berlin rotlichtabzocke

Das ist doch geregelt durch die StVo.
Aber hinterm Steuer sitzen immer Menschen und die machen die Fehler!!!Leider!!!

...und zwar so

Prinzi1.jpg
 
mit liebhaben und so?

das jedes jahr zig radler und fussgänger unter rechtsabbiegenden autos landen ist der beste beweis für eine notwendige komplettüberholung der stvo.ich habe nix gegen rote ampeln oder verkehrsregeln,aber etwas näher an der realität dürften manche regeln für radler schon sein.
ein randgruppendasein,grausig...

Fehlender Schulterblick reicht schon um durch die Fahrprüfung zu rasseln. Danach macht ihn nur keiner mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Setze das mal ins Verhältnis was Du in Deinem Leben so an Zeit verschläfst.
Stehst Du zukunftig eben 5 min.eher auf und gewinnst noch an Zeit.Und kannst dann vorbildlich bei Rot an der Ampel stehen bleiben. :daumen:

axl:winken:
Wenn man nun noch die Zeit nimmt die man auf dem Klo verbringt, sinnlos unter der Frau verbringt etc. Dann bleibst du in Zukunft aber wach und gehst nie wieder schlafen.

Nebenbei bemerkt haben wir in Deutschland definitiv zu viel Ampeln. Von den Verkehrsschildern ganz zu schweigen. Die Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften will ich gar nicht erst anfangen.
Hier muss eben alles gut durch strukturiert sein und alle Entscheidungen werden dem Bürger abgenommen.
 
auch mit schulterblick hast du oft keine chance den radweg SICHER einzusehen,da oft werbeschilder,masten oder fussgänger die sicht versperren.in einigen autos ist der schulterblick auch schlicht nicht möglich.
ich hasse radwege,da wird man nämlich besonders gern übersehen...nun noch extra radampeln,herrje.
 
auch mit schulterblick hast du oft keine chance den radweg SICHER einzusehen,da oft werbeschilder,masten oder fussgänger die sicht versperren.in einigen autos ist der schulterblick auch schlicht nicht möglich.
ich hasse radwege,da wird man nämlich besonders gern übersehen...nun noch extra radampeln,herrje.

Verzeihung, aber wenn ich nicht 100% sicher bin, dass nix kommt biege ich nicht ab. Wenn ich auf eine rote Ampel zufahre, weiß ich schon ob ich evtl. Radfahrer überholt habe, die bis zum Grünzeichen auf meiner Höhe sein könnten.
Wer zu solch vorausschauendem Fahren nicht in der Lage ist hat auf der Straße nix verloren.
Außerdem kann man sich wenn man nichts sieht auch um die Kurve tasten.

In den fünf Jahren in denen ich in Augsburg wohne hat es mich wegen sowas zweimal bei der Vollbremsung auf die Fresse gehaun, die Autofahrer haben es nicht einmal gemerkt, dass die mir die Vorfahrt genommen haben. Klar, im Winter fährt ja keiner Fahrrad.

Inzwischen bin ich allerdings einsichtiger geworden, denn die Autofahrer werden es meist nicht. Ich fahre an solchen Kreuzungen inzwischen immer langsamer, hat keinen Sinn sich wegen solchen Idioten die Knochen zu brechen.
Insgesamt hat es mich in fünf Jahren viermal gelegt, als mir ein Auto die Vorfahrt nahm. Viermal übrigens weibliche Fahrer.
Am schlimmsten im Winter: die Leute rechnen weniger mit Radfahrern (habe tagsüber bei bedecktem Himmel sogar Licht an), und sie sind dank ihrer dicken Jacken und Schals noch schulterblickfauler.

Aber mei, sich Aufregen bringt nix, ich habe mich inzwischen damit abgefunden, dass ich nicht nur für mich, sondern auch für andere schauen muss.
Übrigens ist es sehr erstaunlich, wieviele Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn auf den Boden starren, wenn sie kein Auto hören.
Mein Crossradl ist leider so gut wie lautlos... ich schimpfe immer gar nicht mehr, ich klatsche grundsätzlich nur noch Beifall...

Ich wurde auch schon von anderen Radlern blöd angemacht, warum ich tagsüber bei rot halte. Naja, nachn paar Metern hab ich die ohnehin wieder eingeholt. Leider kam noch nie eine Polizeistreife des Weges.
 
Der Siggi hat ja mit dem Bildbeispiel und der Radfahrerampel nicht ganz unrecht. Die Ampel bezieht sich auf die Verkehrsform als Radfahrer und ist auch nicht an einen Radweg gebunden. Dennoch muss eine solche Ampel unmißverständlich sein, was sie im Fallbeispiel nicht ist.
Bei einem Widerspruch wäre das ein echtes Leckerli für jeden Advokaten. Es ist eben von der Haltelinie für Kraftfahrzeuge nicht eindeutig zu erkennen, ob es sich überhaupt um eine Ampel für Radfahrer handelt, weil diese ja nicht vor der Einmündung steht und aufgrund der Entfernung durchaus mißgedeutet werden kann (Fußgängerampel). Bestärkt wird das, weil diese Ampel auch an der Fußgängerfurt steht.

Das ist natürlich kein Freibrief für Rotlichtverstöße. Dort, wo die Regelung eindeutig ist, ist auch das Rotlicht zu beachten.

Im Streitfall gibt's den Rechtsweg, welcher für Klarheit sorgen sollte. Das ist ja das schöne am Rechtsstaat - es ist praktisch alles gerichtlich überprüfbar.
 
Ich fahre jetzt schon viele Jahre Auto und noch mehr Jahre Bike und habe noch nie eine Ampelsituation erlebt, welche man hätte mißverstehen können.

Ich glaube einfach manche hier machen Dinge unnötig kompliziert!
 
Ich fahre jetzt schon viele Jahre Auto und noch mehr Jahre Bike und habe noch nie eine Ampelsituation erlebt, welche man hätte mißverstehen können.

Ich glaube einfach manche hier machen Dinge unnötig kompliziert!

So, dann gebe ich dir mal eine neues Beispiel.
Man sieht einen benutzungspflichtigen Radweg. Im Radweg ist sogar eine Kontaktschleife, die die Fussgängerampel schaltet.
Frage an dich. Müssen Radfahrer dort eigentlich die Fussgängerampel beachten, so wie es der Radfahrer dort z.B. gerade macht?

DSCF8458.JPG
 
Ich denke durch die weiß-rote "Strichelung" ist das auch ein Radweg, der da zusammen mit den Fußweg über die Straße geleitet wird (Kombinierter Rad-&Fußweg, wie auf der anderen Seite erkennbar). Da es keine eigene Lichtzeichenanlage für die Radler gibt, werden diese die Fußgägngerampel beachten müssen.
 
Ich denke durch die weiß-rote "Strichelung" ist das auch ein Radweg, der da zusammen mit den Fußweg über die Straße geleitet wird (Kombinierter Rad-&Fußweg, wie auf der anderen Seite erkennbar). Da es keine eigene Lichtzeichenanlage für die Radler gibt, werden diese die Fußgägngerampel beachten müssen.

Schau in die StVO, Du wirst staunen.
 
Das weis doch jedes Kind;)
Ist die Radwegführung eng mit der Fußwegführung verknüpft (gemeinsamer Geh- und Radweg), gelten auch die Fußgängerlichtsignale für den Radverkehr.
Auch so eine saublöde Sache...:mad:
 
Da schaue ich nicht in die STVO, sondern agiere nach gesundem Menschenverstand. Der sollte grundsätzlich auf dem Bike dabei sein. Und ein Polizist wird mich sicherlich nicht ansprechen, wenn ich an der obigen Ampel bei rot stehen bleibe.
 
Da schaue ich nicht in die STVO, sondern agiere nach gesundem Menschenverstand. Der sollte grundsätzlich auf dem Bike dabei sein. Und ein Polizist wird mich sicherlich nicht ansprechen, wenn ich an der obigen Ampel bei rot stehen bleibe.

Wohl nicht. Aber eventuell wenn Du bei rot drüber fährst.

Das weis doch jedes Kind;)
Ist die Radwegführung eng mit der Fußwegführung verknüpft (gemeinsamer Geh- und Radweg), gelten auch die Fußgängerlichtsignale für den Radverkehr.
Auch so eine saublöde Sache...:mad:

Steht das auch so in der StVO?
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Siggi

Tut mir leid...aber wenn die Fußgängerampel auf grün schaltet fährst du drüber, denn dann haben die Autofahrer rot.

Im Zweifelsfall ( also wenn man wirklich nicht durchblickt ) steigt man eben ab und wird zum Fußgänger und somit wären auch die letzten Zweifel behoben.

Vielleicht sollten alle Radfahrer auf Tandem umsteigen und als Sozi nen Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Stvo mitnehmen, damit wirklich alles was man auf dem Bike tut absolut rechtens ist.
 
@ Siggi

Tut mir leid...aber wenn die Fußgängerampel auf grün schaltet fährst du drüber, denn dann haben die Autofahrer rot.
Vorausgesetzt die Fussgängerampel gilt für Radfahrer und das ist die Frage.

Vielleicht sollten alle Radfahrer auf Tandem umsteigen und als Sozi nen Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet Stvo mitnehmen, damit wirklich alles was man auf dem Bike tut absolut rechtens ist.
Wäre angebracht.
All deine Ratschläge hier wird wohl kaum mal ein Polizist beanstanden, denn sie blicken bei den Radverkehrsregeln oft selber nicht durch.
Erst im Falle eines Unfalls kommt das böse Erwachen. Wenn Du plötzlich eine Mitschuld bekommst weil der Rechtsanwalt des Unfallgners genau solche Dinge raussucht die ich hier anspreche.
 
Einigen wir uns doch darauf, daß man ( wie oben schon erwähnt ) mit gesundem Menschenverstand fährt und handelt.
Ich fahre auch Motorrad und es gab schon Situationen, wenn ich da auf mein Recht bestanden hätte, wäre ich wohl heute nicht mehr auf Erden.
 
Einigen wir uns doch darauf, daß man ( wie oben schon erwähnt ) mit gesundem Menschenverstand fährt und handelt.
Ich fahre auch Motorrad und es gab schon Situationen, wenn ich da auf mein Recht bestanden hätte, wäre ich wohl heute nicht mehr auf Erden.

Mit mir musst Du dich nicht einigen.
Einige dich mit denen die die StVO gemacht haben oder mit denen die solche Radverkehr"t"führungen planen. Eventuell bekommst Du eine Ausnahmegenehmigung. Die kannst Du dann, im Falle eines Unfalls, bei Gericht vorzeigen.
 
Mit mir musst Du dich nicht einigen.
Einige dich mit denen die die StVO gemacht haben oder mit denen die solche Radverkehrführungen planen. Eventuell bekommst Du eine Ausnahmegenehmigung. Die kannst Du dann, im Falle eines Unfalls, bei Gericht vorzeigen.

Naja, deine Antwort spricht dafür wie ich dich einschätze :daumen:

Fahr du so wie du willst...beschwere dich aber nicht wenns dich mal erwischt...andererseits wäre das ja in deinen Augen sowieso egal, denn du warst ja im RECHT.

Ausnahmegenehmigung brauche ich nicht, denn ich kann mich Situationen im Verkehr anpassen, was man dir absprechen muß!

Gruß
der funbiker9
 
mal ne frage zum bild von siggi was ist mit den rechtsabbiegern?klassiches problem fahrradfahrer muss erst nach rechts fahren um gerade auszufahren nur wenige autofahrer werden warten wenn der fahrradfahrer erst rechts abbiegt und ihn dann schneiden.

weitere frage zum thema unfreiwillige geldabgabe grosser fahrradladen in berlin 500 fahrräder auf lager nur ein drittel stvo tauglich.kaufe ich nun ein fahrrad und trage es nach hause?
 
Naja, deine Antwort spricht dafür wie ich dich einschätze
habe mir das ganze mal durchgelesen und da ich auch jemand bin, der die lösung im detail schätzt (wie siggi mgl.weise einer ist ;) ) würde ich nicht unterstellen, dass er nicht nach gesunden menschenverstand fährt, aber es ihm gefallen würde, wenn gesunder menschenverstand bei der erstellen der verkehrsregeln zugegen gewesen wäre.
das problem ist, dass im strassenverkehr bei unklaren regelungen binnen weniger bruchteile vom teilnehmer auf rad oder im auto entschieden werden soll, halte ich mich jetzt an die regeln oder überlebe ich, indem ich vernunftorientiert handle ? und das sollte eigentlich kongruent laufen und nicht im einzelfall als widerspruch.
ich fahre seit ca. 10 jahren wochentgl. ca. 30 - 50 km im großstadtverkehr und habe mir angewöhnt, a) immer an der ampel zu halten (die deppen, die trotzdem fahren, sind entweder trendfixies oder untrainierte gammelradfahrer, die die rotphase auch nötig haben, um nicht eine ewigkeit durch die stadt zu brauchen) UND b) extrem zurückhaltend, was die auslegung meiner rechte als radfahrer angeht ! wenn man einmal angefahren wird und überlebt dann prägt das, sowohl was die fahrweise als auch die sicherheitsausstattung (wie das helmtragen) angeht. jetzt wäre es noch schön, wenn es weniger sicherheitsgefährdende stvo-wirren gäbe, dann bräuchte es solche freds nicht. so long !
 
Nein, genauso, wie die Geschwindigkeitsbeschränkung für Radfahrer, d.h. wenn Du über 20km/h fährst, bekommst Du bei einem Unfall ggfls. Mitschuld...
Ist halt kein Recht, aber Rechtssprechung... Deshalb auch der ;)

Der Nikolauzi

Unangepasste Geschwindigkeit ist immer Auslegungssache. Doch in dem Punkt, wann ein Fussgängerampel für Radfahrer gilt, ist die StVO zum Glück mal eindeutig.

§37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
6. Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.
Gibt es also drei Linien so grenzt der Radweg an die Fussgängerfurt, sie haben eine gemeinsame Grenze. Dies ist der einzigste Fall wo Radfahrer sich nach der Fussgängerampel richten müssen.

Gibt es vier Linien sind beide Furten getrennt, grenzen also nicht aneinander an. Dann gilt für Radfahrer nicht die Fussgängerampel.

Die Variante im Bild kommt gar nicht vor weil es so eine Markierung garnicht geben darf. Auch hier gilt dann für Radfahrer die Fahrbahnampel.

Zum Glück wurde diese Kreuzung mittlerweile geändert. Was aber über ein Jahr Überzeugungsarbeit bei den Verantwortlichen bedeutet hat.
 
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