrradkeller) entfällt der Versicherungsschutz. Eine Ausnahme ist hierbei, wenn das Fahrrad sich in dieser Zeit in Gebrauch befunden hat.
Wichtig ist immer, dass das Fahrrad beim Abstellen durch ein Schloss gesichert ist !

Wichtig ist es auch, den Diebstahl der Polizei zu melden. Diese bestätigt dann die Anzeige schriftlich - und diese Bestätigung ist mit der Schadensmeldung bei der Versicherung einzureichen.

Man sollte darauf achten, ob hier die Nachtzeitklausel in dem eigenen Bedingungswerk festgehalten ist. Bei meiner Hausratversicherung existiert diese Klausel überhaupt nicht - daher gibt es im Leistungsfall auch mit der Zeit der Entwendung keine Probleme.

Die Freundin hat mit dem Rad wenig zu tun. Es gibt Hausratversicherungen, welche auch fremdes Eigentum versichern - dazu muss es sich aber zum Schadenzeitpunkt in der Wohnung befinden. Wenn dieser Schaden damit bei der HR Versicherung der Freundin gemeldet wird, muss der Sachbearbeiter die Übernahme ablehnen.

Ich hoffe, dass ich nichts vergessen habe
 
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